Volksanwaltschaft: Mehr Prüfkompetenz heißt mehr Hilfe
Nachprüfende Verwaltungskontrolle im Volksanwaltschaftsausschuss behandelt
Wien (PK) – Auf eine Ausweitung ihrer Prüfkompetenz drängten Volksanwältin Gertrude Brinek und ihre Kollegen Günther Kräuter und Peter Fichtenbauer heute einmal mehr im Volksanwaltschaftsausschuss des Nationalrats. Nur wenn die Volksanwaltschaft auch Missstände bei ausgelagerten Rechtsträgern kontrollieren dürfe, könne die Ombudsstelle ihr Mandat, Hilfesuchenden umfassende Unterstützung zu bieten, zufriedenstellend erfüllen, so ihr Appell an den Gesetzgeber. Zusätzliche Ressourcen würden dafür nicht benötigt. Außerdem wäre dies im Interesse des Nationalrats, der so eine noch bessere Unterstützung bei seiner Kontrolltätigkeit erhielte, ergänzte Volksanwalt Fichtenbauer.
Im Fokus des Ausschusses stand heute indes die vorjährige nachprüfende Verwaltungskontrolle der Ombudseinrichtung. Die 2012 eingeführten präventiven Prüfungen zur Gewährleistung der Menschenrechte in Einrichtungen, wo Personen festgehalten werden, stehen zwar erst nächste Woche zur Verhandlung, dennoch warfen einige Mandatare die Situation in den Justizanstalten auf. Anlassfall war die vor kurzem publik gewordene grobe Vernachlässigung eines Gefangenen in der Strafanstalt Stein. Volksanwältin Brinek betonte, angesichts der über 800 Häftlinge im dortigen Strafvollzug konnten die Kommissionen der Volksanwaltschaft bei ihren Besuchen nicht das Gespräch mit jedem einzelnen Gefangenen aufnehmen, um diesen grauenhaften Fall zu erkennen. Die Volksanwaltschaft habe aber als Reaktion bereits ein amtswegiges Prüfverfahren eingeleitet, so Brinek, auch seitens des Justizministeriums gebe es positive Signale, wie derartige Vorfälle zukünftig zu verhindern sind.
Als Grundlage der Sitzungen diese und nächste Woche dient der aktuelle Volksanwaltschaftsbericht, den die Abgeordneten heute einstimmig auf kommenden Dienstag vertagten. Für 2013 wird im Bericht ein Höchststand an Beschwerden, insgesamt 19.249, dokumentiert, wobei allerdings nicht alle Probleme in Zusammenhang mit der öffentlichen Verwaltung standen und daher nicht in den Aufgabenbereich der Volksanwaltschaft fielen. Dennoch, hoben die VolksanwältInnen im Parlament hervor, behandle man jedes Anliegen im Rahmen des Möglichen und vor allem kostenlos. Häufig bliebe leider nach der bestehenden Gesetzeslage keine andere Wahl, als Hilfesuchende an zuständige Stellen wie die Schuldnerberatung, den Verein für Konsumenteninformation oder die Rechtsanwaltskammer zu verweisen.
VolksanwältInnen wollen Kontakt mit Bevölkerung weiter intensivieren
Einhellig lobten alle Fraktionen die Volksanwaltschaft für deren Tätigkeit, denn ihr Bericht zeige neuerlich, wie bedeutend sie als Bestandteil des heimischen Rechtssystems sei. Überzeugt waren die Ausschussmitglieder, die hohe Akzeptanz der Volksanwaltschaft bei Bürgerinnen und Bürgern drücke sich deutlich in der Menge an Kontaktaufnahmen Hilfesuchender aus. Aus dem Volksanwaltschaftsbericht geht hervor, dass im Vorjahr 224 Sprechtage mit rund 1.379 Vorsprachen durchgeführt wurden. Darüber hinaus umfasste die schriftliche Korrespondenz mit der Ombudsstelle 29.210 Schriftstücke, 14.352 Briefe und E-Mails schickte die Volksanwaltschaft an Behörden und ihre Homepage registrierte rund 100.000 Zugriffe. Zur Anmerkung von Team Stronach-Mandatarin Martina Schenk, auffallend sei, dass laut Bericht mehr Männer als Frauen den Kontakt mit der Volksanwaltschaft suchten, erinnerte Volksanwältin Brinek an das Ziel der Volksanwaltschaft, eine geschlechtergerechtere Verteilung bei den Beschwerden herzustellen. Deswegen setze man auf Bewusstseinsschaffung über die niederschwellige Rechtsschutzeinrichtung Volksanwaltschaft, etwa in Frauenorganisationen oder in Berufsfeldern mit vor allem weiblichen Beschäftigten.
8.003 der 19.249 an die Volksanwaltschaft gerichteten Beschwerden veranlassten Österreichs Ombudseinrichtung zu formellen Prüfverfahren. Spitzenreiter war der Bereich Innere Sicherheit mit 27% der Nachprüfungen, vor allem auf Grund langer Asylverfahren. Rund ein Viertel entfiel auf den Sozialbereich, hier waren Beschwerden über Pflegegeldeinstufung und Pensionszuerkennung Hauptkritikpunkte. Schwierigkeiten in der Sachwalterschaft und mit der unabhängigen Rechtsprechung generell wurden an den Bereich Justiz herangetragen. Obwohl im Tätigkeitsbericht betont wird, die Volksanwaltschaft könne keinen direkten Einfluss auf Gerichtsurteile nehmen, machten justizielle Anliegen doch 18% des gesamten weiterverfolgten Beschwerdeaufkommens aus. Verschleppung von Zivil- und Strafverfahren war oftmals der Grund dafür. 9.161 Prüffälle wurden 2013 abgeschlossen und dabei 1.444 Missstände in der Verwaltung aufgedeckt.
Volksanwalt Günther Kräuter nannte als Ursache für das verstärkte Beschwerdeaufkommen zum einem die gesteigerte Internetnutzung, wodurch die Beschwerdeführung sich vereinfacht habe. Zum anderen spielten auch soziale Krisenerscheinungen, etwa im Gesundheitsbereich, eine Rolle und nicht zuletzt trage die präventive Prüftätigkeit zur Erhöhung der Zahl an Individualbeschwerden bei. Trotzdem sei der Volksanwaltschaft eine rechtliche Erweiterung der Prüfungskompetenz auf ausgegliederte Unternehmen, an denen die öffentliche Hand Anteile hält, im Sinne der Bevölkerung wichtig. Kräuter belegte dies mit Bedenken zur Barrierefreiheit, etwa an sanierten Bahnhöfen; derzeit sei die Volksanwaltschaft hier von der Bereitschaft der ÖBB abhängig, eine Prüfung zuzulassen, um Versäumnisse zu erheben. In Vorarlberg und Tirol hätten die Landesvolksanwaltschaften bei ausgelagerten Betrieben, die im Auftrag des Bundeslandes tätig sind, bereits das Kontrollrecht, führte Abgeordneter Norbert Sieber (V) dazu ins Treffen. Beim Bund bestehe somit Nachbesserungsbedarf.
Den erneut gestiegenen Anteil an Beschwerden über zu lange Asylverfahren thematisierte Grünen-Volksanwaltssprecher Wolfgang Zinggl. Konkret bezog er sich auf die derzeitige Verfahrenspraxis am Asylgerichtshof, den in seiner Funktion ab heuer das Bundesverwaltungsgericht ablöst. Bei der neuen Aufgabenverteilung im Asylbereich setzte daraufhin Volksanwalt Fichtenbauer in seiner Erklärung an: Immerhin sei die Zuständigkeit über Asylverfahren bis 2008 beim unabhängigen Bundesasylsenat gelegen, in weiterer Folge habe der Asylgerichtshof 27.000 offene Verfahren übernommen, die mit dem vorhandenen Personal nicht allzu schnell abzuarbeiten gewesen seien. Mit der neuen Übertragung des Aufgabenbereichs Fremden- und Asylrecht werde es vermutlich wieder zu einem Verfahrensstau kommen, so der Volksanwalt, bis wann sich diese Problematik löse, könne er nicht vorhersagen. Angesprochen auf skandalöse Zustände in Asylwerberheimen, berichtete Volksanwalt Kräuter, das Innenministerium sei dabei, für ganz Österreich einheitliche Standards der Grundversorgung zu definieren. Das negative Paradebeispiel in diesem Zusammenhang, die Kärntner Saualm, sei schon geschlossen, nach Missstandsfeststellungen in burgenländischen Heimen habe die Landesregierung Burgenland grundlegende Änderungen, unter anderem mittels Personalaustausch, durchgeführt. Offen zeigte sich Kräuter, AsylwerberInnen freien Arbeitsmarktzugang nach sechs Monaten in Österreich zu gewähren, das entspreche letztlich der EU-Linie.
Aus aktuellem Anlass brachten Zinggl und NEOS-Sprecher Christoph Vavrik den kürzlich publik gewordenen Fall eines gröblich vernachlässigten Häftlings im Maßnahmenvollzug der Justizanstalt Stein zur Sprache. Hinterfragt wurde von den Abgeordneten vor allem die Effizienz der Volksanwaltschaftskontrollen und inwieweit die Ombudseinrichtung auch systemimmanente Probleme aufdecke. Gertrude Brinek gab zu bedenken, mehr als 8000 Häftlinge befänden sich österreichweit im Vollzug, daher sei es den Kommissionen unmöglich gewesen, im Rahmen ihrer Gefängnisprüfungen alle menschenrechtswidrigen Vorkommnisse zu erheben. Vor diesem Hintergrund habe die Volksanwaltschaft für eine nachhaltige System- und Strukturüberprüfung aus eigenem ein amtswegiges Prüfverfahren wegen drastischer Versorgungsmängel und möglicher Folter eingeleitet. Sie begrüßte überdies die Pläne des Justizministers, die Strafvollzugsdirektionen wieder in sein Ressort zurückzuholen.
Besserer Diskriminierungsschutz durch Aktionsplan Menschenrechte erhofft
2013 hat die Volksanwaltschaft auch an die UNO über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Probleme diskriminierungsanfälliger Gruppen hierzulande Meldung erstattet, heißt es in ihrem Bericht. Österreich sei immer noch im Rückstand bei der Ratifizierung verschiedener Zusatzprotokolle zu UN-Konventionen, merkte SPÖ-Abgeordnete Petra Bayr an, etwa in Verbindung mit der Kinderrechtskonvention. Zudem beanstandete sie mangelnden Diskriminierungsschutz im heimischen Rechtsbestand, vor allem bei Dienstleistungen, und fragte, ob der anvisierte Nationale Aktionsplan "Menschenrechte", den die Regierung ins Auge gefasst hat, Abhilfe schaffen werde. Mit diesem Aktionsplan, verankert im Regierungsprogramm, habe sich die Regierung eine anspruchsvolle Selbstverpflichtung auferlegt, führte Volksanwalt Kräuter zunächst aus. Sie wolle gemeinsam mit allen gesellschaftlichen Vertretungsgruppen, von den Landesregierungen, über die Wissenschaft und MenschenrechtskoordinatorInnen bis hin zu NGOs diesen Aktionsplan zum Schutz der Menschrechte 2015 fertigstellen. Die Volksanwaltschaft sei die entsprechende Plattform dafür, informierte Kräuter, allerdings komme gerade dem Parlament eine bedeutende Rolle zu, sich in diesen Prozess einzubringen. Da Diskriminierungsschutz den Kern fast aller Menschenrechtsfragen bilde, sei auf dieser Grundlage tatsächlich eine Verbesserung zu erhoffen. Ratifizierungen sollten sich ebenso beschleunigen, zeigte er sich zuversichtlich.
Viele angeregte Novellen bleiben in der Schublade
Anregungen der Volksanwaltschaft auf Gesetzesänderungen greife die Politik nur zögerlich auf, kritisierte Abgeordnete Schenk (T). Dem Tätigkeitsbericht zufolge wurden bislang 11 von 129 vorliegenden Legislativvorschlägen gesetzlich realisiert.
Obwohl Österreich über ein dichtes soziales Netz und ein gutes Rechtsschutzsystem verfüge, gebe es doch darin Lücken, meinte Volksanwalt Fichtenbauer. Und zwar einerseits auf Grund verwaltungsspezifischer Mängel, andererseits weil die Gesetze fehlerhaft seien. So sei beispielsweise im Zusammenhang mit Bombenblindgängern die jahrelang eingeforderte gesetzliche Lösung zur Kostenübernahme für das Aufsuchen von Kriegsmaterial nicht erbracht worden, bestätigte Fichtenbauer den Einwurf der FPÖ-Mandatarin Susanne Winter. Wegen dieser Gesetzeslücke sollten die Aufwendungen für das Erheben gefährlicher Kriegsrelikte nicht auf Privatpersonen abgewälzt werden, mahnte der Volksanwalt und er forderte zumindest eine gesetzliche Grundlage, durch die sich Betroffene an die öffentliche Hand zur Ortung von Blindgängern auf ihren Grundstücken wenden können.
Über die im Zuge der Debatte unter anderem von Maria Theresia Fekter (V) eingebrachten Probleme bei der Sachwalterschaft berate jetzt eine Arbeitsgruppe im Justizministerium, erwiderte Volksanwältin Brinek die Anmerkungen. Angedacht seien etwa duale Modelle, bei denen als SachwalterInnen herangezogene RechtsanwältInnen ihre Aufgaben mit ausgebildeten MitarbeiterInnen teilen, um auch die psychosoziale Dimension der Betreuung entsprechend abzudecken. Hauptkritikpunkte bei der Sachwalterschaft sind Brinek zufolge nämlich mangelhafter Kontakt zwischen SachwalterIn und Betroffenen und auch finanzielle Einschränkungen besachwalteter Personen.
Volksanwaltschaft exportiert demokratisches Verständnis
Als Sitz des International Ombudsman Institute (I.O.I.) vernetzt die Volksanwaltschaft seit 2009 rund 160 unabhängige Ombudsmann-Einrichtungen in 90 Ländern weltweit, organisiert internationale Schulungen, beispielsweise zur Korruptionsbekämpfung, Seminare sowie Forschungsprojekte und unterstützt mit I.O.I.-Mitgliedsbeiträgen die Einrichtung neuer Ombudsstellen. Die internationalen Aufgaben der Volksanwaltschaft weiteten sich immer mehr aus, resümierte Günther Kräuter, nicht nur im Rahmen der I.O.I. Beispielsweise werde nun ein sogenanntes Twinning-Projekt mit Mazedonien lanciert, wo VertreterInnen der Volksanwaltschaft gemeinsam mit Mitgliedern des Ludwig-Boltzmann-Instituts vor Ort beim Auf- und Ausbau institutioneller Strukturen behilflich seien. Zudem gebe es zahlreiche weitere bilaterale Kooperationen, die im Licht der Entwicklungszusammenarbeit wichtige demokratiepolitische Beiträge lieferten. (Schluss) rei