Parlamentskorrespondenz Nr. 492 vom 26.05.2014

Vorlagen: Wissenschaft

Wien (PK) – Die Vertretungen von rund 365.000 Studierenden an den österreichischen Hochschulen erhalten eine neue gesetzliche Grundlage. Ein von der Regierung vorgelegter Entwurf (136 d. B.) für ein neues Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz (HSG 2014) bringt wesentliche Neuerungen in Wahlrecht und Aufbau dieser Körperschaften. Erstmals sollen Studierende der verschiedenen Einrichtungen für höhere Bildung, also an Universitäten, Fachhochschulen, Privatuniversitäten, Pädagogische Hochschulen sowie an der Universität für Weiterbildung Krems einheitliche Vertretungsstrukturen in Form einer Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (ÖH) erhalten. Für die Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen bedeutet das eine Angleichung ihrer Vertretungen an die ÖH-Strukturen der Universitäten. Studierende an Privatuniversitäten wären damit erstmals in die ÖH einbezogen.

Vorgesehen ist, ÖHs an allen Bildungseinrichtungen mit über 1.000 Studierenden als Körperschaft öffentlichen Rechts einzurichten. An den Bildungseinrichtungen, die das Kriterium der Studierendenzahl nicht erfüllen, sind eine Hochschulvertretung und eine Studienvertretung einzurichten, die von der Bundesvertretung rechtsgeschäftlich vertreten werden. Falls gewünscht, kann diese Vertretung auch eine ÖH übernehmen.

Auch für den Wahlmodus enthält das HSG 2014 einige wesentliche Änderungen. Zusammen mit der Wiedereinführung der Direktwahl der Bundesvertretung der ÖH ist die Möglichkeit der Briefwahl vorgesehen. Außerdem wird künftig bei ÖH-Wahlen allen Studierenden, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, ein aktives und passives Wahlrecht zuerkannt. Von diesen Maßnahmen erhofft man sich nicht zuletzt eine Erhöhung der Wahlbeteiligung bei ÖH-Wahlen, die 2013 nur mehr bei 28 % lag. Um die Handlungsfähigkeit der Bundesvertretung zu verbessern, wird dort die Zahl der MandatarInnen, die bereits auf über 100 angewachsen war, auf 55 begrenzt.

Organisatorisch bringt das HSG 2014 eine Angleichung der Vertretungsstrukturen an Pädagogischen Hochschulen und Fachhochschulen an die Strukturen der ÖH an den Universitäten. Die Aufgaben der Kontrollkommission der ÖH werden im Gesetzentwurf präziser gefasst. Mit der Ausweitung ihrer Aufgaben ist eine Erhöhung der Zahl ihrer Mitglieder von 9 auf 14 vorgesehen. Das Aufsichtsrecht durch das Wissenschaftsministerium wird gestärkt. Unter anderem wird klargestellt, dass es sich bei der Kontrollkommission um einen Beirat des Bundesministers bzw. der Bundesministerin und damit um keine Behörde handelt. (Schluss) sox

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