Parlamentskorrespondenz Nr. 402 vom 08.05.2014

Budgetausschuss: Grünes Licht für begleitende Budgetgesetze

Wien (PK) – Das Budgetbegleitgesetz 2014 hat die erste parlamentarische Hürde genommen. Noch vor dem Start der Beratungen über die einzelnen Ressortbudgets stimmten SPÖ und ÖVP heute in einer weiteren Sitzung des Budgetausschusses des Nationalrats dem umfangreichen Gesetzespaket zu. Durch diverse Gesetzesänderungen will die Regierung das Budget bis zum Jahr 2018 um insgesamt 552,6 Mio. € entlasten, für einzelne Bereiche ist allerdings auch mehr Geld vorgesehen. Ebenfalls grünes Licht gab der Ausschuss für die geplante Fortsetzung der Schieneninfrastrukturoffensive und die umstrittene Neuregelung der Grunderwerbsteuer. Letzterer stimmten neben den Koalitionsparteien auch die FPÖ, das Team Stronach und die NEOS zu.

Budgetbegleitgesetz: 40 Gesetzesänderungen und ein neues Gesetz

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2014 (53 d.B.) werden insgesamt 40 Gesetze geändert und ein neues Gesetz geschaffen (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 382/2014). Unter anderem ist vorgesehen, den Sonder-Wohnbauzuschuss an die Länder um 96 Mio. € zu reduzieren, die Aktivierungsbeihilfe für Arbeitslose rückwirkend ab Anfang 2014 nicht mehr aus der Arbeitslosenversicherung zu finanzieren, den Förderzins für die Erdgas- und Erdölförderung anzuheben, den Bundeszuschuss zum Krankenkassen-Strukturfonds in der Höhe von 40 Mio. € im Jahr 2015 zu streichen, die besondere Presseförderung und die Förderung der Parteiakademien zu kürzen, das Bankgeheimnis für AusländerInnen weiter zu lockern und verzögerte Eintragungen von Namensaktien in das Aktienbuch stärker zu sanktionieren.

Demgegenüber wird mehr Geld für BezieherInnen von Studienbeihilfe und die Wiedereingliederung älterer Arbeitsloser in den Arbeitsmarkt bereitgestellt, die Basisabgeltung für die Bundestheater um 4,5 Mio. € und jene für die Bundesmuseen um 0,5 Mio. € erhöht, die Umsatzgrenze für die Rechnungslegungspflicht von Kleinbetrieben auf 550.000 € hinaufgesetzt sowie die Förderung der Filmwirtschaft in der Höhe von jährlich 7,5 Mio. € durch ein eigenes Bundesgesetz nachhaltig abgesichert. Im Bereich der Tourismusförderung kommt es zu einer Umschichtung von 250 Mio. €. Die Familienbeihilfe wird ab September monatlich ausgezahlt. Eingetragene Partnerschaften können künftig auch außerhalb der Amtsräume der Bezirksverwaltungsbehörde geschlossen werden.

Von Seiten der Oppositionsparteien wurde das Budgetbegleitgesetz geschlossen abgelehnt. Im Gesetz seien zwar auch einige positive Punkte enthalten, räumten FPÖ-Abgeordneter Elmar Podgorschek und Grün-Abgeordneter Bruno Rossmann ein, in Summe wollten sie dem Gesetzespaket aber nicht die Zustimmung erteilen.

Als positiven Punkt nannte Podgorschek etwa die monatliche Auszahlung der Familienbeihilfe. Kritik übte er hingegen an der Förderkürzung für die Parteiakademien und an der Reduzierung der Sonderfördermittel für den Wohnbau. Sein Fraktionskollege Hubert Fuchs fürchtet zusätzliche Bürokratie bei der Anwendung des Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetzes.

Abgeordneter Rossmann und seine Fraktionskollegin Ruperta Lichtenecker begrüßten die Erhöhung des Förderzinses für Erdgas- und Erdölförderungen. Rossmann bedauerte allerdings, dass die zusätzlichen Einnahmen nicht für eine Energiewende genützt würden.

Auch die weitere Lockerung des Amtsgeheimnisses für ausländische KontoinhaberInnen wurde von den Grünen grundsätzlich positiv bewertet. Rossmann und Abgeordneter Werner Kogler fürchten allerdings, dass die Banken durch die ihnen künftig übertragenen hoheitlichen Aufgaben in Klagsprozesse hineingezogen werden könnten. Rossmann rechnet aufgrund unklarer Definitionen zudem mit einer gewissen Beliebigkeit bei den künftig möglichen Gruppenanfragen. Nicht nachvollziehbar ist für die Grünen darüber hinaus, dass für die Änderung des Amtshilfe-Durchführungsgesetzes nach Ansicht der Regierung keine Zweidrittelmehrheit notwendig ist.

Team-Stronach-Abgeordnete Waltraud Dietrich vermisst im Budgetbegleitgesetz insgesamt ausreichende Reformen. Im Konkreten bemängelte sie die neuerliche Aufgabenerweiterung der Justizbetreuungsagentur. Es würden weitere Stellen ausgelagert, die nicht im Personalplan aufscheinen, monierte sie.

Gleich von mehreren Abgeordneten kritisch beurteilt wurde die neue Bestimmung im Presseförderungsgesetz, wonach für den Erhalt der besonderen Presseförderung zumindest zwölf JournalistInnen hauptberuflich angestellt sein müssen. Neben Rossmann fürchten auch die Abgeordneten Dietrich, Franz Eßl (V), und Rainer Hable (N) negative Auswirkungen auf kleine Blätter. Hable erinnerte daran, dass die Presseförderung ursprünglich eingeführt wurde, um für Meinungs- und Pressevielfalt zu sorgen, die neue Vorgabe fördere aber eher den Konzentrationsprozess. Abgeordneter Eßl hält es vor allem für problematisch, dass als Grundlage für die Förderwürdigkeit die Zahl der im vergangenen Jahr angestellten hauptberuflichen Journalisten herangezogen wird, damit habe man den betroffenen Zeitungen die Möglichkeit genommen, rechtzeitig auf die neue Gesetzesbestimmung zu reagieren.

Positiv zum Budgetbegleitgesetz äußerte sich Abgeordneter Johann Hechtl (S). Seiner Meinung nach ist im Gesetz eine eindeutige soziale Handschrift zu erkennen. Hechtl verwies unter anderem auf die zusätzlichen Mittel für die Wiedereingliederung älterer Arbeitsloser in den Arbeitsmarkt, die monatliche Auszahlung der Familienbeihilfe und Klarstellungen bei der überbetrieblichen Lehrausbildung. Abgeordneter Werner Groiß (V) hob hervor, dass es im Umsatzsteuergesetz, was die Steuerleistung von Unternehmen in mehreren EU-Ländern betrifft, erstmals zu einem Paradigmenwechsel kommt. Abgeordneter Franz Kirchgatterer (S) begrüßte es ausdrücklich, dass das Budget für die Volksgruppen nicht gekürzt wird.

Finanzminister Michael Spindelegger hielt Abgeordnetem Podgorschek entgegen, die Sonderfördermittel für den Wohnbau würden nicht zur Gänze gestrichen. Überdies erwartet er sich von der im Februar beschlossenen Neuregelung des Gewinnfreibetrags zusätzliche Mittel für den Wohnungsbau. Was die von Podgorschek geforderte Wiedereinführung der Zweckbindung im Bereich der Wohnbauförderung betrifft, bleibe man mit den Ländern weiter im Gespräch, sagte der Minister.

Zum Amtshilfe-Durchführungsgesetz merkte Spindelegger an, die Banken erhielten keine behördliche Funktion, sondern würden lediglich verpflichtet, den Finanzbehörden Auskunft zu erteilen. Von einer genaueren Definition des Begriffs Gruppenanfrage habe man Abstand genommen, da dieser bereits auf OECD-Ebene definiert sei und man sich nicht der Gefahr eines Widerspruch aussetzen wolle.

Eine Zweidrittelmehrheit für die Änderung des Gesetzes halten sowohl Spindelegger als auch Staatssekretär Jochen Danninger nicht für notwendig, da, wie Spindelegger erklärte, der nunmehr geänderte Gesetzesparagraph nicht durch eine Verfassungsbestimmung abgesichert sei. Danninger ergänzte, dass es nicht zu materiellrechtlichen, sondern lediglich zu verfahrensrechtlichen Änderungen komme und die von Abgeordnetem Kogler angesprochene Rechtsmeinung der Rechtsanwaltskammer von Verfassungsexperten nicht geteilt werde. 

Die vorgesehene Umschichtung von Fördermitteln im Tourismusbereich begründete Spindelegger damit, dass Österreich die von der EU aufgestockten Fördermittel für kleine und mittlere Unternehmen bereits ausgeschöpft habe.  

Zur Presseförderung nahm Kanzleramtsminister Josef Ostermayer Stellung. Er wies darauf hin, dass eine von ihm in Auftrag gegebene Studie zur Presseförderung zum Ergebnis komme, dass die Förderung in einigen Bereichen Ineffizienzen aufweise. Eine umfassende Gesetzesänderung sei aufgrund der kurzen Zeit seit der Regierungsbildung aber nicht möglich gewesen, sagte er. Aus der Studie sei jedoch ersichtlich, dass Medienvielfalt nicht Titelvielfalt, sondern Inhaltsvielfalt bedeute, diese hänge nicht zuletzt von der Zahl der JournalistInnen in einer Zeitung ab.

Das Bundeskanzleramt müsse außerdem wie alle anderen Ressorts bei den Ermessensausgaben sparen, betonte Ostermayer. Da er bei der Volksgruppenförderung keine Kürzungen habe vornehmen wollen und ihm eine Kürzung der Vertriebsförderung nicht sinnvoll erschienen sei, würden nur Einsparungen bei der besonderen Presseförderung und bei der Förderung der Parteiakademien übrig bleiben.

Staatssekretär Jochen Danninger versicherte Abgeordnetem Rossmann, dass keine Autobahnoffensive geplant sei. Die steigenden Haftungsobergrenzen für die ASFINAG seien nicht auf neue Straßenprojekte zurückzuführen, bekräftigte er. Einer der Bauschwerpunkte bei der ASFINAG ist laut Minister Ostermayer die Verbesserung der Sicherheit von Tunnelröhren.

Die Personalbereitstellung durch die Justizbetreuungsagentur begründete Staatssekretär Danninger damit, dass zur Verfügung stehende ExpertInnen dadurch flexibler eingesetzt werden könnten.

Bahnausbau: Budget darf mit 40 Mrd. € vorbelastet werden

Mit einem eigenen Bundesgesetz wird von der Politik eine budgetäre Vorsorge für die Fortsetzung des Bahnausbaus getroffen (126 d.B.). Verkehrsministerin Doris Bures darf den Staatshaushalt demnach in den Jahren 2015 bis 2019 mit bis zu 39,45 Mrd. € vorbelasten, wobei 32,67 Mrd. € für Investitionen und 6,78 Mrd. € für Zuschüsse für die Instandhaltung und den laufenden Betrieb der Bahn vorgesehen sind.

Die Mittel sollen unter anderem für den Ausbau der Südbahn inklusive Semmeringbasis- und Koralmtunnel (geplante Fertigstellung bis 2024), den Ausbau der Pottendorfer Linie, die Fortsetzung des viergleisigen Ausbaus der Weststrecke, den Ausbau der Brennerachse mit dem Brennerbasistunnel (Fertigstellung bis 2025), weitere Bahnhofsmodernisierungen, u.a. des Bahnhofs Graz, und die Erweiterung bzw. den Neubau von Güterterminals verwendet werden. Außerdem ist ein Sicherheits-Schwerpunkt geplant, in dessen Zuge etwa Stellwerke und Gleisfreimeldeanlagen erneuert werden sollen.

Ausdrücklich wird in den Erläuterungen festgehalten, dass der neue Rahmenplan für den Bahnausbau keinen Mehrbedarf an Investitionsmitteln verursacht. Vielmehr komme es 2014 und 2015 sogar zu gewissen Einsparungen, etwa durch optimierte Bauzeitpläne. Die Zustimmung zum Gesetzentwurf im Ausschuss erfolgte mit SPÖ-ÖVP-Mehrheit.

Im Rahmen der Debatte kritisierten die Abgeordneten Roman Haider (F), Bruno Rossmann (G) und Rainer Hable (N), dass die Regierung von den Abgeordneten die Zustimmung zu Budgetvorbelastungen von fast 40 Mrd. € abverlange, ohne dass der neue ÖBB-Rahmenplan vorliege. Hable hält es außerdem für schwierig, sich eine faktenbasierte Meinung zur Zweckmäßigkeit der geplanten Bahntunnel zu bilden, da keine Evaluierungen vorliegen. Im Zweifelsfall sage er daher eher nein zu einer Ausweitung der Haftungsobergrenzen, meinte er.

Abgeordneter Walter Bacher (S) hob dem gegenüber die Notwendigkeit der Schieneninfrastrukturoffensive hervor und verwies auf positive Auswirkungen des Bahnausbaus auf die Klimabilanz.

Auch für Minister Josef Ostermayer steht die Notwendigkeit des Bahnausbaus nicht in Frage. Es gebe zahlreiche Studien über positive volkswirtschaftliche und ökologische Auswirkungen der geplanten Infrastrukturprojekte, sagte er. Unterschiede zwischen dem alten und dem neuen Vorbelastungsgesetz sind ihm zufolge durch geplante Investitionen von 3,8 Mrd. € im Jahr 2019 bei gleichzeitiger Herausrechnung bereits erfolgter Tilgungen sowie durch Zeitverschiebungen, etwa durch Genehmigungs- oder Bauverzögerungen, bedingt.

Was den ÖBB-Rahmenplan betrifft, sicherte Ostermayer den Abgeordneten zu, diesen noch vor der Beschlussfassung des Vorbelastungsgesetzes im Plenum des Nationalrats zu veröffentlichen. Die Bundesregierung habe den Gesetzesentwurf im Ministerrat jedenfalls gemeinsam mit dem Rahmenplan beschlossen, betonte er.

Grunderwerbsteuer: Familienzugehörigkeit künftig entscheidend für Begünstigung

Weitgehend positiv nahm der Ausschuss die vorgeschlagene Novelle zum Grunderwerbssteuergesetz auf. Einzig Grünen-Budgetsprecher Bruno Rossmann bezeichnete die Regierungsvorlage als "Murks", da weiterhin auf veraltete Einheitswerte zur Berechnung der Grundsteuer bei Grundstücksübertragungen abgestellt wird, was nicht der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) entspreche.

Der VfGH hat es in seinem Erkenntnis als sachlich nicht gerechtfertigt gewertet, bei einer Schenkung bzw. Vererbung von Grundstücken und Immobilien die veralteten Einheitswerte als Berechnungsgrundlage für die Steuer heranzuziehen, während bei einem Kauf der viel höhere Verkehrswert gilt. Tatsächlich hätten sich die Verkehrswerte von Grundstücken in Österreich seit 1990 regional stark auseinanderentwickelt, so Rossmann. Er plädierte vor diesem Hintergrund für eine Wiedereinführung der Erbschafts- und Schenkungssteuer unter Berücksichtigung eines Freibetrags von 500.000 €, zumal damit auch verfassungsrechtliche Bedenken ausgeräumt würden. Rainer Hable von den NEOS teilte zwar die Zweifel an der Verfassungskonformität des vorliegenden Gesetzesvorschlags, er befürwortete allerdings das Bestreben, mit der Novelle eine neuerliche Steuererhöhung zu vermeiden.

Der von der Regierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes (101 d.B.) sieht vor, bei der Steuerbemessungsgrundlage nicht mehr zwischen entgeltlichen und unentgeltlichen Übertragungen von Grundstücken bzw. Immobilien zu unterscheiden, sondern einzig und allein auf das Kriterium der Familienzugehörigkeit abzustellen. So soll die Grunderwerbsteuer bei der Weitergabe von Grundstücken im engen Familienkreis künftig in jedem Fall vom dreifachen Einheitswert berechnet werden, egal ob das Grundstück verkauft, vererbt oder verschenkt wird. Bisher galt diese Regelung nur für unentgeltliche Übertragungen. Der begünstigte Steuersatz von 2 % bleibt gleich. Neu ist, dass neben EhegattInnen, eingetragenen PartnerInnen, Eltern, Kindern, Enkelkindern und Schwiegerkindern künftig auch LebensgefährtInnen zu den begünstigten Familienangehörigen zählen.

SPÖ-Budgetsprecher Kai Jan Krainer betonte, außerhalb des Familienverbands werde jetzt bei unentgeltlichen Weitergaben von Liegenschaften wie bei Verkäufen ebenfalls der Verkehrswert zum Tragen kommen. Ohne Novelle wäre dagegen gemäß VfGH-Entscheid allgemein mehr Steuer bei Grundstücksübergaben zu zahlen gewesen. Es sei nie die Intention seiner Partei gewesen, Familienangehörige bei Erbschaften unter dem Wert von 1 Mio. € stärker zu belasten, bekräftigte er. Die Entscheidung, ob das teilweise weitere Abstellen der Grunderwerbsteuer auf den Einheitswert verfassungskonform ist, will er dem Verfassungsgerichtshof überlassen.

Insgesamt soll die Neuregelung der Grunderwerbsteuer aufkommensneutral sein, die Regierung erwartet sich lediglich eine gewisse Verlagerung der Steuerlast. "Sehr positiv" sehe er die Gesetzesänderung, sagte Werner Groiß (V), weil speziell Familienmitglieder zukünftig keine höheren Belastungen zu befürchten hätten, die mit verpflichtenden Gutachten zur Ermittlung des Verkehrswerts bei Erbschaften und Schenkungen fraglos eingetreten wären.

Namens des Team Stronach schloss sich Waltraud Dietrich dieser Position an und unterstrich, Varianten wie Erbschaftssteuer oder Abstellung auf den Verkehrswert bei Grundstücksübergaben wären für Familien "nicht mehr finanzierbar" gewesen.

Die Abgeordneten Hubert Fuchs (F) und Hermann Schultes (V) begrüßten zwar grundsätzlich den Entwurf, vor allem in Hinblick auf die dadurch bewirkte Verwaltungsvereinfachung, stellten jedoch einzelne Bestimmungen der Novelle in Frage. Konkret missfiel Fuchs, dass bei Betriebsüberführungen nur EinzelunternehmerInnen, aber keine GmbH, begünstigt würden. Außerdem sei der Freibetrag von 365.000 €, der weiter für Schenkungen innerhalb des Familienverbandes gilt, seit dem Jahr 2000 unverändert geblieben, in den Augen des freiheitlichen Mandatars sollte eine Anhebung auf bis zu 500.000 € erfolgen.

Abgeordneter Schultes äußerte sich darüber erfreut, dass die Übertragung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken innerhalb der Familie weiter begünstigt bleibt. Hier wird ab 1. Jänner 2015 der neu ermittelte land- und forstwirtschaftliche (einfache) Einheitswert herangezogen. Er sieht in einzelnen Detailbereichen aber noch Änderungsbedarf. Die neue Einheitswertfeststellung in der Landwirtschaft sei derzeit im Laufen, erklärte Schultes, das erfordere eine große Kraftanstrengung von Seiten der Betroffenen.

Staatsekretär Jochen Danninger hielt fest, ohne Gesetzesänderung müsste ab 1. Juni generell der Verkehrswert für die Berechnung der Grunderwerbsteuer herangezogen werden. Das würde nicht nur zu erheblichen finanziellen Zusatzbelastungen von BürgerInnen und Unternehmen führen, sondern auch den Verwaltungsaufwand enorm erhöhen, also sei eine rasche gesetzliche Regelung nötig. Der VfGH habe Begünstigungen im Familienkreis als durchaus legitim befunden, versuchte Danninger verfassungsrechtliche Einwände zu entkräften. Insgesamt sei die Vorlage ein wichtiges Signal, dass die Regierung keinen Mehraufwand für Familien und Betriebe plane. (Schluss) gs/rei