Parlamentskorrespondenz Nr. 34 vom 22.01.2014

Die Tätigkeit der Arbeitsinspektion im Jahr 2012

Wien (PK) – Arbeitsschutz ist kein Luxusgut, das man sich nur dann leistet, wenn es der Wirtschaft gut geht, sondern ein wesentliches und unverzichtbares Anliegen jeder sozialen Gesellschaft und jeder erfolgreichen Volkswirtschaft, betont Bundesminister Rudolf Hundstorfer im Vorwort des Tätigkeitsberichts der Arbeitsinspektion für das Jahr 2012 (III-37 d.B.). Er weist zudem darauf hin, dass Anfang 2013 eine Novelle zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz in Kraft getreten ist, deren größte inhaltliche Änderung die verstärkte Berücksichtigung psychischer Belastungen im Rahmen der betrieblichen Prävention ist. Eine weitere wichtige Neuerung besteht darin, dass am 1. Juli 2012 das Verkehrs-Arbeitsinspektorat, zuständig für Eisenbahnen, Straßenbahnen, Seilbahnen, Luftfahrt, Schifffahrt, Post und Telekom, in das Sozialministerium eingegliedert wurde.

Die Tätigkeit der Arbeitsinspektion: Um 27,6 % mehr Übertretungen

Im Berichtsjahr 2012 haben die MitarbeiterInnen der Arbeitsinspektorate 46.213 Arbeitsstätten, Baustellen und auswärtige Arbeitsstellen von 11.758 Unternehmen besucht. Von den insgesamt 142.502 registrierten Tätigkeiten entfielen 42,3 % auf Besichtigungen, in deren Rahmen je nach Anlassfall routinemäßige Kontrollen, Überprüfungen besonderer Aspekte oder Schwerpunkterhebungen durchgeführt wurden. Weiters kontrollierten die Arbeitsinspektoren 6.917 Lenker von Kraftfahrzeugen, nahmen an 17.379 behördlichen Verhandlungen teil (z.B. gewerberechtliche Genehmigungsverfahren, Bauverhandlungen), führten 19.717 Beratungen vor Ort sowie 10.401 Vorbesprechungen betrieblicher Projekte durch. Ebenfalls angeführt werden 3.650 ärztliche Beurteilungen und Beratungen sowie 28.933 sonstige Tätigkeiten (z.B. Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Teilnahme an Tagungen und Schulungen).

Von den insgesamt 94.872 festgestellten Übertretungen (ohne Lenkerkontrollen) betrafen 83.739 den technischen und arbeitshygienischen ArbeitnehmerInnenschutz und 11.133 den Verwendungsschutz, was insgesamt einer Steigerung von plus 27,6 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Zusätzlich wurden im Zuge von Lenkerkontrollen 8.842 Übertretungen (minus 3,5 % gegenüber dem Vorjahr) festgestellt, wobei über ein Drittel (3.086) die Nichteinhaltung von Lenkpausen betrafen. Was die Folgemaßnahmen angeht, so kam es in 2.055 Fällen zu Strafanzeigen, 22 Mal wurden wegen Gefahr in Verzug Sofortverfügungen veranlasst.

Bezüglich der Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen weist der Bericht darauf hin, dass die für sie geltenden besonderen Schutzbestimmungen in 1.636 (1.461) Fällen übertreten wurden. Davon betrafen 488 (30 %) das Beherbergungs- und Gastronomiewesen, 373 (23 %) den Bereich Herstellung von Waren und 372 (23 %) den Sektor Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen. 232 (14 %) Übertretungen wurden im Bauwesen festgestellt.

Im Jahr 2012 wurden außerdem eine Reihe von Schwerpunktaktionen gesetzt, die u.a. die Überprüfung der Einhaltung der ArbeitnehmerInnenschutzbestimmungen im Hotel- und Gastgewerbe, im Bergbau, in Bäckereien und in Möbeltischlereien vorsahen.

Anstieg der tödlichen Arbeitsunfälle um 34,3 %

Basierend auf den Daten der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt sank im Berichtsjahr die Zahl der anerkannten Arbeitsunfälle unselbständig Erwerbstätiger (ohne Wegunfälle) von 92.311 um 2,1 % auf 90.400. Die Anzahl der tödlichen Arbeitsunfälle stieg jedoch um 34,3 % auf 98 (im Vorjahr 73). Die Zahl der meldepflichtigen Unfälle (d.h. tödlicher Verlauf bzw. mehr als dreitägiger Krankenstand)– nahm gegenüber dem Jahr 2011 um 3,7 % ab (2012: 53.723).

Über einen längeren Zeitraum betrachtet, stellte sich die Situation aber positiver dar, da seit dem Jahr 1990 sowohl die Zahl der von der AUVA anerkannten Arbeitsunfälle kontinuierlich sank (von 155.112 auf 90.400) als auch jene Unfälle, die tödlich endeten (von 195 auf 98). Ebenfalls gesunken ist die Zahl der anerkannten Berufserkrankungen, und zwar von 1.247 auf 1.177, davon 89 mit tödlichem Ausgang. Diese tödlich verlaufenen Berufskrankheiten sind hauptsächlich auf schwere Erkrankungen der Lunge und der Atemwege durch die Einwirkung von Asbest- und Quarzstaub zurückzuführen. Zudem wurden in 4.460 Arbeitsstätten 63.283 ArbeitnehmerInnen von Ärzten auf ihre gesundheitliche Eignung für bestimmte Einwirkungen oder Tätigkeiten untersucht; 61 davon wurden als dafür nicht geeignet befunden.

Bundesdienst: Weitere Verbesserung der Gesamtsituation

Bezüglich des Bundesbedienstetenschutzes wird im Bericht festgestellt, dass sich die Gesamtsituation weiter verbessert habe. Von allen beanstandeten Dienststellen wurde die Behebung der von den Arbeitsinspektoraten festgestellten Mängel gemeldet. Dieser Erfolg wird nicht zuletzt auf die intensiven Beratungen, das Aufzeigen von kostengünstigen Verbesserungsmaßnahmen, die gute Zusammenarbeit mit den betroffenen Stellen sowie auf die Tätigkeit der Präventivkräfte zurückgeführt. Insgesamt wurden im Berichtsjahr 298 Dienststellen besichtigt, 160 Beratungs- und Beurteilungstätigkeiten vor Ort in den Dienststellen sowie 181 sonstige Tätigkeiten (insbesondere Behördenbesprechungen und Projektvorbesprechungen) durchgeführt. Die Arbeitsinspektion nahm an 51 behördlichen Verhandlungen (insbesondere Bauverhandlungen) teil. In den von der Arbeitsinspektion nach dem B-BSG zu überprüfenden Dienststellen ereigneten sich im Berichtsjahr 2.110 Arbeitsunfälle im engeren Sinn (ohne Wegunfälle), davon einer mit tödlichem Ausgang. (Schluss) sue