Parlamentskorrespondenz Nr. 897 vom 18.12.2013

Tabakgesetz: Koalition will Klarstellung durch eigenes Bundesgesetz

Wien (PK) – Im Zuge der jüngsten Plenarsitzung haben die Koalitionsparteien mehrere gemeinsame Gesetzesanträge eingebracht, die im Verfassungsausschuss vorberaten werden sollen. Unter anderem ist geplant, die Vorzugsstimmen-Hürde bei EU-Wahlen von 7 % auf 5 % zu senken und ein eigenes Bundesgesetz zur authentischen Interpretation des Tabakgesetzes zu verabschieden. Außerdem wurden Vorkehrungen getroffen, um die beabsichtigte Änderung des Bundesministeriengesetzes und den ausstehenden Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst im Nationalrat rasch beschließen zu können.

Bundesgesetz zur authentischen Interpretation des Tabakgesetzes

Mit dem vorgeschlagenen eigenen Bundesgesetz zur authentischen Interpretation des §13a Tabakgesetz (112/A) reagieren die beiden Verfassungssprecher der Koalitionsparteien, Peter Wittmann und Wolfgang Gerstl, auf zwei Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofs. Sie wollen ausdrücklich klarstellen, dass Gästen auf dem Weg zum Hauptraum bzw. zu anderen rauchfreien Bereichen eines Lokals wie WC-Anlagen ein kurzes Durchqueren des Raucherraums sehr wohl zumutbar ist. Intention, Wille und Ziel des Gesetzgebers bei der Beschlussfassung des Tabakgesetzes sei es gewesen, LokalbesucherInnen vor den Auswirkungen des Passivrauchens zu schützen, solche seien beim bloßen kurzen Durchschreiten eines Raucherbereichs aber nicht anzunehmen, heißt es in der Antragsbegründung.

Der Verwaltungsgerichtshof hat nach Meinung von Wittmann und Gerstl mit seinen Erkenntnissen die bisherige Praxis der Verwaltungsbehörden völlig auf den Kopf gestellt. Betriebe, die im Vertrauen auf die Rechtslage und im Einklang mit den behördlichen Auflagen bauliche Investitionen durchgeführt haben, würden plötzlich bestraft, kritisieren sie. Dass der außergewöhnliche Weg eines eigenen Bundesgesetzes gewählt wurde und eine Vorberatung im Verfassungsausschuss vorgesehen ist, begründen SPÖ und ÖVP damit, dass es sich bei der vorgeschlagenen Klarstellung um keine gesundheitspolitische Frage handelt, sondern um eine bloße Präzisierung der damaligen Entscheidung, die im Sinne des Schutzes nicht unerheblicher Investitionen notwendig ist.

Europa-Wahlen: Vorzugsstimmen-Hürde soll auf 5 % gesenkt werden

Ein Gesetzesantrag zur Änderung der Europawahlordnung (82/A) zielt darauf ab, die Vorzugsstimmen-Hürde bei den Wahlen zum Europäischen Parlament zu senken. Demnach sollen KandidatInnen bereits dann vorgereiht werden, wenn sie 5 % der auf ihre Partei entfallenden Stimmen als Vorzugsstimmen erhalten. Derzeit ist die Hürde mit 7 % der Parteistimmen festgelegt. Begründet wird das Vorhaben mit dem Ziel einer verbesserten Personalisierung des Wahlrechts.

Um vereinzelt noch bestehenden Problemen mit der Weiterleitung unfrankierter Wahlkarten aus dem Ausland entgegenzuwirken, ist außerdem vorgesehen, den schon bestehenden Hinweis für ausländische Postverwaltungen auf der Rückseite der Wahlkarte nicht nur in Englisch, sondern auch in Deutsch und in Französisch abzudrucken. Geändert werden auch einige Fristen und einige formalrechtliche Bestimmungen für UnionsbürgerInnen.

Bundesministeriengesetz und Gehaltsgesetz

Zwei weitere Gesetzesanträge der Koalitionsparteien betreffen die Änderung des Bundesministeriengesetzes (81/A) sowie die Änderung des Gehaltsgesetzes und verschiedener Dienstrechts-Gesetze (98/A). Im Wesentlichen geht es um legistische Änderungen und terminologische Anpassungen. Die beiden Gesetze können von den Abgeordneten als Grundlage herangezogen werden, um die geplante neue Aufgaben- und Ressortverteilung innerhalb der Bundesregierung und den noch offenen Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst gesetzlich zu fixieren. (Schluss) gs