Vorlagen: Verfassung und Geschäftsordnung
Team Stronach fordert umfassende Verwaltungsreform mit Augenmaß…
Nach Meinung des Team Stronach leidet Österreich an einer aufgeblähten Verwaltung und überholten Verwaltungsstrukturen. Abgeordnete Katrin Nachbaur und ihre FraktionskollegInnen sprechen sich daher für eine umfassende Verwaltungsreform aus. Insbesondere fordern sie die Bundesregierung in einem Entschließungsantrag auf, eine Verwaltungsreformkommission einzurichten und diverse Reformvorschläge des Rechnungshofs schnellstmöglich umzusetzen (2/A[E]). Ziel muss es Nachbaur zufolge sein, die Verwaltungskosten über einen Zeitraum von fünf Jahren jährlich um jeweils fünf Prozent zu senken. Österreich sei einfach überreguliert – anstatt jedes kleinste Detail vorzuschreiben, wäre es sinnvoller, der Gesetzgeber würde nur dort eingreifen, wo ein klare und verbindliche Regelung notwendig ist, heißt es in der Antragsbegründung.
…und spezielle BürgervertreterInnen im Nationalrat
Ein weiteres Anliegen des Team Stronach ist eine Demokratiereform (4/A[E]). Unter anderem drängen Abgeordnete Katrin Nachbaur und ihre FraktionskollegInnen auf mehr Transparenz im Gesetzgebungsprozess, auf verstärkte Mitsprache- und Mitwirkungsrechte der BürgerInnen und eine Reduzierung der Nationalratsmandate.
Im Konkreten wird etwa vorgeschlagen, zusätzlich zu 100 von den Parteien aufgestellten KandidatInnen 50 unabhängige BürgervertreterInnen in den Nationalrat zu wählen und die Mandatsausübung für ParteipolitikerInnen auf zwei Amtsperioden zu beschränken. Darüber hinaus regen Nachbaur und Stronach an, dass die Partei mit den meisten Stimmen automatisch die Regierung bildet und alle anderen Parteien die Opposition stellen. Damit wäre die Regierungspartei nach Meinung der AntragstellerInnen gezwungen, mit allen Parteien und mit den BürgervertreterInnen zusammenzuarbeiten. Um die BürgervertreterInnen nicht unter Druck setzen zu können, ist für diese eine geheime Stimmabgabe in Aussicht gestellt.
NEOS wollen Parteienförderung deutlich kürzen…
Die NEOS sprechen sich dafür aus, die Parteienförderung deutlich zu kürzen, und beantragen in diesem Sinn eine Änderung des Parteiengesetzes und des Parteien-Förderungsgesetzes (5/A). Jede im Nationalrat vertretene Partei soll künftig nur noch 2,5 € pro Jahr für jede bei der Nationalratswahl für sie abgegebene Stimme erhalten, schlägt Abgeordneter Rainer Hable vor. Derzeit sind für die Parteienförderung auf Bundesebene 4,6 € je Wahlberechtigten veranschlagt. Gleichzeitig sollen laut Antrag auch die Länder zu Förderungskürzungen verpflichtet werden. Streichen will Hable auch die Möglichkeit, Partei- und Klubabgaben steuerlich als Werbungskosten geltend zu machen.
…und verlangen umfassende Transparenz der öffentlichen Verwaltung
Ein weiterer Gesetzesantrag der NEOS zielt auf die Implementierung eines Bundesverfassungsgesetzes über die Informationsfreiheit ab (6/A). Mit diesem Gesetz und einer begleitenden Änderung der Bundesverfassung sollen Bund, Länder und Gemeinden verpflichtet werden, im Sinne des Transparenzgedankens interessierte BürgerInnen umfassend über ihr staatliches Handeln zu informieren und im Bedarfsfall Zugang zu Akten, Dokumenten und allen sonstigen Informationen zu gewähren. Zudem soll ein öffentliches und kostenlos zugängliches Informationsregister eingerichtet werden.
Beschränkungen des Rechts auf Information sollen gemäß dem Antrag nur dann zulässig sein, wenn der Schutz von Daten Dritter verletzt würde oder eine unmittelbare und schwerwiegende Gefahr für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit, für die militärische Landesverteidigung, für die außenpolitischen Interessen Österreichs sowie für die wirtschaftliche Existenz einer Körperschaft des öffentlichen Rechts droht. Weiters sollen Unterlagen, die unmittelbar der Vorbereitung einer Entscheidung dienen, von der Informationspflicht ausgenommen sein. Für öffentliche und staatsnahe Unternehmen, die im Wettbewerb stehen, sieht der Antrag eine Erlaubnis zur Auskunftsbeschränkung vor, sofern Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse betroffen sind.
Auch Grüne drängen auf Aus für Amtsverschwiegenheit
Auch die Grünen haben einen Gesetzesantrag zur Aufhebung des Amtsgeheimnisses und zur Schaffung eines Grundrechts auf Information eingebracht (18/A). Ähnlich wie die NEOS fordern Abgeordneter Albert Steinhauser und seine FraktionskollegInnen einen umfassenden Zugang der BürgerInnen zu Akten, Dokumenten und allen sonstigen Informationen öffentlicher Stellen und Einrichtungen, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Einschränkungen sind analog zum NEOS-Antrag nur in wenigen Ausnahmenfällen, etwa aus Datenschutzgründen, vorgesehen.
In der Begründung des Antrags hält Abgeordneter Steinhauser fest, dass das geltende Auskunftspflichtgesetz aufgrund breit gefasster Ausnahmebestimmungen unzureichend ist und derzeit von Behördenseite fast immer eine Auskunftsverweigerung argumentiert werden kann. Er drängt daher auf eine völlige Abschaffung des Amtsgeheimnisses mit nur wenigen Ausnahmen in gesetzlich engen Grenzen.
FPÖ verlangt Ausweitung des Interpellationsrechts
Die FPÖ spricht sich in einem Gesetzesantrag für eine Ausweitung des Interpellationsrechts aus (7/A). Demnach sollen die Regierungsmitglieder Abgeordneten und BundesrätInnen auch Auskunft über Fragen zur Geschäftsführung staatsnaher Unternehmen erteilen müssen. Begründet wird die Initiative von Abgeordnetem Harald Stefan damit, dass das Fragerecht der Abgeordneten in der Vergangenheit durch die Ausgliederung von Unternehmen sukzessive eingeschränkt wurde.
Grüne: U-Ausschuss soll auch von Minderheit eingesetzt werden können
Die Grünen wollen in der Bundesverfassung und im Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrats verankern, dass auch eine Minderheit von Abgeordneten Untersuchungsausschüsse einsetzen kann (12/A). Geht es nach Klubobfrau Eva Glawischnig-Piesczek und ihren FraktionskollegInnen, sollen 20 Abgeordnete bzw. alle Abgeordneten eines Klubs ausreichen, um einen U-Ausschuss einzurichten. Auch die Anforderung von Akten und die Ladung von Auskunftspersonen soll nicht mehr von einem Mehrheitsbeschluss des U-Ausschusses abhängig sein. In der Begründung des Antrags berufen sich Grünen auf eine Zusage der Regierungsparteien im Jahr 2009.
Grüne nehmen neuen Anlauf für Demokratiepaket
In der vergangenen Legislaturperiode haben sich SPÖ, ÖVP und Grüne darauf verständigt, Volksbegehren künftig automatisch einer Volksbefragung zu unterziehen, wenn das entsprechende Anliegen von mehr als 10 % bzw. 15 % der Wahlberechtigten unterstützt wurde. Ausnahmen sollte es nur für Initiativen geben, die Grund- und Menschenrechten, EU-Recht oder völkerrechtlichen Verträgen widersprechen. Angesichts zahlreicher kritischer Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren ist der Gesetzesantrag vorerst allerdings auf Eis gelegt worden. Nun nehmen die Grünen einen neuen Anlauf für ein Demokratiepaket (24/A).
Der von Abgeordneter Daniela Musiol und ihren Fraktionskollegen vorgelegte Gesetzentwurf basiert auf einem Vorschlag, auf den sich Grüne, FPÖ und BZÖ ursprünglich geeinigt hatten und weicht in einigen Punkten von dem mit den Regierungsparteien erzielten Kompromiss ab. So sieht er etwa eine verpflichtende Volksbefragung über ein Volksbegehren bereits bei einer Unterschriftenschwelle von 4 % der Wahlberechtigten vor. Nur wenn das Parlament dem Anliegen Rechnung trägt bzw. die ProponentInnen auf eine Volksbefragung verzichten, soll davon Abstand genommen werden. Darüber hinaus fordern die Grünen intensive parlamentarische Beratungen über alle erfolgreichen Volksbegehren und ein Rederecht für die InitiatorInnen im Nationalrat. (Schluss) gs
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Links
- 2/A(E) - "Neue Strukturen für Österreich: Umfassende Verwaltungsreform mit Augenmaß"
- 6/A - Bundesverfassungsgesetz über die Informationsfreiheit (Informationsfreiheit-BVG)
- 18/A - Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
- 12/A - Bundes-Verfassungsgesetz und das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates
- 5/A - Parteiengesetz, das Parteien-Förderungsgesetz und das Einkommensteuergesetz
- 24/A - Bundes-Verfassungsgesetz, das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates, das Volksbegehrengesetz 1973 und das Volksbefragungsgesetz 1989
- 7/A - Bundes-Verfassungsgesetz
- 4/A(E) - "Neue Strukturen für Österreich: Demokratiereform für mehr Bürgerbeteiligung"