Kindeswohl - Kern der Debatte zum Adoptionsrecht
Wien (PK) – Den Schlusspunkt in der heutigen Sitzung des Bundesrats bildeten Justiz- und Wissenschaftsthemen. Unter anderem ging es um die Stiefkindadoption gleichgeschlechtlicher Paare, worüber heftig diskutiert wurde, über den Kampf gegen häusliche Gewalt, weiters über den Mafia-Paragrafen, das Urheberrecht und die geplante Linzer Medizin-Universität. Am 1. Oktober wird es eine Bundesrats-Enquete zur Situation älterer Menschen geben.
Einhellige Zustimmung zu Strafprozessänderung, Korruptionsbekämpfung
Den Auftakt zu den Justizthemen machte ein einstimmig angenommenes Strafprozessänderungsgesetz. Darin wird gemäß EU-Richtlinien klargestellt, dass Beschuldigten, die die Sprache des betreffenden Verfahrens nicht sprechen oder verstehen, ohne Verzögerung Dolmetscherleistungen während des Strafverfahrens zur Verfügung gestellt werden müssen. Ebenfalls einstimmig genehmigten die MandatarInnen ein Strafrechtsübereinkommen, das gemeinsame Standards bei der Korruptionsbekämpfung schafft und die internationale Zusammenarbeit auf diesem Gebiet verbessert. Auch das Zusatzprotokoll dazu fand keine Beanstandung im Bundesrat.
Kontroverse Debatte zur Stiefkindadoption gleichgeschlechtlicher Paare
Die Änderung des Adoptionsrechts in einer von der FPÖ dazu verlangten namentlichen Abstimmung wurde von 45 der 53 anwesenden BundesrätInnen gebilligt. Damit ist die Stiefkindadoption in Zukunft auch gleichgeschlechtlichen Paaren möglich.
Die Bedenken der Freiheitlichen an der Gesetzesänderung begründete Bundesrätin Cornelia MICHALKE (F/V) eingangs mit dem Ursprung der Novelle, nämlich der Klage einer Einzelperson, wobei lediglich die Ungleichbehandlung homosexueller und unverheirateter heterosexueller Paare in Österreich vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) beanstandet worden sei. Die vorliegende Gesetzesänderung sei folglich keineswegs die einzig mögliche Konsequenz der EGMR-Rechtssprechung, meinte Michalke. Im Sinne der Würdigung des Bundes zwischen Mann und Frau hätte man das Adoptionsrecht auch einfach nur auf Ehepaare einschränken können, ohne damit das EGMR-Urteil zu missachten, befand die FPÖ-Mandatarin.
Dem Kindeswohl maß ÖVP-Mandatar Christian JACHS (V/O) bei Adoptionsfragen die größte Bedeutung bei und er verwies ebenfalls auf das diesbezügliche Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes, das ihm zufolge aber sehr wohl die vorliegende Novelle des Adoptionsrechts bedingt habe. Die beste Betreuungsform ergebe sich außerdem immer aus dem optimalen Beziehungsumfeld, in dem Minderjährige heranwachsen, und über das auch zukünftig die Gerichte zu entscheiden hätten, wenn auch eine Fremdkindadoption durch Homosexuelle weiterhin keine Option sei, wie er namens seiner Fraktion festhielt.
Für Sozialdemokratin Inge POSCH-GRUSKA (S/B) und Grünen-Mandatar Marco SCHREUDER (G/W) gab es eindeutig kein schlüssiges Argument, weswegen nur heterosexuelle Paare eine Familie bilden können. Die Realität sei vielfältig und die Politik habe dieser Diversität entsprechende Lebensformen zu ermöglichen.
"Beschämend" sei es für Österreich, gab Posch-Gruska zu verstehen, dass Österreich erst vom EGMR verurteilt werden musste, um von der Diskriminierung Homosexueller im Adoptionsrecht abzuweichen. Natürlich werde bei allen Gesetzen das Kindeswohl an erste Stelle gesetzt, bekräftigte sie, doch dürfe dies nicht als Vorwand für Einschränkungen eines funktionierenden Familienlebens, unabhängig vom Geschlecht der Eltern, benutzt werden.
Schreuder betonte, bei dem EGMR-Urteil, das zur Gesetzesänderung geführt hat, sei es "ausschließlich um das Kindeswohl" gegangen. In dem beim Europäischen Menschrechtsgerichtshof eingeklagten Fall habe das zunächst zuständige Gericht wegen der Gleichgeschlechtlichkeit des betroffenen Paares keinerlei Prüfung durchgeführt, um das beste Familienumfeld für das Kind zu eruieren. Der heutige Beschluss markiere einen "Freudentag" für viele lesbische und schwule Paare in Österreich, war Schreuder überzeugt, nicht zuletzt, da Kindern in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften damit ein Mehr an Sicherheit geboten werde.
"Mafia-Paragraf" wird auf Kerntatbestand eingeschränkt
Der Beschluss des Nationalrats zur Neufassung des "Mafia-Paragrafen" § 278a StGB, dem ein Antrag der Regierungsfraktionen vorangegangen war, erhielt mehrheitliche Zustimmung im Bundesrat. Der Tatbestand dieser Bestimmung wird darin auf organisierte Kriminalität, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist, eingegrenzt.
Positiv äußerten sie die Bundesräte Klaus FÜHRLINGER (V/O) und Günther NOVAK (S/K) zur Entschärfung der lange umstrittenen Strafrechtsbestimmung. Führlinger erläuterte, auf Grund der im Laufe der Zeit geänderten Assoziationen bei Begrifflichkeiten sei die Änderung notwendig geworden, damit verfehlte Interpretationen von Gesetzestexten unterbunden werden. Den Tierschützer-Prozess, der Auslöser für die Gesetzesänderung war, umriss Novak in gebotener Kürze und kam zu dem Schluss, keineswegs sei der fragliche Paragraf jemals als Mittel gegen zivilgesellschaftliche Organisationen gedacht gewesen.
Bundesrat gegen Tabuisierung häuslicher Gewalt
Einstimmig passierten den Bundesrat ein Erwachsenenschutz-Gesetz und das damit im Zusammenhang stehende Haager Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen. Ziel der Bestimmungen ist vor allem die Anerkennung und Vollstreckung von Maßnahmen zum Schutz von Personen, die aufgrund einer Beeinträchtigung oder der Unzulänglichkeit ihrer persönlichen Fähigkeiten nicht in der Lage sind, ihre Interessen wahrzunehmen. Hauptanwendungsgebiet ist dabei der Bereich der Sachwalterschaft.
Konsens bestand darüber hinaus auch über ein Übereinkommen des Europarats, das die Mitgliedstaaten zu verstärkten Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und von häuslicher Gewalt aufruft.
Ebenso einstimmig beschloss der Bundesrat, keinen Einwand gegen ein Berufsrechts-Änderungsgesetz zu erheben, das die berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Gründung einer Rechtsanwalts GmbH & CO KG schafft und dadurch vor allem jungen RechtsanwältInnen flexiblere Geschäftsbeteiligungsmodelle bietet.
Im Detail ging Bundesrätin Ana BLATNIK (S/K) auf das Thema häusliche bzw. sexuelle Gewalt, besonders gegen Frauen, ein, das im 21. Jahrhundert nicht länger tabuisiert werden dürfe, wie sie mit einem konkreten Beispiel untermauerte. Gewalt in den eigenen vier Wänden dürfe niemals als Privatsache oder als Kavaliersdelikt gewertet werden, so Blatnik, denn es handle sich dabei eindeutig um eine Menschenrechtsverletzung, gegen die international vorzugehen sei.
Wem nützt die aktuelle Urheberrechts-Novelle?
Mehrheit im Bundesrat fand die Urheberrechts-Novelle, mit der die Dauer des Leistungsschutzrechts der Tonträgerhersteller und der ausübenden KünstlerInnen, deren Darbietungen auf Tonträgern festgehalten sind, von bisher 50 auf nunmehr 70 Jahre verlängert wird.
Negativ bewerteten FPÖ-Bundesrat Christian HAFENECKER (F/N) und Grünen-Bundesrat Marco SCHREUDER (G/W) die vorgelegten Adaptierungen im Urheberrecht. Für Hafenecker ergibt sich mit der debattierten Gesetzesänderung keine Verbesserung im Sinne der KünstlerInnen, nur die "große Unterhaltungsindustrie" werde dadurch unterstützt, sagte er. Mit dem Spannungsfeld zwischen den Interessen von NutzerInnen und jenen von UrheberInnen befasste sich Schreuder in seinen Ausführungen zu den Herausforderungen des Urheberrechts im digitalen Zeitalter. Letztendlich lasse sich nur durch tiefgreifende Rechtsadaptierungen das Problem lösen, nicht aber mit einer Novelle, deren Nutznießer einzig Großkonzerne seien.
Tatsächlich sei eine umfassende Debatte zum österreichischen Urheberrecht nötig, um UrheberInnen zu schützen, räumte Bundesrat Klaus FÜHRLINGER (V/O) ein, doch die vorliegende Gesetzesadaptierung ergebe sich automatisch aus Österreichs Verpflichtung, die entsprechende EU-Richtlinie umzusetzen. Genauso wollte Bundesrätin Ilse FETIK (S/W) mit der Novelle nicht das Auslangen finden, denn es gelte, noch mehr Rechtssicherheit für alle betroffenen Personengruppen zu schaffen. Die debattierte Vorlage habe allerdings einzig eine Fristenanpassung zum Ziel, erklärte sie und meinte, der diesbezügliche Nationalratsbeschluss sei aus diesem Grund grundsätzlich nicht abzulehnen.
Vertiefte Zusammenarbeit beim Strafvollzug im EU-Raum
Mehrheitlich zustimmend zeigte sich das Plenum schließlich gegenüber einem Bundesgesetz betreffend die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen innerhalb der EU. Durch das Gesetz werden vor allem Rahmenbeschlüsse der Union zur gegenseitigen Anerkennung von Urteilen und Bewährungsentscheidungen implementiert. Bundesrat Dietmar SCHMITTNER (F/S) warnte allerdings vor einer Kostensteigerung für Österreich bei der Umsetzung der Novelle, weil damit vermehrt ausländische StraftäterInnen in österreichische Gefängnisse gelangen würden.
Dem hielten die Bundesräte Edgar MAYER (V/V) und Stefan SCHENNACH (S/W) entgegen, der Einwand der Freiheitlichen liege wohl einzig in deren Ablehnung gegen alle EU-Vorgaben begründet. Jemand, der in Österreich eine Straftat begangen hat, werde natürlich auf Staatskosten inhaftiert, genauso wie dies auch mit straftätigen ÖsterreicherInnen im Ausland auf Kosten des jeweiligen Nationalstaats geschehe, hob Mayer hervor und er unterstrich, mit der vorliegenden Novelle würden lediglich entsprechende Gesetzesvereinfachungen geschaffen. An die ausführliche Behandlung des betreffenden Richtlinienentwurfs im EU-Ausschuss des Bundesrats erinnerte Schennach die FPÖ und er hielt fest, das neue Gesetz garantiere die Rahmenbedingungen für einen sinnvollen Strafvollzug im EU-Raum. Unter anderem werde auch die Durchsetzung eines europäischen Haftbefehls damit leichter möglich, skizzierte der SPÖ-Mandatar die Bestimmungen.
Einheitliches EU-Patentgericht
Mehrheitlich genehmigte der Bundesrat sodann ein internationales Übereinkommen, durch das ein Einheitliches Patentgericht mit Sitz in Paris und Nebenstellen in München und London eingerichtet wird. Die Union strebt damit eine zentrale Rechtsdurchsetzungsmöglichkeit mit qualitativ hochwertigen Entscheidungen in Patentsachen an.
Bundesrätin Nicole SCHREYER (G/T) erläuterte die Bedenken der Grünen gegen das Abkommen. Es gebe sicherlich positive Effekte eines einheitlichen Patentrechts, aber das zu schaffende Patentgericht werde keiner Kontrolle durch den EuGH unterliegen. Man gebe dem Europäischen Patentamt und dem Patentgericht sehr viel Macht bei sehr wenig Kontrolle, kritisierte sie.
Kann eine Linzer Medizin-Universität dem Ärztemangel entgegenwirken?
Mit der Novelle des Universitätsgesetzes 2002, gegen die der Bundesrat mehrheitlich keinen Einspruch erhob, wird die Grundlage für die Schaffung einer Medizin-Universität in Linz gelegt. Die Änderung sieht auch die Möglichkeit zur Fusion von Universitäten vor, für die dann ein eigenes Bundesgesetz erforderlich sein wird. Die Initiative dazu kann sowohl vom Wissenschaftsminister als auch von den beteiligten Universitäten selbst kommen.
Ablehnung der Novelle kam von Seiten der Grünen. Für Bundesrätin Heidelinde REITER (G/S) war die Entscheidung, eine Medizin-Universität in Linz zu schaffen, ein teures Wahlgeschenk. Alle Gutachten würden auf die vielen Schwierigkeiten der Umsetzung hinweisen. Salzburg habe sich intensiv und letztlich erfolglos um eine öffentliche Medizin-Universität bemüht. Dem Ärztemangel werde man jedenfalls so nicht abhelfen, da die Probleme anderswo lägen. Besser wäre es aus ihrer Sicht, mehr Augenmerk auf den Ausbau anderer Universitäten und die Verbesserung der Situation der HausärztInnen zu legen.
Dem gegenüber sah Bundesrätin Anneliese JUNKER (V/T) Vorteile der Vereinigung von Universitäten, für die es viele Beispiele in anderen Ländern gebe. Das vorliegende Gesetz schaffe dafür die rechtlichen Voraussetzungen und treffe Detailregelungen. Auch Bundesrat Stefan SCHENNACH (S/W) meinte, Universitäten würden international immer stärker kooperieren, und auch innerhalb Österreichs könne eine solche Zusammenarbeit sinnvoll sein. Der wichtigste Aspekt des Gesetzes sei aus Sicht der SPÖ, dass die letzte Entscheidungsbefugnis über die Universitätsstandorte bei der Politik verbleibe. Es würden im Gesetz auch in vorausschauender Weise personalrechtliche Regelungen getroffen, hob er hervor.
Bundesrat Gottfried KNEIFEL (V/O) warf Bundesrätin Reiter vor, sie versuche, Bundesländer gegeneinander auszuspielen. Es sei das vorrangige Ziel, dem Ärztemangel entgegenzuwirken. Dabei finde keine Bevorzugung eines Bundeslandes statt, vielmehr könne der Standort Linz eine Lücke im medizintechnischen Bereich füllen.
Bundesrat Efgani DÖNMEZ (G/O) betonte, er werde als Vertreter Oberösterreichs das Gesetz befürworten. Er stimme Bundesrätin Reiter aber zu, dass Ausbildungsmöglichkeiten allein das Problem des Ärztemangels nicht lösen können und dass man die Rahmenbedingungen, etwa Einkommensperspektiven und Arbeitsbedingungen von ÄrztInnen, verbessern müsse.
Bundesminister Karlheinz TÖCHTERLE erläuterte, das Neue am Gesetz sei, dass nun die Universitäten selbst und nicht nur das Wissenschaftsressort eine Fusion einleiten können. Damit stärke man ihre Autonomie und könne Synergieeffekte erzielen. Das Gesetz schaffe auch einen Rahmen für die Errichtung einer Medizin-Universität in Linz. Er werde dabei selbstverständlich darauf achten, dass die Rahmenbedingungen für die Umsetzung dieses Vorhabens stimmen, versprach der Minister. Töchterle wies zudem auf das Abkommen mit Brasilien hin und begrüßte es. Er wisse, dass dieses aufstrebende Land ein hohes Interesse an einer Kooperation mit Österreich habe.
Einstimmig genehmigten die BundesrätInnen schließlich das Abkommen Österreichs mit Brasilien über die Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung und höhere Bildung.
Dienst- und Besoldungsrecht für öffentlich Bedienstete wird novelliert
Mehrheitlich erhob der Bundesrat keinen Einspruch gegen eine gesetzliche Regelung, die darauf abzielt, das Dienst- und Besoldungsrecht für öffentlich Bedienstete an die Öffnung der Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare anzupassen.
Bundesrätin Monika MÜHLWERT (F/W) erklärte, dass es sich um eine Anpassung handle, die durch die bereits debattierte Änderung des Adoptionsrechts notwendig werde. Da die FPÖ dieser nicht zugestimmt habe, werde sie auch jetzt nicht zustimmen. Bundesrätin Elisabeth GRIMLING (S/W) hielt fest, dass es hier im Konkreten um den Anspruch auf Karenzurlaub, die Herabsetzung der Wochendienstzeit zur Betreuung eines Kindes und um Familienhospizfreistellung gehe. Man folge dem Gleichheitsgrundsatz und öffne diese für gleichgeschlechtliche Paare. Bundesrat Marco SCHREUDER (G/W) war es wichtig festzuhalten, dass eine Zustimmung zur Novelle eine Zustimmung zum Kindeswohl sei. Daraufhin hielt Bundesrat Gottfried KNEIFEL (V/O) fest, dass die ÖVP natürlich für das Kindeswohl stimme. Es sei dies im Übrigen die letzte Sitzung des Bundesrats mit 62 Bundesräten und Bundesrätinnen, da er nun bald auf 61 Mitglieder verkleinert werde.
Schließlich wurde Bundesrätin Heidemarie REITER einstimmig zur Ordnerin für den Rest des zweiten Halbjahres 2013 gewählt.
Bundesratsenquete zur Situation älterer Menschen am 1. Oktober
Einstimmig beschloss der Bundesrat zu Ende seiner heutigen Sitzung die Abhaltung einer Enquete, die am 1. Oktober im Sitzungssaal des Bundesrats stattfinden soll. Thema der Enquete ist: "Der Anteil der älteren Menschen steigt in der österreichischen Gesellschaft stetig an - welche Auswirkungen hat dies auf die verschiedenen Lebensbereiche der älteren Menschen, welche Herausforderungen stellen sich für die österreichische Politik?" (Schluss Bundesrat) rei/sox/jan
Format
Links
- 2449 d.B. - Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
- 2338 d.B. - UWG-Novelle 2013
- 2447 d.B. - Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht
- 2369/A - Strafgesetzbuch
- 2378 d.B. - Berufsrechts-Änderungsgesetz 2013 – BRÄG 2013
- 2402 d.B. - Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2013
- 2403 d.B. - Adoptionsrechts-Änderungsgesetz 2013 – AdRÄG 2013
- 2340/A - Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, Gehaltsgesetz 1956, Vertragsbedienstetengesetz 1948, Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz und Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz
- 2448 d.B. - Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen
- 2379 d.B. - Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz und das Wohnhaus-Wiederaufbaugesetz
- 823/BRSITZ/2013 - 823. Sitzung des Bundesrats vom 18. Juli 2013
- 2364 d.B. - Strafrechtsübereinkommen über Korruption
- 2404 d.B. - Erwachsenenschutz-Gesetz – ErwSchG
- 2435 d.B. - Universitätsgesetz 2002
- 2304 d.B. - Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung und höhere Bildung
- 2365 d.B. - Zusatzprotokoll zum Strafrechtsübereinkommen über Korruption