Stabile Geldinstitute sollen in der Krise Verluste selbst tragen
Basel III-Umsetzung und Attraktivierung der Zukunftsvorsorge passieren Nationalrat; für Crowdfunding soll Lösung gefunden werden
Wien (PK) - Gelegenheit zu einer umfassenden Debatte über Banken und Finanzmarktaufsicht, aber auch über die Kreditnöte der Realwirtschaft boten dem Nationalrat die Entwürfe für ein Bankeninterventions- und –restrukturierungsgesetz, weiters zur Umsetzung von "Basel III", zur Regulierung alternativer Investmentfonds und Hedgefonds sowie der Bericht des Finanzausschusses über die Behandlung der Bürgerinitiative des Waldviertler Schuhfabrikanten Heinrich Staudinger für das Recht der BürgerInnen, Direktkredite an KMU ihres Vertrauens zu vergeben.
Vor Eingang in die Tagesordnung gab Nationalratspräsidentin Barbara PRAMMER bekannt, dass die FPÖ eine Dringliche Anfrage zum Thema "US-Totalangriff auf die Privatsphäre des 'Angriffsziels' Europa" an den Bundeskanzler gerichtet hat. Diese wird um 15.00 Uhr behandelt. Danach diskutieren die Abgeordneten in einer Kurzen Debatte über den Antrag des BZÖ, dem Verfassungsausschuss zur Vorbehandlung des Antrags betreffend Verwaltungsreform eine Frist bis zum 8. September 2013 zu setzen. Dieser Antrag wird unmittelbar nach dieser Debatte abgestimmt. Am Ende der Sitzung werden die 100 weiteren Fristsetzungsanträge zu BZÖ-Anträgen, für deren Behandlung im Ausschuss die Fraktion ebenfalls eine Frist bis zum 8. September setzen will, ohne Debatte abgestimmt. Auch die Abstimmung über den Antrag des BZÖ zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Notverstaatlichung der Banken findet am Ende der Tagesordnung statt.
Banken müssen Sanierungs- und Abwicklungspläne erstellen
Zunächst stand das Bankeninterventions- und –restrukturierungsgesetz auf dem Programm, das unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags mehrheitlich angenommen wurde. Ein in dieser Debatte vom BZÖ eingebrachter Misstrauensantrag gegen Finanzministerin Maria Fekter fand nicht die erforderliche Unterstützung.
Da das bestehende Insolvenzrecht für Banken nicht ausreicht und das für Kreditinstitute anwendbare Geschäftsaufsichtsverfahren zu spät greift, zielt der Entwurf auf eine präventive Krisenplanung bei Banken und Bankenaufsicht ab. Hauptziel sind stabile Geldinstitute, die im Krisenfall Verluste aus eigener Kraft tragen können und im Ernstfall möglichst ohne Hilfe der SteuerzahlerInnen saniert oder geordnet abgewickelt werden können. Jede Bank wird einen Sanierungsplan und einen Abwicklungsplan erstellen müssen. Diese Pläne werden von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) begutachtet und von der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) geprüft und genehmigt werden. Auf individuell bestimmte "Auslöseereignisse" hin, die eine Verschlechterung der Finanzlage bei einem Institut anzeigen, kann die FMA künftig mit Frühinterventionen reagieren, um eine Krise abzuwenden und eine wirtschaftliche Gesundung des Instituts aus eigenen Mitteln zu ermöglichen. Im schlimmsten Fall sollen Abwicklungspläne ein geordnetes Ausscheiden der Bank aus dem Markt mit überschaubaren wirtschaftlichen Folgen gewährleisten.
Im Sinne des Proportionalitätsprinzips kann die FMA kleinen Instituten Ausnahmen von einzelnen inhaltlichen Anforderungen einräumen. Für eine Gruppe (Kreditinstitutsgruppe, Kreditinstitute-Verbund oder institutionelles Sicherungssystem) soll ein Gruppensanierungsplan gelten, der auch die nachgeordneten, zugeordneten oder teilnehmenden Institute berücksichtigt. Die Sanierungs- und Abwicklungspläne sollen stufenweise ab 2014 eingeführt werden, um eine Überlastung der Aufsichtsbehörden zu vermeiden. Zunächst werden große Institute und Gruppen ihre Sanierungs- und Abwicklungspläne vorlegen müssen.
Umfassendes Bankeninsolvenzrecht erst nach Vorliegen europäischer Vorgaben
Eingeleitet wurde die Debatte mit einer Wortmeldung von Abgeordnetem Maximilian LINDER (F). Er äußerte die Befürchtung, dass die Vorlage mit ihren ambitionierten Zielen reine Theorie bleiben werde und mangels Sanktionen in der Praxis nicht umgesetzt werden könne. Die Banken würden vielmehr weiterhin den Staat unter Druck setzen, warnte er und erinnerte in diesem Zusammenhang, sowohl die Nationalbank als auch die Finanzmarktaufsicht hätten in der Vergangenheit schon gezeigt, wie hilflos sie seien. Außer Bürokratie werde das Gesetz nichts bewirken, kritisierte Linder und forderte eine Konkursordnung für Banken, um im Ernstfall eine geregelte Abwicklung sicherzustellen.
Von einem sinnvollen und notwendigen Gesetz sprach hingegen Abgeordneter Peter Michael IKRATH (V) und erwiderte, die Finanzmarktaufsicht werde nun die Möglichkeit erhalten, rechtzeitig einzugreifen, wenn eine Bank in Schieflage gerät. Er begrüßte die von den Banken zu erstellenden Sanierungs- und Abwicklungspläne sowie die Ausnahmen für Kleinbanken. Ein Bankeninsolvenzrecht werde dann umgesetzt, wenn es die entsprechenden europäischen Vorgaben gibt, zumal es sinnvoll sei, solche Vorhaben in einem Guss zu machen, kündigte der Redner an.
Abgeordneter Werner KOGLER (G) kritisierte, mit dem vorliegenden Gesetz werde nicht eingelöst, was ursprünglich versprochen wurde. Das Gesetz habe mit einem echten Bankeninsolvenzrecht nichts zu tun. Es werde nicht geregelt, was passiere, wenn eine Bank tatsächlich in Schieflage kommt. Vorab ein Testament zu formulieren, sei zu wenig. Mit dem was vorliege, hätte man die Malaise bei der Kommunalkredit und bei der Hypo Alpe Adria nicht verhindern können, ist Kogler überzeugt. Er wies außerdem darauf hin, dass die EU das Bankeninsolvenzrecht auf das Jahr 2018 verschoben habe. Erneut scharfe Kritik übte Kogler an der Vorgangsweise bei der Hypo Alpe Adria. Er warf der Regierung vor, notwendige Entscheidungen aus wahltaktischen Gründen zu verschieben, in die eingesetzte Task-Force setzt er wenig Vertrauen. Um klären zu können, warum die Hypo Alpe Adria seinerzeitig notverstaatlicht wurde, kündigte Kogler an, einen Antrag auf Permanenzerklärung des Rechnungshofausschusses zu stellen.
Abgeordneter Kai Jan KRAINER (S) räumte ein, dass die Finanzmarktaufsicht vor dem Jahr 2006 nicht funktioniert habe. Mittlerweile sei sie aber reformiert worden und arbeite erfolgreich. Es stimme auch, dass heute nur ein erster Teil des Bankeninsolvenzrechts beschlossen werde, sagte Krainer, es sei aber, was den zweiten Teil betrifft, sinnvoll, auf einheitliche europäische Regeln zu warten. Schließlich seien alle großen Banken grenzüberschreitend tätig. 27 verschiedene Regelungen und Aufsichten in Europa würden wenig Sinn machen.
Seine Fraktion habe seinerzeit dem Bankenhilfspaket unter der Auflage zugestimmt, rasch ein eigenes Insolvenzrecht für Banken zu erarbeiten, erinnerte BZÖ-Klubobmann Josef BUCHER. Es könne nicht sein, dass der Steuerzahler auf alle Zeiten für marode Banken aufkommen müsse, bekräftigte er. Nun komme die Regierung fünf Jahre später mit einem ersten kleinen Teil des Konkursrechts daher, das zudem erst recht wieder von den BankkundInnen zu finanzieren sei.
Die nächste Gefahr, die dem österreichischen Steuerzahler droht, ist für Bucher die geplante Bankenunion in der Eurozone. Das bedeute nichts anderes, als dass der österreichische Sparbuchinhaber dafür zahlen müsse, wenn im Süden Europas eine Bank Pleite gehe, sagte er. Seiner Ansicht nach wäre das einzig wirkungsvolle System ein Trennbankensystem, also die Trennung von "Spielbanken" und Geschäftsbanken.
Schieder: Österreich zieht Lehren aus der Finanzmarktkrise
Finanzstaatssekretär Andreas SCHIEDER machte dem gegenüber geltend, dass mit den heute vorliegenden Gesetzentwürfen ein wichtiges Regulierungspaket für Banken vorliege. Österreich ziehe damit Lehren aus der Finanzmarktkrise, betonte er. Neben dem ersten Schritt zu einem Bankeninsolvenzrecht seien auch Regeln für Hedgefondsmanager, strengere Eigenkapitalvorschriften für Banken und neue Corporate-Governance-Regeln für Banken vorgesehen. Insgesamt kehre man vom bisher geltenden System ab, dass bei einer Schieflage einer Bank automatisch der Steuerzahler einspringen müsse.
Wie Schieder erläuterte, müssen die Banken künftig vorab festlegen, was sie bei bestimmten Entwicklungen, etwa wenn das Eigenkapital sinkt oder wichtige Geschäftsfelder wegbrechen, zu tun gedenken. Zudem müsse in einem Testament festgelegt werden, was im Falle einer drohenden Pleite zu geschehen habe. Wenn die Finanzmarktaufsicht die Pläne für unzureichend erachtet, könne sie Verbesserungsaufträge erteilen. Auch Bankengruppen müssten Pläne erstellen.
Was den zweiten Teil des Bankeninsolvenzrechts betrifft, habe man sich, so Schieder, bewusst entschieden, auf eine europäische Regelung zu warten. Es würde keinen Sinn machen, würden in Österreich andere Vorschriften gelten als etwa in Deutschland oder Tschechien. Von der geplanten europäischen Regelung umfasst sind Bail-In-Instrumente im Insolvenzfall, die Einrichtung von Abwicklungsfonds und schließlich auch die Einrichtung von Einlagensicherungsfonds.
Einschätzungen über Wirksamkeit des Gesetzes differieren
Als guten ersten Schritt wertete Abgeordneter Robert LUGAR (T) das vorliegende Gesetz und kündigte die Zustimmung seiner Fraktion an. Den größten Teil seiner Wortmeldung widmete er der Notverstaatlichung der Hypo Alpe Adria und forderte erneut Aufklärung. Man könne Fehler machen, es gehe aber nicht an, die gemachten Fehler zuzudecken, betonte er. Ohne Aufklärung könne man keine Lehren für die Zukunft ziehen. Als besonders fragwürdig sieht Lugar die Rolle der Bayern in der ganzen Angelegenheit.
Die Regierung setze nur einen ganz kleinen Schritt zur Bankenregulierung und das noch dazu erst fünf Jahre nach Lehman, bemängelte Abgeordneter Bruno ROSSMANN (G) bemängelte. Das Gesetz bleibe auf halbem Weg stecken, die wichtige Frage der Bail-In-Instrumente habe man verschoben. Nach Meinung von Rossmann lässt auch die Einigung in Brüssel viele Hintertüren offen, für ihn ein Zeichen, dass sich wieder einmal die Finanzlobby durchgesetzt hat. Er verwies etwa auf vorgesehene Ausnahmemöglichkeiten in den Mitgliedstaaten und den Umstand, dass kein europäischer Abwicklungsfonds, sondern nationale Fonds eingerichtet werden sollen. Das eigentlich Ziel, der Schutz des Steuerzahlers, geht für ihn damit verloren.
Abgeordneter Christoph MATZNETTER (S) brachte zur Gesetzesvorlage einen Abänderungsantrag mit technischen Korrekturen ein. Die Unzufriedenheit der Opposition mit der Geschwindigkeit der Einführung eines Bankeninsolvenzrechts teilte er, seiner Ansicht nach wird mit dem vorliegenden Entwurf aber ein richtiger und wichtiger Schritt gesetzt. Bis jetzt sei der Finanzmarktaufsicht nur "ein Fallbeil" zur Verfügung gestanden, wenn eine Bank in eine Schieflage geraten sei, für Operationen nicht gerade das richtige Instrument, argumentierte er. Künftig könne sie prophylaktisch eingreifen. Bei der Hypo Alpe Adria hätte man so schon vorab gesehen, dass die getätigten Geschäfte nicht haltbar seien.
BZÖ bringt Misstrauensantrag gegen Ministerin Fekter ein
Die zentrale Frage sei, wer die Sanierungs- und Abwicklungspläne der Banken überwache und genehmige, hielt Abgeordneter Stefan PETZNER (B) fest. Mit dem vorliegenden Gesetz mache man jedoch den Bock zum Gärtner, kritisierte er. Die Finanzmarktaufsicht und die OeNB hätten bereits in der Vergangenheit versagt. Der Finanzministerin warf Petzner vor, bei der Sanierung und Abwicklung aller drei notverstaatlichten Banken zu versagen. Fekter sei die teuerste Finanzministerin der Zweiten Republik, kein anderer Finanzminister habe derart viel Steuergeld "versenkt und verpulvert" wie sie, meinte er. Zudem fehle der Ministerin das notwendige diplomatische Geschick, sie schade dem Wirtschafts- und Finanzstandort Österreich. Zur Bekräftigung seiner Vorwürfe brachte Petzner einen Misstrauensantrag gegen die Ministerin ein.
Abgeordneter Robert LUGAR (T) bekräftigte in einer zweiten Wortmeldung seine Forderung nach Aufklärung und Transparenz in Sachen Notverstaatlichung der Hypo Alpe Adria. Er werde immer wieder nachfragen und nicht locker lassen, versicherte er.
ÖVP-Klubobmann Karlheinz KOPF wies die Vorwürfe gegen Finanzministerin Fekter zurück. Er erinnerte daran, dass die nunmehrigen Probleme auf "die völlig irrwitzige Aktion" des damaligen Kärntner Landeshauptmanns Jörg Haider zurückgingen, die Hypo Alpe Adria zwar zu einem gutem Preis zu verkaufen, die Haftungen des Landes Kärnten aber in voller Höhe zu belassen. Damit habe man den Bayern einen Freibrief für Risikogeschäfte gegeben. Das hätte kein vernünftiger Kaufmann der Welt getan. Dem damaligen Finanzminister Pröll sei angesichts der Haftungen Kärntens gar nichts anderes übrig geblieben, als die Bank notzuverstaatlichen. Finanzministerin Maria Fekter habe nun die schwierige Aufgabe, zu retten, was zu retten ist, konstatiere Kopf. Panikaktionen hätten keinen Sinn, man müsse überlegt vorgehen. Jeder unqualifizierte Angriff der Opposition schade der Bank und damit letztlich dem Steuerzahler, warnte er.
Die Ausführungen Kopfs veranlassten BZÖ-Klubobmann Josef BUCHER zu einer zweiten Wortmeldung. Er machte geltend, dass der "Haftungswahn" in Kärnten schon lange vor der Amtszeit von Haider begonnen habe und Haider zudem nie die absolute Mehrheit in Kärnten hatte. Man könne auch nicht wegdiskutieren, dass es Finanzministerin Maria Fekter gewesen sei, die im Zusammenhang mit der Hypo Alpe Adria von einem "Fass ohne Boden" gesprochen habe, hob er hervor. Diese Aussage habe der Hypo 30 Mio. € gekostet.
Das Bankeninterventions- und -restrukturierungsgesetz sowie die zugehörigen Änderungen des Bankwesengesetzes und des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetzes wurden vom Nationalrat unter Berücksichtigung des ÖVP-SPÖ-Abänderungsantrags mit Stimmenmehrheit verabschiedet. Der Misstrauensantrag des BZÖ gegen Finanzministerin Maria Fekter blieb in der Minderheit.
Basel III: Banken brauchen Kapitalpuffer und hartes Eigenkapital
Sodann diskutierten die Abgeordneten die Umsetzung von Basel III. Demzufolge sollen die Geldinstitute Kapitalpuffer und "hartes Eigenkapital" aufbauen, um krisenfester zu werden und Verluste besser tragen zu können. Zugleich wird die Aufsicht von Banken und Wertpapierfirmen sowie von Versicherungs- und Finanzkonglomeraten gestärkt und die institutsinterne Kontrolle darauf ausgerichtet, übermäßig riskantes Verhalten zu verhindern. KMU sollen mehr Bankkredite erhalten als bisher. Bei Problemen sollen Institute künftig frühzeitig saniert werden, unabwendbare Abwicklungen sollen möglichst budgetschonend erfolgen. Die Vorlage passierte das Plenum mehrheitlich.
Mehrheitlich genehmigt wurde zudem ein " Alternatives Investmentfonds Manager–Gesetz ", mit dem ein Regulierungs- und Kontrollrahmen für die Verwaltung alternativer Investmentfonds (AIFM) auch in Österreich eingeführt wird, wie ihn die Europäische Union und die wichtigsten Industrie- und Schwellenländer (G-20) 2009 beschlossen haben. Die Verwaltung von AIF soll jeweils einer juristischen Person obliegen, die von der Finanzmarktaufsicht (FMA) konzessioniert und permanent kontrolliert wird. Das Gesetz soll am 22. Juli 2013 in Kraft treten, wobei die derzeit geltenden AIF-Genehmigungen bis Ende 2014 gültig bleiben. 2014 sollen die neuen Anforderungen für Depotbank, Liquiditäts- und Risikomanagement sowie Eigenmittel evaluiert und eventuell angepasst werden.
Mit auf dem Programm stand eine Bürgerinitiative, worin der Waldviertler Schuhfabrikant Heinrich Staudinger als Erstunterzeichner eine gesetzlich geregelte allgemeine Freiheit der direkten Kreditgewährung fordert. Dazu wurde schließlich einstimmig ein Entschließungsantrag angenommen.
Basel III bleibt umstritten
Diese Vorlagen beinhalten im Wesentlichen EU-Richtlinien, die im weitläufigen Sinn als Basel III bezeichnet werden, führte der erste Redner Abgeordneter Elmar PODGORSCHEK (F) zu diesem Tagesordnungspunkt aus, wobei er meinte, dass Österreich einen überbordenden Bankensektor habe. Die Politik sei gefordert, diesen Markt zu bereinigen, sagte Podgorschek, unerlässlich seien dabei eine Restrukturierung und Neuaufteilung des österreichischen Bankensektors. Bis 2008 habe die Finanzmarktaufsicht nichts gemacht, meinte der Redner, das was sich in den letzten Jahren abgespielt habe, sei eine staatliche Bankenwirtschaft, die sich eklatant von der sonstigen Realwirtschaft unterscheide. "Der Krebsschaden des österreichischen Bankensektors ist die Verhaberung mit der Politik", meinte Podgorschek und forderte einmal mehr die Einsetzung eines U-Ausschusses zur Hypo-Causa.
Von einem sehr umfangreichen Bankenregulierungspaket sprach Abgeordneter Günter STUMVOLL (V), wobei es sich bei der Novelle hinsichtlich Basel III um eine intensiv diskutierte Materie handle. Kernpunkt seien etwa schärfere und klarere Eigenkapitalvorschriften für die Banken. Die Zielsetzung liege darin, die Finanzmarktstabilität sowie die Resistenz gegenüber Krisen zu erhöhen und das Risiko für die SteuerzahlerInnen zu minimieren. Eine große Aufgabe sei es gewesen, den an sich guten Gedanken an die österreichische Bankenstruktur anzupassen. Eine Lanze brach Stummvoll ferner für die 75.000 MitarbeiterInnen der österreichischen Banken, die täglich nach bestem Wissen und Gewissen arbeiten würden, betonte Stummvoll und sprach sich gegen ein Banken-Bashing aus.
Für Crowdfunding soll Lösung gefunden werden
Abgeordnete Ruperta LICHTENECKER (G) ging auf die Hintergründe der vorliegenden Bürgerinitiative ein. Die Bürgerinitiative sei wichtig, betonte die Rednerin dabei, da diese das Thema der alternativen Finanzierungsmöglichkeiten erst ins Rollen gebracht habe. Es handle sich dabei nicht um einen Einzelfall, gab Lichtenecker zu bedenken, das gleiche Problem gebe es etwa bei Energiewendeprojekten oder bei den NGOs. Hier brauche es alternative Modelle, denn der volkwirtschaftliche Nutzen, etwa der einer Demokratisierung der Finanzierung, liege auf der Hand, meinte die Rednerin und brachte in diesem Zusammenhang einen Entschließungsantrag betreffend Finanzierung von lokalen Projekten durch partizipative BürgerInnenbeteiligung im Namen ihrer Fraktion ein.
Abgeordneter Kai Jan KRAINER (S) erläuterte einzelne Aspekte der zur Verhandlung stehenden Gesetzesvorlagen, wobei er hinsichtlich der Bürgerinitiative meinte, dass es sich hierbei im weitesten Sinne um Crowdfunding handle. Hier habe die Regierung mit einem Entschließungsantrag etwas Besseres als die Grünen vorgelegt, zeigte sich Krainer überzeugt, da der Antrag der Regierung unter anderem darauf abziele, den Anlegerschutz nicht zu verlieren.
Basel III sei eine Fortsetzung von Basel II, konstatierte Abgeordneter Peter WESTENTHALER (B), wobei es dadurch schon damals eine dramatische Reduktion der Kreditmittel gegeben habe und die Wirtschaftskrise noch verstärkt worden sei, führte der Redner weiter aus. Dasselbe befürchte er bei Basel III. Bezugnehmend auf die Bürgerinitiative meinte Westenthaler, dass hier von Seiten der Finanzmarktaufsicht ganz bewusst klein- und mittelständische Betriebe belastet würden, die ohnehin bereits unter einer Kreditklemme und unter der Wirtschaftskrise zu leiden hätten. Deswegen sei seine Fraktion der Meinung, dass es als Privatperson möglich sein müsse, sich bei einem Projekt mit Geldern zu beteiligen.
Schwellenwert für Prospektpflicht wird angehoben
Abgeordneter Konrad STEINDL (V) erklärte im Zusammenhang mit Basel III, dass die Richtlinien für sehr große Unternehmen geschaffen worden seien, und zeigte sich hier dennoch zuversichtlich, was klein- und mittelständische Banken betrifft. Der Mandatar brachte einen Entschließungsantrag betreffend Crowdfunding sowie zwei Abänderungsanträge ein. Darin wird die Bunderegierung aufgefordert, inwieweit eine unabhängige Stelle selbst Prüfaufgaben übernehmen kann bzw. ob bestehende Prüfinstanzen im Sinne des Anlegerschutzes ausreichend sind. Außerdem soll sich die Regierung auf europäischer Ebene für die rasche Schaffung eines Rechtsrahmens für Crowdfinancing Plattformen unter Berücksichtigung eines effektiven Anlegerschutzes stark machen. In den Abänderungsanträgen werden unter anderem Klarstellungen vorgenommen und der Schwellenwert für Risikobegrenzung bei Hebelfinanzierung von 100.000 € auf 250.000 € angehoben. Das betrifft die sogenannte Prospektpflicht.
Was Basel III betrifft, sah es Team Stronach-Klubobmann Robert LUGAR nicht für notwendig, dieses überhastend umzusetzen. Basel III sei nämlich zu einer Zeit erdacht worden, in der die Wirtschaftskrise noch nicht absehbar gewesen sei, und strengere Auflagen würden für Klein- und Mittelbetriebe riesige Probleme erzeugen, argumentierte er. Beim Thema Crowdfunding meinte Lugar, hier werde gut illustriert, dass die Regierung die Banken schütze, um deren Geschäft nicht zu bedrohen. Am Ende seiner Wortmeldung kam Lugar einmal mehr auf die Hypo-Causa zu sprechen, wobei er ausführte, dass er so lange Fragen an Finanzministerin Fekter richten werde, bis er Antworten bekomme.
Crowdfunding als Stütze für KMUs und NGOs
Es sei gerade etwa in der sozial- und umweltpolitisch interessierten Gesellschaft immer mehr en vogue, nicht zu spenden, sondern in Projekte zu investierten, informierte Abgeordnete Petra BAYR (S). Die Leute, die in Projekte investieren, hätten oft keine Gewinnabsicht, es gehe ihnen darum, Gutes und Sinnvolles zu unterstützen. Gleichzeitig passiere es auch, dass sich NGO's gegenseitig unterstützen, meinte die Mandatarin und erklärte, dass es im von Kollegen Steindl eingebrachten Entschließungsantrag darum gehe, einen Schritt in die richtige Richtung zu setzen, um etwa sowohl NGOs diese neue Form der Zwischenfinanzierung zu ermöglichen, oder auch KMUs dazu zu verhelfen, aus der Kreditklemme zu kommen.
Das Thema Crowdfunding sei für das BZÖ seit jeher ein wichtiges Thema gewesen, stellte Abgeordneter Rainer WIDMANN (B) fest. Seine Fraktion habe immer gesagt, dass man sich zur Stärkung der Regionen über alternative Finanzierungsformen Gedanken machen müsse. Denn gerade Einzelpersonenunternehmen und klein- und mittelständische Betriebe würden erschwerter zu Geld kommen. Deswegen sollte man Bürgerinitiativen wie die vorliegende unterstützen. Die Regierung berufe sich nur auf den Konsumentenschutz, kritisierte Widmann.
Ein paar "Schlaglichter" fügte Abgeordneter Peter Michael IKRATH (V) den bisherigen Erläuterungen über die zur Verhandlung stehenden Gesetzesvorlagen bei. Basel III sei eine Regelung für die systemischen Banken vor dem Hintergrund der Krise 2008 und 2009 sowie eine Reaktion auf das "too big to fail" gewesen, erklärte Ikrath. Der "Geburtsfehler" in der Umsetzung, dass sich Basel III auf alle Banken erstreckt habe, liege nicht bei Österreich, sondern bei der Europäischen Kommission. Soweit man den Spielraum hatte, werde Basel III nun aber so umgesetzt, dass dieses an die österreichischen Strukturen bestmöglich angepasst wird.
In einer zweiten Wortmeldung zu diesem Debattenpunkt kam Team-Stronach-Klubobmann Robert LUGAR einmal mehr auf die Hypo-Causa zu sprechen. Finanzministerin Fekter würde dem ehemaligen Finanzminister Josef Pröll eine "Generalamnestie" geben, sagte Lugar und forderte Aufklärung und Transparenz in dieser Angelegenheit.
Abgeordneter Christoph MATZNETTER (S) ortete bei der Umsetzung von Basel III einen doppelten Zielkonflikt: Einerseits gehe es um die Finanzierung kleiner und mittlerer Unternehmen, die dringend Kredite bauchen, andererseits um die Stabilisierung der Banken. Ein Zielkonflikt bestimme auch die Debatte um das Crowdfunding. Viele Unternehmen könnten dieses Geld gut brauchen. Es habe aber gute Gründe, dass Bankgeschäfte seit Jahrhunderten strengen Regeln unterliegen. Nicht jeder könne Spareinlagen entgegennehmen, denn es bedürfe des Anlegerschutzes wie auch des Schutzes der Betriebe, von denen die SparerInnen beim kleinsten Gerücht ihr Geld zurückverlangen würden. "Das hält ein Bäcker nicht aus", formulierte Matznetter pointiert und begrüßte die Anhebung des Schwellenwerts für die Prospektpflicht.
Abgeordneter Roman HAIDER (F) warf SPÖ und Arbeiterkammer vor, eine Lösung zugunsten des Crowdfunding verhindert zu haben.
Bei der Abstimmung wurde die Änderung des Bankwesengesetzes in der Fassung des V-S-Abänderungsantrags mehrheitlich angenommen. Das alternative Investmentfondsgesetz wurde unter Berücksichtigung eines V-S-Abänderungsantrages nach differenzierter Abstimmung in Zweiter Lesung ebenfalls mehrheitlich verabschiedet.
Der Entschließungsantrag der Koalitionsparteien betreffend Crowdfunding wurde einstimmig angenommen, abgelehnt wurde jedoch der Entschließungsantrag der Grünen. Der Ausschussbericht über die Behandlung der Bürgerinitiative betreffend allgemeines Recht auf direkte Kreditgewährung erhielt einstimmige Kenntnisnahme.
Prämiengestützte private Zukunftsvorsorge wird attraktiver
Die prämiengestützte Zukunftsvorsorge soll attraktiver werden. Diesbezügliche Änderungen im Investmentfondsgesetz bringen mehr Transparenz für Kunden und neue, besser an die aktuelle Lage auf den Finanzmärkten angepasste Veranlagungsvorschriften. Änderungen im geltenden Finanzausgleich und beim Katastrophenfonds ordnen die mit Liechtenstein vereinbarte Einmalzahlung bei der steuerlichen Zusammenarbeit als gemeinschaftliche Bundesabgabe in den Finanzausgleich ein, lösen unwirtschaftliche Sonderkonten des Katastrophenfonds und der Siedlungswasserwirtschaft auf, aktualisieren die Ertragsanteilen und Finanzzuweisungen an Gemeinden und erhöhen den Zweckzuschuss zur Finanzierung von Einsatzgeräten der Feuerwehren 2013 um 3,9 Mio. € und 2014 um 1,3 Mio. €.
Eine Finanzstrafgesetz-Novelle erleichtert Fahndungen und lässt gemeinnützige Leistungen auch bei Ersatzfreiheitsstrafen zu. Die Buchhalter des Bundes dürfen Rechnungsleistungen künftig auch für Länder, Städte und Gemeinden erbringen. Dazu kommen weitere Rechtsanpassungen im Finanzressort an die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit und die Genehmigung eines Doppelbesteuerungsabkommens mit Singapur.
Abgeordneter Roman HAIDER (F) sah in der vorgeschlagenen Attraktivierung der prämiengestützten Zukunftsvorsorge keine Verbesserung, kündigte aber die Zustimmung seiner Fraktion zur Kompetenzausweitung der Bundes-Buchhaltungsagentur und der Zulassung gemeinnütziger Arbeiten statt Haftstrafen im Finanzstrafrecht zu. Er sei gegen die Steuerabkommen mit Schweiz und Liechtenstein, sagte Haider, sollte aber wider Erwarten von dort doch Geld kommen, sei es sinnvoll, es auch auf die Gemeinden aufzuteilen. Eine kreditfinanzierte Kontoführung beim Katastrophenfonds hätte man schon längst abschaffen sollen, meinte Haider, der sich auch zur Aufstockung der Mittel für Feuerwehrgeräte bekannte und dabei einmal mehr eine Mehrwertsteuerbefreiung beim Kauf solcher Gerätschaften verlangte.
Abgeordnete Gabriele TAMANDL (V) besprach die vorliegenden Gesetzesänderungen positiv und hob insbesondere die Anhebung des Steuerfreibetrags bei zusätzlichen Sozialleistungen zugunsten von Kindern hervor, weil dies die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessere.
Diskussion um Bedeutung der drei Pensionssäulen
Abgeordneter Bruno ROSSMANN (G) wiederum bezweifelte die Sinnhaftigkeit einer Attraktivierung der prämiengestützten Zukunftsvorsorge und blieb bei seiner grundsätzlichen Kritik an Pensionsmodellen, die auf Grundlage der Finanzmärkte finanziert werden. Statt Steuergeld für die zweite und dritte Säule aufzuwenden, wäre es sinnvoller, die umlagegestützte erste Säule der Altersvorsorge zu stärken.
Dieser Auffassung schloss sich Abgeordneter Erwin KAIPEL (S) in seiner Abschiedsrede vor dem Nationalrat vollinhaltlich an. Kaipel wünschte den Abgeordneten, die ihre WählerInnen auch in der nächsten Gesetzgebungsperiode im Hohen Haus vertreten werden, alles Gute für ihre verantwortungsvolle Arbeit und dankte ihnen für die freundschaftliche Zusammenarbeit im Hohen Haus.
Abgeordneter Peter WESTENTHALER (B) räumte ein, dass die prämiengestützte Zukunftsvorsorge nicht zu einer Erfolgsstory geworden sei, hielte es aber falsch, sie über Bord zu werfen und stimmte daher ihrer Attraktivierung zu. Für seine Fraktion kritisierte der Abgeordnete die Ausweitung des Tätigkeitsbereichs der Bundesbuchhalter mit dem Argument, dies werde hohe Kosten verursachen und komme einer Quersubventionierung gleich. Die anderen Vorlagen befürworte seine Fraktion, sagte er.
Die Abgeordneten Hermann SCHULTES und Franz ESSL (beide V) begrüßten unisono die Aufteilung der Einnahmen aus den Steuerabkommen mit der Schweiz und Liechtenstein auf Länder und Gemeinden, zeigten sich erfreut über die Aufstockung der Mittel für die Anschaffung von Feuerwehrgeräten und dankten bei dieser Gelegenheit dem Einsatz der Freiwilligen und der Hilfsorganisationen beim jüngsten Hochwasser.
Abgeordneter Johannes JAROLIM (S) sprach sich entschieden dafür aus, auch im Finanzstrafverfahren gemeinnützige Leistungen als neue Form der Strafe einzuführen. An den Außenminister richtete der Abgeordnete die Aufforderung, sich in der Schweiz und Liechtenstein für die Auslieferung von Akten einzusetzen, die im Verfahren gegen den Finanzminister Grasser dringend benötigt werden.
Mittel des Katastrophenfonds werden einmalig aufgestockt
Die Abgeordneten Michael EHMANN und Kai Jan KRAINER (beide S) brachten einen Abänderungsantrag zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes ein. Zur Begründung betonte Ehmann die Notwendigkeit, den Wohnbau mit zusätzlichen 276 Mio. € zu fördern.
Angesichts der Änderungen bei der prämiengestützten Zukunftsvorsorge – einem "Prestigeprojekt der Ära Grasser" – sprach Abgeordnete Andrea KUNTZL (S) die Hoffnung auf mehr Transparenz aus und schloss sich der Forderung ihrer Fraktionskollegen sowie des Abgeordneten Rossmann nach Stärkung der ersten Säule in der Altersvorsorge an.
Bei der Abstimmung wurden die Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Investmentfondsgesetzes mehrheitlich angenommen. Ebenfalls mehrheitlich verabschiedete der Nationalrat die Finanzstrafrechtsnovelle 2013. Die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes erfolgte unter Berücksichtigung des SPÖ-ÖVP-Abänderungsantrages einstimmig. Die restlichen Regierungsvorlagen passierten das Plenum jeweils mit Mehrheit.
Fiskalrat: Finanzschuldenausschuss mit neuem Namen und neuen Aufgaben
Vom Budgetausschuss lag dem Plenum ein Bericht über die Umbenennung des "Finanzschuldenausschusses" in " Fiskalrat " vor, der unter diesem neuen Namen Überwachungsaufgaben im Rahmen der EU-Fiskalpolitik übernehmen soll. In diesem Gremium wird künftig auch der Nationalrat, und zwar durch den Leiter des Parlamentarischen Budgetdienstes vertreten sein.
FPÖ-Budgetsprecher Alois GRADAUER bemängelte am geplanten Fiskalrat, dass dort keine ExpertInnen der Parlamentsparteien als Mitglieder vorgesehen sind und brachte zur Behebung dieses Umstands einen Abänderungsantrag seiner Fraktion ein. Da er mit der heutigen Sitzung "Platz für die Jugend mache", wie er sagte, und im Herbst nicht mehr zur Wahl antritt, bilanzierte er in seiner restlichen Rede seine sieben Jahre als Parlamentarier. Insgesamt ergebe sich für ihn ein unbefriedigendes Bild der heimischen Finanzpolitik, stellte Gradauer ernüchtert fest, denn die Regierungsparteien ließen nicht vom "Schuldenmachen" ab, wodurch die Verschuldung Österreichs in den letzten sieben Jahren um 43% zugenommen habe.
Seinen eigenen Abschied verschiebe er auf den Herbst, da wohl noch Sondersitzungen dazu die Gelegenheit bieten würden, übernahm ÖVP-Finanzsprecher Günter STUMMVOLL, der ebenfalls nicht mehr kandidiert, das Rednerpult. Zum Fiskalrat meinte er, mit diesem werde nun die EU-Vorgabe zur nationalen Haushaltsüberwachung, der "Two-Pack", umgesetzt. Das sei in einem gemeinsamen Währungsraum zur Stabilisierung des Finanzmarkts überaus wichtig, unterstrich Stummvoll.
Grünen-Abgeordneter Bruno ROSSMANN begrüßte generell die Entscheidung zur Two-Pack Umsetzung, doch gehe die Regierungsvorlage dafür nicht weit genug, fügte er hinzu. In einem Abänderungsantrag der Grünen brachte Rossmann die Forderungen ein, zur Sicherstellung adäquater Budgetprognosen auch ExpertInnen der Wirtschaftsforschungsinstitute als Mitglieder des Fiskalrats einzusetzen sowie im Gesetz zu verankern, dass die Gebietskörperschaften und die Statistik Austria rechtzeitig die notwendigen Budgetdaten an dieses Kontroll- und Beratungsgremium liefern. Nur so könne der Fiskalrat nach Rossmanns Ansicht seine Aufgaben gut erfüllen.
Darauf reagierte SPÖ-Mandatar Kurt GARTLEHNER mit einem Abänderungsantrag der Regierungsfraktionen, in dem festgelegt ist, dass auch der Budgetdienst des Parlaments im Fiskalrat vertreten ist, dass Gender-Bestimmungen in den Gesetzesentwurf inkludiert werden und dass – wie von Rossmann gefordert – eine seriöse Datenlieferung durch Gebietskörperschaften und Statistik Austria an den Fiskalrat verpflichtend ist. Nach 23 Jahren im Hohen Haus gehe auch für ihn eine interessante Zeit im Parlament zu Ende, die von konstruktiver Ausschussarbeit geprägt war, schloss Gartlehner seine Rede. Österreichs Demokratie sei stark, betonte er dabei, und es sei wert, dafür zu arbeiten.
Auch wenn er den eingebrachten Abänderungsantrag zum vorliegenden Gesetzesentwurf gutheiße, gebe er zu bedenken, so BZÖ-Politiker Rainer WIDMANN (B), dass dieses Gremium auf Grund seiner Zusammensetzung aus roten und schwarzen VertreterInnen erneut den Proporz im Land versinnbildliche. Die ExpertInnen darin seien nur von Regierung, Wirtschafts-, Landwirtschafts- und Arbeiterkammer entsandt. In seinen Augen wäre es höchst angeraten, auch den Parlamentsparteien eine Stimme im Fiskalrat zu geben, konstatierte der BZÖ-Mandatar.
Team Stronach-Klubobmann Robert LUGAR hinterfragte überhaupt die Sinnhaftigkeit eines solchen Kontrollorgans in Österreich, wo doch anders als in den Krisenländern der Eurozone stabile Budgetverhältnisse herrschten. Er sagte dem Fiskalrat keine rosige Zukunft voraus, denn dieser werde nicht viel bewirken können, solange die Regierung weiter das Schuldenwachstum betreibe. An Finanzministerin Fekter gerichtet, forderte Lugar erneut konkrete Information über die Kosten, die mit der Hypo-Affäre entstehen werden.
Die ÖVP-Abgeordneten Gabriele TAMANDL, Konrad STEINDL und Jakob AUER zeigten sich überzeugt, der Fiskalrat werde seine Aufgaben der Haushaltsüberwachung als unabhängige Stelle zufriedenstellend bewältigen. Herausgestrichen wurde, mit dem Budgetdienst des Parlaments als kompetenter Einrichtung werde dort auch der Parlamentarismus inkludiert und damit aufgewertet. Tamandl wandte sich gegen den Vorschlag, auch VertreterInnen der Fraktionen des Nationalrats dorthin zu entsenden, gebe es doch ausreichend Oppositionsanträge, die reine Budgetbelastungen beinhalteten.
Abgeordneter Steindl nutzte seine Rede auch, um Abschied vom Parlament zu nehmen, wo er sich immer um eine sachorientierte Politik bemüht habe. Abschließend wünschte der ÖVP-Mandatar dem Plenum viel Erfolg bei den kommenden Herausforderungen.
Als Erwiderung auf die zahlreichen Abschiedsworte in der vorangegangenen Debatte sprach Staatssekretär Andreas SCHIEDER besonders den ausscheidenden Mitgliedern des Finanz- und des Budgetausschusses seinen ausdrücklichen Dank für das immer sachliche Arbeitsklima aus.
Bei der Abstimmung wurden die Abänderungs- und Zusatzanträge der FPÖ und der Grünen in Zweiter Lesung mehrheitlich abgelehnt. In Dritter Lesung wurde der Gesetzentwurf schließlich unter Berücksichtigung des Abänderungsantrags der Koalitionsparteien mehrheitlich angenommen. (Fortsetzung Nationalrat) fru/keg/rei. (Fortsetzung Nationalrat) fru/keg/rei/jan
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Links
- 2439 d.B. - Bundesgesetz über die Errichtung des Staatsschuldenausschusses
- 700/A(E) - Unterausschuss des Verfassungsausschusses "Verwaltungsreform"
- 2437 d.B. - Besatzungsschädengesetz, Entschädigungsgesetz ČSSR und Verteilungsgesetz Bulgarien
- 2438 d.B. - Bankwesengesetz, Bausparkassengesetz, Börsegesetz 1989, E-Geldgesetz 2010, Finanzkonglomerategesetz, Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, Finanzmarktstabilitätsgesetz, Finanzsicherheiten-Gesetz, Immobilien-Investmentfondsgesetz u.a.
- 2401 d.B. - Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz - AIFMG Bankwesengesetz, Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, Investmentfondsgesetz 2011, Immobilien-Investmentfondsgesetz, Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz
- 2405 d.B. - Finanzstrafgesetz-Novelle 2013 – FinStrG-Novelle 2013
- 55/BI - "Allgemeine Freiheit der direkten Kreditgewährung"
- 2360 d.B. - Bankeninterventions- und -restrukturierungsgesetz sowie Bankwesengesetz und Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz
- 2440 d.B. - Finanzausgleichsgesetz 2008 und Katastrophenfondsgesetz 1996
- 15430/J - US-Totalangriff auf die Privatsphäre des "Angriffsziels" Europa
- 2362 d.B. - Abkommen zur Abänderung des diplomatischen Notenwechsels
- 216/NRSITZ - 216. Sitzung des Nationalrats vom 5. und 6. Juli 2013
- 2399 d.B. - Einkommensteuergesetz 1988 und Investmentfondsgesetz 2011
- 2409 d.B. - Buchhaltungsagenturgesetz