EU-Datenbank des Parlaments sorgt für mehr Transparenz
Wien (PK) – Die EU-Datenbank des Parlaments ist seit kurzem komplett neu gestaltet. Wie Nationalratspräsidentin Barbara Prammer heute bei einem Pressegespräch berichtete, wurde durch die Erweiterung der Datenbank und die deutlich verbesserte Benutzerfreundlichkeit ein weiterer Schritt in Richtung Transparenz gesetzt. Über die Datenbank ist es nicht nur Abgeordneten, sondern auch der Öffentlichkeit möglich, sich einen guten Überblick über aktuelle EU-Vorhaben zu verschaffen. Die Datenbank biete eine perfekte Zusammenschau, betonte Prammer.
Anlass für die grundlegende Überarbeitung der bisherigen Datenbank war das EU-Informationsgesetz 2012. Die EU-Datenbank ist auf der Website des Parlaments (www.parlament.gv.at) unter "Parlament Aktiv" – "Europäische und internationale Angelegenheiten" abrufbar. Nach Informationen der Leiterin des Internationalen Dienstes der Parlamentsdirektion Brigitte Brenner werden täglich 200 bis 250 EU-Dokumente erfasst, insgesamt waren es bislang in dieser Gesetzgebungsperiode rund 120.000. Unter anderem kann mit Hilfe der Datenbank eruiert werden, ob Richtlinien- und Verordnungsentwürfe der EU-Kommission bereits im Parlament behandelt wurden, wie der parlamentarische Verfahrensstand ist und ob es dazu eine Stellungnahme der Regierung gibt.
Umfassende Information und Benutzerfreundlichkeit
Nationalrat und Bundesrat verfügen über weitreichende Mitwirkungsrechte im Rahmen der EU-Gesetzgebung. So können Nationalrat und Bundesrat auf die Verhandlungs- und Abstimmungsposition der österreichischen Regierungsmitglieder auf EU-Ebene Einfluss nehmen. Aufgrund des Lissabon-Vertrags haben die beiden Kammern außerdem das Recht zu prüfen, ob ein Gesetzesvorschlag der EU-Kommission dem Prinzip der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit entspricht. In diesem Zusammenhang ist es auch wichtig, die erforderliche Transparenz für die Öffentlichkeit herzustellen, wobei neben der Berichterstattung über die Beratungen in den öffentlich zugänglichen EU-Ausschüssen durch die Parlamentskorrespondenz auch der Zugang zu den Dokumenten selbst einen wesentlichen Aspekt darstellt.
Die EU-Datenbank in neuem Gewand bietet nun einen klar strukturierten Aufbau, damit sich jeder und jede Interessierte trotz der immens hohen Zahl an hereinkommenden Dokumenten – mit steigender Tendenz - zurechtfindet und so rasch wie möglich zu den gesuchten Unterlagen kommt. Die Öffentlichkeit kann somit den Großteil der Dokumente im Volltext einsehen. Für eine eingeschränkte Anzahl der Dokumente gelten aber gesonderte Verteilungsregeln. Diese sind daher nur auf der entsprechenden Übersichtsseite angeführt, deren Inhalt ist jedoch nicht abrufbar.
Die direkt übermittelten Dokumente von Rat und Kommission werden elektronisch in die EU-Datenbank übernommen und mit einer fortlaufenden Nummer (parlamentsinterne EU-Zahl) versehen. Diese Dokumente sind am nächsten Tag im Inter- und Intranet des Parlaments abrufbar. Die Dokumente aus der Datenbank des Rats (Extranet) werden inklusive der mitübermittelten Metadaten elektronisch übernommen und stehen für den die UserInnen bereits kurz nach ihrem Einlangen zur Verfügung.
Zur Auswahl stehen mehrere Filter, die eine gezielte Suche ermöglichen. So kann man nach Datum des Einlangens, nach Fristen für das Subsidiaritätskontrollverfahren, nach Sitzungsterminen von EU-Arbeitsgruppen, nach Themenbereichen und nach einer bestimmten Dokumentennummer suchen.
Entwicklung von EU-Gesetzesvorschlägen lückenlos nachvollziehbar
Die EU-Datenbank ist so aufgebaut, dass auf der Übersichtsseite eines Dokuments umfassend alle mit diesem EU-Vorhaben im Zusammenhang stehenden Informationen zur Verfügung gestellt werden: Etwa, um welches Dokument es sich handelt, wann und von welcher Stelle es übermittelt wurde und welche Versionen es gibt. Unter dem Reiter "Dokumente österreichischer Organe" sind jene Dokumente enthalten, die auf das Hauptdokument Bezug nehmen und von österreichischen Stellen, etwa den Ministerien, erstellt wurden. Der Reiter "Parlamentarische Behandlung" spiegelt das parlamentarische Verfahren wider, sofern das Hauptdokument auf die Tagesordnung eines Ausschusses von Nationalrat und Bundesrat gesetzt wurde. Somit kann man die Entwicklung eines EU-Vorhabens lückenlos nachvollziehen und erhält gleichzeitig einen Überblick über die parlamentarische Behandlung. Als weiteres Service werden eine Querverlinkung zu anderen relevanten Dokumenten sowie Links zu Datenbanken der EU angeboten. (Schluss) jan/gs