Nebentätigkeiten von Abgeordneten: Transparenzgesetz wird repariert
Anpassungen im Beamtendienstrecht an neues Adoptionsrecht
Wien (PK) – Im vergangenen Jahr wurde in der Öffentlichkeit nach Aufdecken mehrerer Skandale eine heftige Diskussion über die Einflussnahme von Lobbyisten auf politische Entscheidungen geführt. Als Reaktion darauf hat das Parlament ein Transparenzpaket geschnürt, das neben der Einrichtung eines Lobbyistenregisters und der Offenlegung größerer Parteispenden unter anderem auch eine Ausweitung der Meldepflichten von Abgeordneten zum Inhalt hatte. MandatarInnen sind nunmehr verpflichtet, sämtliche Nebentätigkeiten und leitenden ehrenamtlichen Tätigkeiten bekanntzugeben, zudem wird die Bandbreite ihre Nebeneinkünfte veröffentlicht.
Beim Gesetzesbeschluss ist allerdings ein Lapsus passiert: Gerade führende Positionen in Unternehmen, etwa im Vorstand oder im Aufsichtsrat, für die strengere Unvereinbarkeitsregeln als für sonstige Nebentätigkeiten gelten, müssen von den Abgeordneten zwar gemeldet, aber nicht veröffentlicht werden. Dieses Redaktionsversehen im Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz wird nun durch einen auf einem Koalitionsvorschlag (2241/A) basierenden Antrag repariert, der von Abgeordneter Sonja Steßl-Mühlbacher (S) im Namen der beiden Koalitionsparteien eingebracht wurde.
Gleichzeitig wird die Gelegenheit genutzt, um weitere Unklarheiten im Gesetz zu beseitigen und die gesetzlichen Bestimmungen zu schärfen. So wird etwa ausdrücklich normiert, dass alle Tätigkeiten zu melden sind, aus denen Vermögensvorteile erzielt werden, also etwa auch Aufwandsentschädigungen, die über die Abdeckung des konkreten Aufwands hinausgehen. Außerdem stellt der Antrag sicher, dass von der Meldepflicht auch leitende Kammer- und Gewerkschaftsfunktionen sowie weitere politische Funktionen, etwa wenn ein Mandatar als Bürgermeister oder als Gemeinderat tätig ist, umfasst sind. Der heutige Beschluss im Verfassungsausschuss fiel mehrheitlich mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ, wobei seitens der Grünen eine mögliche Zustimmung im Plenum noch in Erwägung gezogen wird.
Abgeordneter Albert Steinhauser (G) zeigte sich zwar zufrieden, dass man nun die "veritable Blamage" korrigiere, wobei er gleichzeitig darauf hinwies, dass gerade die nun zu reparierenden Teile des Gesetzes schon bei der Beschlussfassung Hauptkritikpunkte darstellten. Die Änderungen gehen den Grünen aber nicht weit genug, zumal Verletzungen der Meldepflicht nicht sanktioniert werden und nicht ersichtlich ist, woher die Einkommensteile stammen, da nur ein Gesamtbetrag veröffentlicht wird. Das sei intransparent, sagte er, im Gegensatz dazu sei etwa der Deutsche Bundestag beispielhaft.
Dass das Transparenzgesetz weiterentwickelt werden müsse, davon gingen auch die Abgeordneten Harald Stefan (F) und Herbert Scheibner (B) aus. Die heutige Reparatur habe deutlich gemacht, dass es falsch sei, reflexartig und mit mangelnder Sorgfalt auf öffentlichen Druck zu reagieren, merkte Scheibner an. Das BZÖ sei daher damals auch dagegen gewesen. Die heutige Zustimmung ändere nichts an der grundsätzlichen Skepsis seiner Fraktion.
Anpassungen im Dienst- und Besoldungsrecht an Stiefkindadoption
Weiters vom Verfassungsausschuss mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen beschlossen wurde ein von den Koalitionsparteien eingebrachter Gesetzesantrag (2340/A), der darauf abzielt, das Dienst- und Besoldungsrecht für öffentlich Bedienstete an die geplante Öffnung der Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare anzupassen. Im Konkreten geht es etwa um Anspruch auf Karenzurlaub, die Herabsetzung der Wochendienstzeit zur Betreuung eines Kindes und um Familienhospizfreistellung.
VfGH: Grüne für Offenlegung von Nebenbeschäftigungen
Mehrheitlich mit den Stimmen der Koalitionsparteien vertagt wurde ein Entschließungsantrag der Grünen (2193/A[E]), in dem sich Abgeordnete Daniela Musiol und ihre FraktionskollegInnen dafür aussprechen, die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Verfassungsgerichtshofs zur Offenlegung von Nebenbeschäftigungen zu verpflichten, um jeden Zweifel an der Unbefangenheit der RichterInnen auszuschließen. Veröffentlicht werden sollen nicht nur sonstige berufliche Tätigkeiten, sondern etwa auch Beteiligungen an Rechtsanwaltskanzleien, Aufsichtsratsmandate, Gutachtertätigkeiten und Publikationen.
Musiol erläuterte ihre Initiative nochmals eingehend und hielt fest, der Antrag ziele deshalb nur auf den Verfassungsgerichtshof ab, weil dieser eine spezifische Position innehabe und daher auch nicht mit dem Verwaltungsgerichtshof oder dem Obersten Gerichtshof vergleichbar sei.
Seitens der FPÖ verabschiedete sich Abgeordneter Peter Fichtenbauer, der ab 1. Juli das Amt eines Volksanwalts übernehmen wird, mit einem, wie er sagte, "gedanklichen Abschiedsgeschenk". Er plädierte im Interesse eines "objektiven Bildes von Beeinflussungsstrukturen" dafür, die Transparenzregeln der ParlamentarierInnen auch auf alle RichterInnen sowie auf alle Bundes- und LandesbeamtInnen höherer Dienstklassen auszudehnen. In diesem Sinne kündigte er einen Antrag seiner Fraktion in der neuen Gesetzgebungsperiode an.
Daran knüpfte Abgeordnete Sonja Steßl-Mühlbacher (S) an und begründete ihren Vertagungsantrag mit dem Hinweis, dass man auch ihrer Ansicht nach den Verfassungsgerichtshof hinsichtlich der Transparenzregeln nicht isoliert sehen dürfe und man auch über die Vorschläge Fichtenbauers nachdenken sollte.
Abschaffung des Amtsgeheimnisses: Entwurf für nächste GP angekündigt
Ebenfalls vertagt wurde ein Entschließungsantrag der Grünen (2221/A[E]), der auf die Erarbeitung eines österreichischen Informationsfreiheitsgesetzes abzielt, um mehr Transparenz in die öffentliche Verwaltung zu bringen. SPÖ und ÖVP sprachen sich zwar ebenfalls dafür aus, das Amtsgeheimnis lockern zu wollen, eine Regelung bedürfe aber noch einer umfassenden Vorbereitungsarbeit, argumentierte Abgeordneter Wolfgang Gerstl (V) seinen Vertagungsantrag. Er halte es daher für klug, eine Regierungsvorlage abzuwarten und diese dann in Begutachtung zu schicken.
Kein Verständnis für die Vertagung brachten die Abgeordneten Herbert Scheibner (B) und Albert Steinhauser (G) auf, zumal es sich ja im gegenständlichen Fall um einen Entschließungsantrag handle, der einen Arbeitsauftrag für die Regierung zum Inhalt habe und man dort ohnehin schon an einer Regelung feile. Das Parlament sollte ein Zeichen setzen, dass es seine Anliegen ernst nimmt, und gleichzeitig dem neuen Nationalrat ein Signal geben, ergänzte Abgeordneter Steinhauser.
Staatssekretär Josef Ostermayer bestätigte, dass man in der Bundesregierung bemüht gewesen sei, rechtzeitig einen Entwurf vorzulegen, der einen Paradigmenwechsel in der Bundesverfassung vom Amtsgeheimnis weg hin zu Informationsfreiheit herbeiführt. Leider sei sich dies aber nicht ausgegangen. Man werde in der neuen Gesetzgebungsperiode aber einen Entwurf in eine ausführliche Begutachtung schicken, sicherte Ostermayer zu.
Von den Grünen vorgeschlagen werden unter anderem die Einrichtung eines umfassenden Informationsregisters und die Verhängung von Verwaltungsstrafen bei wiederholten Auskunftsverweigerungen durch öffentliche Stellen, staatseigene Betriebe und überwiegend staatlich finanzierte Organisationen. Nach Meinung von Abgeordnetem Albert Steinhauser wäre die Abschaffung der Amtsverschwiegenheit auch ein wesentlicher Beitrag zur Korruptionsbekämpfung.
Schließlich vertagte der Verfassungsausschuss einen Antrag der FPÖ auf Änderung des Gehaltsgesetzes (838/A). Abgeordneter Werner Herbert setzt sich dafür ein, ExekutivbeamtInnen auch dann eine einmalige Geldaushilfe als Schmerzensgeldersatz zu gewähren, wenn sie sich nicht im Einsatz, sondern im Rahmen der dienstlich angeordneten Aus-, Fort- und Weiterbildung schwer verletzen. Die Vertagung durch die Koalition begründete Abgeordneter Otto Pendl (S) mit dem Hinweis, man könne nicht immer nur eine bestimmte Gruppe herauspicken, sondern müsse auf sozialpartnerschaftlicher Ebene prüfen, inwieweit auch verwandte Tätigkeiten betroffen wären. (Schluss Verfassungsausschuss) gs/jan
Themen
Links
- 2221/A(E) - Erarbeitung eines österreichischen Informationsfreiheitsgesetzes
- 2193/A(E) - Offenlegungspflichten der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes
- 2241/A - Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz und Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre
- 1/A-VF - Verfassungsausschuss
- 2340/A - Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, Gehaltsgesetz 1956, Vertragsbedienstetengesetz 1948, Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz und Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz
- 838/A - Gehaltsgesetz 1956 - GehG