S-V-Demokratiepaket stößt auf massiven Widerstand der Opposition
Hearing im Verfassungsausschuss - Experten vermissen Effektivität
Wien (PK) – Mit dem so genannten Demokratiepaket wollen die Koalitionsparteien SPÖ und ÖVP Bürgerinnen und Bürger verstärkt in den parlamentarischen Prozess einbeziehen. Die beiden Klubobmänner Josef Cap und Karlheinz Kopf schlagen in einem diesbezüglichen Initiativantrag vor, die Unterstützung von Volksbegehren und Bürgerinitiativen auf elektronischem Weg zu ermöglichen, die parlamentarische Behandlung von Volksbegehren aufzuwerten und regelmäßige BürgerInnen-Fragestunden im Nationalrat abzuhalten.
Nachdem das Gesetzespaket am 31. Jänner 2013 im Rahmen einer Ersten Lesung im Nationalrat einer Generaldebatte unterzogen wurde, beschloss der Verfassungsausschuss noch am selben Tag, Meinungen von betroffenen Stellen und ExpertInnen einzuholen. Die Stellungnahmen sind auf der Website des Parlaments (www.parlament.gv.at) beim gegenständlichen Antrag abrufbar.
Heute fand im Verfassungsausschuss dazu ein öffentliches Hearing statt, wobei seitens der Opposition und auch von der Mehrheit der Experten massive Kritik am Demokratiepaket der Regierungsfraktionen geäußert wurde. Solange es den Instrumenten der Direkten Demokratie an Effektivität fehle, solange diese zu keinen Konsequenzen führen, solange habe man es mit einer Scheindemokratie zu tun, lautete das Gros der Einwände. Großes Unbehagen wurde auch hinsichtlich des vorgesehenen Zentralen Wählerregisters im Zuge der elektronischen Unterstützungsmöglichkeiten artikuliert, dieses könnte als ein Werkzeug des Datenabgleichs verwendet werden, so die Befürchtungen. Die geplante BürgerInnenanfrage bezeichneten viele als zu kompliziert, vermehrt wurde darauf hingewiesen, dass bereits jetzt eine Auskunftspflicht der Regierungsmitglieder gegenüber BürgerInnen besteht.
Seitens der Koalitionsparteien sprach man von einem ersten Schritt in die richtige Richtung, mit dem neue Wege der Partizipation von BürgerInnen beschritten werden. Man wolle damit einen Evolutionsprozess einleiten, hieß es. Was die Wählerevidenz betrifft, so zeigte Staatssekretär Ostermayer Verständnis für die Bedenken und stellte die Löschung der Daten nach der elektronischen Unterstützung in Aussicht.
Nach dem Hearing wurde der Ausschuss einstimmig vertagt. Man kam überein, bis zum nächsten Verfassungsausschuss am 16. April weitere Gespräche zu führen. SPÖ und ÖVP beabsichtigen, das Demokratiepaket an diesem Tag im Ausschuss plenumsreif zu machen, eine Zustimmung der Opposition war aber heute nicht in Sichtweite.
Als Experten eingeladen waren Roland Egger vom Verein "Atomstopp – atomkraftfrei leben!", ferner der Rechtsanwalt Eike Lindinger, die Professoren Franz Merli und Klaus Poier von der Universität Graz, Erwin Mayer von der Initiative "Mehr Demokratie" und Johannes Voggenhuber von der Initiative "Mein OE". Aus der Schweiz brachte Uwe Serdült, Vizedirektor des Aarauer Foschungszentrums für direkte Demokratie, seine Sicht der Dinge ein.
Über das Hearing wurde auch ein Stenografisches Protokoll angefertigt. Dieses ist unter: http://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXIV/AD/2 zu finden.
Ostermayer: Datenschutzrechtliche Probleme sind zu lösen
Im Konkreten sieht die vorgelegte Gesetzesinitiative von SPÖ und ÖVP zum Demokratiepaket vor, in Hinkunft viermal jährlich so genannte BürgerInnen-Fragestunden im Nationalrat abzuhalten. Bürgerinnen und Bürger sind aufgefordert, konkrete Anfragen an ein Mitglied der Bundesregierung zu formulieren, diese werden auf der Website des Parlaments veröffentlicht und können elektronisch unterstützt werden. Bei mehr als 10.000 Votings ist eine Beantwortung des zuständigen Regierungsmitglieds innerhalb von zwei Monaten verpflichtend. Die sieben am meisten unterstützten BürgerInnenanfragen gelangen in der nächsten BürgerInnen-Fragestunde mündlich zum Aufruf, jede Fraktion kann dabei eine Zusatzfrage stellen.
Auch bei Volksbegehren soll in Hinkunft die Möglichkeit bestehen, diese elektronisch einzuleiten und zu unterstützen.
Um die Abgabe elektronischer Unterstützungserklärungen überhaupt erst zu ermöglichen, ist die Einrichtung eines Zentralen Wählerregisters (ZeWaeR) beim Innenministerium vorgesehen, um etwa Doppelunterstützungen zu vermeiden. Damit wird laut Staatssekretär Josef Ostermayer nicht nur die Voraussetzung dafür geschaffen, Volksbegehren in jeder Gemeinde – und nicht nur in der Heimatgemeinde – unterschreiben zu können, für die Gemeinden selbst würde dies zu einer Verwaltungsvereinfachung führen. Auch AuslandsösterreicherInnen sollen damit künftig, anders als bisher, Volksbegehren unterstützen können.
Die Behandlung von Volksbegehren im Nationalrat soll darüber hinaus aufgewertet werden. So ist geplant, für jedes Volksbegehren, das mehr als 100.000 Unterschriften erhält, künftig eine eigene Nationalratssitzung einzuberufen. Bei dieser Sitzung darf auch der Bevollmächtigte des Volksbegehrens das Wort ergreifen und die zentralen Forderungen der Initiative erläutern. Anschließend soll das Volksbegehren einem Spezialausschuss zugewiesen werden, danach ist für die abschließenden Beratungen eine neuerliche Nationalratssitzung in Aussicht genommen.
Staatssekretär Josef Ostermayer räumte auch seinerseits datenschutzrechtliche Probleme im Zusammenhang mit dem Zentralen Wählerregister ein und stellte in Aussicht, speziell für Volksbegehren eigene Wählerevidenzregister einzurichten, die man dann wieder löscht. Auf jeden Fall sei zu verhindern, dass man Rückschlüsse auf die politische Partizipation von BürgerInnen zieht, bekräftigte er.
Kurz: Neue Partizipationskanäle für junge Menschen
Staatssekretär Sebastian Kurz sah einiges von den Vorschlägen, die er mit Jugendlichen erarbeitet hat, durch den vorliegenden Antrag verwirklicht. Nach der Aufwertung der Vorzugsstimmen bringe das gegenständliche Demokratiepaket zusätzliche Verbesserungen und eröffne vor allem jungen Menschen neue Kanäle zur Partizipation. Man setze damit erste Schritte, dürfe aber die Visionen nicht aus den Augen verlieren, meinte Kurz. Der Staatssekretär zeigte in seinen Ausführungen durchaus auch Sympathien für die Vorschläge der Opposition, die heute ebenfalls auf der Tagesordnung des Ausschusses standen.
FPÖ: Demokratiepaket ist Farce
FPÖ, Grüne und BZÖ ließen am Demokratiepaket der Regierungsfraktionen jedoch kein gutes Haar.
Abgeordneter Harald Stefan (F) sprach von einer "Farce" und einer "vergebenen Chance", weil hinter den Neuerungen für das Volksbegehren keine Verbindlichkeit stehe. Das sei mehr als enttäuschend, konstatierte er und warb einmal mehr für den Antrag seiner Fraktion, eine "Volksinitiative zur Gesetzgebung" einzuführen, die Durchführung einer Volksbefragung als parlamentarisches Minderheitenrecht und als Bürgerrecht zu verankern und die Bestimmungen über Volksabstimmungen zu ändern. So sollen nach Vorstellung der Freiheitlichen etwa 100.000 Wahlberechtigte ein Veto gegen ein Gesetz oder einen Staatsvertrag einlegen und ein Referendum darüber verlangen können. Mit der Volksinitiative will die FPÖ einen Gesetzesbeschluss durch Volksabstimmung ohne Nationalratsbeschluss ermöglichen. Das wäre eine echte Weiterentwicklung der direkten Demokratie, konstatierte Stefan.
Die BürgerInnenanfrage ist in seinen Augen eine "Totgeburt" und werde in erster Linie von den Parteisekretariaten missbraucht werden. Außerdem sei sie viel zu kompliziert und benötige zusätzliche Ressourcen des Parlaments. Stefan sah darin auch die Gefahr, dass die Kontrollrechte der Abgeordneten eingeschränkt werden könnten, zumal die Anzahl der Fragestunden nicht ausgeweitet werde. Der FPÖ Abgeordnete wies außerdem darauf hin, dass es bereits jetzt eine Auskunftspflicht der Ministerien gegenüber den BürgerInnen gibt. Das Zentrale Wählerregister lehnte er dezidiert ab, da es eine unglaubliche Möglichkeit biete, Daten über BürgerInnen zu sammeln.
Grüne: BürgerInnenanfrage ist Hohn der Partizipation
Dieser Kritik schloss sich auch Abgeordnete Daniela Musiol von den Grünen an. Das Reformpaket sei reine Kosmetik, die Vorschläge seien nicht geeignet, die repräsentative Demokratie durch ernsthafte Schritte der direkten Demokratie zu ersetzen. Auch ihr fehlt die Effektivität der Instrumente, die Mitentscheidung der BürgerInnen werde nicht verankert. Die BürgerInnenanfrage bezeichnete Musiol als "Hohn der Partizipation", zumal den AnfragestellerInnen kein Recht eingeräumt wird, selbst im Parlament die Fragen zu stellen. Sie verlangte in diesem Zusammenhang ein Informationsfreiheitsgesetz.
Auch die Grünen haben ihre Vorstellungen zur Ausweitung der direkten Demokratie in einem Antrag formuliert, in dem sie unter anderem fordern, so genannte "Vetoreferenden" (vom Volk beantragte Volksabstimmungen über einen gefassten Gesetzesbeschluss) einzuführen sowie vom Volk initiierte Volksbefragungen zu ermöglichen und als Gegenstand von Volksbegehren und Volksbefragungen auch Vollzugsakte zuzulassen. Bei ausreichend unterstützten Volksbegehren fordern sie eine zwingende Volksabstimmung – mit einem Mindestteilnahmequorum für die Verbindlichkeit.
BZÖ: Erfolgreiche Volksbegehren einer Volksbefragung unterziehen
Abgeordneter Herbert Scheibner (B) bewertete zwar die Möglichkeit, Volksbegehren online unterstützen zu können, als positiv, allen anderen Vorschlägen der Koalition konnte er aber nichts abgewinnen. Mit seinen VorrednerInnen stimmte er darin überein, dass die BürgerInnenanfrage unnötig kompliziert ist, und auch er forderte dezidiert eine Art Volksgesetzgebung. Das BZÖ tritt dafür ein, dass Volksbegehren künftig über die Website des österreichischen Parlaments gestartet und unterstützt werden können. Laut Antrag wäre eine verbindliche Volksabstimmung über das entsprechende Anliegen durchzuführen, wenn dieses mehr als 400.000 Unterschriften erhält.
Scheibner räumte durchaus ein, dass es bei einem verpflichtenden Referendum verfassungsrechtliche Fragen zu klären gibt, etwa im Hinblick auf außerparlamentarische Gesetzgebung, das freie Mandat, etc. Ein erster Schritt könnte aber seiner Meinung nach darin bestehen, erfolgreiche Volksbegehren einer Volksbefragung zu unterziehen.
SPÖ: Demokratiepaket ist erster Schritt
Als einen ersten Schritt in die richtige Richtung bezeichnete hingegen SPÖ-Verfassungssprecher und Ausschussvorsitzender Peter Wittmann den von der Koalition vorgelegten Vorschlag. Auch wenn die österreichische Verfassung im europäischen Vergleich bereits über viele Möglichkeiten der direkten Demokratie verfüge, sei es Aufgabe, die Partizipation in einem evolutionären Prozess weiterzuentwickeln. Dabei gehe es darum, die direkte Demokratie beginnend bei den Gemeinden, über die Länder bis hin zum Bund wachsen zu lassen. Am Ende müsse eine Ausweitung der BürgerInnenrechte stehen, eine Ausweitung der parlamentarischen Mitwirkung und ein moderner bürgernaher Staat, so Wittmann.
Mit der Aufwertung der Volksbegehren würden nun wesentliche Schritte in Richtung der Partizipation über den elektronischen Weg und der Partizipation in der parlamentarischen Behandlung gesetzt, zeigte er sich überzeugt. Die BürgerInnenanfrage ermögliche direkte Fragen an die Vollziehung und damit ein Durchgriffsrecht der BürgerInnen auf die zuständigen MinisterInnen.
Die Kritik am zentralen Wählerregister sei ernst zu nehmen und eine Löschung unabdingbar, sagte Wittmann, der jedoch daran festhielt, dass die Bürgerkarte und die digitale Signatur eine immer bedeutendere Rolle spielen werden.
ÖVP: Neues Zeitalter mit partizipativer und digitaler Demokratie
Auch seitens der ÖVP warb man für Zustimmung zum S-V-Paket, mit dem laut Abgeordnetem Wolfgang Gerstl ein Evolutionsprozess eingeleitet werde. Damit setze man auch einen ersten Schritt in ein neues Zeitalter in Richtung partizipativer und digitaler Demokratie. Selbstverständlich müsse dem Datenmissbrauch Einhalt geboten werden, zeigte er sich eins mit seinen VorrednerInnen.
Für Gerstl ist es unabdingbar, strukturelle Veränderungen im Rahmen der demokratischen Mitwirkungsrechte in die Wege zu leiten, um die Entscheidungen im Parlament bürgernäher zu gestalten. Dies sei deshalb notwendig, weil die Politikverdrossenheit zunehme und die Kluft zwischen den politischen VertreterInnen einerseits und den zu Vertretenden immer größer werde. Es gelte, das Prinzip der Demokratie ganz nach vorne zu tragen und dabei auch die anderen
verfassungsrechtlichen Prinzipien wie die Sicherung des Rechtsstaats und der Menschenrechte, das Legalitätsprinzip und die Gewaltenteilung zu gewährleisten. Es gehe darum, so Gerstl, die Stabilität im Land zu sichern.
Egger: Das Demokratiepaket hält das Volk auf Distanz
Das Demokratiepaket sei ein Dokument der Angst vor dem Volk, konstatierte der Experte Roland Egger, man könne sich des Eindrucks nicht erwehren, dass dieses das Volk auf Distanz hält. Die vorgeschlagene Aufwertung für das Volksbegehren nütze nichts, wenn die Initiativen von BürgerInnen weiterhin keine Konsequenzen haben, so sein negativer Befund. Das werde weiterhin Frust und Enttäuschung bei engagierten BürgerInnen hervorrufen, warnte er und glaubte nicht, dass damit die "Volksbegehrensmüdigkeit" der Bevölkerung gehoben werden könnte. Egger wies zudem darauf hin, dass in der Schweiz bereits 100.000 Unterschriften für eine zwingende Volksabstimmung reichen, in Italien liege die Latte bei 500.000 Unterschriften.
Merli: Hauptproblem des Demokratiepakets ist mangelnde Effektivität
Auch Franz Merli kritisierte die mangelnde Effektivität des Volksbegehrens und sah darin das Hauptproblem des Entwurfs der Koalitionsparteien. Durch die Aufwertung sichere man den Volksbegehren zwar größere Öffentlichkeit, ohne jegliche Konsequenz fehle aber Entscheidendes. Merli gab jedoch gleichzeitig zu bedenken, dass eine zwingende Volksabstimmung gravierende verfassungsrechtliche Probleme mit sich brächte und stimmte darin mit Abgeordnetem Herbert Scheibner (B) überein. Die Einführung eines Automatismus bedinge eine Gesamtänderung der Verfassung, sagte Merli, auch müsse man eine Vorprüfung hinsichtlich der Rechtmäßigkeit von Initiativen vornehmen. Er plädierte ebenfalls dafür, erfolgreiche Volksbegehren mit einer Volksbefragung zu verknüpfen, da man damit die genannten verfassungsrechtlichen Probleme umschiffe.
Die elektronische Unterstützung betrachtete der Experte als einen Fortschritt im Hinblick auf die Zugänglichkeit, die Eintragungsfrist von acht Tagen ist für ihn aber zu kurz bemessen. Merli regte weiters an, darüber nachzudenken, ob Regierung und Parteien in einem offiziellen Rahmen Stellung zu Volksbegehren beziehen sollen und ob man den Gegenstandsbereich von Volksbegehren etwa auf Verordnungen und außenpolitische Akte erweitern könnte.
Vom Instrument der BürgerInnenanfrage hielt er wenig, seiner Meinung nach ist vielmehr darauf zu achten, dass die MinisterInnen die Anfragen der Abgeordneten im Rahmen des Interpellationsrechts genauer beantworten.
Lindinger: Instrument der BürgerInnenanfrage ist Casting Show
Einen neuen kritischen Aspekt brachte Eike Lindinger in die Diskussion ein. Das Demokratiepaket bedeutet seiner Meinung die Einschränkung der Rechte der Abgeordneten, weil für diese weniger Fragestunden zur Verfügung stehen werden. Der Vorschlag von SPÖ und ÖVP zur BürgerInnen-Fragestunde gehe in Richtung "Casting Show der sieben besten Fragen", und das könne man sehr gut steuern, um bestimmte Fragen zu verhindern, argumentierte er.
Auch er kritisierte die mangelnde Effektivität von Volksbegehren für engagierte BürgerInnen sowie die Tatsache, dass das Demokratiepaket nicht von unten kommt, sondern quasi von oben verordnet wird. Als besonders gefährlich bezeichnete er das geplante Zentrale Wählerregister, weil es als Werkzeug zum Datenabgleich dienen kann. Lindinger stellte daher die Frage in den Raum, warum die Unterstützungsmöglichkeit nur durch das e-Voting ausgeweitet und nicht etwa durch die Briefwahl ergänzt wird.
Mayer: Das Volk muss über Regeln der direkten Demokratie entscheiden
Die Bevölkerung müsse selbst über die Spielregeln der direkten Demokratie entscheiden, lautete das Credo von Erwin Mayer, der darauf hinwies, dass auch der historische Verfassungsgesetzgeber bei den wichtigsten Verfassungsprinzipien die Entscheidung in die Hände des Souveräns gelegt hat. Er regte daher an, Bürgerräte einzurichten, um Vorschläge für die Ausweitung der direkten Demokratie auszuarbeiten. Diese Vorschläge sollten dann gemeinsam mit Entwürfen aus dem Parlament der Bevölkerung in Form einer Volksabstimmung vorgelegt werden, damit die Menschen selbst entscheiden können, welche Regeln sie für besser erachten.
Poier: Demokratiepaket ist eine kleine Weiterentwicklung
Klaus Poier stimmte mit Mayer darin überein, dass die Instrumente der direkten Demokratie von unten nach oben zu entwickeln seien. Gleichzeitig mahnte er die Politik zur Zurückhaltung, denn es komme weniger auf die Regeln an, sondern vielmehr auf die politische Kultur.
Anders als seine Vorredner konnte Poier dem vorliegenden Demokratiepaket Positives abgewinnen. "Es ist nicht nichts", sagte er, sondern stelle eine kleine Weiterentwicklung dar, wobei es unabdingbar sei, weiter nachzudenken. Was die Aufwertung der Volksbegehren betrifft, so gehen sie derzeit oft sang- und klanglos unter, in Zukunft könnten sie jedoch "sang- und klangvoll untergehen", formulierte er und schloss daran die Hoffnung, dass dies doch einen Anreiz bieten könnte. Im Hinblick auf die Forderungen nach mehr Effektivität plädierte Poier für mehr Realismus, denn nicht jedes Volksbegehren könne auch umgesetzt werden.
Vieles im Paket sei janusköpfig, sagte er, weil einige Vorschläge in erster Linie Symbolkraft hätten, wie etwa die BürgerInnenanfrage. Der Experte befürwortete die elektronischen Unterstützungsmöglichkeiten, appellierte aber, die Datenschutzprobleme zu lösen und den Ablauf der Unterstützung für die BürgerInnenanfrage nochmals zu überdenken, damit diese nicht totes Recht werde. Poier begrüßte weiters, dass nun auch AuslandsösterreicherInnen Volksbegehren unterstützen können.
Serdült: Direkte Demokratie kommt von unten
Es gelte, die direkte Demokratie in den kulturellen und demokratischen Kontext einzubinden, hielt Uwe Serdült fest. Keine westliche Demokratie komme darum herum, die Instrumente der direkten Demokratie auszubauen, da die BürgerInnen jeglicher Form von Herrschaft zunehmend skeptisch gegenüberstehen. In diesem Zusammenhang reihte sich Serdült in den Kreis jener ein, die kritisierten, dass politische Beteiligung ohne verbindliche Konsequenzen zu noch mehr Frustration führen werde. Die direkte Demokratie komme vom Volk, man müsse bedenken, dass man es bereits mit frustrierten aber intelligenten und interessierten BürgerInnen zu tun habe, mahnte er, die man nicht noch mehr enttäuschen könne.
Direkte Demokratie bedeutet laut Serdült keinen Machtverlust für die Politik. Parlament, Bundesländer und Parteien sowie die Medien seien auch im Rahmen der direkten Demokratie essentiell. Untersuchungen hätten gezeigt, dass auch gescheiterte Initiativen Spuren in der Rechtsordnung hinterlassen, erläuterte er. Die direkte Demokratie habe dort Grenzen, wo sie den Rechtsstaat gefährde, deshalb sei eine Vorprüfung der Initiativen notwendig.
Voggenhuber zutiefst erschüttert und irritiert über Demokratiepaket
"Zutiefst erschüttert und irritiert" über das Demokratiepaket zeigte sich Johannes Voggenhuber, der auch heftige Kritik an Äußerungen übte, wonach die Ausdehnung der direkten Demokratie zu einer Einschränkung des Parlamentarismus führen könnte. Sobald die Politik näher am Bürger ist, wachse auch die Bedeutung des Parlaments, stellte Voggenhuber klar. In Österreich, wo die Demokratie immer von außen gekommen sei, habe man diese nicht zum Blühen gebracht, analysierte er den Zustand im Land. Vielmehr verfüge man über eine Realverfassung, die Voggenhuber als "Summe aller Verfassungsbrüche" bezeichnete, da das Recht in erster Linie von den Parteizentralen und der Exekutive ausgehe.
Derzeit stehe man nicht nur einer Finanz- und Wirtschaftskrise sowie einer Krise in Europa gegenüber, sondern man habe es mit einer eklatanten Vertrauenskrise im eigenen Land zu tun. Den Abgrund könne man aber nicht mit Trippelschritten überwinden, so Voggenhuber. Es sei die originäre Aufgabe des Parlaments, über die Entwicklung der Demokratie zu befinden, ein als Initiativantrag getarnter Parteienantrag sei aber die deutlichste Röntgenaufnahme dafür, dass das Parlament kein unabhängiger Verfassungsgesetzgeber mehr ist, so sein negativer Befund.
Das Demokratiepaket ist in seinen Augen mehr eine Verpackung, die Wählerregistrierung verursache ein Grundrechtsproblem, das zu lösen sei. Voggenhuber begrüßte aber explizit die Möglichkeit der Online-Unterstützung.
Er konnte auch keine Aufwertung der Volksbegehren sehen, da die InitiatorInnen im Gegensatz zu Parteien kaum einen Kostenersatz erhielten. Parteien bekommen das Tausendfache dessen, was Volksbegehren erhalten, die richtige These, wonach Demokratie Geld kostet, werde von den Parteien nur in dem Sinne verstanden, dass es sich dabei um ihr Geld handelt. BürgerInnen bekämen kein Geld für ihr Engagement. Kritisch äußerte sich Voggenhuber auch zur BürgerInnenanfrage, deren Abwicklung er als eine "Verhöhnung" bezeichnete.
BürgerInnenanfragen – Missbrauchsmöglichkeit für Parteizentralen?
Klubobmann Josef Cap (S) unterstrich seine Verhandlungsbereitschaft über praktikable Vorschläge zur Weiterentwicklung der Demokratie. Dazu gehöre ein praktikables Verhältnis zwischen den gewählten VolksvertreterInnen und spontanen VolksvertreterInnen, wobei die Frage zu klären sei, wo in einem neuen politischen System der Interessenausgleich stattfinde und Kompromisse gefunden werden. Dieser Ort könne jedenfalls nicht eine spontane Volksversammlung sein, hielt Cap fest und erinnerte daran, dass das bestehende System in Österreich im Vergleich mit anderen Systemen einen Mehrwert habe, wenn man die wirtschaftliche und soziale Entwicklung des Landes in Betracht ziehe. Im Einzelnen sprach sich Cap für die Zentrale Wählerevidenz aus, wollte sich allfällige Nachteile aber noch genau anschauen. Über Erfahrungen mit Volksabstimmungen negativ zu sprechen, sah Cap angesichts der Ergebnisse ebenso wenig Anlass wie dafür, dass sich Parteien ständig dafür entschuldigten, dass sie Parteien sind. Die repräsentative Demokratie habe ihre Probleme erkannt, sie befinde sich auf einem Weg der Reform, der noch nicht zu Ende sei, der aber, etwa bei der Transparenz der Parteienförderung, in Österreich bereits modellhafte Ergebnisse gebracht habe. "Wir haben ein funktionierendes System, das seine Repräsentanz bei Wahlen regelmäßig unter Beweis stellt", schloss Josef Cap.
Abgeordnete Daniela Musiol (G) fand es bemerkenswert, dass Josef Cap eine Volksabstimmung, die 35 Jahre zurückliege, als Beispiel dafür anführe, wie gut das System der direkten Demokratie in Österreich funktioniere. Das vorliegende Packet signalisiert aus ihrer Sicht nicht den Willen der Regierungsparteien, die direkte Demokratie weiterzuentwickeln. Die Abgeordnete betonte die Notwendigkeit, direktdemokratische Initiativen elektronisch und brieflich unterstützen zu können, weil dies die Beteiligung stärke. Zugleich wandte sich Musiol dagegen, durch unterschiedliche Zugänge zu Volksbegehren, Volksbefragungen und Volksabstimmungen Beteiligungshürden aufzubauen. Außerdem trat Musiol für eine Verlängerung der Eintragungszeit nach dem Vorbild der Schweiz ein und erkundigte sich bei den Experten, wo sie die Grenzen für Instrumente der direkten Demokratie sehen.
Abgeordneter Walter Rosenkranz (F) problematisierte den Vorschlag einer BürgerInnenanfrage im Parlament an MinisterInnen und stellte fest, die notwendige Voraussetzung für solche Anfragen wäre eine Verbesserung der Auskunftskultur, denn wozu sollten tausende BürgerInnen ein kompliziertes Verfahren durchlaufen, um letztlich von den MinisterInnen eine unzureichende Antwort zu erhalten, wie dies oft auch Abgeordnete bei der Wahrnehmung ihres Interpellationsrechts erfahren müssten. Außerdem sei zu fragen, ob das Parlament die Kosten dafür tragen soll, wenn BürgerInnen ihr selbstverständliches Recht in Anspruch nehmen wollen, von Regierungsmitgliedern in einer Sache Auskunft zu erhalten. Zu befürchten sei schließlich auch, dass die BürgerInnenanfrage von den Parteiapparaten für "Scheinanfragen" zum Zweck der Selbstinszenierung der Bundesregierung missbraucht werde.
Viele offene Fragen bleiben
Abgeordneter Wolfgang Zinggl (G) warf der Regierung vor, die direkte Demokratie aus "Angststress" vor unerwünschten Volksentscheidungen nicht stärken zu wollen. Das vorliegende Kompromisspaket der Regierungsparteien sei daher nicht der Rede wert, sagte Zinggl. Über die Probleme der Demokratie sei endlich ernsthaft zu diskutieren, wozu auch gehöre, festzustellen, dass nicht alle Fragen mit Mehrheitsentscheidungen beantwortet werden können.
Abgeordneter Harald Stefan (F) befasste sich ebenfalls mit dem Problem der Minderheitenrechte und verlangte eindeutig zu klären, worüber in Volksabstimmungen und worüber im Parlament abgestimmt werden solle. Eine Weiterentwicklung der direkten Demokratie bedeute eine Änderung der Bundesverfassung und damit eine obligatorische Volksabstimmung. Dabei laute die Frage: "Wer gibt den Text für diese Verfassungsänderung vor?". Wenn Instrumente der direkten Demokratie per Brief unterstützt werden, sollte gewährleistet sein, dass – wie bei der Stimmabgabe an der Urne - geprüft werden kann, ob solche Briefe tatsächlich ankommen und Berücksichtigung finden, meinte er.
Abgeordneter Herbert Scheibner (B) bekannte sich zum Ausbau der direkten Demokratie, diese solle die repräsentative Demokratie aber nicht ersetzen, sondern ergänzen. Als negatives Beispiel nannte Scheibner die Volksbefragung über die Wehrpflicht, die einen Missbrauch eines direktdemokratischen Instruments dargestellt habe, weil es nicht darum gehen könne, Entscheidungen der Bundesregierung zu ersetzen. Vielmehr sollen BürgerInnen die Möglichkeit haben, selbst politisch initiativ zu werden und ihre Initiativen leichter durchsetzen zu können. Scheibner verlangte, erfolgreiche Volksbegehren verpflichtend einer Volksabstimmung zu unterziehen und forderte Verhandlungen, um aus der BürgerInnenanfrage etwas Vernünftiges zu machen und die Effizienz von Volksbegehren zu stärken.
Abgeordneter Wolfgang Gerstl (V) sah in der Einrichtung einer zentralen Wählerevidenz einen klaren Fortschritt, gegen den nichts spreche. Zugleich registrierte der Abgeordnete Verhandlungsbedarf und erweiterte seitens seiner Fraktion das Angebot an die anderen Fraktionen, im vereinbarten Gespräch zwischen den VerfassungssprecherInnen zu einem positiven Abschluss der Verhandlungen zu kommen und damit die Voraussetzungen zu schaffen, noch in dieser Gesetzgebungsperiode einen weiteren Schritt auf dem Weg der Demokratiereform zu setzen. Diesem Angebot schloss sich Abgeordneter Peter Wittmann (S) ausdrücklich an.
Schlussstatements der Experten
Roland Egger leitete die Schlussrunde der Experten mit der Feststellung ein, es wäre wichtig, den Instrumenten der direkten Demokratie mehr Konsequenzen zu geben, um die Menschen zu motivieren, ihre politische Meinung kundzutun. Den Menschen nur Rederecht einzuräumen, sei zu wenig.
Eike Lindinger hielt es für wichtig, die Schnittstellen zwischen direkter Demokratie und repräsentativer Demokratie klar zu definieren und eindeutig festzustellen, in welchen Bereichen die direkte Demokratie ausgeübt werden könne und wo sie zusätzlich zu den gegenwärtigen Instrumenten ausgeübt werden soll.
Erwin Mayer sah den Souverän dazu aufgerufen zu entscheiden, wie das Zusammenspiel zwischen Parlament und direkter Demokratie funktionieren soll, wobei er die Erwartung aussprach, dass eine solche Entscheidung den Parlamentarismus stärken würde. Völlig frei sei der Souverän in seinen Entscheidungen aber nicht, sondern durch Völkerrecht, Menschenrechte und EU-Recht beschränkt. Als bedenklich stufte Mayer ein, dass das Instrument der freiwilligen Volksabstimmung nur einmal, nämlich beim Atomkraftwerk Zwentendorf, angewandt wurde und dann nie wieder. "Das muss sich ändern", sagte Mayer.
Franz Merli nannte die Grundprinzipien der Verfassung und die Minderheitenrechte als Grenzen für die demokratische Willensbildung und klärte darüber auf, dass es durchaus möglich sei, bei einer zentralen Wählerevidenz effizienten Datenschutz zu gewährleisten.
Klaus Poier meinte, man könne durchaus auch Grundprinzipien der Verfassung ändern und sah in der direkten Demokratie eine notwendige Ergänzung und ein Korrektiv für die parlamentarische Demokratie, über deren Weiterentwicklung dringend diskutiert werden müsse.
Uwe Serdült hielt es für sinnvoll, die Online-Unterstützung direktdemokratischer Initiativen auszubauen, zugleich aber auch alle anderen Unterstützungskanäle offenzuhalten. Empirische Untersuchungen über direktdemokratische Beteiligung in der Schweiz hätten gezeigt, dass dort 80% der Menschen in einer Gesetzgebungsperiode Instrumente der direkten Demokratie nützen, berichtete der Experte.
Einen Widerspruch in der Debatte registrierte Johannes Voggenhuber: Für die komplexeste aller politischen Fragen, nämlich die Änderung von Grundprinzipien der Bundesverfassung schreibe die geltende Verfassung aus dem letzten Jahrhundert eine Volksabstimmung vor, während in der aktuellen Debatte gegenüber Volksabstimmungen Ängstlichkeit spürbar sei. In Wahrheit stelle die Zivilgesellschaft eine Schatzkammer für Kreativität, Verantwortung und politisches Interesse dar. Jede Ängstlichkeit gegenüber der direkten Demokratie sei daher abzubauen, plädierte Voggenhuber und fügte hinzu, dass mehr Demokratie auch dem Parlamentarismus guttun würde.
In diesem Sinne warb Voggenhuber für seinen Vorschlag, ein dreistufiges Volksbegehren zu schaffen, das dem Parlament die Möglichkeit biete, mit Volksbegehren, die von 8000 Stimmen unterstützt werden, in Verhandlungen einzutreten und den InitiatorInnen in den Ausschussverhandlungen beratende Stimme einzuräumen. Grenzen der direkten Demokratie sah Voggenhuber bei Eingriffen in das Menschenrecht und in das Recht der Europäischen Union. (Schluss) jan/fru
HINWEIS: Fotos finden Sie von diesem Expertenhearing im Fotoalbum auf www.parlament.gv.at.
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- 1688/A(E) - mehr Mitsprache und direkte Demokratie durch "Internet-Volksbegehren"
- 1689/A(E) - Direkte Demokratie
- 2177/A - Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), Bundesgesetz über Geschäftsordnung des Nationalrates, Nationalrats-Wahlordnung 1992, Bundespräsidentenwahlgesetz 1971, Europawahlordnung, Europa-Wählerevidenzgesetz, Volksabstimmungsgesetz 1972 und Volksbefragungsgesetz
- 1856/A(E) - Ausbau der direkten Demokratie in Österreich
- 1/A-VF - Verfassungsausschuss