Parlamentskorrespondenz Nr. 896 vom 12.11.2012

Prammer will Klubgründungen während einer GP einschränken

Wien (PK) - Nationalratspräsidentin Barbara Prammer spricht sich dafür aus, Klubgründungen während einer Gesetzgebungsperiode künftig deutlich zu erschweren. Es gelte zwar das freie Mandat, aufgrund des Listenwahlsystems seien die Abgeordneten in gewisser Weise aber doch jener Partei verpflichtet, für die sie kandidiert haben, meinte sie bei einem Pressegespräch heute im Parlament. Neue Klubs bräuchten zusätzliche Räumlichkeiten und Personal, beides könne man nicht einfach bereits bestehenden Klubs wegnehmen. Deren Arbeitsfähigkeit dürfe durch einen neuen Klub nicht eingeschränkt werden. Das erschwere aber die Planbarkeit für das Parlament, betonte Prammer.

Prammer hofft in diesem Sinn, dass über eine entsprechende Novellierung der Geschäftsordnung des Nationalrats (§ 7) noch in dieser Legislaturperiode eine Einigung erzielt wird. Sie sieht aber nicht nur in diesem Zusammenhang Diskussionsbedarf, sondern auch über die Zusammensetzung der Ausschüsse und über die Redezeitverteilung im Plenum. Die bereits in der Vergangenheit bestehende "Schieflage" bei der Redezeitverteilung zugunsten der kleinen Fraktionen werde durch den sechsten Parlamentsklub noch größer, gab Prammer zu bedenken, dabei gebe es bei SPÖ und ÖVP schon jetzt großen Unmut, weil nicht immer alle gewünschten Wortmeldungen berücksichtigt werden könnten. Überhaupt erachtet es Prammer für notwendig einmal generell zu prüfen, inwieweit die Geschäftsordnung des Nationalrats für eine größere Anzahl von Fraktionen ausgelegt ist.

Was ein neuer Klub in der Praxis bedeutet, veranschaulichte Prammer anhand des "Team Stronach". Wie die Nationalratspräsidentin berichtete, sind einige Punkte wie das Redezeitkürzel des Klubs (T), die Kurzbezeichnung (STRONACH) und die Langbezeichnung (Parlamentsklub Team Stronach) bereits geklärt, ebenso die Klubfarbe für den Sitzplan (gelb) und das Logo. Über andere Punkte wie die Redezeitverteilung im Plenum und die Ausschusszusammensetzung soll in den nächsten Tagen zwischen den Fraktionen verhandelt werden.

Prammer betonte, dass es grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf Ausschussmitgliedschaft gibt. Jene Ausschüsse, in denen das Team Stronach künftig vertreten sein soll, müssen jedenfalls von 26 auf 35 Mitglieder vergrößert werden, um den Vorgaben der Geschäftsordnung (Sitzverteilung nach dem d'Hondtschen System) zu entsprechen. Deren Neukonstituierung ist für Dezember vorgesehen. Für die Redezeiten bei den Nationalratssitzungen in dieser Woche will Prammer ein Provisorium anwenden, auf das sich vier Fraktionen verständigt haben. Das BZÖ hat sich allerdings dagegen ausgesprochen. Praktisches Problem laut Prammer ist unter anderem, dass pro Klub grundsätzlich 60 Minuten Redezeit pro Tag zur Verfügung stehen müssen.

Seinen zentralen Sitz hat der Klub Team Stronach in Parlamentsräumlichkeiten in der Bartensteingasse. Ihm wurden von Prammer außerdem drei Planstellen (davon zwei AkademikerInnen) zugewiesen. Die vergangene Woche verfügte Sitzordnung im Plenum bleibt vorläufig bestehen, Prammer ist aber bereit, dem Team Stronach neue Plätze zuzuweisen, sollten die sechs Fraktionen darüber einen Konsens erzielen.

Untersuchungsausschuss-Reform: 12 wesentliche Punkte noch offen

Was das Dauerthema "Untersuchungsausschuss-Reform" betrifft, will Prammer nicht ausschließen, dass es doch noch in dieser Legislaturperiode zu einer Einigung zwischen den Fraktionen kommt. Um die Diskussion zu beschleunigen, hat Prammer den Mitgliedern der Präsidiale eine Liste mit 12 offenen Punkten vorgelegt. Sie reicht vom Quorum für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses über etwaige Zeitvorgaben für die Ausschussarbeit und den Umfang des Untersuchungsgegenstandes bis hin zur Rolle des Vorsitzenden, der Einrichtung einer Schiedsstelle, der Gewährleistung der Vertraulichkeit und der Rechte und Pflichten von Auskunftspersonen.

Die Entscheidung, ob der von den Grünen zusammengestellte Bericht über den abgeschlossenen Untersuchungsausschuss, der einem Entschließungsantrag beigefügt wurde, auf der Parlaments-Website veröffentlicht wird, ist laut Prammer noch nicht gefallen. Sie hat dazu zwei Gutachten angefordert. Die Forderung, den Entschließungsantrag erst gar nicht zuzulassen, habe sie als nicht legitim erachtet, sagte Prammer.

Was die bevorstehende Generalsanierung des Parlaments betrifft, bekräftigte Prammer, dass zwischen den von ihr genannten Baukosten-Schätzungen und jenen des Rechnungshofs kein Widerspruch bestehe. (Schluss)