Parlamentskorrespondenz Nr. 661 vom 30.08.2012
Vorlagen: Finanzen
Anpassung der Wertgrenze im Bundeschatzscheingesetz
Wien (PK) – Die Regierungsvorlage einer Änderung des Bundesschatzscheingesetzes (1899 d.B.) stellt zunächst die im Gesetzestext enthaltenen Beträge von Schilling bzw. ECU auf Euro um und erhöht ferner die Obergrenze für begebene und noch nicht eingelöste Bundesschatzscheine auf 500 Mill. € (bisher 5 Mrd. Schilling). Neu ist auch die Erweiterung der Möglichkeit des Erlags von Bundesschatzscheinen auf alle internationalen Finanzinstitutionen, denen Österreich als Mitglied angehört. (Schluss)