Bundesrat schließt mit Schönheitsoperationen und Dialogzentrum
28 Tagesordnungspunkte erledigt
Wien (PK) – Im letzten Teil der Tagesordnung befasste sich der Bundesrat mit der Umsetzung einer EU-Richtlinie durch das Erdölbevorratungsgesetz 2012, sowie neuen Berufsregeln durch eine Novelle der Gewerbeordnung 1994. Auch die medizinischen Assistenzberufe und die Bestimmungen für Schönheitsoperationen und ein Bundesgesetz über die Einrichtung von Tierärztekammern wurden diskutiert. Außerdem gab es eine umfangreiche Debatte über die Errichtung eines Internationalen Zentrums für interreligiösen und interkulturellen Dialog. Zum Schluss beschloss der Bundesrat beschloss zum Schluss die Abhaltung einer parlamentarischen Enquete zum Thema "Zukunft Land: Trends, Herausforderungen und Lösungen".
Gesetz über Erdölbevorratung wird an EU-Vorgaben angepasst
Bundesrat Martin PREINEDER (V/N) erläuterte, dass es sich beim Erdölbevorratungsgesetz 2012 - EBG 2012 um eine Anpassung an eine EU-Richtlinie handle. Das Gesetz sehe vor, dass die Importeure von Erdölprodukten und Biokraftstoffen Notstandsreserven in der Höhe des Importvolumens von mindestens 90 Tagen oder eines durchschnittlichen Verbrauchs von 61 Tagen zu halten haben.
Bundesrat Michael LAMPEL (S/B) fügte hinzu, dass die aufgrund der Richtlinie notwendige Anpassung des immer wieder novellierten Gesetzes zum Anlass genommen wurde, es diesmal neu zu erlassen und dabei lesbarer zu machen. Es werde nun auch eine zentrale Bevorratungsstelle verankert.
Bundesminister Reinhold MITTERLEHNER stellte fest, dass mit der Anpassung des Gesetzes auch einige Begriffe und Vorschriften, die nicht mehr adäquat waren, geklärt wurden. Es gebe mit dem Gesetz eine Grundlage, um die Rolle Österreichs als Energiedrehscheibe künftig zu stärken.
Gegen das Erdölbevorratungsgesetz wurde einstimmig kein Einspruch erhoben.
Gewerbeordnung 1994 wird novelliert
Bundesrat Reinhard PISEC (F/W) betonte, die FPÖ hätte der Novelle zustimmen können, wenn mit ihr eine umfassende Liberalisierung der Gewerbeordnung erfolgt wäre. Österreich falle im europäischen Vergleich bei den Unternehmensgründungen immer weiter zurück. Pisec kritisierte, dass ein großer Verwaltungsapparat in Österreich nur damit beschäftigt sei, Gelder für Förderungen einzuheben und zu verteilen. Stattdessen sollten die Unternehmen weniger Förderungen erhalten und durch niedrigere Steuern und höhere Freibeträge mehr Geld zur Verfügung haben.
Bundesrätin Sonja ZWAZL (V/N) meinte hingegen, es ginge nicht um die reine Zahl von Neugründungen von Unternehmen, sondern darum, dass diese Betriebe auch langfristig überleben können. Befähigungsnachweise, etwa die Meisterprüfung, spielten für jedes Gewerbe eine wichtige Rolle, betonte sie, Man solle das nicht in Frage zu stellen. Zwazl begrüßte, das mit der Änderung der Gewerbeordnung Zimmerer sich nun "Holzbaumeister" nennen dürfen, was der Bedeutung von Holz als Baustoff entspreche. Es sei auch erfreulich, dass man auch für den lange umstrittenen Bereich der Berufsfotographen nun eine gute Regelung gefunden habe.
Bundesrat Michael LAMPEL (S/B) sprach das Thema angeblicher Gewinnspiele und Werbefahrten an und sah es als großen Erfolg, dass nun eine Gesetzeslücke geschlossen und durch strenge Regeln dem hier stattfindenden unlauterem Treiben ein Riegel vorgeschoben wurde.
Bundesrat Marco SCHREUDER (G/W) wies darauf hin, dass das Berufsbild der Fotographie sich in den letzten Jahren stark verändert habe. Der jetzt gefundene Kompromiss für die Berufsfotographie sei nicht zuletzt ein Erfolg der engagierten BürgerInnen der Initiative "Freie Fotographie". Schreuder sah es als besonders erfreulichen Aspekt der Novelle, dass nun in der Gewerbeordnung eingetragene Partner Familienangehörigen gleichgestellt sind.
Auch Bundesrätin Elisabeth REICH (S/O) befand die Regelung der Berufsfotographie für einen guten Kompromiss, der besonders Pressefotographen die notwendige Rechtssicherheit gebe. Das Gewerbe des Berufsfotographen bleibe erhalten, nun gebe es aber auch den Beruf des Fotodesigners für AbsolventInnen einschlägiger Lehrgänge an Fachhochschulen und die Möglichkeit, nach einer gewissen Berufspraxis in das Gewerbe einzusteigen.
Bundesminister Reinhold MITTERLEHNER meinte, unternehmerische Nachwuchsförderung und Wettbewerbsfragen seien eine gesamteuropäische Problematik. Die Förderung von Jungunternehmen müsse auch die immaterielle Unterstützung und das Mentoring umfassen. Er sei der Meinung, dass Österreich keine überschießenden Regelungen in der Gewerbeordnung habe. Die vorliegende Novelle bringe auch einige Anpassungen und eine Gleichstellung für EWR-Bürger und Schweizer Staatsangehörige, stellte der Minister klar.
Gegen die Novelle wurde mit Stimmenmehrheit kein Einspruch erhoben.
Medizinisches Assistenzberufe-Gesetz schafft neue Berufsbilder
Bundesrätin Johanna KÖBERL (S/St) erläuterte, dass mit dem Gesetz ein Gesetz aus dem Jahr 1961 nach vielen Novellen an die modernen Erfordernisse angepasst werde. Es werden neue Berufsbilder geschaffen und bisherige Hilfsberufe zu medizinischen Assistenzberufen mit fundierter Ausbildung aufgewertet. Es ermögliche sich beruflich weiterzuentwickeln. Es habe im Vorfeld viele Diskussionen über die neuen Berufsbilder gegeben, nun sei aber eine Grundlage für die Heranbildung dringend benötigter medizinischer Fachkräfte gelegt worden.
Auch Bundesrätin Martina DIESNER-WAIS (V/N) verwies auf die langen Diskussionen, die geführt wurden, bis eine gesetzliche Grundlage für acht neue medizinische Assistenzberufe geschaffen werden konnte. Positiv sei, dass bisherige Ausbildungsstätten beibehalten und durch die möglichen Mehrfachqualifikationen auch die Berufschancen erhöht werden können. Es sei auch positiv, dass für den Bereich der medizinisch-technischen Fachkräfte angemessene Regelungen geschaffen wurden.
Bundesrat Gerd KRUSCHE (F/St) verwies darauf, dass eine notwendige Ergänzung des Gesetzes für den Bereich der Radiologieassistenz, die auf eine Anregung der FPÖ erfolgt sei, seine Fraktion bewogen habe, dem Gesetz letztlich zuzustimmen. Es blieben zwar einige Wermutstropfen, wie etwa, dass der Beruf des Wundmanagers nicht anerkannt werde. Personen, die diese komplexe Ausbildung absolviert hätten, könnten daher keine Kassenverträge abschließen.
Bundesrat Efgani DÖNMEZ (G/O) stellte fest, dass die Veränderungen im medizinisch-technischen Bereich die Anpassungen nötig gemacht hatten, sah aber den grundlegenden Widerspruch, dass man zwar immer besser ausgebildetes Personal im medizinischen wie im Sozialbereich haben wolle, ohne dieses angemessen zu entlohnen. Er hoffe, dass es in Zukunft möglich sein werde, dass im Bereich der Schmerztherapie Methoden der Komplementärmedizin mit den Krankenkassen abgerechnet werden können.
Bundesminister Alois STÖGER betonte, dass man in Zukunft gut ausgebildete Menschen im Bereich der Pflege brauchen werde. Das Gesetz schaffe hier die Grundlage für eine fundierte und umfassende Ausbildung. Es stelle auch sicher, dass Menschen im zweiten Berufsweg in Gesundheitsberuf wechseln und dort auch zusätzliche Qualifikationen erwerben können. Das mache die Gesundheitsberufe attraktiver. Zum Thema Wundmanagement hielt der Minister fest, diese Behandlungen könnten auch jetzt von Hauskrankenpflegern und Krankenschwestern durchgeführt und mit den Krankenkassen abgerechnet werden.
Das Assistenzberufe-Gesetz fand die einhellige Zustimmung des Bundesrates.
Schönheitsoperationen nur durch ExpertInnen und erst ab 16
Im weiteren Verlauf der Sitzung passierte ein Bundesgesetz über die Durchführung von ästhetischen Behandlungen und Operationen unbeeinsprucht den Bundesrat. Schönheitsoperationen dürfen künftig nur von speziell ausgebildeten ÄrztInnen durchgeführt werden, für Jugendliche gilt eine Altersgrenze ab 16 Jahren, auch Werbebeschränkungen sind vorgesehen.
Bundesrätin Johanna KÖBERL (S/St) untermauerte die Notwendigkeit, Qualitätsstandards für Schönheitsoperationen festzusetzen. Sie problematisierte den aktuellen Trend zur Perfektionierung des Körpers, der erheblichen Druck auf die Menschen ausübe und junge Menschen veranlasse zu hungern und Essstörungen zu entwickeln. Patientinnen, die sich Schönheitsoperationen unterziehen würden immer jünger, berichtete die Rednerin und hielt den Vorschlag der Frauenministerin für richtig, eine Kennzeichnungspflicht retuschierter Fotos in der Werbung einzuführen. Die Bundesrätin warnte vor den gesundheitlichen Risken von Schönheits-OPs, befürwortete das Verbot von Schönheits-OPs für Jugendliche und die neuen höheren Qualitätsanforderungen bei den Operationen.
Bundesrätin Elisabeth GREIDERER (V/T) sprach von Schönheitsfehlern eines ungeregelten Schönheits-OP-Marktes und begrüßte es, dem Wildwuchs einen Riegel vorzuschieben. 16- bis 18-Jährige müssen sich künftig vor einer Schönheits-OP psychologisch beraten lassen und brauchen die Einwilligung der Eltern. Verboten werden auch Vorher-Nachher-Werbefotos. Auch Greiderer sah den Einsatz manipulierter Fotos in der Werbung, die mit der Wirklichkeit menschlicher Schönheit nichts mehr zu tun haben, problematisch.
Bundesrätin Elisabeth KERSCHBAUM (G/N) schloss sich ihren Vorrednerinnen an und begrüßte den breiten Konsens, wobei sie sich möglichst viel Bewusstseinsbildung in der Öffentlichkeit wünschte. Die Grünen hätten sich eine Altersgrenze bei 18 Jahren und eine Qualifikationsverordnung gewünscht, die vom Ministerium und nicht von der Ärztekammer ausgegeben wird. Auch die Strafen bei Gesetzesübertretungen könnten strenger sein, meinte Bundesrätin Kerschbaum, die dennoch ihre Zustimmung ankündigte.
Bundesrätin Muna DUZDAR (S/W) berichtete von Veränderungen in der plastischen Chirurgie und meinte, es sei hoch an der Zeit, den Bereich der Schönheits-OPs durch eine Novellierung des Ärztegesetzes zu regeln. Die Anti-Aging-Idee habe sich in den Köpfen der Menschen festgesetzt und dazu geführt, dass immer mehr an den Körpern herumgedoktert werde. Die Kommerzialisierung der Gesellschaft mache offenbar auch vor den Körpern der Menschen nicht halt, klagte die Rednerin und begrüßte, dass das vorliegende Gesetz Missbräuchen einen Riegel vorschiebe. Die Rednerin wandte sich gegen die Verharmlosung von Schönheits-OPs und hielt es für wichtig, die Patientenaufklärung gesetzlich vorzuschreiben und Teenager besonders zu schützen.
Gesundheitsminister Alois STÖGER erinnerte an das generelle Ziel der Bundesregierung, den Konsumentenschutz im Gesundheitsbereich zu verbessern und bedankte sich bei den Initiatoren des vorliegenden Gesetzes. Der Bundesminister erklärte das Verbot für Jugendliche unter 16 Jahren, die deutlich verbesserte Beratung der jungen Menschen, die es ihnen erlauben soll, ihre Schönheitsideale zu überdenken. Er setze auf seriöse Aufklärung und auf entsprechende Qualifikationen der Ärzte, die solche Operationen durchführen, sagte der Gesundheitsminister.
Kein Einspruch.
Neues Berufsbild für TierärztInnen
E ine umfassende Neustrukturierung der Tierärztekammer trägt Veränderungen im Berufsbild von TierärztInnen Rechnung: In der Nutztierbetreuung sind große Praxisgemeinschaften mit Angestellten üblich geworden, für die nun ein Kollektivvertrag geschaffen wird. Die Nachfrage nach Kleintierpraxen hat stark zugenommen, in der Labordiagnostik und in der Zoonosenbekämpfung haben sich neue tierärztliche Berufsfelder entwickelt. Neu geregelt wird auch das tierärztliche Disziplinarverfahren.
Bundesrat Gerd KRUSCHE (F/St) sprach von einem massiven Eingriff in die Tierärztekammer gegen deren Willen und kritisierte das Drüberfahren über eine kleine Kammer. Es wäre sinnvoll gewesen länger zu verhandeln und das Einvernehmen mit allen Gruppen zu suchen. Daher lehnt die FPÖ dieses Gesetz ab.
Demgegenüber sprach Bundesrätin Ana BLATNIK (S/K) von notwendigen Anpassungen im Hinblick auf Veränderungen im Berufsbild der TierärztInnen. Die Arbeitsbedingungen der TierärztInnen werden verbessert, wobei sowohl die Interessen der selbständigen und der unselbständigen TierärztInnen Berücksichtigung finden. Die Kammerorganisation wird neu strukturiert und die Kontrolle verbessert. Die SPÖ stimmt gerne zu, wobei die Rednerin die Einführung eines Mindestlohns für TierärztInnen besonders begrüßte.
Bundesrat Ferdinand TIEFNIG (V/O) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion an und ging auf die veränderten Bestimmungen im Tierärztekammergesetz ein. Er erwarte sich eine positive Haltung der Tierärzte gegenüber diesem guten Gesetz, dem er gerne zustimme.
Bundesrätin Elisabeth KERSCHBAUM (G/N) begrüßte den Kollektivvertrag für angestellte TierärztInnen und deren Zugang zur Tierärztekammer warf der FPÖ vor, Besitzstandswahrer in der der Tierärztekammer zu unterstützen.
Gesundheitsminister Alois STÖGER erläuterte die Notwendigkeit, das Tierärztekammergesetz an neue Gegebenheiten anzupassen und erinnerte an sein Bemühen, mit allen Gruppen zu sprechen. Er habe einen guten Kompromiss zur Einführung eines Verhältniswahlrechts in der Tierärztekammer gefunden, zeigte sich der Minister überzeugt. Die Tierärztekammer wurde gestärkt, sagte der Minister und lud die Tierärztinnen ein, in der Tierärztekammer mitzuarbeiten. Ausdrücklich begrüßte auch der Minister die Einführung eines Mindestlohns für TierärztInnen.
Kein Einspruch.
Neues Zentrum für interreligiösen und interkulturellen Dialog
Das Übereinkommen zur Errichtung des Internationalen "König Abdullah Zentrums für interreligiösen und interkulturellen Dialog" in Wien sieht Völkerrechtspersönlichkeit für dieses Zentrum vor und gab auch den BundesrätInnen Gelegenheit, über die Menschenrechtssituation in Saudi-Arabien zu debattieren.
Bundesrat Hans-Jörg JENEWEIN (F/W) erinnerte an die intensiven Debatten im Vorfeld der Einrichtung dieser Glaubenseinrichtung sowie daran, dass in Saudi-Arabien keine Trennung zwischen Staat und Glauben bestehe. Der Redner erinnert an Auspeitschung als Strafe für Frauen und an die Verfolgung der Mitglieder anderer Glaubensrichtungen. Vor diesem Hintergrund meldete der Redner Zweifel an der Bereitschaft Saudi-Arabiens an, einen interkulturellen Dialog zu führen. Daher hielt Bundesrat Jenewein die Institution, die von SPÖ und ÖVP ins Leben rufen wollen, für fragwürdig, sagte. Die Bevölkerung in Saudi-Arabien wird unterdrückt, Demonstrationen sind verboten, es gibt keine Religionsfreiheit. Daher sei es abzulehnen, dass dieses religiöse Zentrum zu beschließen, das eine Missionierungstätigkeit in Mitteleuropa entfalten werde. Die FPÖ verlangt eine namentliche Abstimmung, damit all jene, die zustimmen, sich auch in drei Jahren noch daran erinnern werden, was sie heute tun, schloss Jenewein.
Bundesrat Efgani DÖNMEZ (G/O) kritisierte, dass die Regierung ein religiöses Zentrum nach Österreich holt und mit völkerrechtlichen Privilegien ausstatte, sodass es nicht kontrolliert werden könne - ein religiöses Zentrum aus einem Land, in dem Homosexuelle bestraft werden und der Großmufti dazu aufrufe, 12-jährige zu verheiraten und christliche Kirchen abzureißen. "Für wie dumm hält die Bundesregierung die Österreicher, formulierte Dönmez drastisch und warf der Regierung vor, bei dieser Entscheidung nur an Petro-Dollars zu denken. Mit Geld sind aber die Grünen nicht zu beeindrucken, hielt Bundesrat Dönmez fest. Den Dialog mit den Moslems will Dönmez mit den in Österreich lebenden Moslems führen. Saudi-Arabien habe Wien als Standort für das Glaubenszentrum ausgewählt, um von hier aus den deutschen Sprachraum und den Balkan "zu beackern". Auch die amerikanische Politik habe bei dieser Entscheidung ihre Finger im Spiel, sagte der Bundesrat und warf den Saudis vor, ihre Form des Islams zu exportieren und nannte dabei das Beispiel Bosniens.
Bundesrat Christoph KAINZ (V/N) räumte ein, dass diese Einrichtung umstritten sei, erinnerte aber zugleich an die große Tradition Österreichs, den Dialog zu führen und Brücken über Gräben hinweg zu bauen. Man könne mit der Menschenrechtssituation in Saudi-Arabien nicht zufrieden sein. Österreich versuche, auf Verbesserungen hinzuwirken. Das Zentrum soll diesen Dialog führen, daher wurden andere Religionen und Vertreter der Zivilgesellschaft eingebunden. Dieses Zentrum wird breite Zustimmung gewinnen, meinte Kainz und trat dafür ein, den Dialogs mit Saudi-Arabien und mit dem ebenfalls beteiligten Spanien voranzutreiben. Es gelte Mauern und Vorurteile abzubauen und zu einem Umdenkprozess in Saudi-Arabien beizutragen. Dazu werde dieses Zentrum beitragen, daher stimme er der Einrichtung dieses Zentrums zu.
Bundesrätin Muna DUZDAR (S/W) riet dazu, "die Kirche beim Dorf zu lassen" und hielt es für falsch, das Dialogzentrum als ein Zentrum Saudi-Arabiens zu bezeichnen. Das internationale Abkommen zwischen Spanien, Österreich und Saudi-Arabien regle, dass dieses Zentrum eine internationale Organisation sein soll, was nichts mit dem Export der saudi-arabischen Form des Islam zu tun habe, hielt die Rednerin Bundesrat Dönmez entgegen. Duzdar registrierte auch in Saudi-Arabien das Interesse an Dialog und Veränderung und verlangte, diesem Zentrum eine Chance zu geben.
Bundesrat Marco SCHREUDER (G/O) wies den Eindruck zurück, das Dialogzentrum sei eine österreichisch-spanische Einrichtung mit einem kleinen saudischen Anteil. In Wahrheit handle es sich um eine Stiftung, die ihren Sitz in Saudi-Arabien hat, wo Homosexuelle verfolgt und Frauen ausgepeitscht werden. Menschenrechte sind unteilbar und nicht verhandelbar, hielt der Bundesrat mit Nachdruck fest.
Bundesrat Gerd KRUSCHE (F/St) warf Bundesrätin Duzdar Naivität vor. "Wer zahlt, schafft an", sagte Krusche, "und anschaffen werden bei diesem Zentrum die Saudis". Er wisse aus eigener Erfahrung, wie unfrei die Menschen in Saudi-Arabien leben, sagte Krusche und stimmte Dönmez zu, der sagte, die Saudis wollten einen Brückenkopf in Wien schaffen. "Wir handeln uns hier ein Trojanisches Pferd ein", sagte Krusche.
Staatssekretär Wolfgang WALDNER erinnerte an den langen Dialogprozess, der dem Abschluss dieses Abkommens bereits in anderen Städten vorangegangen sei und nunmehr permanent in Wien geführt werden soll. Das sei logisch, weil Österreich lange Erfahrung im internationalen Dialog hat und als internationaler Amtssitz über großes Ansehen verfüge. Die Funktion Wiens als Drehscheibe für Dialog und Friedensbemühungen werde damit unterstrichen. Die Furcht mancher Redner vor diesem Dialog sei für ihn nicht verständlich und es sei auch nicht fair, diesem Zentrum eine bestimmte Ausrichtungen zu unterstellen, dafür gebe es keine Hinweise. Das Direktorium des Zentrums wird von Spanien und Österreich mit ausgewählt werden, weder der König noch andere Vertreter Saudi-Arabiens seien im Direktorium vertreten, teilte der Staatssekretär mit. Das Zentrum ist laut Gründungsübereinkommen den Menschenrechten und der Menschenrechtskonvention verpflichtet, hielt der Staatssekretär fest und unterstrich die Bedeutung des Dialogs zwischen den Religionen für den Weltfrieden. Dieses Zentrum ist keine Missionseinrichtung, sondern eine Einrichtung zur Förderung des weltweiten Dialogs zwischen den Religionen, schloss der Staatssekretär.
Bundesrätin Monika MÜHLWERTH (F/W) bezweifelte, dass das interreligiöse Zentrum dazu beitragen könne, Saudi-Arabien zu einem liberalen Staat mit westlichen Menschenrechtsstandards zu machen. Diese Vorstellung sei völlig unrealistisch, sagte die Bundesrätin und warf den Regierungsparteien Naivität vor.
Bei der von der FPÖ verlangten namentlichen Abstimmung beschloss der Bundesrat bei 53 abgegebenen Stimmen mit 41 Ja- gegen 12 Nein-Stimmen, keinen Einspruch zu erheben.
Parlamentarische Enquete zum Thema "Ländlicher Raum" beschlossen
Ein S-V-Antrag auf Abhaltung einer Parlamentarischen Enquete des Bundesrates zum Thema "Zukunft Land: Trends, Herausforderungen und Lösungen" am 10. Oktober 2012 um 10.00 Uhr fand einhellige Zustimmung.
Schließlich wählte die Länderkammer Bundesrat Werner Stadler einstimmig für den Rest des 2. Halbjahres 2012 zum Ordner.
Abschließend überbrachte Bundesrat Gerald KLUG (S/St) Grußworte des jüngst aus dem Bundesrat ausgeschiedenen Bundesrats Karl Boden und wünschte ihm seinerseits alles Gute für seinen weiteren Lebensweg. (Schluss)
Stichworte
Format
Links
- 1801 d.B. - Erdölbevorratungsgesetz 2012 - EBG 2012
- 1800 d.B. - Gewerbeordnung 1994
- 1743 d.B. - Übereinkommen zur Errichtung des Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrums
- 812/BRSITZ/2012 - 812. Sitzung des Bundesrats vom 19. Juli 2012
- 1808 d.B. - Medizinische Assistenzberufe-Gesetz – MABG, MTF-SHD-G, Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, MTD-Gesetz, Ausbildungsvorbehaltsgesetz, Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz, Bildungsdokumentationsgesetz, Allgemeine Sozialversicherungsgesetz u.a.
- 1807 d.B. - Bundesgesetz über die Durchführung von ästhetischen Behandlungen und Operationen und das Ärztegesetz 1998
- 1734 d.B. - Tierärztekammergesetz und Tierärztegesetz