Vorlagen: Verfassung
Nationalrat, Bundesrat und Regierung sollen verkleinert werden
Koalition beantragt Verkleinerung des Nationalrats und des Bundesrats
SPÖ und ÖVP haben einen gemeinsamen Gesetzesantrag zur Verkleinerung des Nationalrats und des Bundesrats vorgelegt (1864/A). Geht es nach den Klubobleuten Josef Cap und Karlheinz Kopf sollen in Hinkunft nur noch 165 statt 183 Abgeordnete gewählt werden. Für den Bundesrat sieht der Antrag ein verfassungsgesetzlich verankertes Höchstlimit von 56 Mitgliedern vor.
In den Erläuterungen zum Antrag heißt es, begleitend zur geplanten Verkleinerung des Nationalrats und des Bundesrats um 10 % seien eine Reihe ergänzender Maßnahmen notwendig, von Anpassungen im Wahlrecht über Adaptierungen im Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrats bis hin zu einer Optimierung der Arbeitsmöglichkeiten für Abgeordnete und BundesrätInnen. Damit will die Koalition gewährleisten, dass trotz der vorgesehenen Reduktion der MandatarInnen die Qualität der Arbeit in den parlamentarischen Gremien erhöht und gleichzeitig der Kontakt mit den BürgerInnen ausgebaut wird.
Zahl der Regierungsmitglieder soll auf 16 schrumpfen
Ein zweiter gemeinsamer Antrag der beiden Koalitionsparteien zielt auf eine Verkleinerung der Bundesregierung ab (1865/A). Konkret soll im Bundesministeriengesetz ausdrücklich festgehalten werden, dass die Gesamtzahl der Regierungsmitglieder und der StaatssekretärInnen die Zahl 16 nicht überschreiten darf. Die derzeitige Regierung besteht neben dem Bundeskanzler aus 13 MinisterInnen und vier StaatssekretärInnen.
BZÖ will "Hacklerregelung" für BeamtInnen umgehend abschaffen
Das BZÖ tritt dafür ein, die "Hacklerregelung" für BeamtInnen umgehend abzuschaffen und hat einen entsprechenden Initiativantrag gleich in doppelter Form vorgelegt (1872/A, 1882/A). Abgeordneter Gerald Grosz und seine FraktionskollegInnen sehen nicht ein, dass BeamtInnen nach 40 Beitragsjahren ohne Pensionsabschläge in den Ruhestand treten dürfen. BeamtInnen seien typischerweise weniger von Arbeitslosigkeit und anderen Unterbrechungen der Erwerbsarbeit bedroht und hätten damit gegenüber anderen Erwerbstätigen Vorteile, heißt es in der Begründung. Zudem könnten sie die notwendige Erwerbstätigkeit durch den Nachkauf fehlender Zeiten weiter verkürzen.
Öffentlicher Dienst: FPÖ drängt auf Beibehaltung der 41. Wochenstunde
Die FPÖ spricht sich in einem Entschließungsantrag neuerlich dagegen aus, jenen Passus im Beamten-Dienstrechtsgesetz zu streichen, der unter bestimmten Voraussetzungen einen verlängerten Dienstplan im öffentlichen Dienst ermöglicht (1873/A[E]). Abgeordneter Mario Kunasek und seine FraktionskollegInnen machen darauf aufmerksam, dass ein Wegfall der bisher üblichen 41. Wochenstunde für SoldatInnen einen Bruttolohnverlust von bis zu 5,6 % bewirken würde. Zudem befürchten sie eine Kostensteigerung durch notwendige Überstunden. Bereits Ende Februar war ein ähnlicher Entschließungsantrag vorgelegt worden.
…und wendet sich gegen leichtere Versetzung von BeamtInnen
In einem weiteren Entschließungsantrag sprechen sich FPÖ-Abgeordneter Mario Kunasek und seine FraktionskollegInnen dagegen aus, den bestehenden Versetzungsschutz für BeamtInnen zu lockern (1875/A[E]). Unter anderem bemängeln sie, dass BeamtInnen in Hinkunft unter gleichzeitiger Änderung der Verwendungsgruppe in ein anderes Ressort versetzt werden können, ohne diesem Schritt zustimmen zu müssen. Überdies erachtet die FPÖ die geplante soziale Prüfung bei Versetzungen als unzureichend und fürchtet um die Ausbildungsqualität. Eine Militärperson ohne seine Zustimmung als Verwaltungsbeamten zu verwenden, ginge weit über den gültigen Berufsschutz im privatrechtlichen Bereich hinaus, argumentiert Kunasek.
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- 1872/A - Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetzes und das Pensionsgesetz 1965
- 1875/A(E) - Flexibilisierung des Versetzungsrechts durch Änderung des §38 BDG und teilweise Neufassung des § 12a GehG
- 1864/A - Bundes-Verfassungsgesetz
- 1882/A und Zu 1882/A - Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetzes und das Pensionsgesetz 1965
- 1873/A(E) - Beibehaltung der 41igsten Wochenstunde
- 1865/A - Bundesministeriengesetz 1986