Count-Down für Europäische Bürgerinitiative
Nationalrat ebnet Weg für direkte Demokratie auf EU-Ebene
Wien (PK) – Mit der Beschlussfassung der gesetzlichen Grundlage zur innerstaatlichen Umsetzung der im Vertrag von Lissabon verankerten Europäischen Bürgerinitiative setzte der Nationalrat heute einen wichtigen Schritt in Richtung direkter Demokratie innerhalb der Europäischen Union. Weitere zur Diskussion stehende Berichte des Verfassungsausschusses betrafen das ORF-Gesetz sowie das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz.
Europäisches-Bürgerinitiative-Gesetz (EBIG) passiert Nationalrat
Ab April 2012 wird es möglich sein, grenzüberschreitend eine Europäische Bürgerinitiative einzubringen. Um die Europäische Kommission zu veranlassen, in einem bestimmten Politikbereich aktiv zu werden, sind mindestens eine Million Unterschriften in sieben Mitgliedstaaten notwendig. Für die einzelnen Staaten gelten unterschiedliche Mindestzahlen von Unterstützungserklärungen, in Österreich liegt die Schwelle bei 14.250.
Der Nationalrat gab heute mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ und Grünen mehrheitlich grünes Licht für das Europäische-Bürgerinitiative-Gesetz – EBID und das EBIG-Einführungsgesetz, womit die notwendige innerstaatliche Basis geschaffen wird, das im Vertrag von Lissabon festgelegte Instrument direkter Demokratie auf EU-Ebene zu ermöglichen. Die Europäische Bürgerinitiative wird in der Bundesverfassung verankert, mit der Durchführung werden die Wahlbehörden beauftragt.
Im Verfassungsausschuss wurde zudem eine Entschließung angenommen, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, sich auf EU-Ebene für die Einführung eines zentralen Online-Sammelsystems, einheitliche Regelungen für die Abgabe von Unterstützungsbekundungen, einheitliche Bedingungen zur Unterstützung einer europäischen Bürgerinitiative für alle Unionsbürger sowie für einen einheitlichen Anspruch auf Kostenersatz auf EU-Ebene einzusetzen. Weiters appellieren SPÖ, ÖVP und Grüne an die Bundesregierung zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen die Liste der persönlichen Ausweispapiere erweitert werden könnte, um möglichst vielen Personen eine Unterstützung zu erleichtern.
Die Diskussion wurde von Abgeordnetem Herbert SCHEIBNER (B) eröffnet. Er sah in der europäischen Bürgerinitiative kein geeignetes Instrument, das Demokratiedefizit der EU zu beheben und die Union bürgernäher zu gestalten. Er sprach vielmehr von Placebo und Augenauswischerei und warf Brüssel vor, in Wahrheit an einer Mitwirkung der Bevölkerung nicht interessiert zu sein. Er kritisierte zudem die Eingangshürden als zu hoch und beklagte, für das Wenige an Kompetenzen sei ein viel zu kompliziertes Verfahren vorgesehen, die österreichische Umsetzung sei strenger als etwa in Deutschland.
Abgeordnete Christine MUTTONEN (S) würdigte die europäische Bürgerinitiative hingegen als weltweit einmalige Chance, Millionen von BürgerInnen grenzüberschreitend die Möglichkeit zu geben, politische Themen auf die Tagesordnung der EU zu bringen, war sich gleichzeitig aber auch über die Notwendigkeit einer Weiterentwicklung dieses Instruments bewusst. Die Ausweispflicht bei der Stimmabgabe verteidigte sie mit dem Argument, es gehe darum, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Sicherheit und der Einfachheit des Verfahrens zu gewährleisten.
Abgeordneter Rainer WIDMANN (B) lehnte die Formalismen bei der Stimmabgabe als Schikanen ab und forderte einen einfacheren Zugang nach dem Vorbild Deutschlands, wo stichprobenartige Überprüfungen ausreichen.
Abgeordneter Wolfgang GERSTL (V) begrüßte die europäische Bürgerinitiative als Weg in Richtung mehr direkter Demokratie und mehr Bürgernähe. Auch er sprach sich allerdings für eine Weiterentwicklung aus und meinte, es gelte nun, ein europaweites zentrales Online-Sammelsystem zu etablieren und darüber hinaus auch die Anrufung des europäischen Parlaments im Wege einer Bürgerinitiative zu ermöglichen. Die vom BZÖ kritisierte Ausweispflicht bei der Stimmabgabe hielt er für erforderlich, um Missbräuche zu verhindern.
Abgeordneter Heinz-Christian STRACHE (F) war grundsätzlich der Auffassung, dass sich die Europäischen Union nicht nur in einer Währungs- und Finanzkrise befinde, sondern auch in einer ernsthaften Demokratiekrise. Als Beispiele für die ungeheuerlichen antidemokratischen Entwicklungen führte er das ACTA-Abkommen an, das die Bürgerrechte massiv beschneiden würde, sowie die Ausschaltung des europäischen Parlaments beim europäischen Stabilitätsmechanismus. Das heute zur Debatte stehende Gesetz über europäische Bürgerinitiativen könnte seiner Ansicht nach ein "zartes Pflänzchen einer in Zukunft möglich werdenden direktdemokratischen Einrichtung" darstellen. Allerdings sei es bis dato nur ein Placebo bzw. ein zahnloses Konstrukt, da die rechtliche Verbindlichkeit fehlt, gab Strache zu bedenken. Außerdem wäre es höchst an der Zeit, den Reformbedarf in Österreich selbst anzugehen und die Instrumente der direkten Demokratie in der Verfassung zu verankern, was die Freiheitlichen seit langem fordern. Es sei nämlich äußerst unbefriedigend für die BürgerInnen, wenn sie Volksbegehren unterschreiben, die kurz im Parlament diskutiert werden, aber zu keinen Beschlüssen führen. Deshalb treten die Freiheitlichen dafür ein, dass eine verbindliche Volksabstimmung stattzufinden hat, wenn sich mindestens 250.000 BürgerInnen im Rahmen eines Volksbegehrens für eine Gesetzesänderung oder eine Gesetzeseinführung aussprechen. Wenn über 30 % der Wahlberechtigten an dieser Volksbestimmung teilnehmen, dann müsse das Ergebnis vom Parlament verbindlich umgesetzt werden, unterstrich Strache mit Nachdruck. Weiters sprach sich der Klubobmann der FPÖ für die Umwandlung der Volksbefragung zu einem parlamentarischen Minderheitenrecht aus.
Abgeordnete Daniela MUSIOL (G) zeigte sich erfreut darüber, dass heute das erste direktdemokratische Instrument auf europäischer Ebene, das unter federführender Mitarbeit der Grünen sowohl in der EU als auch in den Nationalstaaten entwickelt wurde, beschlossen werden kann. Es sei aber richtig, dass es sich derzeit noch um ein zartes Pflänzchen handle, räumte Musiol ein. Ihre Fraktion hätte sich um einiges mehr gewünscht, wie etwa die Verankerung der Verbindlichkeit, die Einführung von Volksabstimmungen auf europäischer Ebene und vieles mehr. Die Grünen sind deshalb auch – im Gegensatz zu den beiden anderen Oppositionsparteien – in Verhandlungen eingetreten, um noch mehr zu erreichen. Geändert werden sollte z.B., dass nur der Reisepass und der Personalausweis als Identitätsnachweis anerkannt werden. Außerdem gab Musiol zu bedenken, dass das vorgesehene Online-Sammelsystem eine große finanzielle Belastung für die Bürgerinitiativen darstellt. Ihrem Vorredner gegenüber merkte sie an, dass die Grünen sehr wohl auch für eine Stärkung der direktdemokratischen Instrumente in Österreich eintreten. Der große Unterschied zu den Freiheitlichen bestehe jedoch daran, dass ihre Fraktion für eine direkte Demokratie von unten stehe, während die FPÖ eine direkte Demokratie von oben wolle. Schließlich brachte sie noch einen Entschließungsantrag betreffend die Einrichtung eines Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik ein.
Innenministerin Johanna MIKL-LEITNER sprach im Zusammenhang mit dem europäischen Bürgerinitiativen-Gesetz von einem wichtigen Meilenstein in Richtung mehr Demokratie auf EU-Ebene. Alleine durch das Recht auf Anhörung beim europäischen Parlament werde das Vertrauen in die Europäische Union und in die Politik generell gestärkt, war die Ministerin überzeugt. Als sehr positiv wertete Mikl-Leitner auch die Möglichkeit der sogenannten e-partizipation, also die Beteiligung von Bürgern am politischen Entscheidungsprozess durch internet gestützte Verfahren. Von besonderer Wichtigkeit sei dabei die Gewährleistung des Rechtsschutzes, der Rechtssicherheit und des Datenschutzes, betonte die Ressortchefin. Österreich habe sich umfassend bei der Erstellung der entsprechenden EU-Verordnung eingebracht, um eine optimale Vollziehung sicherzustellen, führte Mikl-Leitner weiter aus. Es sei natürlich klar, dass in der Zukunft noch einige Änderungen vorgenommen werden müssen. Aus diesem Grund werde in einigen Jahren auch eine Evaluierung stattfinden.
Auch Abgeordneter Peter WITTMANN (S) hielt das EBIG-Einführungsgesetz für einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Seiner Ansicht nach sei es legitim, dass die Initiative in mindestens sieben Staaten unterstützt werden muss, damit nicht ein einzelner großer Staat die kleinen Länder in Geiselhaft nehmen könne. Sodann erläuterte der Redner die konkrete innerstaatliche Umsetzung. Ein Fortschritt sei sicher die elektronische Sammlung von Unterstützungsbekundungen, weil man sich damit den Weg aufs Amt erspare.
Abgeordneter Reinhold LOPATKA (V) zeigte sich überrascht darüber, dass es heute zu keiner Fünf-Parteien-Einigung in dieser Frage kommt, da es sich beim EBIG-Einführungsgesetz um einen wichtigen direktdemokratischen Ansatz innerhalb der EU handle. Er gehe auch davon aus, dass die neue Möglichkeit sehr rasch von den BürgerInnen wahrgenommen wird, da es zahlreiche Themen gibt, die es wert sind, auf europäischer Ebene behandelt zu werden.
Wenn es sich bei der heutigen Vorlage wirklich um einen Meilenstein handelt, dann zeige dies, welch merkwürdigen Zugang die Regierungsparteien zur direkten Demokratie haben, merkte Abgeordneter Harald STEFAN (F) kritisch an. Das EBIG sei zwar ein erster kleiner Schritt, aber sicher noch keine echte Beteiligung der BürgerInnen und des Volkes an der Entscheidungsfindung. Außerdem bemängelte er die Umsetzung in Österreich, weil hier weit über das Ziel hinausgeschossen wird und die Entfaltung des "kleinen Pflänzchens" noch zusätzlich behindert werde. Es seien nämlich Regelungen vorgesehen, die noch strenger als bei der Briefwahl sind, gab er zu bedenken. Stefan erinnerte sodann an die zahlreichen Anträge der FPÖ zur Stärkung der direkten Demokratie, die interessanterweise auch von den Grünen durchwegs abgelehnt worden seien.
Auch Abgeordneter Alexander VAN DER BELLEN (G) plädierte für einen vorsichtigen Umgang mit dem Begriff Meilenstein. Man müsse allerdings anerkennen, dass mit dem EBIG erstmals ein derartiges Instrument der direkten Demokratie in der EU eingeführt wird. Was die Einzelbestimmungen betrifft, so wundere er sich auch über einige Vorschriften, räumte Van der Bellen ein. Da beispielsweise die Unterstützung für die europäische Bürgerinitiative an die Staatsbürgerschaft und nicht an den Wohnsitz anknüpfe, könne sich etwa ein deutscher Bürger, der seit Jahren in Wien lebt, nicht daran beteiligen. Ausständig seien sicherlich auch noch Regelungen für eine europäische Volksabstimmung, fügte Van der Bellen hinzu. Schließlich stellte Van der Bellen noch einige grundsätzliche Überlegungen an und vertrat die Auffassung, dass die europäische Bürgerinitiative in einem "schrillen Kontrast" zu der derzeitigen Entwicklung der europäischen Demokratie stehe, die seit mindestens drei Jahren ausgehöhlt werde. Im konkreten verstand er darunter die Zunahme der intergouvernementalen Methode bzw. – weniger vornehm ausgedrückt - des "deutsch-französischen Kartells" innerhalb der EU. Auf diese Art könne Europa auf die Dauer sicher nicht regiert werden, kritisierte Van der Bellen mit Nachdruck.
Angesichts der Realverfassung in der EU sei es eben ein Meilenstein, wenn erstmals europaweit für die Bevölkerung die Möglichkeit eröffnet wird, sich an einem demokratischen Prozess zu beteiligen, entgegnete Abgeordneter Günther KRÄUTER (S) seinem Vorredner. Damit eine Bürgerinitiative nicht ihre Glaubwürdigkeit verliert, müsse alles getan werden, um Manipulation, Missbrauch und Fälschung zu verhindern, führte der Redner weiter aus. Aus diesem Grund seien eben bestimmte Vorschriften notwendig, wie z.B. im Falle des Identitätsnachweises. Unbestritten sei, dass es eine Reihe von Themen gibt, die unter den Nägeln brennen und Inhalt von Bürgerinitiativen werden könnten. Als Beispiele führte er die Regulation der Finanzmärkte, die Reform der Bankensysteme, Antworten auf die sozialen Probleme oder Probleme in den Bereichen Umwelt- und Energiepolitik an.
Abgeordneter Franz HÖRL (V) hob die Bedeutung einer europäischen Bürgerinitiative hervor und brachte diesbezüglich noch einen Abänderungsantrag ein, der vor allem legistische Bereinigungen zum Inhalt hatte.
Abgeordneter Herbert SCHEIBNER (B) beantragte, dass die Abstimmung über diesen Tagesordnungspunkt nach hinten verlegt wird, da es nicht möglich sei, in so kurzer Zeit den Abänderungsantrag genau zu prüfen.
Abgeordneter Peter FICHTENBAUER (F) war der Auffassung, dass der Abänderungsantrag nicht geschäftsordnungsmäßig eingebracht wurde, da der Text von Abgeordnetem Hörl "heruntergehaspelt" wurde. Sollte die Abstimmung nicht erst am Ende der Tagesordnung erfolgen, werde seine Fraktion der Vorlage nicht zustimmen. Sodann gratulierte er dem Kollegen Van der Bellen für seine ausgezeichnete Rede, die eine perfekte Analyse des Ist-Zustandes des Verhältnisses Österreich zur EU gewesen sei. Die konkrete Vorlage sei sicherlich kein Meilenstein, sondern nur ein sehr bescheidener erster Schritt eines als riesig angekündigten Gesetzeswerks. Schließlich betonte er abschließend, dass seine Fraktion ausdrücklich gegen das Ausländerwahlrecht sei.
Abgeordneter Wolfgang PIRKLHUBER (G) erinnerte daran, dass die Grünen dafür gesorgt haben, dass Bürgerinitiativen im österreichischen Parlament eingebracht werden können. Die Grünen wollen die Zivilgesellschaft stärken und treten daher auch für die europäische Bürgerinitiative und für mehr direkte Demokratie in der EU ein, bekräftigte er. Es soll den BürgerInnen ermöglicht werden, europäische Themen auf EU-Ebene voranzubringen. Um europäische Bürgerinitiativen zu erleichtern, brauche es entsprechende Unterstützung der Initiativen und ein entsprechendes Online-System, sagte Pirklhuber und drängte auf Behandlung der diesbezüglichen Initiativen seiner Fraktion im Verfassungsausschuss.
Abgeordneter Stefan PRÄHAUSER (S) sah es als einen Fortschritt an, wenn eine Million BürgerInnen in 27 EU-Ländern die Möglichkeit bekommen, ein politisches Anliegen auf europäischer Ebene zu vertreten. Denn es sei wichtig, politischen Ideen der BürgerInnen Europas auf europäischer Ebene Gehör zu verschaffen. "Das ist ein Schritt in die richtige Richtung", sagte Prähauser.
Abgeordneter Franz-Joseph HUAINIGG (V) sprach sich mit Nachdruck für mehr direkte Demokratie und für mehr Bürgerbeteiligung an der Politik aus. Ein gutes Beispiel dafür seien die zahlreichen Bürgerinitiativen, die mit einer Zahl von nur 500 Unterstützungserklärungen, die auch online geleistet werden können, in das österreichische Parlament kommen. Die Einführung der europäischen Bürgerinitiative zeige noch "Kinderkrankheiten", räumte Huainigg ein, sprach aber zugleich seine Erwartung aus, dass die Evaluierung der Erfahrungen mit dem neuen Instrument zur Weiterentwicklung der europäischen Bürgerinitiative führen wird. "Sie wird uns europäischen BürgerInnen deutlicher machen, dass wir Europa sind", schloss der Redner.
Abgeordnete Sonja STESSL-MÜHLBACHER (S) bekannte sich dazu, allen UnionsbürgerInnen in einem ersten Schritt Zugang zur direkten Demokratie zu ermöglichen. In weiterer Folge werde es darum gehen, den vorliegenden Kompromiss weiterzuentwickeln und die europäische Bürgerinitiative einheitlich und unabhängig von nationalen Wahlrechten zu gestalten. Die Abgeordnete setzte auf die Jugend, die dank Facebook gewohnt sei, das Internet zu nutzen und ländergrenzenübergreifend zu denken. Ihre Hoffnungen setzte die Abgeordnete auch auf die Möglichkeit, die europäische Bürgerinitiative bei der Lösung wichtiger Probleme zu nutzen, etwa bei der Einführung einer Finanztransaktionssteuer.
Der Gesetzentwurf wurde schließlich unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Abänderungen bei Anwesenheit des verfassungsmäßig gebotenen Quorums mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit beschlossen. Die dem Ausschussbericht angeschlossene Entschließung erhielt ebenfalls die erforderliche Mehrheit. Der in der Diskussion eingebrachte Entschließungsantrag der Grünen blieb jedoch in der Minderheit.
Verbesserungen für Sport-Spartenkanal des ORF
Der Nationalrat brachte heute auch eine Änderung des ORF-Gesetzes und des Audiovisuellen Mediendienste-Gesetzes auf Schiene. Zum einen wird damit präzisiert, welche Sportbewerbe der ORF in seinem Sport-Spartenprogramm übertragen darf, zum anderen sollen die Sendebeschränkungen für Privat-TV-Anbieter gelockert werden.
Abgeordneter Peter Wittmann (S) erinnerte an die Notwendigkeit, im Interesse von Randsportarten jene Formulierung im ORF-Gesetz neu zu fassen, die es dem ORF ermöglicht, in seinem Sport-Spartenkanal Sportübertragungen zu senden, wenn private Sender das Angebot, über solche Veranstaltungen zu berichten, nicht annehmen.
Abgeordneter Johannes SCHMUCKENschlager (V) erläuterte die neue Regelung im Detail und bekannte sich dazu, es privaten Fernsehsendern zu ermöglichen, über Sportveranstaltungen zu berichten, dem Sport-Spartensender des ORF aber die Möglichkeit einzuräumen, über Ereignisse zu berichten, die von Privatsendern nicht übernommen werden. Dieser Modus liege im Interesse des Sport, hielt der Abgeordnete fest.
Abgeordneter Peter FICHTENBAUER (F) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion im Interesse von Randsportarten an, kritisierte aber die Missachtung des Parlaments bei den Beratungen über die vorliegende Materie, für die nicht ausreichend Zeit vorhanden war.
Abgeordneter Dieter BROSZ (G) hielt es für sinnvoll, es privaten Sendern zu ermöglichen, mehrere Kanäle zu betreiben und hielt mehr Transparenz bei der Zuerkennung der Übertragungsrechte bei Randsportarten-Events für einen Fortschritt. Für illegitim und mit der Idee eines öffentlich rechtlichen Rundfunks unvereinbar sei es aber, wenn der ORF die Übertragung von Beiträgen zu den Produktionskosten abhängig macht. Die Kritik des Abgeordneten Fichtenbauer an der parlamentarischen Vorgehensweise bei der vorliegenden Gesetzesänderung teilte Brosz ausdrücklich.
Abgeordneter Gerhard Huber (B) unterstrich das Interesse der Sportveranstalter an Fernsehübertragungen, insbesondere in Sportarten wie Tischtennis und Eishockey. Der Sport braucht die Medien, betonte der Abgeordnete und kritisierte das Verlangen des ORF nach Förderung solcher Übertragung. Huber schlug vor, die Bundesländerkanäle für Sportveranstaltungen zu öffnen und auf diese Art Werbung für den Sport zu machen.
Bei der Abstimmung wurden die Änderungen im ORF-Gesetze und im Audiovisuelle Medien-Gesetz einstimmig angenommen. (Fortsetzung Nationalrat)