Sicherheitserfordernisse versus bürgerliche Freiheiten
Innenausschuss berät Sicherheitspolizeigesetz-Novelle
Wien (PK) – In seiner heutigen Sitzung befasste sich der Ausschuss für Innere Angelegenheiten in erster Linie mit der Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz. Während die Regierungsfraktionen die Ansicht vertraten, diese Gesetzesänderung diene der Hebung der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger, befürchteten die Oppositionsparteien eine Aushöhlung der bürgerlichen Freiheiten und des Rechtsstaates. Die Novelle passierte ebenso den Ausschuss wie das umstrittene Abkommen zum Datenaustauch mit den USA. Einstimmig wurde die Änderung des Zivildienstgesetzes angenommen, durch die es nun möglich ist, sich als ehemaliger Zivildiener auch nach Vollendung des 28. Lebensjahrs noch für den Exekutivdienst zu bewerben. Keine Mehrheit hingegen gab es für den Antrag des BZÖ, einen Gipfel zum Gehalt der Bürgerrechte abzuhalten.
Sicherheit versus Bürgerrecht
In der Diskussion zur Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes sparte die Opposition nicht mit Kritik. Abgeordneter Peter Westenthaler (B) bedauerte, dass die massiven Bedenken, die seitens der Experten im Hearing, seitens der Journalisten und seitens verschiedenster Interessensvertretungen wie Arbeiterkammer, Rechtsanwaltskammer und Journalistenclub keinen Eingang in diese Vorlage gefunden haben. Diese Novelle gehe in die völlig falsche Richtung, denn bürgerliche Freiheitsrechts würden damit substantiell ausgehöhlt. Vor allem das Abgehen von der richterlichen Kontrolle sei inakzeptabel. Nicht umsonst sehe die Arbeiterkammer mit diesem Entwurf den liberalen Rechtsstaat in Gefahr, unterstrich Westenthaler. Der Entwurf öffne Tür und Tor für Missbrauch, stelle einen elementaren Eingriff in die Bürgerrechte dar und müsse daher vehement abgelehnt werden.
Abgeordneter Harald Vilimsky (F) hielt gleichfalls einen Eingriff in den Rechtsstaat für inakzeptabel. Dieser Entwurf sei Ausdruck dafür, dass die Regierung den Bürgern nicht mehr traue. Zudem reihe er sich ein in eine Serie von Maßnahmen zur Aushöhlung der Grund- und Freiheitsrechte, ja der Demokratie. Die Vorratsdatenspeicherung, das SWIFT-Abkommen und der Datenaustausch mit den USA gingen wie der gegenständliche Entwurf in die völlig falsche Richtung, wovor ja auch Rechtsanwälte, Presse und Interessensvertretungen warnten. Man sollte diese Bedenken ernst nehmen und den Entwurf erst einmal evaluieren. Wolle man wirklich mehr für die Exekutive tun, so bräuchte diese mehr Personal, bessere Ausrüstung und bessere Entlohnung.
Enttäuscht zeigte sich auch Abgeordneter Albert Steinhauser (G). Er habe sich Nachbesserungen beim Rechtsschutz erwartet, doch passiert sei nichts. Hier liege ein Gesetz vor, für das kein Bedarf bestehe, dass hohe Missbrauchsgefahr beinhalte, geringe Erfolgsaussichten besitze und an einem massiven Manko hinsichtlich des Rechtsschutzes kranke. Das Gesetz sei gar nicht nötig, weil die bestehenden Gesetze der Polizei entsprechende Möglichkeiten in die Hand gäben. Vielmehr sei die Gefahr größer, dass Unschuldige ins Visier kämen, als dass wirkliche Verbrecher gefasst würden. Die Genehmigung solcher Aktivitäten durch einen Richter wäre eine deutliche Hebung des Rechtsschutzes, denn dadurch gebe es auch eine richterliche Spruchpraxis, an der sich die Exekutive orientieren könne.
Anders sahen dies naturgemäß die Regierungsfraktionen. Abgeordneter Günter Kößl (V) brachte einen S-V-Abänderungsantrag ein und meinte, dieser basiere auf den Anregungen aus dem Hearing, sodass man den dort vorgebrachten Bedenken Rechnung trage. Man könne aber nicht erst mit Ermittlungen beginnen, wenn eine Tat bereits gesetzt wurde, sondern müsse bereits im Vorfeld aktiv werden, wofür man der Polizei auch die nötigen Instrumentarien in die Hand geben müsse. Die Bürgerrechte würden durch den Rechtsschutzbeauftragten gewahrt, unterstrich Kößl.
Abgeordneter Hannes Fazekas (S) vertrat die Ansicht, dass es unabdingbar sei, die "polizeiliche Vorfeldarbeit" auf rechtliche Grundlagen zu stellen. Es gehe darum, aktuelle Entwicklungen in der organisierten Kriminalität und des Terrorismus zu beobachten, um entsprechend präventiv reagieren zu können. Durch die Institution des Rechtsschutzbeauftragten werde die Rechtsstaatlichkeit gewahrt, betonte Fazekas.
Sein Fraktionskollege Johann Maier (S) verwies darauf, dass die Kritik und die Besorgnis dem ursprünglichen Ministerialentwurf gegolten habe, von dem sich die Regierungsvorlage deutlich unterscheide. Erweiterte Gefahrenforschung bei weltanschaulich oder religiös motivierter Gewalt sei im Interesse der Sicherheit notwendig. Den inhaltlichen Zusammenhang dieser Vorlage mit der Vorratsdatenspeicherung und den Fluggastdaten ließ Maier nicht gelten und verwies dabei darauf, dass die Vorratsdatenspeicherung gerade auf Antrag Irlands hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit den Lissaboner Verträgen überprüft werde. Der Datenschutzrat habe sich mit Problemen dieses Entwurfs auseinandergesetzt, dem mit den geplanten Änderungen bedenkenlos zugestimmt werden könne.
In der weiteren Debatte hielt Abgeordneter Werner Herbert (F) fest, dass dieser Entwurf viele Fragezeichen enthalte, weshalb es vernünftig sei, zurück an den Start zu gehen und die ganze Materie nochmals zu überprüfen. Abgeordneter Wolfgang Gerstl (V) verstand hingegen nicht, wie man sich gegen mehr Sicherheit aussprechen könne. Eine richterliche Genehmigung widerspreche im Übrigen der Gewaltentrennung, weil Ermittlungen Teil der Vollziehung seien. Abgeordneter Christoph Hagen (B) ortete ein Problem beim Rechtsschutz, da der Beauftragte beim Innenministerium angesiedelt und daher nicht unabhängig sei. Das Gesetz sollte daher tatsächlich überarbeitet werden. Abgeordnete Alev Korun (G) stellte einen Vertagungsantrag, um die gesamte Materie entsprechend überarbeiten zu können.
Bundesministerin Johanna Mikl-Leitner erklärte, man mache das Gesetz nicht aus Jux und Tollerei, sondern weil es wichtig sei und Sinn mache. Es bringe keinen Überwachungsstaat, sondern mehr Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger. Es weise eine schöne Balance zwischen den Notwendigkeiten für die Tätigkeiten der Exekutive einerseits und der Wahrung der Privatsphäre andererseits auf. Der Rechtsschutzbeauftragte sei unabhängig und weisungsfrei, ein Modell, das international gelobt werde. Man habe die Kritik ernst genommen und entsprechende Verbesserungen eingearbeitet, das Resultat sei eine gute Novelle.
Die Regierungsvorlage wurde in der Fassung des S-V-Abänderungsantrages mit den Stimmen der Regierungsparteien angenommen. Ein im Zuge der Debatte eingebrachter G-Entschließungsantrag auf Entfall von Gebühren bei schriftlichen Stellungnahmen an das Innenministerium verfiel hingegen der Ablehnung.
Die Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes bezweckt, wie es heißt, eine "Klarstellung von in der Vollzugspraxis aufgetretenen Rechtsfragen". Konkret geht es um eine "Optimierung von Befugnissen" der Sicherheitsexekutive. Mit der Novelle soll die Polizeiarbeit in der Terrorismusprävention gestärkt werden, wozu die Befugnisse in der Datenermittlung und Bearbeitung ausgeweitet werden sollen. So soll es künftig möglich sein, im Zuge einer "erweiterten Gefahrenforschung" Einzelpersonen zu beobachten. Auch die Befugnisse der Sicherheitsexekutive gegen Hausbesetzer sollen gestärkt werden, und zwar soll die Nichtbefolgung des Betretungsverbots als Verwaltungsübertretung geahndet werden. Ebenso sind eine Verbesserung des Opferschutzes und eine optimierte Zusammenarbeit mit den Jugendwohlfahrtsträgern in Angelegenheiten der Jugendfürsorge sowie mit der Datenschutzkommission im Bereich des sicherheitspolizeilichen Erkennungsdienstes geplant. (1520 d.B.)
Pro und Contra Datenaustausch
Sodann befasste sich der Ausschuss mit dem Abkommen zwischen Österreich und den USA betreffend Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten, das im November des Vorjahres wegen massiver Bedenkung gegen seinen Inhalt vertagt worden war.
Abgeordneter Peter Westenthaler (B) erklärte, an der Kritik seiner Fraktion habe sich nichts geändert, man stimme diesem einseitigen Abkommen nicht zu, weil die USA alles, wir aber nichts bekämen und das Abkommen selbst einen massiven Eingriff in die Bürgerrechte darstelle. Abgeordneter Werner Herbert (F) sah dies ebenso. Es handle sich bei diesem Abkommen um eine Einbahnstraße von Daten in Richtung USA, wobei man nicht wisse, wie diese von amerikanischen Stellen verwendet würden.
Abgeordneter Johann Maier (S) brachte einen S-V-Entschließungsantrag betreffend europäisches Abkommen mit den USA unter Berücksichtigung entsprechend hohen Datenschutzes und regelmäßigen parlamentarischen Berichten ein. Es gebe einen indirekten Rechtsschutz durch den Datenschutzrat, vor allem aber eine Sistierungsklausel für den Fall, dass sich die USA nicht an die vereinbarten Regeln hielten. Dadurch sei das Abkommen akzeptabel, wenngleich er nicht verhehle, dass gesamteuropäische Standards in dieser Frage wünschenswert wären.
Abgeordneter Albert Steinhauser (G) verwies auf die massive Kritik, die ja auch von den Regierungsparteien selbst eingestanden werde. Die USA seien clever vorgegangen und habe Einzelabkommen abgeschlossen, wodurch Europa geschwächt wurde. Einheitliche Standards werde man daher nur erreichen, wenn man das Abkommen ablehne.
Bundesministerin Johanna Mikl-Leitner erklärte, man habe das beste Abkommen von allen 21 Staaten, die ein solches abgeschlossen hätten, erzielt und werde auch entsprechend auf die Einhaltung des Datenschutzes achten.
Regierungsvorlage und Entschließungsantrag wurden mit den Stimmen der Regierungsparteien angenommen.
Die Entwicklungen auf den Gebieten des internationalen Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität lassen eine verstärkte Zusammenarbeit von Polizei und Justiz aus verschiedenen Ländern geboten erscheinen. In diesem Sinne schließen nun auch Österreich und die USA ein Abkommen über eine Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten. Diese soll sich vor allem auf den raschen und umfassenden Informationsaustausch konzentrieren, wozu ein "pro-aktiver" Austausch von personenbezogenen und anderen Daten, etwa daktyloskopischer Natur, sowie von DNA-Profilen im Einzelfall gehören soll. (1388 d.B.)
Einhelligkeit herrschte sodann beim nächsten Tagesordnungspunkt. Die Exekutive soll für Ex-Zivildiener ohne Altersbeschränkung offen sein, meinten alle fünf Parteien, wobei die Abgeordneten Werner Herbert (F) und Christoph Hagen (B) ihrer Hoffnung Ausdruck verliehen, diese Maßnahme möge zu mehr Personal für die Exekutive beitragen. Die Vorlage wurde einstimmig angenommen.
Geht es nach den Willen von ÖVP und SPÖ, dann entfällt künftig jener Passus im Zivildienstgesetz, wonach ehemalige Zivildiener nur bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres einen Antrag auf Löschung ihrer Zivildienstpflicht stellen können, um Dienst als Organ im öffentlichen Sicherheitsdienst leisten zu können. Begründet wird die geplante Streichung mit der Tatsache, dass mit der Dienstrechts-Novelle 2011 die Altersgrenze für den Eintritt in die Exekutive gefallen ist, es also keinen Grund mehr gibt, diese im Zivildienstgesetz beizubehalten. (1809/A)
Ein weiteres Mal vertagt wurde hingegen der F-Antrag betreffend mehr Polizei für Krems. Die FPÖ ortet in der Stadt Krems gravierende Sicherheitsdefizite, die sie mit der Schließung zweier Polizeistationen in Verbindung bringt. Um die Situation wieder zum Besseren zu wenden, fordert sie, das Innenministerium möge zusätzliche Planstellen der Exekutive in Krems zuweisen und mit diesem Personal wieder eine Dienststelle in der Kremser Innenstadt einrichten (1633/A[E]). Abgeordneter Hannes Fazekas (S) begründete den neuerlichen Vertagungsantrag damit, dass man an einem Gesamtkonzept für dieses Thema arbeite, das abgewartet werden solle. Die Vertagung erfolgte mit den Stimmen der Regierungsfraktionen.
Abgelehnt wurde schließlich ein B-Antrag auf Abhaltung eines Gipfels zum Thema "Wie weit dürfen Bürgerrechte noch aufgeweicht werden?". Darin sorgt sich das BZÖ um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger, die nach Meinung seiner Abgeordneten seit geraumer Zeit von der Bundesregierung durch zahlreiche Gesetzesänderungen, die mit Zwecken der Terrorismusbekämpfung begründet werden, ausgehöhlt werden. Das BZÖ fordert daher einen Gipfel unter Einbeziehung von ExpertInnen und BürgerrechtlerInnen, um Grenzen dieser Entwicklung festzulegen, über die hinaus die Bürgerrechte nicht aufgeweicht werden dürfen. (1812/A [E]). In der Debatte hatte Abgeordneter Albert Steinhauer (G) noch eine Enquete zum Thema angeregt, der Antrag selbst wurde mit den Stimmen der Regierungsfraktionen abgelehnt. (Schluss)
Themen
Links
- 1809/A - Zivildienstgesetz 1986 - ZDG
- 1/A-IA - Ausschuss für innere Angelegenheiten
- 1812/A(E) - Abhaltung eines Gipfels zum Thema "Wie weit dürfen Bürgerrechte noch aufgeweicht werden?"
- 1633/A(E) - Schaffung einer Polizeistation in der Kremser Innenstadt
- 1520 d.B. - SPG-Novelle 2011
- 1388 d.B. - Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten