Bundesrat bestätigt Beschlüsse des Nationalrats
Wien (PK) – Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung in diesem Jahr, deren Tagesordnung 38 Punkte umfasste, nicht nur sämtliche Beschlüsse des Nationalrats vom 6. und 7. Dezember 2011 bestätigt, sondern darüber hinaus auch seine Geschäftsordnung den neuen Mitwirkungsmöglichkeiten im Rahmen der EU-Gesetzgebung, die der Vertrag von Lissabon eröffnet, angepasst.
Als VizepräsidentInnen für das erste Halbjahr 2012 wurden Bundesrätin Susanne Neuwirth (S/S) Bundesrat und Harald Himmer (V/W) einstimmig gewählt. Neuer Präsident des Bundesrats für diesen Zeitraum wird aufgrund des gesetzlich vorgesehenen Rotationsprinzips in der Länderkammer Bundesrat Gregor Hammerl (V/St) sein.
Bundesrat rüstet sich für mehr Mitwirkungsrechte bei EU-Gesetzgebung
Mittels eines gemeinsamen Antrags von ÖVP, SPÖ und FPÖ zur Geschäftsordnung des Bundesrats wird unter anderem der Katalog an Verhandlungsgegenständen des Bundesrats um Anträge auf Einbringung einer Subsidiaritätsklage erweitert und Vorsorge für den Fall getroffen, dass sich die Staats- und RegierungschefInnen auf EU-Ebene darauf einigen, in einem bestimmten Politikbereich vom Einstimmigkeitsprinzip abzurücken oder eine neue Kategorie von Eigenmitteln der Europäischen Union einzuführen. In einem solchen Fall sieht die Verfassung die Zustimmung sowohl des Nationalrats als auch des Bundesrats mit Zweidrittelmehrheit vor.
Die Prüfung von aktuellen EU-Vorhaben auf Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips wird im Wesentlichen dem EU-Ausschuss des Bundesrats übertragen. Er kann seine Meinung etwa in Form einer Mitteilung an die EU-Organe äußern oder gegebenenfalls eine "Subsidiaritätsrüge" aussprechen. Außerdem ist es künftig möglich, im EU-Ausschuss allgemeine Aussprachen über aktuelle EU-Fragen abzuhalten. Den BundesrätInnen wird – zahlenmäßig beschränkt – das Recht eingeräumt, spezielle schriftliche Anfragen an die Regierungsmitglieder zu richten, um eine Aufstellung über sämtliche aktuellen Vorlagen, Dokumente, Berichte, Informationen und Mitteilungen zu einem bestimmen EU-Vorhaben zu erhalten.
Schließlich wird mit der GO-Änderung auch die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, dass "herausragende Persönlichkeiten der europäischen und internationalen Politik" vor dem Bundesrat eine Erklärung abgeben können und dazu eine Debatte abgehalten werden kann. Als Beispiele werden etwa der EU-Kommissionspräsident und EU-Kommissare genannt. In diesem Fall ist auch ein Abweichen von der ansonsten zwingenden Verwendung der deutschen Sprache zulässig. Die Verteilung und der Umgang mit EU-Vorlagen, EU-Dokumenten und EU-Berichten soll in einer eigenen Anlage zur Geschäftsordnung geregelt werden.
Nachdem auch der Nationalrat bereits seine Geschäftsordnung entsprechend novelliert und das EU-Informationsgesetz beide Kammern passiert hat, ist eine wesentliche Grundlage für die aktive Mitwirkung des österreichischen Parlaments im Rahmen des EU-Gesetzgebungsprozesses gelegt.
Bundesrätin Elisabeth KERSCHBAUM (G/N) bedauerte, dass die Grünen dem Antrag nicht zustimmen könnten. Bei der Umsetzung des EU-Informationsgesetzes in nationales Recht konnten die Grünen zwar vieles bewirken. Ein Problem sei aber, dass die Geschäftsordnung des Bundesrats keine Mitwirkung einer kleinen Fraktion, die nicht im EU-Ausschuss vertreten ist, ermögliche. Es habe grundsätzlich zwei Möglichkeiten gegeben, die Minderheit einzubeziehen, entweder durch grundsätzliche Behandlung von EU-Themen im Plenum oder durch den Ausbau der Minderheitenrechte im EU-Ausschuss des Bundesrats. Die Grünen hätten eher die Debatte über europapolitische Themen im Bundesratsplenum gewünscht. Nachdem die Geschäftsordnung hierzu aber nichts vorsehe, werde sie nicht zustimmen.
Bundesrat Georg KEUSCHNIGG (V/T) bedauerte, dass die Fraktion der Grünen nicht zustimmen werde. Diese Novelle sei der letzte Baustein in der Implementierung des Lissabon-Vertrags, nachdem die Lissabon-Begleitnovelle und das EU-Informationsgesetz bereits umgesetzt wurden. Wichtig sei, sich vor Augen zu halten, dass laut Vertrag von Lissabon der Bundesrat neue Aufgaben und Verantwortungen übernehme. Er könne bei europäischen Regelungen die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips überprüfen und damit überschießende Regelungsbegehren der EU abwehren. Der Bundesrat habe bereits drei Subsidiaritätsrügen beschlossen, es zeige sich damit, dass hier ein wichtiges Instrument entstanden sei.
Mit dieser Änderung der Geschäftsordnung werden nun die Arbeit des EU-Ausschusses, der Informationsfluss der Dokumente und die Rechte des Bundesrates gegenüber der Bundesregierung klar geregelt. Man müsse sich vor Augen halten, dass es um etwa 20.000 Dokumente pro Jahr gehe, von denen ca. 5000 Dokumente einen Subsidiaritätsgehalt hätten. Daher sei es wichtig, die relevanten Dokumente auszusieben. Es habe sich dabei schon eine gute Routine herausgebildet, durch die der Sachverstand der Bundesländer und des Bundes effektiv gebündelt werde. Auch die Rechte der Mitglieder des Bundesrats werden nun klar geregelt. Es gebe dabei auch eine Reihe von Rechten für einzelne Bundesräte, Verlangen zu stellen, wodurch auch Minderheitenrechte für kleine Fraktionen gesichert seien, hielt Keuschnigg in Richtung von Bundesrätin Kerschbaum fest. Er sehe daher keine Hindernisse für eine Zustimmung.
Bundesrat Gerald KLUG (S/St) meinte, dass mit diesem Geschäftsordnungsantrag heute eine Aufwertung des Bundesrates erfolge. Damit werde eine Möglichkeit, die die EU Parlamenten mit zwei Kammern einräume, auch genützt. Allerdings handle es sich um Mehrheitsrechte, durch die klar geregelt werde, welches Thema im EU-Ausschuss, welches im Plenum debattiert werden müsse. Der Bundesrat werde seine Kompetenz im Interesse der neun Bundesländer wahrnehmen und dem Subsidiaritätsprinzip folgend der EU mitteilen, ob ein Vorhaben auf nationaler Ebene oder auf EU-Ebene geregelt werden solle.
Es sei ihm stets ein Anliegen, GO-Novellen auf breiter Basis zu behandeln, die Einwände der Grünen seien aber leider nicht sehr professionell erfolgt, meinte er zur Kritik von Bundesrätin Kerschbaum. Bundesrat Klug verwies auf § 38a, der dem Bundesrat auch die Möglichkeit einräume, mit maßgeblichen EU-VertreterInnen im Bundesrat über den Fortgang des EU-Integrationsprozess auf hohem Niveau zu debattieren. Er freue sich, dass diese deutliche Aufwertung des Bundesrates nun gelungen sei, sagte Klug. Er brachte einen S-V-Abänderungsantrag ein, der eine redaktionelle Klarstellung enthielt.
Bundesrätin Monika MÜHLWERTH (F/W) hielt fest, dass die Zustimmung der FPÖ nicht bedeute, dass sie ihre Kritik am Lissabon-Vertrag aufgebe, diese bestehe weiterhin. Da es den Vertrag nun aber einmal gibt, werde man die Gelegenheit nicht ungenützt lassen, einer Gleichstellung des Bundesrats mit dem Nationalrat in EU-Angelegenheiten die Zustimmung zu erteilen. Da in Subsidiaritätsfragen immer zuerst Bundesrat und sein EU-Ausschuss gefragt werde, sei ein wichtiges Gremium entstanden. Der Letztentwurf der GO-Novelle finde deshalb die Zustimmung der FPÖ, obwohl sie kritisch bemerken wolle, dass sie damit auch die Hoffnung verbinde, dass dieses Instrument auch tatsächlich mit Leben erfüllt werde, damit daraus kein "zahnloser Tiger" werde.
Der Beschluss des Bundesrates zur Änderung der Geschäftsordnung erfolgte unter Berücksichtigung des Abänderungsantrags mit der verfassungsgemäß erforderlichen Zweidrittelmehrheit, jedoch gegen die Stimmen der Grünen.
Verbesserungen bei Bildungskarenz und Pensionserhöhungen
Einstimmig passierte zunächst der Gesetzesantrag die Länderkammer, mit dem Anpassungen im Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz vorgenommen werden.
Auch die neuen Bestimmungen zur Bildungskarenz als Hebel für höhere Qualifikation wurde einhellig verabschiedet. Wer eine mindestens sechsmonatige Beschäftigung im Unternehmen hat, kann eine mindestens zweimonatige berufliche Auszeit zum Zweck der Weiterbildung in Anspruch nehmen. Diese Bestimmungen, die bislang befristet gegolten haben, werden nun unbefristet verankert. Die Verbesserungen im Bereich landwirtschaftlicher Berufsausbildung fanden ebenfalls die Zustimmung der Länderkammer, diese erfolgte jedoch mehrheitlich. So werden etwa erstmals Kriterien für die fachliche Eignung von Lehrberechtigten sowie genaue Verhältniszahlen zwischen AusbildnerInnen und Lehrlingen gesetzlich festgelegt. Außerdem ist es künftig möglich, Schwerpunkte bei der Lehrlingsausbildung zu setzen und Ausbildungsverbünde einzurichten. In überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen ist eine Interessenvertretung für Jugendliche vorgesehen. Adaptiert werden auch die Bestimmungen für die integrative Berufsausbildung von behinderten Jugendlichen. Der Lehrberuf "ländliche Hauswirtschaft" wird in "Ausbildung im ländlichen Betriebs- und Haushaltsmanagement" umbenannt. Um die Mobilität zu fördern und den Erwerb weiterer Qualifikationen zu ermöglichen, enthält der Gesetzentwurf Bestimmungen über die Teilnahme von Lehrlingen an internationalen Ausbildungsprogrammen und die Anrechnung von ausländischen Ausbildungszeiten.
Gegen das Sozialrechts-Änderungsgesetz 2011 wurde mehrheitlich ebenfalls kein Einspruch erhoben. Darin finden sich zahlreiche Detailänderungen im Sozial- und Arbeitslosenversicherungsrecht sowie die Erhöhung der Pensionen im Jahr 2012 um mehrheitlich 2,7%. Lediglich BezieherInnen höherer Pensionen ab 3.300 € erhalten eine Pensionsanpassung unterhalb der Inflationsrate.
Abseits der Pensionserhöhung haben etwa ältere Arbeitslose, die mangels Notlage keine Notstandshilfe erhalten, künftig Anspruch auf Ersatzzeiten in der Pensionsversicherung. Das so genannte "Übergangsgeld", das gesundheitlich beeinträchtigten ArbeitnehmerInnen gebührt, die im Rahmen des Projekts "Rehabilitation vor Pension" an beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen teilnehmen, wird früher als bisher ausgezahlt. Weitere Punkte betreffen die sozialversicherungsrechtliche Absicherung auch von Vertragsbediensteten der Länder während des "Papamonats", den Übergang des Pensionsanspruches auf den Bund bei der Unterbringung von Personen in einer therapeutischen Einrichtung aufgrund einer gerichtlichen Weisung und die Erfassung des Migrationshintergrunds arbeitsloser Personen für zielgerichtete Qualifikations- und Integrationsangebote. Die seit 2007 geltende Bestimmung, wonach aus Mitteln der Arbeitsmarktpolitik jährlich 2,5 Mio. € für die Schlechtwetterentschädigung für BauarbeiterInnen bereitgestellt werden, wird bis 2014 verlängert.
Darüber hinaus wird im Einkommensteuergesetz 1988 ein Formalfehler bezüglich des erhöhten Pensionistenabsetzbetrags behoben. Der Beschluss erfolgte mehrheitlich.
Eisenbahngesetz und Weltraumgesetz
Die nächsten Tagesordnungspunkte betrafen die Eisenbahngesetz-Novelle, die die Bundesrätinnen und Bundesräte mehrheitlich befürworteten, und das Weltraumgesetz, das einhellig unterstützt wurde. Mit den Änderungen zum Eisenbahngesetz wird eine EU-Richtlinien umgesetzt. Sie dient einem sicheren und durchgehenden Zugverkehr, wofür künftig Leistungskennwerte auf TEN-Hauptbahnen und vernetzten Nebenbahnen sowie auf Anschlussbahnen zu Güterterminals und Häfen gelten. Sonstige Nebenbahnen werden nur unter bestimmten Voraussetzungen erfasst. Der größte Teil der Privatbahnen bleibt ausgenommen.
Das Weltraumgesetz, das die Genehmigung und Überwachung nicht-staatlicher Weltraumaktivitäten regelt, wurde wegen des bevorstehenden Starts von zwei österreichischen Forschungssatelliten, "TUGSAT 1" und "UniBRITE" notwendig. Der Start soll zwar von Indien aus erfolgen, Österreich wird aber damit "Startstaat" und hat daher die völkerrechtlichen Verpflichtungen, die von der Republik ratifizierten Weltraumverträge umzusetzen. Mit dem Weltraumgesetz wird nun für eventuelle Schadensfälle und daraus entstehende Haftungen durch österreichische Weltraumgegenstände Vorsorge getroffen.
Weitere Nulllohnrunde für PolitikerInnen
Auch der Bundesrat sprach sich einhellig für eine " Nulllohnrunde " für PolitikerInnen aus und erhob damit gegen den diesbezüglichen Beschluss des Nationalrats keinen Einspruch.
Sie sprachen sich auch mehrheitlich mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit für das Medien- und Transparenzgesetz aus, das mehr Transparenz bei Regierungsinseraten bringen soll. Inserate müssen künftig einem konkreten Informationsbedürfnis der Allgemeinheit dienen, Werbung alleine ist nicht mehr zulässig. Außerdem müssen öffentliche Stellen vierteljährlich über Inseratenaufträge berichten. Das Mediengesetz passierte die Länderkammer ebenfalls mehrheitlich ohne Einspruch.
Dass nun die Volksanwaltschaft im Rahmen der innerstaatlichen Umsetzung des internationalen Abkommens zur Verhinderung von Folter (OPCAT) zur Anlaufstelle für Foltervorwürfe in Österreich wird, ist nach einem entsprechenden einstimmigen Beschluss des Bundesrats nun fix.
Darüber hinaus werden durch Änderungen im ORF-Gesetz Nationalrat Lücken bei der Einhebung von ORF-Gebühren geschlossen. Auch dagegen erhoben die Bundesrätinnen und Bundesräte mehrheitlich keinen Einspruch.
Änderungen gibt es künftig auch im Vergabewesen des Bundes, wogegen es mehrheitlich keinen Einspruch seitens der Länderkammer gab. Die EU-Anpassungen bringen höhere Schwellenwerte für Direktvergaben, Verwaltungsvereinfachungen und erweiterte Möglichkeiten für die zentrale Beschaffung. Ein spezielles Bundesvergabegesetz bei Beschaffungen für Verteidigung und Sicherheit berücksichtigt Besonderheiten bei der Beschaffung von Militärgütern und sensibler Ausrüstung.
Auch Bundesrat für geschlechtergerechten Text der Bundeshymne
Der Bundesrat gab heute in weiterer Folge seiner Beratungen mehrheitlich grünes Licht dafür, dass in der Bundeshymne künftig nicht nur die "großen Söhne", sondern auch die "großen Töchter" Österreichs besungen werden. Der Ausdruck "Brüderchöre" wird durch das geschlechtsneutrale Wort "Jubelchöre" ersetzt.
Österreich trägt auch zur Sanierung der Gedenkstätte in Auschwitz bei. Eine entsprechende Änderung des Nationalfondsgesetzes für Opfer des Nationalsozialismus sieht für die Instandhaltung der Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau und die Sanierung des österreichischen Pavillons am Gelände des ehemaligen NS-Konzentrationslagers einen österreichischen Beitrag von 6 Mio. € vor. Der Beschluss erfolgte einstimmig.
In der heutigen Plenardebatte stand ferner eine umfangreiche Dienstrechts-Novelle 2011 zur Diskussion, in der auch das Ergebnis der jüngsten Gehaltsrunde für den öffentlichen Dienst berücksichtigt wird: Anhebung der Gehälter um 2,68 % bis 3,36 % (2,95 % im Durchschnitt) und Abschaffung der Jubiläumszulage für Beamte, die bei der Pensionierung noch nicht 65 Jahre alt sind und weniger als 40 Dienstjahre haben. Die Altersgrenze von 40 Jahren für BeamtInnen fällt. Die mehrheitlich angenommene Novelle bringt mit der "Wistleblower"-Regelung einen besseren dienstrechtlichen Schutz für Beamte, die Verdachtsmomente auf Korruption melden und verbessert unter anderem auch die Chancen von Frauen bei der Bewerbung um Leitungsfunktionen. Dagegen wurde ebenfalls mehrstimmig kein Einspruch erhoben.
Mit einer der Änderung im Bundesbahngesetz reagiert der Gesetzgeber auf ein EuGH-Urteil. Das Abstimmungsergebnis war mehrheitlich.
Bundesrat stimmt Verstärkung des Kinderschutzes zu
Im Sinne einer Fortschreibung der Maßnahmen des Zweiten Gewaltschutzgesetzes passierte die Strafgesetznovelle, die zur Verbesserung des Kinderschutzes beitragen soll, das Plenum des Bundesrats einhellig. Auslandstaten, insbesondere im Bereich des Sexualstrafrechts, können nun durch eine Erweiterung der extraterritorialen Gerichtsbarkeit - etwa in Hinblick auf die Ahndung von Zwangsverheiratungen und Genitalverstümmelungen – besser geahndet werden. Neben Strafverschärfungen bei Gewaltdelikten von Volljährigen an Unmündigen werden auch Mindeststrafen bei Verurteilungen neu festgelegt. Darüber hinaus werden im Strafgesetzbuch "Grooming" und Betrachtung pornographischer Darbietungen Minderjähriger als zwei neue Straftatbestände festgelegt.
Ferner erhob das Bundesratsplenum einhellig keinen Einspruch gegen die Novelle zum Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, die im Wesentlichen den EU-Rahmenbeschluss über die gegenseitige Anerkennung von Urteilen in Strafsachen, durch die eine freiheitsentziehende Strafe oder Maßnahme begründet wird, umsetzt. Das Gesetz basiert dabei auf dem Grundsatz, dass der Strafvollzug fortan in jenem Staat vorgenommen werden soll, der am ehesten geeignet erscheint, der Resozialisierung des Verurteilten zu dienen.
Die Änderung des Arbeits- und Sozialgerichtsgesetzes, die eine neue Kostenersatzregelung vorsieht, passierte den Bundesrat mehrheitlich. Grundsätzlich sind die bei den ordentlichen Gerichten im Rahmen von Tätigkeiten in sozialgerichtlichen Verfahren erwachsenden Kosten von den Trägern der Sozialversicherung zu übernehmen, wenn ein solcher Träger Parteistellung einnimmt. Nachdem dieser Verpflichtung bisher durch Bezahlung eines jährlichen Pauschalbetrags nachgekommen wurde, sollen nunmehr ab 2013 die tatsächlich angefallenen Kosten ersetzt werden, zumal die Pauschalsumme nicht mehr ausreiche.
Einhellig stimmten die Mitglieder der Länderkammer auch der gesetzlichen Absicherung der Justiz-Ombudsstellen zu. Außerdem wird im Gerichtsorganisationsgesetz ein neues Voranmeldesystem für Gerichtstage eingeführt, es betrifft Orte, wo es keine Gerichte gibt.
VereinsfunktionärInnen müssen nicht mehr unbegrenzt haften
Nachdem nun auch die Länderkammer einhellig keinen Einspruch gegen die neuen Bestimmungen im Vereinsgesetz erhoben hat, sind VereinsfunktionärInnen vor schlagend werdenden Haftungen in Zukunft besser geschützt. Die Haftung unentgeltlich handelnder Organwalter wird demnach insofern beschränkt, als es den FunktionärInnen künftig möglich sein soll, bei direkter Inanspruchnahme durch Dritte einen Rückersatzanspruch gegen den Verein geltend zu machen. Die FunktionärInnen werden demnach dem Verein gegenüber nur dann für den verursachten Schaden verantwortlich sein, wenn dieser auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln zurückzuführen ist.
Ebenfalls einhellig sprach sich das Plenum schließlich für eine Novelle zum Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz aus, das in Maßgabe einer EU-Richtlinie nun die Mindestversicherungssummen an die Inflationsrate anpasst.
Kinderbetreuungsgeld: Zuverdienstgrenze wird erhöht
Mit einer Novelle zum Kinderbetreuungsgeldgesetz erhöhte der Nationalrat die Zuverdienstgrenze bei der einkommensabhängigen Kindergeldvariante von 5.800 auf 6.100 €. Geändert wird auch die Berechnung des Zuverdienstes bei Selbständigen und es wird eine Frist für den Nachweis von Einkünften und Sanktionen bei Verweigerung der Mitwirkung oder bei Verstoß gegen die Meldepflichten eingeführt. Eltern, die vor der Geburt des Kindes arbeitslos waren, haben auch dann keinen Anspruch auf einkommensabhängiges Kindergeld, wenn sie zuvor geringfügig beschäftigt waren. Der Beschluss, keinen Einspruch zu erheben, erfolgte mehrheitlich.
Weiters passierte die Neuregelung des Wahlrechts der Wirtschaftskammer den Bundesrat mehrheitlich ohne Einspruch. In Anlehnung an die Nationalratswahlordnung werden Vorkehrungen gegen den Missbrauch von Wahlkarten getroffen.
Die Bundesrätinnen und Bundesräte befürworteten ferner mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit die Verlängerung des Versorgungssicherungsgesetzes um weitere fünf Jahre.
Mehrheitlich wurden die Bestimmungen betreffend das Verbot der geologischen Speicherung von CO2 unterstützt. Grund für das Gesetz sind die zu befürchtenden ökologischen Risiken.
Die Änderung des Berufsausbildungsgesetzes dient der Senkung der hohen Drop-Out-Quote bei Lehrlingen und der Hilfe für lernschwache SchülerInnen in Lehrberufen. Unterstützung der Lehrbetriebe soll die Ausbildungsbeteiligung der Unternehmen erhöhen und die Qualität der Ausbildung sicherstellen. Gegen diese Novelle erhob die Länderkammer mehrheitlich keinen Einspruch.
Mehr Flexibilität für Kranken- und Kuranstalten
Im Anschluss daran stand die Neuregelung für die Kranken- und Kuranstalten zur Diskussion auf der Tagesordnung. Dadurch wird den Ländern eine weitestgehende Spezifizierung des Leistungsangebots ermöglicht. Intention ist, nicht nur die Flexibilität sondern auch die Qualität zu erhöhen. Der Antrag, keinen Einspruch dagegen zu erheben, wurde mehrheitlich angenommen. Damit das Gesetz in Kraft tritt, müssen die einzelnen Bundesländer noch zustimmen.
Im Gegensatz dazu wurde das zahnärztliche Assistenzgesetz einhellig angenommen. Damit wird die Tätigkeit und Ausbildung von
zahnärztlichen Ordinationshilfen in Österreich geregelt und nicht nur ein eigener Gesundheitsberuf geschaffen, sondern außerdem auch sichergestellt, dass AbsolventInnen des neu geschaffenen Lehrberufs Zahnärztliche Fachassistenz am Patienten tätig werden dürfen. Die Prophylaxeassistenz wird dabei als erweiterte Qualifikation der Zahnärztlichen Assistenz normiert und kann durch Absolvierung einer entsprechenden Weiterbildung, die neben einer theoretischen Ausbildung 80 Stunden Praxis vorsieht, erworben werden.
Ebenfalls einstimmig passierte dann ein " Bundesgesetz über den Schutz vor Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit neuen psychoaktiven Substanzen" den Bundesrat. Damit liegt erstmals eine gesetzliche Regelung vor, die es erlauben soll, der Erzeugung, der Inverkehrbringung und dem Handel mit "legalen Alternativen" zu international kontrollierten Suchtmitteln adäquat zu begegnen. Die vorliegende Gesetzesinitiative sieht dabei nicht nur die Schaffung justizstrafrechtlicher Tatbestände vor, sondern ermöglicht der Exekutive auch raschen Zugriff auf die Substanzen. Eine Beschlagnahmung ist allein dann unzulässig, wenn der Verfügungsberechtigte einen rechtmäßigen Verwendungszweck glaubhaft machen kann und Gewähr dafür bietet, dass die Substanz nicht zur Erreichung einer psychoaktiven Wirkung im oder am menschlichen Körper verwendet wird. Eine Unterstellung der Substanzen unter das Suchtmittelgesetz erfolgt nicht, denn damit ginge, wie der Entwurf ausführt, nicht nur eine Kriminalisierung der Erzeuger und Händler, sondern auch der vielfach jugendlichen KäuferInnen einher.
Die Jahresvorschau des Bundesministeriums für Gesundheit
über aktuelle Vorhaben der Europäischen Union im Gesundheitsbereich wurde einstimmig zur Kenntnis genommen. Demnach gehören etwa die Aktualisierung der Gesetzgebung im Bereich Gesundheitsbedrohung durch ein so genanntes "Health threat package", die neuerliche Revision der Medizinprodukte-Richtlinie, die Überarbeitung der Tabakprodukte-Richtlinie sowie die Erarbeitung eines Strategiepapiers zum Thema Tierschutz zu den vorrangigen Initiativen der EU-Kommission. Außerdem arbeitet die Kommission an einer Neufassung der Grundnormenrichtlinie Strahlenschutz und strebt die Zusammenführung von veterinär- und hygienerechtlichen Bestimmungen an.
Bundeshaftungsobergrenzengesetz passiert Länderkammer
Auch gegen das Bundeshaftungsobergrenzengesetz samt begleitenden Änderungen in zahlreichen Gesetzen wurde mehrheitlich kein Einspruch erhoben. Damit wird die Summe der vom Bund übernommenen Haftungen mit 193,1 Mrd. € begrenzt. Die Festlegung einer Gesamtobergrenze erlaubt einen vollständigen Überblick und eine Überwachung auf Basis eines Haftungsmonitorings, das der "Statistik Austria" obliegen soll.
Die Novelle zum Finanzausgleichsgesetz entspricht der mit den Bundesländern vereinbarten Erhöhung der Ertragsanteile der Länder um jährlich 20 Mio. € in den Jahren 2012 bis 2014. Die bis Ende 2011 befristete Regelung für die Verteilung des Getränkesteuerausgleichs auf die Gemeinden wird unbefristet verlängert. Zudem wird im Finanzausgleich eine Rechtsgrundlage für die Gewährung von Zweckzuschüssen des Innenministeriums an die Länder für die verpflichtende frühe sprachliche Förderung in Kinderbetreuungseinrichtungen geschaffen. Die Zustimmung erfolgte mehrheitlich.
Der Beschluss gegen die Neuerungen im Bankwesengesetz und andere Finanzmarktbestimmungen keinen Einspruch zu erheben, erfolgte mehrheitlich. Sie dienen der Umsetzung von EU-Richtlinien, mit denen die Union auf riskante Geschäfte von Finanzdienstleistern reagiert, die zu den Ursachen der Finanzkrise und der Systemprobleme der letzten Jahre zählen. Vorgeschrieben werden bessere interne Modelle zur Berechnung der Eigenkapitalanforderungen, eine bessere Erfassung von Kreditrisiken und höhere Risikogewichte bei Wiederverbriefungen. Mängel bei der Zusammenarbeit nationaler Finanzmarktbehörden sowie bei der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts werden behoben, um Risiko und Schweregrad künftiger Finanzkrisen zu vermindern und das Vertrauen in das Finanzsystem wiederherzustellen.
Das Investitionsschutzabkommen mit Guatemala fand die einhellige Zustimmung des Bundesrats, und damit auch mit der nötigen Zweidrittelmehrheit. (Schluss Bundesrat)
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Links
- 1726/A - Wirtschaftskammergesetz 1998 - WKG-Novelle 2011
- 1476 d.B. - strikte Einhaltung des Tierschutzgesetzes in der Begleithundeausbildung und bei allen weiteren Hundesportaktivitäten
- 1611 d.B. - Bundesbahngesetz
- 1555 d.B. - Einkommensteuergesetz 1988
- 1604 d.B. - Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, das Bundesbezügegesetz und das Bezügegesetz
- 1399 d.B. - Bundesgesetz über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus
- 1512 d.B. - Sozialrechts-Änderungsgesetz 2011 – SRÄG 2011
- 1276 d.B. - Bundesverfassungsgesetz über die Transparenz von Medienkooperationen sowie von Werbeaufträgen und Förderungen an Medieninhaber eines periodischen Mediums und das KommAustria-Gesetz
- 1608 d.B. - Mediengesetz
- 1513 d.B. - Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012 sowie Bundesvergabegesetz 2006
- 1387 d.B. - Bundesgesetz über das Verbot der geologischen Speicherung von Kohlenstoffdioxid und das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000, das Bundes-Umwelthaftungsgesetz, die Gewerbeordnung 1994 sowie das Mineralrohstoffgesetz
- 1504 d.B. - Gerichtsorganisationsgesetz
- 1386 d.B. - Versorgungssicherungsgesetz 1992
- 1521 d.B. - Berufsausbildungsgesetz
- 1517 d.B. - Bundeshaftungsobergrenzengesetz – BHOG
- III-213 d.B. - Bericht des Bundesministers für Gesundheit betreffend Jahresvorschau 2011
- 1758/A - Bundesgesetz über die Bundeshymne der Republik Österreich
- 1466 d.B. - Weltraumgesetz
- 1518 d.B. - Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz, NPSG
- 188/A-BR/2011 - Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates
- 1498 d.B. - Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz und Landarbeitsgesetz 1984
- 1506 d.B. - Eisenbahngesetz 1957
- 1515 d.B. - Bundesgesetz zur Durchführung des Fakultativprotokolls vom 18. Dezember 2002 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe – OPCAT-Durchführungsgesetz
- 1519 d.B. - Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten
- 1499 d.B. - Zahnärztliche Assistenz-Gesetz
- 1514 d.B. - Dienstrechts-Novelle 2011
- 1505 d.B. - Strafgesetznovelle 2011
- 1503 d.B. - Vereinsgesetz-Novelle 2011 – VerGNov 2011
- 1524 d.B. - Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994, das Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz, das Gaswirtschaftsgesetz 2011, das Reichshaftpflichtgesetz und das Rohrleitungsgesetz
- 803/BRSITZ/2011 - 803. Sitzung des Bundesrats vom 15. Dezember 2011
- 1759/A - ORF-Gesetz
- 1522 d.B. - Kinderbetreuungsgeldgesetz und Exekutionsordnung
- 1469 d.B. - Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Guatemala über die Förderung und den Schutz von Investitionen
- 1523 d.B. - EU-JZG-ÄndG 2011
- 1525 d.B. - Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz
- 1760/A - Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz - VBKG
- 1509 d.B. - Finanzausgleichsgesetz 2008
- 1508 d.B. - Bankwesengesetz, Börsegesetz 1989, E-Geldgesetz 2010, Finalitätsgesetz u.a.