Forschungsausschuss beschließt Weltraumgesetz
Rechtliche Basis für österreichische Forschungssatelliten
Wien (PK) – Der Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie verabschiedete heute ein so genanntes Weltraumgesetz, das die Genehmigung und Überwachung nicht-staatlicher Weltraumaktivitäten regelt. Hintergrund des einstimmigen Beschlusses ist der bevorstehende Start von zwei österreichischen Forschungssatelliten, "TUGSAT 1" und "UniBRITE". Der Start soll zwar von Indien aus erfolgen, Österreich wird aber damit "Startstaat" und hat daher die völkerrechtlichen Verpflichtungen aus den von der Republik ratifizierten Weltraumverträgen umzusetzen. Mit dem Weltraumgesetz, das die Abgeordneten aller Fraktionen ausdrücklich begrüßten, wird nun für eventuelle Schadensfälle und daraus entstehende Haftungen durch österreichische Weltraumgegenstände Vorsorge getroffen.
Bundesministerin Doris Bures erinnerte an die steigende Bedeutung der Weltraumforschung und betonte, Österreich sei in diesem Bereich mit 114 Firmen und Organisationen technologisch exzellent aufgestellt. Wichtig war für die Ressortleiterin auch, dass das Gesetz die Verpflichtung zur Vermeidung von Weltraummüll sowie eine Garantie der friedlichen Nutzung der Weltraumtechnologie festschreibt.
Netzneutralität und Open Data: Oppositionsanträge vertagt
Weiters auf der Tagesordnung stand ein Antrag der Grünen zum Thema Netzneutralität (1484/A(E)), in dem Abgeordneter Albert Steinhauser für eine gleichberechtige und unabhängige Übertragung von Datenpaketen im Internet eintritt. Es müsse vor allem verhindert werden, dass Infrastrukturbereitsteller darüber entscheiden, was im Internet an Daten angeboten wird und was nicht, argumentierte er und forderte in diesem Sinn die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene für die dauerhafte Gewährleistung der Netzneutralität durch eine verbindliche Festschreibung einzusetzen und darüber hinaus innerstaatlich das Prinzip der Netzneutralität gesetzlich zu verankern.
Ausdrücklich unterstützt wurde die Initiative von den Abgeordneten Roman Widmann (B) und Gerhard Deimek (F). Sympathie für das Anliegen der Grünen signalisierten aber auch die Abgeordneten Josef Auer (S) und Johannes Schmuckenschlager (V), die allerdings eine Vertagung beantragten, um die aktuelle Entwicklung auf EU-Ebene abzuwarten.
Ebenfalls mehrheitlich vertagt wurde ein Antrag (1583/A(E)) des BZÖ auf freien Zugang zu von der Verwaltung gesammelten öffentlichen Daten. Konkret forderte Abgeordneter Rainer Widmann die Bundesregierung auf, zur Umsetzung eines "Open Government Data-Konzepts" öffentliche Daten, die nicht dem Datenschutz unterliegen, wie z.B. Verkehrsdaten, Umweltdaten, Budgetdaten, der Bevölkerung unbürokratisch und kostenlos über Standard-Schnittstellen zur Verfügung zu stellen.
Die Vertagung wurde auch in diesem Punkt seitens der Regierungsparteien mit dem Hinweis auf die noch abzuwartende Entwicklung in der EU begründet. Auch Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle unterstützte die Grundintention der Initiative, meinte aber, über allfälligen legistischen Bedarf in Österreich sollte erst nach Vorliegen der Ergebnisse einer entsprechenden Arbeitsgruppe im Ministerium und nach Abschluss des Verhandlungsprozesses in Brüssel entschieden werden.
Weitere Anträge der Opposition ebenfalls vertagt
"Bitte warten" hieß es auch für eine Initiative (1358/A(E)) der Abgeordneten Ruperta Lichtenecker (G) auf Evaluierung der steuerlichen Forschungsförderung. Abgeordneter Hermann Gahr (V) sprach sich zwar ebenfalls für eine gerechtere und bessere Verteilung der steuerlichen Erleichterungen in der Forschung aus, verwies aber auf eine derzeit laufende Evaluierung der Forschungsförderung durch das Finanzministerium.
Vertagt wurde schließlich auch ein Vorstoß (923/A(E)) des Abgeordneten Gerhard Deimek (F), der auf die Errichtung eines Kompetenzzentrums für Luftfahrttechnik in der Region Aichfeld/Murboden drängte. Abgeordnete Sonja Steßl-Mühlbacher (S) gab zu bedenken, dass derartige Kompetenzzentren ausgeschrieben und die eingereichten Projekte dann von einer internationalen Jury bewertet werden müssen. In Übereinstimmung mit Bundesministerin Doris Bures betonte sie überdies, nicht die Politik und die Regierung, sondern der Wettbewerb und die wissenschaftliche Qualität würden über die Errichtung eines Kompetenzzentrums entscheiden.