"Was müssen JournalistInnen dürfen?"
Wien (PK) – Was bedeutet journalistische Redlichkeit, welche Mittel sind zur Aufdeckung skandalöser Machenschaften zulässig und was sollten JournalistInnen überhaupt dürfen? – Diesen Fragen stellten sich heute Abend nicht nur Eckhart Ratz (Vizepräsident des Obersten Gerichtshofs), Fritz Hausjell (Institut für Kommunikationswissenschaft, Universität Wien) und Astrid Zimmermann (Generalsekretärin des Presseclubs "Concordia"), sondern auch die Abgeordneten Gerhard Deimek (F) und Dieter Brosz (G) sowie ÖVP-Klubobmann Karlheinz Kopf, die heute Abend am ersten Forum Medien.Macht.Demokratie im Hohen Haus teilnahmen.
Nationalratspräsidentin Barbara Prammer, die zusammen mit der Vereinigung der ParlamentsredakteurInnen zur Veranstaltung geladen hatte, zeigte sich erfreut darüber, auch Vertreter einiger der Parlamentsfraktionen zur Diskussion begrüßen zu dürfen: Die Anwesenheit von MandatarInnen sei vor dem Hintergrund der Forderung, dass die Ergebnisse eines solchen Forums für Medien und Politik gleichermaßen verwertbar sein sollen, wesentlich. Was die neue Veranstaltungsreihe selbst anbelange, gehe es darum, aktuelle Themen mit einem interessierten Publikum möglichst zeitnah zu diskutieren. Man greife deshalb Brisantes und Aktuelles auf, wobei es stets um die Wechselbeziehung zwischen Medien und Politik gehe, schloss Prammer.
Fritz Jungmayr (ORF), der für die Moderation des Forums verantwortlich zeichnete, umriss die Fragestellung der heutigen Veranstaltung, die kaum aktueller sein könnte: Vor dem Hintergrund der fast täglichen Berichterstattung über die Verfehlungen von PolitikerInnen und den jüngst von "Sunday Times"-Reportern zur Enthüllung von Missständen eingesetzten Methoden, die laut Ehrenkodex für die österreichische Presse als unlautere Mittel gelten, müsse man sich schließlich damit beschäftigen, was JournalistInnen tun dürften, um der Wahrheit auf die Spur zu kommen.
Hausjell: Heimischer Journalismus schöpft seine Potentiale nicht aus
Kommunikationswissenschaftler Fritz Hausjell äußerte große Sorge über den Zustand des heimischen Journalismus, der seines Erachtens die vorhandenen Möglichkeiten zu wenig ausschöpfe. Er frage sich schließlich, warum es keine österreichischen JournalistInnen gewesen sind, die den Lobbying-Skandal in Brüssel aufgedeckt haben. Die letzten Fälle von sogenanntem "Einschleichjournalismus" hätte es zu Beginn der 90er Jahre gegeben, nun lasse man dieses Instrument aber bei Seite, was seines Erachtens auch mit finanziellen und ausbildungstechnischen Faktoren in Verbindung stehe. Verdeckt zu recherchieren habe hierzulande aber eine lange Tradition: Es sei schließlich der österreichische Journalist Max Winter gewesen, der im deutschsprachigen Raum als Erfinder des "Einschleichjournalismus" gelte.
Was die heutige Situation anbelange, müsse man sich außerdem die Frage stellen, ob der österreichische Journalismus über die zur Anwendung solcher Methoden erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen verfüge. Betriebe man "Einschleichjournalismus", sei es schließlich nur allzu leicht möglich, einer Straftat bezichtigt zu werden: So könne man etwa Hausfriedensbruch und Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte gegen den/die JournalistIn geltend machen. Anders wären wesentliche Informationen zur Aufdeckung eines Missstands aber häufig nicht zu erhalten, gab Hausjell zu bedenken.
Was die aus Sicht von V-Klubobmann Karlheinz Kopf angesprochene Notwendigkeit zur Differenzierung zwischen "Einschleichjournalismus" und Anstiftung zur Begehung einer Straftat anbelange, vertrete er, so Hausjell, den Standpunkt, dass man niemanden zu etwas anstiften könne, das er nicht zu tun bereit wäre. Ehe man einen solchen Schritt als Journalist setze, gelte es sich außerdem zu vergewissern, dass begründete Verdachtsmomente gegen den Angestifteten vorliegen und der Missstand nicht anders aufgedeckt werden könne. Nur weil Methoden des "verdeckten Journalismus" missbräuchlich verwendet werden können, dürfe man sie nicht grundsätzlich diskreditieren, stand für Hausjell fest. Gegen den Einsatz derartiger Methoden spreche er sich aber dann aus, wenn sie nur dazu dienten, das Privatleben bekannter Persönlichkeiten zu durchleuchten.
Ratz: Das Redaktionsgeheimnis ist absolut
Eckhart Ratz, Vizepräsident des Obersten Gerichtshofs, wollte klargestellt wissen, dass Hausfriedensbruch nur bei gewaltsamem Eindringen gegen jemanden geltend gemacht werden könne. Außerdem gestalte sich die Frage der verdeckten Tonbandaufnahme weitaus weniger problematisch als dargelegt. Man dürfe darüber hinaus davon ausgehen, dass der OGH, sofern er angerufen wurde, seine Verantwortung extensiv wahrnehme.
Das Redaktionsgeheimnis sei in Österreich im Vergleich zu anderen Staaten besonders gut geschützt, führte Ratz aus. JournalistInnen müssten vor Gericht nichts preisgeben, was ihnen in ihrer beruflichen Rolle mitgeteilt wurde. In den Vereinigten Staaten sähe die Situation ganz anders aus und auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nähme hier eine Abwägung vor. Eine solche sei in Österreich nicht einmal dann möglich, wenn es um die Aufklärungsbedürfnisse der Justiz gehe, beantwortete Ratz eine Frage von V-Klubobmann Karlheinz Kopf. Anders sehe es nur aus, wenn der dringende Verdacht einer Beihilfe des Journalisten zur Begehung einer Straftat bestehe. Die von F-Mandatar geäußerte Sorge, das Redaktionsgeheimnis könne auch den Täter schützen, wenn es sich dabei um den Journalisten handle, konnte der OGH-Vizepräsident, der auf die einschlägigen Artikel der Strafprozessordnung verwies, nicht nachvollziehen.
Auch die von Nationalratspräsidentin Prammer aufgeworfene Problematik, dass JournalistInnen in Österreich keinen Zugang zu Akten von abgeschlossenen Gerichtsverfahren erhielten, wollte Ratz differenziert betrachtet wissen: Bestimmte Gruppen hätten Zugriff auf sie und könnten sie auch an die Medien weiterleiten, außerdem enthielten Urteile nichts, was nicht in der öffentlichen Hauptverhandlung verlesen worden sei. Ausnahmen mache man verständlicherweise bei jenen Informationen, die Opfer von Sexualstraftaten von sich preisgeben müssten, schloss er.
Zimmermann: "Einschleichjournalismus" ist ethisch problematisch
Ob man "Einschleichjournalismus" befürworten könne, sei eine ethische Frage, stand für Astrid Zimmermann (Generalsekretärin Presseclub Concordia) fest. Schließlich bringe er auch die Möglichkeit mit sich, in sehr private Bereiche vorzudringen, wie etwa das Beispiel jener JournalistInnen zeigte, die sich in eine Klinik einschleusten, um Fotos des Babys von Prinzessin Caroline zu machen. Vor diesem Hintergrund wolle sie auch keine Gleichsetzung von investigativem und "Einschleichjournalismus" vornehmen, meinte Zimmermann.
Investigativen Journalismus gebe es nach wie vor, doch seien die Themen – etwa die Enttarnung der Tätigkeit von Schlepperbanden – weniger "spektakulär" als der Fall der "Sunday Times"-Reporter. Warum keine österreichischen JournalistInnen zur Aufdeckung des Lobbying-Skandals beigetragen haben, sei für sie auch leicht zu erklären: Man habe schlichtweg keine Medienunternehmen, die einen derart großen Aufwand betrieben, wie es das englische Wochenblatt getan habe. Schließlich sei hier sogar ein Scheinunternehmen zur Tarnung der ReporterInnen gegründet worden.
Sie halte es für gut, wenn sich JournalistInnen als das ausgeben, was sie sind. Die heimliche Aufnahme von Ton- und Bildmaterial, das ohne Zustimmung der Betroffenen veröffentlicht wird, halte sie außerdem für problematisch. Der Presseclub wolle seinen Ehrenkodex deshalb nur dahingehend abändern, dass er "Einschleichjournalismus" ein eng begrenztes Anwendungsgebiet einräume: Ein solches Vorgehen solle möglich sein, wenn ein maßgebliches öffentliches Interesse bestehe und die zur Aufdeckung erforderlichen Informationen nicht anders beschaffbar sind.
Prammer: Politischer Bereich muss transparenter werden
Nationalratspräsidentin Prammer stellte fest, die angesprochene Bedürfnislage der Medien könnte eingeschränkt werden, hätte die Politik weniger Furcht vor Transparenz. Im Interesse des Ansehens von VolksvertreterInnen müsse es aber darum gehen, Pauschalisierungen in Folge mangelnder Durchsichtigkeit von Finanzströmen entgegenzuwirken, stand für sie außer Frage. Auch G-Mandatar Dieter Brosz schloss sich dieser Auffassung an: Es brauche klare ethische Ansprüche im politischen Bereich, schloss er. (Schluss)
HINWEIS: Fotos von dieser Veranstaltung finden Sie – etwas zeitverzögert – auf der Website des Parlaments (www.parlament.gv.at) im Fotoalbum.