Gesetzgeber geht gegen "Cold Calling" vor
Erweitertes Rücktrittsrecht, Lotterien und Glückspiele nichtig
Wien (PK) – Mit einer Änderung des Konsumentenschutzrechtsgesetzes beschloss der Konsumentenschutzausschuss heute Maßnahmen,
durch die die in letzter Zeit um sich greifende Praxis der unerwünschten Telefonwerbung ("Cold Calling") eingedämmt werden soll. Die neuen mit S-V-Mehrheit verabschiedeten Bestimmungen verlangen zur Gültigkeit derartiger Verträge nunmehr eine innerhalb einer Woche abgesandte schriftliche Bestätigung seitens des Unternehmers an die VerbraucherInnen. In einem von den Regierungsparteien eingebrachten Abänderungsantrag zur Regierungsvorlage wird zudem klargestellt, dass "Cold Calling"-Verträge im Zusammenhang mit Gewinnzusagen und Wett- und Lotteriedienstleistungen absolut nichtig sind. Bei sonstigen "Cold Calling"-Verträgen über Dienstleistungen ist überdies ein spezielles Rücktrittsrecht vorgesehen, dessen siebentägige Frist mit dem Zeitpunkt der erstmaligen Erbringung der Dienstleistung zu laufen beginnt. Wenn allerdings die Dienstleistung erst nach ihrer Erbringung fakturiert wird, dann wiederum beginnt die Rücktrittsfrist erst mit dem Einlangen der ersten Rechnung beim Verbraucher.
Die Abgeordneten Johann Maier (S) und Gabriele Tamandl (V) unterstrichen die Bedeutung der nunmehrigen Nichtigkeit von über "Cold Calling" angebahnten Glückspielen und wiesen darauf hin, dass gerade dieser Bereich den weitaus größten Teil – rund 80 % - der Beschwerdefälle ausmacht und von der EU-Fernabsatzlinie nicht erfasst ist. Maier machte zudem aber auch auf den internationalen Aspekt der Telefonbetrügereien aufmerksam und meinte, angesichts des Umstands, dass die Anrufer meist vom Ausland aus agieren, bedürfe es einer verstärkten Zusammenarbeit der europäischen Telekom-Regulatoren sowie vollstreckbarer, abschreckend wirkender Pönalentscheidungen. Er forderte deshalb gemeinsam mit Tamandl in einem mit S-V-F-G-Mehrheit angenommenen Entschließungsantrag die zuständigen BundesministerInnen auf, auch auf europäischer Ebene Initiativen gegen Telefonbetrug zu ergreifen.
Eine von SPÖ und ÖVP initiierte Ausschussfeststellung geht zudem davon aus, dass seitens der Justizministerin ein Bericht über die "Cold Calling"-Regelung vorgelegt wird und Gespräche mit dem Konsumentenschutzminister geführt werden für den Fall, dass sich auf EU-Ebene eine neue Rechtslage ergibt oder neue nicht geregelte Konsumentenschutzprobleme auftreten.
Den Oppositionsparteien waren diese Bestimmungen zu wenig, um auf die "Cold Calling"-Problematik wirksam zu reagieren. Abgeordneter Heinz-Peter Hackl (F) sah nicht ein, warum die Nichtigkeit bloß auf Glückspiele beschränkt bleibt, und qualifizierte die Rücktrittsregelung als "schwammig". Sein Fraktionskollege Bernhard Vock meinte grundsätzlich, ein illegal zustande gekommener Vertrag sollte ungültig sein, solange er nicht von den VerbraucherInnen schriftlich bestätigt werde. Überhaupt gehe es nicht an, dass nun die VerbraucherInnen aktiv werden müsse, um den Verpflichtungen aus einem ungewollten Vertrag zu entgehen.
Abgeordnete Birgit Schatz (G) begrüßte zwar die Regelung für den Glückspielbereich, betonte jedoch ebenfalls, unerbetene Anrufe dürften nicht zu rechtsgültigen Verträgen führen, und kritisierte, dass nun die VerbraucherInnen zu ihrem Schutz von sich aus initiativ werden müssen. Sie warf ferner den Regierungsparteien vor, die Problematik auf den Verbraucherschutz in der EU zu verschieben. Mit ihrem Abänderungsantrag, in dem sie die Nichtigkeit von "Cold Calling"-Verträgen forderte, konnte sie sich bei der Abstimmung allerdings nicht durchsetzen.
Zweifel an der Praktikabilität der Rücktrittsregelung äußerte Abgeordneter Wolfgang Spadiut (B), der auch seinerseits für die Nichtigkeit sämtlicher im Rahmen von ungebetenen Telefonanrufen angebahnter Verträge eintrat.
Justizministerin Claudia Bandion-Ortner hielt es für wichtig, mit den Glückspieldienstleistungen nun die "ärgsten" Geschäfte für nichtig zu erklären. Was sonstige "Cold Calling"-Verträge betrifft, gelte es, angesichts der grenzüberschreitenden Dimensionen die europäische Richtlinie abzuwarten. Es bewege sich einiges, klar sei aber, dass der österreichische Verbraucherschutzstandard durch die EU-Richtlinie nicht leiden dürfe, betonte sie.
(Fortsetzung Konsumentenschutzausschuss)