Konsumentenschutzausschuss vertagt "Cold-Calling"-Gesetz
Nächster Anlauf am 17. März
Wien (PK) – Noch keine Entscheidung gab es heute im Konsumentenschutzausschuss über eine Änderung des Konsumentenschutzgesetzes, die darauf abzielt, der Praxis von unerwünschten Telefonanrufen zur Geschäftsanbahnung, dem so genannten "Cold Calling", einen Riegel vorzuschieben. Die Regierungsvorlage, die vor allem eine schriftliche Vertragsausfertigung als Voraussetzung für die Gültigkeit sowie ein erweitertes Rücktrittsrecht vorsieht, wurde auf die für 17. März geplante nächste Ausschusssitzung vertagt.
Abgeordnete Gertrude Tamandl (V) erklärte dazu, es gehe darum, noch einige Punkte zu präzisieren, so etwa die Details über den genauen Inhalt der schriftlichen Vertragsausfertigung oder die Bestimmung über die Information betreffend das Rücktrittsrecht. Für klarere Formulierungen sprach sich auch Abgeordneter Johann Maier (S) aus, der überdies auf die internationale Dimension des Problems aufmerksam machte. Grundsätzlich begrüßt wurde die Vertagung auch seitens der Oppositionsparteien, wobei die Abgeordneten Birgit Schatz, Albert Steinhauser (beide G) und Wolfgang Spadiut (B) dafür eintraten, telefonisch angebahnte Geschäfte per se für ungültig zu erklären, um den Anreiz für diese Art von Geschäftemacherei erst gar nicht entstehen zu lassen.
Ministerin plant Straftatbestände "Cyber Grooming","Happy Slapping"
Im Rahmen einer aktuellen Aussprache nahm Justizministerin Claudia Bandion-Ortner zum Thema Internet-Kriminalität Stellung und kündigte die Schaffung von Straftatbeständen bezüglich "Cyber Grooming" und "Happy Slapping" an. "Cyber Mobbing" als Tatbestand zu formulieren, wie dies Abgeordneter Johann Maier (S) unter Hinweis auf die Brisanz des Phänomens vor allem unter Jugendlichen anregte, hielt Bandion-Ortner allerdings nicht für den richtigen Weg, sie kündigte aber einen diesbezüglichen Bericht ihres Ressorts an. Was die Internet-Abzocke betrifft, betonte die Ministerin Abgeordneter Gertrude Aubauer (V) gegenüber, Betrug sei Betrug – auch im Internet. Die geplante Vorratsdatenspeicherung könnte überdies sehr hilfreich sein, die Herkunft der Täter festzustellen und die Verfolgung zu erleichtern, meinte sie in diesem Zusammenhang. Darüber hinaus müsse sichergestellt werden, dass sich die VerbraucherInnen über einen allfälligen Vertragsabschluss via Internet auch bewusst sind, unterstrich Bandion-Ortner auf Fragen des Abgeordneten Erwin Spindelberger (S), der diesbezüglich für eine Button-Lösung plädierte.
Weiteres Thema war der Privatkonkurs, den Abgeordnete Birgit Schatz (G) zur Sprache brachte. Bandion-Ortner kündigte einen entsprechenden Begutachtungsentwurf noch für diese Woche an und nannte an Eckpunkten der Regelung vor allem eine flexiblere Exekution unter Berücksichtigung auch der persönlichen Schicksalsschläge sowie eine Entschärfung der Zinsfalle durch ein Verbot von Zinseszinsen ab Fälligstellung der Forderung.
Was die Vollharmonisierung des Verbraucherschutzes in der EU betrifft, wies Bandion-Ortner auf eine kommende Richtlinie aus Brüssel hin. Österreich trete allerdings für differenzierte Bestimmungen ein, um die eigenen hohen Standards auf diesem Gebiet nicht zu gefährden, betonte sie den Abgeordneten Wolfgang Spadiut (B) und Johann Höfinger (V) gegenüber.
Vom Abgeordneten Erwin Kaipel (S) auf die Abschöpfung von kriminell erworbenem Vermögen angesprochen, meinte die Ressortchefin, dieses Thema werde im Rahmen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft speziell behandelt werden. Es sei geplant, zwei Staatsanwälte mit der Frage der Gewinnabschöpfung zu befassen.
Auf von den Abgeordneten Albrecht Steinhauser (G) und Rupert Doppler (F) geäußerte Kritik an der Mietzinsgestaltung vor allem in Wien bemerkte Bandion-Ortner, es gelte insbesondere, mehr Transparenz hinsichtlich der Zu- und Abschläge zu schaffen. (Schluss)