Große Mehrheit für den Vertrag von Lissabon
Nationalrat ratifiziert mit 151 gegen 27 Stimmen EU-Reformvertrag
Wien (PK) – Mit deutlicher Mehrheit – nämlich mit 151 Pro- und 27 Contra-Stimmen in namentlicher Abstimmung – hat heute der Nationalrat nach rund siebenstündiger Debatte den Vertrag von Lissabon ratifiziert. Österreich ist damit der 8. Mitgliedstaat, der dem EU-Reformvertrag zugestimmt hat. Nach dem Nationalrat muss nun noch der Bundesrat dem Vertragswerk zustimmen. Die entsprechende Debatte könnte bereits in der nächsten Sitzung der Länderkammer am 24. April angesetzt werden.
Mehr als 50 Redner wies die Liste der Rednerinnen und Redner zu Beginn der Debatte über den EU-Reformvertrag auf, mit dem die Tagesordnung der 55. Sitzung des Nationalrats eröffnet wurde. Unter einem wurden mit dem EU-Vertrag die Anträge 284/A(E), 343/A(E), 394/A, 407/A(E) und 465/A debattiert.
Abgeordneter STRACHE (F) brachte als erster Redner zum EU-Vertrag einen Entschließungsantrag ein, wonach die Bundesregierung dem Bundespräsidenten einen Vorschlag auf Abhaltung einer Volksabstimmung über den Vertrag von Lissabon unterbreiten solle. Seine Fraktion stehe zu Österreich, sie sage auch "Ja zu einem föderalen Europa", aber diesem verunglückten Versuch eines zentralistischen Europa erteile sie eine Absage. Es gelte, die Interessen der Österreicher wahrzunehmen, und seine Fraktion nehme diesen Auftrag wahr. Ein europäisches Verfassungsdiktat im Nationalrat ohne Volksabstimmung abzusegnen, sei ein "Anschlag" auf die österreichische Demokratie, sei eine Entmündigung des österreichischen Bürgers.
Das Recht gehe, wie es im Artikel 1 der Verfassung heiße, vom Volk aus. Dem Volk dieses Recht zu nehmen, wäre eine kalte Enteignung. Diesen Vertrag hier durchpeitschen zu wollen, mache die Österreicher zu Stiefkindern, nur, weil der Kanzler und der Vizekanzler sich zu Liebkindern Brüssels machen wollten. Diese Vorgangsweise sei freilich nicht neu, denn Rot und Schwarz hätten Österreich ja schon 1995 in die EU "hineinmanipuliert". Alle seinerzeitigen Versprechen seien geplatzt, vielmehr habe sich die EU als Kopf der Globalisierung erwiesen. Soziale Errungenschaften würden abgebaut, die Kosten würden neuerlich steigen, man habe nichts von diesem zentralistischen Staat zu erwarten.
Es sei kein Wunder, dass man das Volk fürchte, denn dieses Europa wünsche niemand. Genau deshalb würde das Volk auch nirgendwo gefragt. Er, Strache, glaube aber an dieses Österreich und sei überzeugt, dass es sich auch behaupten könne. Besonders kritisierte der Redner, dass mit diesem Vertrag die Neutralität neuerlich ausgehöhlt werde, was sich auch am völkerrechtswidrigen Vorgehen in der Causa Kosovo zeige. Sogar die Todesstrafe werde mit diesem Vertrag durch die Hintertür wieder möglich, warnte der Redner, der auch darauf hinwies, dass eine Aufwertung des EP notwendigerweise eine Abwertung des österreichischen Parlaments bedeute.
Mit diesem Vertrag gebe Österreich seine Rechte und Errungenschaften auf, er sei daher strikt abzulehnen, zumal er in allen Bereichen Verschlechterungen bringe, in der Umwelt-, in der Sozial- und in der Demokratiepolitik. Die Behauptungen der Befürworter würden sich einmal mehr als leere Versprechungen erweisen, warnte der Redner. Dem Bundesadler würden Ketten angelegt, er würde an Brüssel verkauft, um dort gerupft zu werden. Das sei das Verhalten von eurokratischen Bütteln. Doch der Wahltag werde zum Zahltag werden, denn wo Unrecht zu Recht werde, werde Widerstand zur Pflicht, zeigte sich der Redner überzeugt, der mit den Worten "Gott schütze Österreich" schloss.
Abgeordneter Dr. CAP (S) meinte hingegen, Zukunftsoptimismus sei angebracht. Angesichts der Rede Straches wäre es, so Cap, ehrlicher, offen für den Austritt aus der EU einzutreten. Das würde aber bedeuten, dass Österreich künftig alleine auftreten müsse, allein gegen alle. Man müsse sich fragen, was man wolle: Zwergendasein oder Paneuropa. In Wahrheit garantiere erst die Mitgliedschaft in der EU die Absicherung des sozialen Niveaus, eröffne gigantische wirtschaftliche Möglichkeiten, Europa sei umso wirksamer, je gemeinsamer es agiere. So wie es sich die Freiheitlichen vorstellten, werde es jedenfalls nicht laufen. Deren Agieren sei daher unverantwortliche Politik.
Man nehme die Sorgen und Ängste der Bevölkerung ernst, man greife sie auf und bringe sie in die nationale und in die europäische Politik ein. Aber man müsse sehen, was es vor der europäischen Einigung an Diktaturen, Kriegen und Elend gegeben habe. Die EU bedeute Wohlstandsabsicherung, Demokratie und "nie wieder Krieg auf dem europäischen Kontinent". Wenn Österreich allein bleibe, so sei es ein Zwerg, und ein Zwerg stehe im Garten und werde maximal beregnet. Wenn es aber bei der EU sei, sei es groß, und als Großer profitiere man von der Vielzahl von Möglichkeiten.
Im übrigen hätten auch die kleinen Staaten in der EU ihre Möglichkeiten, es werde durch diesen Vertrag mehr Demokratie geben, man werde die Chancen nutzen und seine Ziele durchsetzen können. Der Vertrag garantiere die Handlungsfähigkeit der Union, und diese sei wichtig, um weiter konkurrenzfähig zu bleiben. Man solle also nicht depressiv den Kopf in die Schublade stecken, sondern aufrecht kämpfen um ein Europa der Zukunft. Schon bisher sei Österreichs Mitgliedschaft in der EU entgegen der Behauptungen der Kritiker eine Erfolgsgeschichte, diese müsse fortgeschrieben werden, schloss Cap, der auch den falschen Argumenten der Kritiker entgegentrat. So werde die Todesstrafe effizienter denn je gebannt, in Umwelt- und Sozialfragen gebe es grundlegende Verbesserungen. Man sollte sich also seriös mit Europa auseinandersetzen und keine Panikmache betreiben.
Abgeordneter WESTENTHALER (B) erinnerte die Sozialdemokraten an ihre eigenen Aussagen aus der Oppositionszeit, wo sie an den Vertragsgrundlagen kein gutes Haar gelassen hatten und für ein Referendum eingetreten waren. Störend sei, dass jene, die der EU kritisch gegenüberstünden, als "schlechte Europäer" diffamiert würden, während jene, die unkritisch alles umsetzten, was aus Brüssel komme, als "gute Europäer" bezeichnet würden. Im Sinne der Demokratie sei eine Volksabstimmung unabdingbar. Die Menschen müssten erkennen können, dass sie Teil Europas sind, dass sie die Idee einer europäischen Einigung mittragen könnten.
Derzeit sei die EU ein Zug mit Personal, aber ohne Fahrgäste. Es brauche ein Europa der Völker, ein Europa der freien Meinung und der freien Meinungsbildung, ein Europa mit sozialer Verantwortung, das die Herzen der Bürger gewinnt, weil es deren Sorgen und Anliegen ernst nimmt. Ein Europa ohne Zwang und Bevormundung, ein freies Europa der Bürger. Dieser Vertrag stärke die zentralistischen Tendenzen in der EU und ermögliche es den Zentralisten, in 181 Politikbereichen über die Bürger drüberzufahren. Das Einstimmigkeitsprinzip sei unabdingbar, um es Österreich zu ermöglichen, ein Herabsetzen der Standards zu verhindern.
Mit diesem Vertrag werde Österreich ein Stückchen unselbständiger, man könne sich nicht mehr gegen europäische Initiativen wehren, man werde Verschlechterungen nicht mehr verhindern können, und das sei die Grundkritik seiner Fraktion an diesem Vertrag, mit dem man nicht mehr Herr im eigenen Haus sein werde, sondern nur noch Mieter im Plattenbau Europas. Und man zahle eine keineswegs geringe Miete in diesem Plattenbau. Und aus Europa komme eine Hiobsbotschaft nach der anderen, es kämen nur Verbote, Entmündigungen und Nachrichten über negative Entwicklungen. Europa habe es nicht geschafft, im Herzen der BürgerInnen anzukommen, weshalb eine grundlegende Umkehr unumgänglich sei. Gerade als glühender Europäer müsse man diesem Vertrag eine eindeutige Absage erteilen. Und ohne Volksabstimmung sei dieser Vertrag nichts als ein ungedeckter Scheck. Und da die Befürworter dieses Vertrags meinten, diese Entscheidung sollte durch die repräsentative Demokratie gefällt werden, bleibe nichts anderes übrig, als diese Repräsentanten bei der nächsten Wahl auszutauschen.
Abgeordneter Dr. SCHÜSSEL (V) trat für eine sachliche Diskussion ein und zeigte sich besorgt über die Sprache, die hier gewählt worden sei. Man dürfe die Bevölkerung nicht verunsichern, sondern müsse sachlich argumentieren. Es könne keine Rede davon sein, dass Europa die Todesstrafe wieder einführen wolle, das genaue Gegenteil sei der Fall. Auch könne keine Rede von einem Verfassungsputsch sein. Die Schlussworte des F-Klubobmanns weise er schärfstens zurück, die Europäische Einigung habe nichts, aber auch gar nichts, mit der Okkupation Österreichs durch die Naziarmee zu tun.
In der momentanen Situation seien Mut- und nicht Angstmacher gefragt, meinte der Redner, der sodann die Geschichte der europäischen Einigung referierte und an den einzigartigen Erfolgslauf der letzten 60 Jahre erinnerte. Diese Einigung habe bewirkt, dass die Iren mit den Engländern ausgesöhnt wurden, die Franzosen mit den Deutschen, dass die Rumänen und die Ungarn ihren Streit beilegen konnten, dass auch Österreich seine Probleme mit Tschechien bereinigen könne. Das alles sei ein europäisches Wunder, für welches man dankbar sein müsse.
Es sei daher geboten, diesen Weg weiterzugehen, denn "die EU nützt und schützt auch uns", so Schüssel, der sodann konkrete Vorteile, welche die EU Österreich gebracht habe, aufzählte. Man könne daher kein Interesse an Stillstand haben, vielmehr müsse es darum gehen, diesen Weg in die richtige Richtung weiterzugehen. Und dieser Vertrag sei dafür eine vernünftige Basis.
Abgeordneter Dr. VAN DER BELLEN (G) setzte sich eingangs mit der hohen Europa-Skepsis in der Bevölkerung auseinander und meinte, manches sei heute selbstverständlich, was aber erst seit dem EU-Beitritt Österreichs verwirklicht worden ist. So stelle beispielsweise die Niederlassungsfreiheit eine wesentliche Erweiterung des Freiheitsspielraums für die BürgerInnen dar. Auch seien die verkrusteten Kartelle, wie das Zuckerkartell oder das Zinsenkartell der Banken, dank der EU aufgebrochen worden. Heute gäbe es auch kein gegenseitiges Zuschanzen öffentlicher Aufträge mehr. Österreich allein wäre auch nicht in der Lage, einen multinationalen Konzern wie Microsoft in die Zange zu nehmen. Und schließlich seien transnationale Umweltprobleme auch nur transnational zu lösen.
Das Informationsdefizit in der Bevölkerung sei jedoch erschreckend, stellte Van der Bellen fest und warf in diesem Zusammenhang der Bundesregierung vor, es verabsäumt zu haben, eine angemessene, faire und aktive Informationspolitik zu betreiben. Selbstverständlich sei es schwierig, so der Grüne Klubobmann, mit gezielten Unwahrheiten einiger Gruppen umzugehen. Uninformiertheit sei auch kein ausreichender Grund, gegen eine Volksabstimmung zu sein. Als seine Vision für einen Ratifikationsprozess bezeichnete Van der Bellen aber eine europaweite Volksabstimmung, wo die einfache Mehrheit ausschlaggebend ist, verbunden mit einer Zustimmung von zwei Dritteln der nationalen Parlamente.
An die Gegner des Reformvertrags gerichtet, sagte Van der Bellen abschließend, der Reformvertrag werde überschätzt. Er sei nicht perfekt, aber wesentlich besser als der Vertrag von Nizza, und bringe Fortschritte in Bezug auf Demokratisierung und Handlungsfähigkeit. Der Text allein ersetze aber nicht die Politik. Es werde an den PolitikerInnen und am Druck der Bevölkerung liegen, den Inhalt des Vertrags mit Leben zu erfüllen.
Bundeskanzler Dr. GUSENBAUER bezeichnete den heutigen Tag als einen historischen für das österreichische Parlament, da ein weiterer Schritt für die Entwicklung des erfolgreichsten Modells in Europa gesetzt werde. Die EU habe es geschafft, die Wunden des Zweiten Weltkriegs und des Kalten Kriegs zu heilen. Jetzt sei sie auf dem Weg, die Wunden des Kriegs auf dem Boden des ehemaligen Jugoslawien zu heilen, und das werde ihr auch gelingen, zeigte sich der Bundeskanzler überzeugt. Die EU sei, vom humanistischen, demokratischen und friedenspolitischen Standpunkt aus gesehen das erfolgreichste Projekt der Zivilisation. Es liege daher im Interesse Österreichs, dass sie gut funktioniert.
Österreich profitiere mehr als viele andere Staaten der EU von der Integration, unterstrich Gusenbauer und wies darauf hin, dass Österreich der größte Investor in den neuen EU-Staaten ist und damit auch durch enormes Wachstum profitiere. Die meisten Arbeitsplätze seien durch die Erweiterung der EU gesichert worden. Österreich sei reicher, sicherer und freier geworden. Es gebe mehr Arbeitsplätze denn je, die Mitgliedschaft sei eine einzige Erfolgsgeschichte, betonte der Bundeskanzler.
Was den Vertrag selbst betrifft, so fixiere er vor allem neue Mechanismen für das institutionelle Zusammenspiel der Union der 27 und bringe durch die rechtsverbindliche Grundrechte-Charta eine wesentliche Stärkung der Stellung jedes einzelnen.
Scharf ging Gusenbauer mit den Klubobleuten Strache und Westenthaler ins Gericht. Die Sprache Straches sei bedenklich und unredlich, sagte er, und die FPÖ stehe offensichtlich für ein Österreich außerhalb Europas. Wenn Westenthaler die EU als einen Plattenbau Europas bezeichne, dann stelle er diese auf das Niveau der DDR. Das heutige freie Europa sei aber im Gegensatz dazu die Antwort auf das Regime. Die Ängste, die seit Jahren und bereits vor dem EU-Beitritt geschürt worden seien, hätten sich in keiner Weise bewahrheitet. Mit Angstmache sei keine Zukunft Europas zu gestalten. Hinter dem Ruf nach einer Volksabstimmung verberge sich das Streben der FPÖ nach einem Austritt aus der Union. Ein Politiker, der nur Ängste vermehrt, indem er versucht, diese mit Unwahrheiten zu untermauern, handle verantwortungslos, unredlich und unehrenhaft. Dezidiert stellte der Bundeskanzler fest, dass es kein Verfassungsdiktat gebe und nichts aufoktroyiert werde.
Europa beruhe auf der Weiterentwicklung anhand von Kompromissen. Und auch wenn man mehr wünsche, dann müsse man zu den Kompromissen stehen, wenn sie in die richtige Richtung gehen. Der Vertrag von Lissabon sei ein richtiger und notwendiger Schritt für Österreich und Europa, und die Bundesregierung wolle den erfolgreichen Weg für ein soziales und demokratisches Europa fortsetzen. Keineswegs wolle man die Isolation Österreichs.
Abgeordneter Dr. WITTMANN (S) hielt es für ein gefährliches Argument zu behaupten, dass die Mechanismen der repräsentativen Demokratie undemokratisch sind. Seiner Meinung nach ist die Aufregung um den Vertrag auch künstlich, da dieser bereits der dritte neben jenen von Amsterdam und Nizza seit dem Beitritt Österreichs ist und auch kein anderes Gewicht als die Genannten habe. Würde man nicht ratifizieren, so würde der wesentlich schlechtere Vertrag von Nizza weiter gelten, warnte Wittmann. Abgeordneter Strache suggeriere jedoch, dass die Nichtunterzeichnung zum Austritt Österreichs führen könne. Wittmann brachte auch kein Verständnis für die ablehnende Haltung von Abgeordnetem Bösch auf, da dieser ursprünglich dem EU-Verfassungsvertrag zugestimmt hatte.
Wittmann bekräftigte, dass sich in der Neutralitätsfrage nichts ändere, da Österreich in allen Beistandsverpflichtungen die Souveränität behalte, über die Art der Hilfe selbst zu entscheiden. Was den Transit oder den EUATOM-Vertrag betrifft, so enthalte der Vertrag von Nizza keine anderen Bestimmungen als jener von Lissabon. Die Beitragszahlungen hätten auch nichts mit dem Vertrag zu tun. Lehne man den Vertrag von Lissabon ab, so verzichte man auf größeren sozialen Schutz in der EU und auf den Zugang von sozialen Grundrechten. Die Weiterentwicklung Europas den ÖsterreicherInnen zu verweigern, sei schändlich und die Verunsicherung der Bevölkerung durch gezielte Desinformation und Unwahrheiten unverantwortlich.
Der Zweite Präsident des Nationalrats Dr. SPINDELEGGER (V) rückte den Aspekt der Volksabstimmung in den Mittelpunkt seiner Ausführungen. Sie stehe derart im Zentrum der Diskussion, dass man eigentlich gar nicht mehr wisse, worüber abgestimmt werden soll, bemerkte er. In der Öffentlichkeit würden enorm viele Unwahrheiten verbreitet und damit Ängste geschürt, stellte Spindelegger mit großem Bedauern fest, und darüber könne man nicht abstimmen. Erschreckend sei die Tatsache, dass 80 % der Bevölkerung nichts über den Vertrag wüssten, 66 % aber eine Volksabstimmung verlangten, und hier bestehe ein Zusammenhang.
Die Volksabstimmung sei verfassungsrechtlich nicht zwingend, und das hätten sogar die Experten der FPÖ im Verfassungsausschuss festgestellt. Selbstverständlich könnte man dennoch eine solche abhalten, aber das entspreche nicht dem repräsentativen System in Österreich. Wolle man dieses System nach dem Vorbild der Schweiz ändern, dann sei dies aber eine andere Debatte. Er halte jedoch den österreichischen Weg für den besseren. Eine aus parteipolitischen Gründen geforderte Volksabstimmung lehnte Spindelegger ab.
Er empfand die Diskussion insofern als absurd, als viele von den Gegnern geforderte Änderungen im Vertrag enthalten sind. So würden erstmals Bürgerrechte verankert und die MRK komme zur Anwendung. Die nationalen Parlamente hätten erstmals die Möglichkeit, zu einem Kommissionsvorschlag nein zu sagen, und das europäische Parlament werde erstmals voll in die Gesetzgebung eingebunden. Auch Spindelegger unterstrich, dass die Neutralität und die österreichische Sicherheitspolitik vom Vertrag unberührt bleiben und er zeigte sich insbesondere erfreut darüber, dass im Vertrag die soziale Marktwirtschaft zum Prinzip erhoben wird. Abschließend appellierte der Zweite Präsident des Nationalrats, in der Debatte wieder mehr zur Sache zurück zu kehren.
Die Dritte Präsidentin des Nationalrats Dr. GLAWISCHNIG-PIESCZEK (G) kritisierte zunächst die Bundesregierung, sie habe die Bevölkerung nicht informiert. Wer keinen Diskurs führe, werde mit demagogischen Kampagnen konfrontiert und schaffe keine Öffentlichkeit, sagte sie. Die Abgeordneten von FPÖ und BZÖ hätten ihre Glaubwürdigkeit verloren, zumal viele von ihnen für die Erweiterung der EU und den Verfassungsvertrag gestimmt hätten und heute so täten, als wären sie nicht dabei gewesen.
Glawischnig-Piesczek setzte sich mit der Forderung nach Einstimmigkeit im Umweltrecht auseinander und befürchtete, dass dieses verhindern würde, notwendige Umweltnormen in Europa zu schaffen. Nur dem europäischen Umweltrecht sei es beispielsweise zu danken, dass sich die Umweltsituation in den an Österreich angrenzenden neuen Mitgliedsstaaten stark verbessert habe. Sie verteidigte auch vehement die Niederlassungsfreiheit, denn alles andere würde eine weitere Teilung Europas bedeuten.
Ihre Ablehnung der Volksabstimmung begründete die Dritte Nationalratspräsidentin damit, dass es nicht angehen könne, dass eine kleine Gruppe den anderen einen Weg aufzwingt. Das wäre Diktatur, sagte sie. Sie könne den Vertrag mit bestem Wissen und Gewissen ratifizieren, denn das europäische Bürgerbegehren ermögliche beispielsweise eine Kehrtwende bei EURATOM. Glawischnig-Piesczek wies auch auf die für alle in Europa geltende Grundrechte-Charta hin, auf die neuen Kompetenzen beim Klimaschutz und auf die sozialen Ziele, wodurch die EU nun nicht mehr nur ein Wirtschaftsraum sein werde.
Die Kampagne der FPÖ bezeichnete sie als demagogisch, populistisch und übel. Die FPÖ nütze die Ängste der Bevölkerung eiskalt aus. Der Vergleich des Reformvertrags mit dem Jahr 1938 durch Strache sei unerträglich und stelle eine Verhöhnung aller Opfer dar. Die Grünen würden für weitere Verbesserungen in Europa kämpfen und zwar für eine drastische Weiterentwicklung der Energiepolitik, für eine Revision des EURATOM-Vertrags, für eine Stärkung der Sozialunion und der Friedensorientierung.
Abgeordnete ROSENKRANZ (F) bekräftige die Forderung der FPÖ nach Abhaltung einer Volksabstimmung. Dafür gebe es gute Argumente, unterstrich sie, schon allein aus verfassungsrechtlichen Gründen sei eine Volksabstimmung geboten.
Rosenkranz erinnerte daran, dass es sich beim Reformvertrag bereits um den zweiten Anlauf für eine EU-Verfassung handle, nachdem der erste Versuch durch Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden gescheitert sei. Der nunmehrige Reformvertrag sei zu 95 % mit der ursprünglichen EU-Verfassung ident, kritisierte sie, obwohl diese abgelehnt worden sei. Auch dieser Vertrag schreibe den Vorrang von EU-Recht vor dem Recht der Mitgliedsstaaten fest.
Rosenkranz fragte sich, warum die Regierungsparteien eine Volksabstimmung in Österreich scheuten, wenn der Vertrag so gut sei, wie sie behaupten. Sie ortet eine tiefe Kluft zwischen Regierung und Volk. Den Gegnern des Reformvertrags würde entweder "Dummheit" oder eine schlechte Gesinnung unterstellt. Das Argument, die EU verhindere Kriege, ist für Rosenkranz nicht schlüssig, Österreich wäre, wie sie erklärte, auch ohne EU in keinen Krieg verwickelt.
Abgeordneter SCHEIBNER (B) betonte, der EU-Reformvertrag sei weder "eine Katastrophe und der Untergang Österreichs" noch "der große Segen". Vielmehr handle es sich um "einen Kompromiss vom Kompromiss", der insofern notwendig sei, als die EU aufgrund der Erweiterung neue Spielregeln brauche. Der Vertrag "ist besser als das, was wir jetzt haben", räumte Scheibner ein, auch wenn er sich nach der "jahrelangen Denkpause" etwas Vernünftigeres und Lesbareres erwartet hätte.
Besonders positiv beurteilte Scheibner die im Vertrag verankerte Beistandsgarantie. Sie stellt ihm zufolge "zumindest am Papier" sicher, dass die gesamte EU mit all ihren Kapazitäten für die Sicherheit Österreichs bürgt.
Den Gegner des EU-Reformvertrags warf Scheibner vor, mit falschen Behauptungen zu agieren. Österreich könne den negativen Auswirkungen der Globalisierung nicht allein entgegentreten, warnte er, niemanden würde interessieren, wenn Österreich etwa ein Ende der Kinderarbeit in Asien verlange. Hier sei die EU gefordert. Die Regierung macht es sich seiner Auffassung nach aber zu leicht, indem sie die Bevölkerung nicht einbinde und nicht informiere.
Trotz seiner grundsätzlich positiven Haltung zum Reformvertrag kündigte Scheibner allerdings an, diesen bei der heutigen Abstimmung abzulehnen. Als Grund nannte er den Zeitpunkt der Ratifizierung, der eine Volksbefragung in Kärnten untergrabe. Ein von Scheibner namens des BZÖ eingebrachter umfangreicher Entschließungsantrag zielt auf eine Neuverhandlung eines "Vertrags für Europa" und eine generelle Verpflichtung zur Durchführung von Volksabstimmungen über grundsätzliche Fragen der Europäischen Integration ab.
Außenministerin Dr. PLASSNIK konstatierte, in den letzten Tagen habe es viele Stimmen der Wut, des Zorns, der Ohnmacht und der Angst gegeben. "Dafür gibt es keinen Grund", versicherte sie, vielmehr sei es angebracht, Unsicherheit durch Zuversicht zu ersetzen. Der Vertrag von Lissabon sei, so die Außenministerin, "gut für Österreich". Er mache die EU demokratischer und handlungsfähiger und sei eine gute Weiterentwicklung der Rechtsgrundlagen der Union. Das Friedensprojekt Europa sei noch nicht vollendet, warnte Plassnik, "schauen Sie auf den Balkan".
Plassnik nannte insbesondere drei Gründe, die für den Reformvertrag sprechen. Die EU müsse sich in der Welt behaupten, die EU müsse ihre Identität stärken und die EU müsse Zukunftskompetenz entwickeln, skizzierte sie. Für alle drei Herausforderungen sei der Reformvertrag die richtige Antwort. Gleichzeitig machte die Außenministerin geltend, dass kleinere und mittlere Staaten in Europa überproportional Gewicht hätten.
"Ausstiegsphantasien" wertete Plassnik als realitätsfern. Ein Spiel mit Ängsten bringe weder Österreich noch die EU weiter. Zur Frage der Abhaltung einer Volksabstimmung merkte die Ministerin an, "ein Fleckerlteppich nationaler Referenden nutzt nichts".
Kritik an mangelnder Informationsarbeit der Regierung wies Plassnik zurück. Ihrer Meinung nach ist es nicht zuviel verlangt, zum Telefon zu greifen, einen Brief zu schreiben oder auf eine Homepage zu klicken. "Wissensverweigerer" werde es aber immer geben.
Abgeordnete Mag. GROSSMANN (S) führte aus, bei der heutigen Abstimmung gehe es darum, ob man auf EU-Ebene mit den bestehenden schlechten Verträgen weiterarbeiten wolle, oder ob man seine Zustimmung zu neuen, besseren Verträge gebe. Damit die Europäische Union das leisten könne, was sich die Menschen von ihr erwarten, brauche es eine Reform, bekräftigte sie.
Wenn man bedenke, dass die EU als reine Wirtschaftsgemeinschaft gegründet worden sei und in der Vergangenheit auch vorwiegend als eine solche agiert habe, müsse man es, so Grossmann, umso mehr als Fortschritt sehen, dass mit dem Reformvertrag ein Zwischenschritt zu einer Sozialunion gesetzt werde. Mit Ängsten der Menschen zu spielen und sie durch Unwahrheiten zu verunsichern, wertete sie als "zutiefst unseriös und schäbig". Alle österreichischen Experten hätten im Verfassungsausschuss versichert, dass die EU durch den Reformvertrag kein Bundesstaat werde, betonte die Abgeordnete.
In Richtung Abgeordnetem Scheibner hielt Grossmann fest, dessen Argumentation und Abstimmungsverhalten stimmten nicht überein. Sie äußerte die Vermutung, dass Scheibner den Reformvertrag nur deshalb ablehne, weil das BZÖ "am Gängelband der Kärntner Regionalpolitik hängt".
Abgeordnete Dr. KARL (V) meinte, Europa sei zu wichtig, um es durch Angstparolen schlecht zu machen. Angst verschließe den Blick vor den Chancen. Doch gerade die EU biete eine Fülle von Chancen, insbesondere in der Wissenschaft. So sei die Teilnahme an europäischen Forschungseinrichtungen heute für Österreich nicht mehr wegzudenken, betonte Karl. Die Rednerin erwartete sich vom Lissabonner Vertrag überdies auch eine Forcierung der sozialen Komponente. Die Rolle der Sozialpartner werde eindeutig gestärkt, von einer Abschaffung der Kollektivverträge könne keine Rede sein, sagte sie. Dem F-Klubobmann warf Karl vor, den Vertrag gar nicht gelesen zu haben und eine unseriöse Diskussion zu führen.
Abgeordnete Mag. LUNACEK (G) unterstrich, die Grünen wollten Europa zum Besseren verändern und seien daher für eine Ratifizierung des Vertrags. Fest stand für die Rednerin, dass die Macht der nationalen Regierungen beschränkt, die Rolle der Parlamente hingegen gestärkt werde. Als positiv verbuchte sie auch die Grundrechts-Charta inklusive der sozialen Rechte sowie die Regelung, wonach die öffentlichen Dienstleistungen auf der nationalen Entscheidungsebene verbleiben. Darüber hinaus rechnete Lunacek mit einer Stärkung der Gemeinsamen Außenpolitik sowie der Menschenrechte. In diesem Zusammenhang sah die Rednerin das Verhältnis der EU zu China als erste Nagelprobe. Sie forderte eine gemeinsame Position der Union als Reaktion auf die Politik Pekings in Tibet und insbesondere einen Boykott der Eröffnungsveranstaltung.
Abgeordneter Mag. HAUSER (F) stellte die Frage in den Raum, warum die Regierung keine Volksabstimmung zulasse, "wo doch eh alles so toll ist". Faktum war für Hauser, dass die Löhne und Gehälter seit 1998 in Österreich real gesunken sind. Die Menschen seien mit der sozialen Entwicklung zu Recht nicht zufrieden. Der Redner empörte sich vor allem darüber, dass Sonderleistungen des österreichischen Sozialsystems, wie Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und Gesundheitsleistungen, nun allen europäischen Bürgern offenstünden.
Abgeordneter Mag. DARMANN (B) bemerkte, die repräsentative Demokratie werde zwar von allen Sprechern der Regierungsparteien und der Grünen immer wieder in ihren Reden strapaziert, auf den Umstand, dass nur 14 % der Österreicher einen Alleingang des Parlaments wünschen, vergesse man dabei aber. In einem Entschließungsantrag forderte der Redner die Abhaltung einer bundesweiten Volksbefragung über den Lissabonner Vertrag.
Vizekanzler Mag. MOLTERER warf der FPÖ vor, das Ergebnis der Volksabstimmung von 1994 nicht zu akzeptieren und in Wahrheit einen Austritt aus der EU anzustreben. Die Freiheitlichen hätten sich damit längst von ihrer staatspolitischen Verantwortung verabschiedet. Die ÖVP werde dieser Haltung konsequent entgegentreten und der FPÖ nicht die Zukunft des Landes überlassen, kündigte Molterer mit Nachdruck an.
Die FPÖ wolle offenbar nicht zur Kenntnis nehmen, was man in den letzten Jahrzehnten in Europa alles an Fortschritten erreicht habe. So habe die EU die Wiedervereinigung Europas ermöglicht, der europäische Einigungsgedanke habe den Kommunismus überwunden, erinnerte Molterer. Das alles scheine die FPÖ zu negieren. Die Freiheitlichen würden rot-weiß-rot so interpretieren, dass sie nicht über den Tellerrand blicken, fuhr Molterer fort. Dabei werde vergessen, dass Österreich die internationalen Herausforderungen nicht im Alleingang bewältigen könne. Für ein selbstbewusstes Österreich sei Europa die einzige Zukunftsperspektive. Gerade in Bereichen wie Umweltschutz oder bei den sozialen Grundrechten agiere die EU federführend auf der Welt. Der Vertrag sei nicht die Lösung aller Fragen, er bringe aber wesentliche Fortschritte, stand für Molterer fest. Ein Nein wäre keine Antwort für die Zukunft Österreichs.
Abgeordneter PRÄHAUSER (S) fühlte sich an die Diskussion über die Schildläuse erinnert und warf den Vertragsgegnern vor, wie 1994 auch heute wieder mit absurden Argumenten zu operieren. Er trat vor allem der Behauptung entgegen, der Vertrag würde das Ende der Neutralität bedeuten.
Abgeordneter DONABAUER (V) forderte eine Rückkehr zur Sachlichkeit und meinte, Österreich sei auf weiten Strecken ein Gewinner des Vertrags. Als klare Vorteile sah er vor allem die Sicherung von Frieden und Wohlstand, aber auch die Bestimmungen über die Daseinsvorsorge.
Abgeordneter Dr. PILZ (G) meinte, er könne keinen Grund sehen, sich als Parlamentarier seiner Verantwortung zu entziehen und sich hinter dem Schein einer direkten Demokratie zu verstecken. Mit Nachdruck wies auch er Behauptungen zurück, wonach der Vertrag die Neutralität abschaffe. Einfach lesbar und verstehbar enthalte der Vertrag vielmehr die Bestimmung, dass Neutrale zu nichts gezwungen werden können und militärische Aktionen durch ein Veto verhindern können, betonte Pilz. So eine starke Position hätten die neutralen Staaten noch nie gehabt. Insgesamt gilt es nun nach Meinung des Redners, die Möglichkeiten des Vertrags zu nützen. Die Bundesregierung forderte Pilz auf, eine offensive Position einzunehmen, auf die Ängste der Bürger zu reagieren und sich nicht immer auf Brüssel auszureden.
Abgeordneter KICKL (F) hielt Misstrauen gegenüber dem Vertrag für angebracht und äußerte insbesondere Zweifel hinsichtlich der Aussagen im sozialen Bereich, wobei er vor allem eine Anpassung der Sozialstandards nach unten befürchtete. Der Vertrag vertrete eine neoliberale Haltung, spreche viel von Wettbewerb, aber nichts von der Sicherung des hohen sozialen Niveaus, warnte Kickl.
Abgeordneter DOLINSCHEK (B) meinte, die EU mache es sich zu leicht, wenn sie behaupte, der Reform-Vertrag bringe etwas ganz anderes als die in einigen Ländern abgelehnte EU-Verfassung. Auch Dolinschek wandte sich gegen die Senkung sozialer Standards und von Arbeitnehmerschutzrechten und trat nachdrücklich dafür ein, eine Volksabstimmung über diesen Vertrag abzuhalten. Es wäre generell wünschenswert, dem Volk 14 Jahre nach dem EU-Beitritt Gelegenheit zu geben, seine Meinung über die Erfahrungen mit der EU zum Ausdruck zu bringen. Für die Eile bei der Ratifizierung des Reformvertrags sah der Abgeordnete keinen Grund und kritisierte, dass dadurch auch Rechte der Bundesländer auf Information und Stellungnahme unterlaufen würden.
Bundesministerin Dr. BERGER (S) bekundete als ehemaliges Mitglied des Europäischen Verfassungskonvents ihre Freude über die bevorstehende Ratifizierung des EU-Reformvertrags. Die justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit werde durch diesen Vertrag aufgewertet, ein Grundrechtskatalog für die Union in Kraft gesetzt und die legistischen Verfahren in der EU wesentlich vereinfacht und beschleunigt. Für die BürgerInnen bringen diese Neuerungen wesentliche Fortschritte, zeigte sich die Justizministerin überzeugt und nannte als Beispiele wesentliche Verbesserungen beim grenzüberschreitenden Konsumentenschutz, bei grenzüberschreitenden Zivilrechtsverfahren sowie in der Arbeit von Europol und der Europäischen Staatsanwaltschaft. Zugleich kommt es zu einem Demokratisierungsschub im Bereich der justiziellen und polizeilichen Zusammenarbeit. Die Ministerin begrüßte auch die Modernisierung des Grundrechtskatalogs, etwa im Bereich der Gentechnologie, außerdem werde das Streikrecht ausdrücklich verankert. Verfahrensrechtliche Vereinfachungen in der europäischen Gesetzgebung und in der Komitologie und der Ausbau demokratischer Rechte bringen mehr Rechtsstaatlichkeit, mehr Demokratie und mehr Rechte für jeden Bürger Europas, schloss die Ministerin.
Abgeordneter DDr. NIEDERWIESER (S) wandte sich gegen die Kampagne der "Kronen Zeitung" gegen den EU-Reformvertrag, dadurch dürften sich die Abgeordneten dieses Parlaments nicht daran hindern lassen, ihre Aufgabe bei der Ratifizierung des EU-Reform-Vertrags zu erfüllen. Die heutige Entscheidung sei im Verfassungsausschuss hervorragend vorbereitet worden, sagte Abgeordneter Niederwieser, der einen S-V-G-Entschließungsantrag vorlegte, der jedem europäischen Bürger das Recht zusprach, den Text des Vertrags unentgeltlich zu erhalten.
Auch Abgeordneter Mag. DONNERBAUER (V) bekannte sich nachdrücklich zum Ausbau der Demokratie in der EU, zur stärkeren Mitbestimmung des EU-Parlaments, zur Einrichtung einer effizienteren und schlankeren Organisation der Union und zur Stärkung der Bürgerrechte. Donnerbauer begrüßte die Verbesserung der justiziellen und polizeilichen Zusammenarbeit in Europa und warnte vor dem Irrglauben, Nationalstaaten könnten den Kampf gegen die international organisierte Kriminalität auf sich allein gestellt erfolgreich führen - dazu brauche es die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Polizeibehörden und den Ausbau von Europol. All diese Instrumente werden durch den Reformvertrag gestärkt, das sei im Interesse der Bürger Europas, auch FPÖ und BZÖ sollten daher zustimmen, schloss Donnerbauer.
Abgeordnete Dr. MOSER (G) kündigte ihr kritisches Ja zum Reformvertrag von Lissabon an. Ihre demokratiepolitischen Bedenken gegen die EU bestünden nach wie vor, sagte die Rednerin, räumte aber ein, dass der Reformvertrag Fortschritte bringe. Künftig werde es für Europa wichtig sein, die Grundrechte weiter zu entwickeln. Als Beispiele für demokratiepolitische Defizite der EU nannte die Rednerin die Unmöglichkeit, gegen den Euratom-Vertrag Einspruch zu erheben und erinnerte an den Transitvertrag, der es nicht erlaubt habe, dem Straßenverkehr die von diesem verursachten externen Kosten anzurechnen. Großen demokratiepolitischen Handlungsbedarf sah die Rednerin in der Europäischen Union bei der Transit- und Anti-AKW-Politik sowie auf dem Weg zu einer europäischen Umwelt- und Sozialunion.
Abgeordneter Dr. ASPÖCK (F) erinnerte daran, was den BürgerInnen vor der Volksabstimmung über den Beitritt zur EU alles an Informationen von der damaligen Bundesregierung vorenthalten worden sei: die zeitliche Beschränkung des Transitvertrags etwa oder die bereits im Maastricht-Vertrag vorgesehenen Battle-Groups, wodurch die Neutralität eingeschränkt worden sei. Da die Bedenken gegen den EU-Reformvertrag nicht ausgeräumt seien, beantragte der Abgeordnete die Zurückverweisung des Vertrags an den Verfassungsausschuss.
Abgeordneter BUCHER (B) bekannte sich als Vertreter der Wirtschaft zum EU-Beitritt Österreichs, kündigte aber ein konstruktives Nein zum vorliegenden Reformvertrag an, weil das BZÖ für eine direkte Einbindung der Bevölkerung in diese Entscheidung eintrete. Die Bundesregierung hätte die Chance nützen sollen, die Bürger zu informieren und sie von der EU-Reform zu überzeugen. Die Politik habe es generell verabsäumt, der Bevölkerung die EU verständlich zu machen und näher zu bringen. Kärnten gehe mit der Einbindung der Bürger in die EU-Politik den richtigen Weg, sagte Bucher.
Abgeordneter MARIZZI (S) sprach von einer interessanten Plenardebatte über die EU und trat der Auffassung des Abgeordneten Aspöck entgegen, die Neutralität Österreich sei durch den Maastricht-Vertrag beeinträchtigt worden. Marizzi sah den EU-Beitritt Österreichs allein dadurch bestätigt, dass Österreich heute eine der erfolgreichsten Volkswirtschaften im stärksten Wirtschaftsraum der Welt sei. So notwendig eine Volksabstimmung aus verfassungsrechtlicher Sicht beim EU-Beitritt gewesen sei, bei der vorliegenden EU-Reform sei sie nicht notwendig, sagte Marizzi, der sich als ein glühender Anhänger der europäischen Idee zeigte, sie bringe den europäischen Bürgern Frieden und Wohlstand.
Abgeordneter Mag. KUKACKA (V) sagte ein klares Ja zum EU-Reformvertrag, weil sich die EU als Garant für Frieden, Demokratie, intakte Umwelt und eine funktionierende soziale Marktwirtschaft erweise. Es gebe keine vernünftige Alternative zum europäischen Wirtschafts- und Sozialmodell, sagte Kukacka und wandte sich gegen die Slogans der EU-Gegner, die nicht erkennen wollten, dass es in Zukunft notwendig sei, österreichisch und europäisch zugleich zu denken und zu handeln. Die wahren Realisten seien die europäischen Idealisten, zitierte Abgeordneter Kukacka Helmut Kohl und erteilte jeglichem Chauvinismus eine Absage.
Abgeordnete Mag. WEINZINGER (G) zeigte sich bereit, seriöse Argumente von EU-Kritikern ernst zu nehmen und kritisierte das Demokratiedefizit der EU und den profitgesteuerten Sozialabbau. Auch mahnte die Rednerin eine gemeinsame EU-Außenpolitik, die den Grund- und Menschenrechten entspreche ein, wie sie nun in der EU verankert werden. In diesem Sinne hielt es die Abgeordnete für unmöglich, seitens der EU gegenüber China "politics as usual" zu betreiben. Die Rednerin verwies auf die von Amnesty International dokumentierten Menschenrechtsverletzungen und Folterungen im Vorfeld der Olympiade in China und forderte in einem Entschließungsantrag die Bundesregierung zur Kritik am Vorgehen chinesischer Behörden gegen friedliche Demonstranten in Tibet auf. Auch sollte die Regierung auf die Freilassung Gefangener drängen und Menschenrechtsverletzungen scharf kritisieren. Die Autonomie Tibets und die Menschenrechte der TibeterInnen seien zu wahren und Gespräche zwischen China und dem Dalai Lama zu führen. Andernfalls sollte Österreich auf eine Entsendung von Repräsentanten zur Eröffnung der Olympiade verzichten. An Nationalratspräsidentin Prammer appellierte die Rednerin, ihren Entschließungsantrag in Verhandlung zu nehmen.
Demgegenüber bekannte sich Präsidentin PRAMMER zu einer engen Auslegung der Bestimmungen über die Zulässigkeit von Entschließungsanträgen und stellte fest, ein nur loser Zusammenhang zwischen dem Anliegen des Entschließungsantrags und dem Verhandlungsgegenstand - wie beim vorliegenden Entschließungsantrag der Grünen - reiche nicht aus, den Entschließungsantrag in Verhandlung zu nehmen.
In einer Wortmeldung zur Geschäftsordnung stellte Abgeordneter Dr. VAN DER BELLEN (G) fest, dass er die Entscheidung der NR-Präsidentin nicht akzeptieren könne, da es sich um einen Antrag zur europäischen Außenpolitik handle, der im Rahmen eines Tagesordnungspunkts, der sich ausschließlich auf EU-Themen bezieht, eingebracht wurde. Außerdem seien auch im S-V-G-Antrag eine Reihe von Punkten enthalten, die sich nicht unmittelbar auf einen Paragraphen des heute zu beschließenden Staatsvertrags beziehen. Er beantragte daher, eine Debatte über diese Entscheidung durchzuführen.
Abgeordneter SCHEIBNER (B) schloss sich den Einwendungen seines Vorredners an und stellte den Antrag, den G-Antrag zuzulassen und eine Debatte darüber durchzuführen. Angesichts der katastrophalen Zustände in Tibet wäre es wirklich blamabel, wenn der österreichische Nationalrat nicht einmal einen symbolischen Akt des Protests, der durch diesen Antrag ausgedrückt wird, setzt.
Abgeordneter Dr. STUMMVOLL (V) erinnerte daran, dass man sich in der letzten Zeit eher für eine strenge und rigide Auslegung der Geschäftsordnung entschieden hat. Wenn man sich einmal für eine Linie entschieden hat, dann sollte man auch dabei bleiben, urteilte er. Seine Fraktion unterstütze die Entscheidung der Nationalratspräsidentin.
Abgeordneter Dr. CAP (S) stellte einleitend fest, dass man ganz streng zwischen dem Inhalt eines Antrags und der präzisen Auslegung der Geschäftsordnung unterscheiden müsse. Es gebe daher keine Alternative zu den Schlussfolgerungen, die NR-Präsidentin Prammer gezogen hat.
Nationalratspräsidentin Mag. PRAMMER unterbrach sodann die Sitzung für eine kurze Stehpräsidiale. Danach erklärte die NR-Präsidentin, dass man bezüglich der Zulassung bzw. Nicht-Zulassung von unselbstständigen Entschließungsanträgen keinen Schritt weiter gekommen sei und die Frage offen bleibe. "Als Angebot zur Güte" werde sie jedoch den Antrag der Abgeordneten Weinzinger (G) zulassen.
Abgeordneter Dr. SCHÜSSEL (V) machte sodann das Angebot, bis zum Schluss der Sitzung einen gemeinsamen Antrag zu formulieren. Die Grünen sollten daher ihren Antrag zurückziehen; in den nächsten Wochen könnte dann in Form eines selbständigen Antrags eine gemeinsame Tibetlinie entwickelt werden.
Aus der Sicht der Freiheitlichen sollte hinsichtlich der Zulassung von Entschließungsanträgen vor allem eine transparente und für alle gleiche Linie von Seiten der Nationalratspräsidentin an den Tag gelegt werden, wünschte sich Abgeordneter Dr. BÖSCH (F). Was den EU-Verfassungsvertrag angeht, so fordere die FPÖ die Durchführung einer Volksabstimmung, da es in erster Linie um eine politische Entscheidung geht. Im Vordergrund stehe für ihn die ausführliche und gründliche Information der Bevölkerung über diese schwierige Materie, zumal derzeit kaum etwas über den Vertrag bekannt sei. Eine Volksabstimmung würde garantieren, dass die Für und Wider mehrere Wochen lang innerhalb der österreichischen Öffentlichkeit debattiert werden. Er halte den Reformvertrag für eine Verschleierungs- bzw. Mogelpackung, weil viele Dinge nicht direkt im Text enthalten sind und erst in einigen Anmerkungen und Zusatzprotokollen erwähnt werden. Dabei gehe es zum Beispiel um die weitere Betonung des Vorrangs des EU-Rechts, dessen Auswirkungen man in den letzten Monaten schon erleben konnte, etwa im Bezug auf den Universitätszugang von europäischen Bürgern, die verpflichtende Zulassung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln, die Atomkraft und die allfällige Abschaffung der Benes- und Avnoj-Dekrete.
Seit dem Beitritt Österreichs zur EU sei die Union kontinuierlich angewachsen und bestehe nun aus 27 Mitgliedern, erklärte Abgeordnete HAGENHOFER (S). Es war daher notwendig, eine neue Handlungsgrundlage auszuarbeiten, die nun in Form des vorliegenden Reformvertrags beschlossen werden soll. Sie erwarte sich dadurch, dass damit den Herausforderungen der Globalisierung der Wirtschaft besser entgegen getreten werden könne. Gerade für ein so exportorientiertes Land wie Österreich sei es wesentlich, dass der Reformvertrag mit Leben erfüllt wird. Ein positives Zeichen sei z.B., dass die EU nun gemeinsam gegen Dumpinglöhne vorgehen will.
Abgeordneter NEUGEBAUER (V) wünschte sich eine niveauvolle und faire Debatte über den Reformvertrag. Teilweise werden in den Medien aber völlig unrichtige Tatsachen verbreitet, bedauerte er. Heute war zum Beispiel in einer kleinformatigen Tageszeitung zu lesen, dass der EU-Vertrag das Streikrecht in Österreich obsolet machen soll; - "so einen Blödsinn habe er überhaupt noch nie gehört".
Abgeordneter DI Dr. PIRKLHUBER (G) pflichtete manchen Kritikern bei, wonach der Reformvertrag nicht ganz leicht lesbar sei und Schwächen bezüglich der Verständlichkeit habe. Er enthalte aber auch einige so essentielle Punkte, durch die es völlig klar sei, dass es sich um einen Schritt vorwärts handle. Als Beispiele nannte er die Verankerung der Grundrechtscharta und die Aufwertung des Europäischen Parlaments in wichtigen Bereichen wie der Landwirtschaft und der Lebensmittelversorgung.
Abgeordneter Mag. Dr. HAIMBUCHNER (F) war der Auffassung, dass innerhalb der österreichischen und der europäischen Bevölkerung Ängste hinsichtlich des EU-Reformvertrags vorhanden sind, sonst könnte man auch keine schüren. Er sei auch überzeugt davon, dass letztlich fundamentale Arbeitnehmerrechte wie das Streikrecht und der Entlassungsschutz in Zukunft eingeschränkt werden. Die FPÖ habe sich immer für ein Europa der Vaterländer, für eine europäische (Wirtschafts-)Gemeinschaft und für eine transnationale Zusammenarbeit ausgesprochen, betonte Haimbuchner, aber dafür brauche man keinen Reformvertrag.
Abgeordnete ABLINGER (S) wies ihren Vorredner darauf hin, dass es bei der Grundrechtscharta vor allem darum gehe, festzustellen, dass sie im Sinne des europäischen Gedankens für alle Länder gelten solle. Unrichtig sei auch, dass der Vertrag durchgepeitscht worden ist, zumal es nicht nur jahrelange und mühsame Verhandlungen, sondern auch mehrtägige Diskussionen im Verfassungsausschuss gegeben hat. Die wesentlichen Fortschritte liegen ihrer Meinung nach u.a. in der Stärkung der nationalen Parlamente sowie des Europäischen Parlaments, der Ausweitung der Kompetenzen des EuGH, der Stärkung der Bürgerrechte etc.
27 Länder mit 480 Millionen Bürgern brauchen neue Spielregeln, unterstrich Abgeordneter Dr. SONNBERGER (V). Der Reformvertrag sei notwendig, um Europa weiter erfolgreich entwickeln zu können. Österreich habe durch seine EU-Mitgliedschaft profitiert, war Sonnberger überzeugt, es haben sich nicht nur die Exporte vervielfacht, auch bei den Arbeitsplätzen gab es einen Zuwachs von 150.000. Man müsse der Bevölkerung erklären, dass zwar viel an die EU bezahlt werde, aber Österreich bekomme auch wieder sehr, sehr viel zurück.
Abgeordneter DI KLEMENT, MAS (F) sprach von einer "Salamitaktik" in der EU, da Stück für Stück die Demokratie beschnitten und das Volk entmündigt werde. Er frage sich zudem, warum es nicht möglich war, den Vertrag anders, vor allem lesbarer und verständlicher zu gestalten, sodass auch der einfache Bürger alles nachvollziehen könne. Klement war überzeugt davon, dass bei einer Volksabstimmung derzeit die Mehrheit der Österreicher dagegen stimmen würde. Es gebe auch genug Kritikpunkte, führte Klement weiter aus, wie etwa die Aushöhlung der Nationalstaaten, die Forcierung eines Zentralismus sowie eine Politik, bei der nicht der Mensch im Mittelpunkt steht, sondern die Profitmaximierung der Konzerne.
Abgeordneter FAZEKAS (S) unterstrich die Bedeutung der EU als Wertegemeinschaft. Die FPÖ führe eine Austrittskampagne und das BZÖ verfolge offenbar eine Generalstrategie, um wieder über die Wahrnehmungsgrenze hinaus zu kommen, kritisierte er. Als wesentliches Element des Reformvertrags bezeichnete Fazekas die Stärkung der Kommunen und die Wahrung der kommunalen Selbstverwaltung. Er wies auch auf die verbesserten Möglichkeiten der Subsidiaritätskontrolle sowie auf die Verankerung der Daseinsvorsorge hin.
Abgeordnete GRANDER (V) widmete sich der erfolgreichen Tätigkeit des Europäischen Sozialfonds. Als Beispiel nannte sie die Förderungen zur Qualifizierung der Frauen, die durch das AMS ausgeschüttet worden seien und die große Erfolge gezeitigt hätten. Die EU stelle einen riesigen Arbeitsmarkt dar, und diese Freizügigkeit werde von den ÖsterreicherInnen auch genützt. Alles in allem sei der Reformvertrag gut für Österreich, sagte sie.
Abgeordneter NEUBAUER (F) meinte, der 9. April werde als "Schwarzer Tag" in die Geschichte eingehen. 80 % der Bevölkerung seien gegen den Vertrag, die Politik fahre jedoch einfach drüber. Neubauer kritisierte vor allem den ORF, denn dieser habe "in DDR-Manier" keinerlei Aufklärung betrieben. Vielmehr sei die Berichterstattung von Desinformation und Manipulation geprägt gewesen. Nur 7 % der ÖsterreicherInnen fühlten sich als EuropäerInnen, kritisierte er weiter, und die Beistandsverpflichtung widerspreche der Neutralität.
Abgeordneter PENDL (S) hielt fest, dass man sich mit dem Reformvertrag am Boden des B-VG befinde. Die Behauptung, der Ratifizierungsprozess sei undemokratisch, könne man nicht stehen lassen. Seit acht Jahren werde darüber diskutiert, weshalb man nicht von einem "Drüberfahren" reden könne. Der Vertrag sei ein Kompromiss der 27 Mitgliedstaaten und gehe in die richtige Richtung. Auch im Parlament würden bei Mehrparteienanträgen Kompromisse geschlossen. Als Bürgermeister hielt er es für wichtig, dass die Daseinsvorsorge gesichert ist. Er stimme daher mit Überzeugung zu, denn man brauche ein starkes und soziales Europa.
Abgeordneter PRASSL (V) erinnerte daran, dass der Reformvertrag Kapitel zu Energie, Umwelt, Klimaschutz und ländliche Regionen enthält. Der Vertrag gewährleiste einen funktionierenden Energiemarkt sowie die Versorgung der Bevölkerung. Aufgrund der Bestimmungen würden auch vermehrt erneuerbare Energiequellen gefördert. Man dürfe sich nicht fürchten, sondern müsse in den Regionen Maßnahmen ergreifen und "anpacken". Dass man damit Erfolg habe, zeige die Region um Fürstenfeld.
Abgeordneter WEINZINGER (F) stellte die Frage, warum sich die Regierung vor einer Volksabstimmung fürchtet, wenn sie doch von dessen positivem Inhalt überzeugt sei. Man fürchte sich aber mit gutem Grund, da die Bevölkerung von der EU enttäuscht sei, weil sie das Gefühl habe, dass ihr alles entgleitet. Weinzinger kritisierte in diesem Zusammenhang auch die Präsidentin, die den Antrag zu Tibet zunächst abgelehnt hatte. Grund dafür sei die Wirtschaftsmacht China, wo die globalen kapitalistischen Großkonzerne Interessen hätten. Diese beeinflussten in immer größer werdendem Ausmaß die EU.
Abgeordneter KRÄUTER (S) wies dies als grotesk zurück, da es sich um eine reine Geschäftsordnungsfrage gehandelt habe. Zurückkehrend zum EU-Thema meinte er, die Union sei eine großartige Idee und der Vertrag bringe erhebliche Fortschritte bezüglich Demokratie, Kontrolle und Sozialem mit sich. Selbstverständlich könnten bei einem Kompromiss nicht alle Wünsche erfüllt werden, und eine seriöse Kritik sei auch legitim. Inakzeptabel sei es aber, wenn PolitikerInnen irrationale Ängste schürten und Unwahrheiten verbreiteten.
Abgeordneter MURAUER (V) betonte, die EU habe Frieden und Menschenrechte gefestigt und vielen Menschen erst die Freiheit gebracht. Die Solidarität werde durch den Vertrag gefestigt, und wenn ein Staat in Bedrängnis gerate, so seien die anderen Staaten für ihn da. Österreich könne aber entscheiden, inwieweit man militärische Unterstützung leisten möchte. Sogar der EU-Abgeordnete Mölzer sage deutlich, dass der Vertrag nichts mit der Neutralität zu tun habe.
Abgeordneter Dr. KURZMANN (F) bezeichnete die FPÖ als die soziale Heimatpartei. Der Vorwurf des Bundeskanzlers, die FPÖ wolle den Austritt aus der EU, sei ein "demagogischer Untergriff". SPÖ, ÖVP und Grüne hätten Angst vor dem Volk, bemerkte Kurzmann und meinte, diese Haltung des "Drüberfahrens" erinnere ihn an Fürst Metternich. Man ignoriere damit nicht nur den Artikel 1 der Bundesverfassung, sondern auch den Artikel 44, der eine Volksabstimmung bei Gesamtänderung der Verfassung vorsieht. Ein Europa der Vaterländer sei nicht mehr zu erkennen, es handle sich eher um ein Europa der Eurokraten und der Großkonzerne. Die FPÖ lehne einen europäischen Bundesstaat ab, und der Verfassungsvertrag sei eine Mogelpackung, so sein Resümee.
Abgeordneter ZACH (S) hielt aus seiner Sicht fest, dass es kein stichhaltiges Argument gegen den Vertrag gebe. FPÖ und BZÖ stünden in der nationalen Abseitsfalle und strebten lediglich einen Selbstbedienungsladen auf Kosten anderer an. Das Festhalten am Einstimmigkeitsprinzip würde weiter Blockade bedeuten und beispielsweise Umweltmaßnahmen verhindern. Zach regte jedoch an zu überlegen, ob man nicht bei einer nächsten Vertragsänderung sich vorab durch ein Votum die Legitimation holen könnte. Schließlich bedauerte er, dass die Symbole aus dem Vertragstext wieder herausgefallen sind.
Abgeordneter ESSL (V) unterstrich, die EU bedeute Frieden, mehr Wirtschaftskraft, mehr Arbeitsplätze und mehr Sicherheit. Sie sei nicht perfekt und es gebe nicht nur Positives. Der Vertrag bringe aber Vorteile für Österreich und mache die EU handlungsfähiger, moderner, umweltbewusster und sozialer und stärke darüber hinaus die Gemeinden und Regionen. Er verteidigte den Ratifizierungsprozess indem er betonte, Abgeordnete seien gewählt, um zu entscheiden und Verantwortung zu tragen.
Abgeordneter GROSSRUCK (V) mutmaßte, FPÖ und BZÖ seien nicht aus grundsätzlichen Gründen gegen den Vertrag, sondern sie wollten lediglich mit Angstmache Stimmen gewinnen. Er wies auf die positive Rolle der EU während des Kriegs im ehemaligen Jugoslawien hin und merkte an, die aus Amerika kommende Wirtschaftskrise könne nur durch die EU gemeistert werden. Jedes einzelne Land würde es "zerreißen".
Abgeordnete Mag. HAKL (V) warf der FPÖ und dem BZÖ Feigheit vor. Vor allem die FPÖ traue sich nicht, einen Antrag auf Austritt zu stellen und schiebe deshalb die Volksabstimmung vor. SPÖ, ÖVP und Grüne nähmen aber die Verantwortung wahr und ratifizierten. Abschließend bekräftigte sie, dass die Todesstrafe ausnahmslos abgeschafft worden sei, und sie hob die Vorteile eines Europa ohne Grenzen hervor.
Abgeordneter Dr. BAUER (S) bezeichnete die EU als eine Chance für die Zukunft. Mit gemeinsamer Arbeit könne man mehr erreichen, als durch den Aufbau von Grenzen. Wenn man initiativ werde, so habe man Erfolg, das zeige sich beispielsweise in Niederösterreich. Dort habe man nach der Ostöffnung mit der EUREGIO eine wettbewerbsfähige, grenzüberschreitende Region geschaffen. Ziel sei nicht ein Europa der Konzerne und der Wirtschaft, sondern ein soziales Europa mit einer starken Wirtschaft.
Abgeordneter Mag. SCHIEDER (S) brachte einen SPÖ/ÖVP-Antrag zur Lage in Tibet ein.
Mag. KOGLER (G) kritisierte diesen Antrag, denn dieser enthalte nur diplomatische Wendungen und spreche sich nicht eindeutig für Tibet aus. Zur EU-Debatte meinte er, er sei nicht überrascht, dass die FPÖ hemmungslos propagiere. Leider aber verstecke sich die Bundesregierung hemmungslos, vermeide den Diskurs in der Öffentlichkeit und richte damit Schaden an. Die Zustimmung zum Vertrag sei, wie bei vielen, eine Abwägungsfrage. Er könne nach der Abwägung voll seine Zustimmung geben.
Der EU-Reformvertrag (Vertrag von Lissabon) erhielt in namentlicher Abstimmung die Zustimmung von 151 Abgeordneten und damit die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit. 27 Abgeordnete lehnten den Vertrag ab. Zuvor waren Anträge der FPÖ und des BZÖ, den Vertrag an den Verfassungsausschuss zurückzuverweisen, in der Minderheit geblieben.
Ebenfalls in der Minderheit blieb ein Entschließungsantrag der FPÖ betreffend Anordnung einer Volksabstimmung, für den 24 Ja-Stimmen bei 149 Nein-Stimmen abgegeben wurden, sowie zwei Entschließungsanträge des BZÖ betreffend Volksbefragung und betreffend Neuverhandlung eines Vertrags für Europa. Auch für den Entschließungsantrag der Grünen betreffend EU-Position zur Lage in Tibet fand sich keine Mehrheit.
Mehrheitlich angenommen wurden hingegen der gemeinsame Entschließungsantrag von SPÖ, ÖVP und Grünen betreffend Vertrag von Lissabon und die weitere Entwicklung der EU sowie der Entschließungsantrag der Koalitionsparteien betreffend die Lage in Tibet.
Schließlich nahm der Nationalrat die ablehnenden Berichte des Verfassungsausschusses und des Hauptausschusses über insgesamt fünf Anträge der Opposition zur Kenntnis. (Schluss EU-Vertrag/Forts. NR)
Links
- 407/A(E) - Verhalten des Bundeskanzlers im Zuge der Verhandlungen über einen "Vertrag zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft" am Europäischen Rat am 18. und 19. Oktober 2007
- 343/A(E) - Beibehaltung der österreichischen Neutralität
- 394/A - Bundes-Verfassungsgesetz,
- 465/A - Durchführung einer Volksbefragung gem. Art. 49b B-VG über den EU-Reformvertrag
- 417 d.B. - Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft samt Protokollen, Anhang und Schlussakte der Regierungskonferenz einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen (
- 284/A(E) - Erwirkung einer neuerlichen Ratifizierung in Form einer Volksabstimmung eines neu aufgelegten Vertrages für die Europäische Union
- 55/NRSITZ - 55. Sitzung des Nationalrats vom 9. April 2008