Nationalrat: Neuerlich Diskussion über Kindesmissbrauch
Dringliche Anfrage des BZÖ an die Justizministerin
Wien (PK) Bevor die vorsitzführende Präsidentin PRAMMER Abgeordnetem Westenthaler das Wort zur Begründung der Anfrage erteilte, nahm sie zunächst zu gestrigen Aussagen des F-Abgeordneten Klement in der Debatte über den Dringlichen Antrag Stellung, in der er u.a. gesagt hatte, dass "wer für gleichgeschlechtliche Ehe und das Adoptionsrecht für homosexuelle Paare eintritt, sich indirekt des Kindesmissbrauchs schuldig macht". Auch wenn aufgrund der Geschäftsordnung ein Ordnungsruf jetzt nicht mehr möglich sei, so wolle sie dem Abgeordneten Klement eine Ermahnung erteilen, derartige Aussagen in Zukunft zu unterlassen, erklärte die NR-Präsidentin.
Seine Fraktion nehme dies so zur Kenntnis, erklärte Abgeordneter Dr. GRAF (F), gleichzeitig müsse aber auch der Abgeordneten Rudas (S),
die in Form von unflätigen Zwischenrufen den Kollegen Klement permanent an seinem Rederecht gehindert habe, eine Ermahnung erteilt werden.
Nationalratspräsidentin Mag. PRAMMER forderte Graf auf, die ganze Rede von Rudas zu lesen, eine derartige unflätige Bezeichnung sei dort nicht zu finden.
Abgeordneter Dr. CAP (S) gab zu bedenken, dass die von Prammer zitierte Aussage von Klement einen Straftatbestand erfülle; und dies sei absolut nicht akzeptabel. Es wäre ihm sehr recht, wenn Abgeordneter Klement diese Äußerung zurückziehe.
Abgeordneter ÖLLINGER (G) bedankte sich ausdrücklich für die Ermahnung von Seiten der NR-Präsidentin und ersuchte Klement, diese ungeheuerlichen Äußerungen zurückzunehmen.
Abgeordneter Dr. STUMMVOLL (V) war der Auffassung, dass eine Ermahnung in einem solchen Fall durchaus zulässig sei.
Abgeordneter Ing. WESTENTHALER (B) gab sich in der Begründung der Dringlichen Anfrage seiner Fraktion an die Justizministerin überzeugt, dass über das Thema Kindesmissbrauch gar nicht genug diskutiert und berichtet werden könne. Die gestrige Vorgangsweise der Freiheitlichen bei der Dringlichen Anfrage, wo Klubobmann Strache bei der Abstimmung gar nicht mehr im Haus war, schade dem Anliegen aber nur, kritisierte der BZÖ-Klubobmann. Seine Fraktion habe heute eine umfassende Dringliche Anfrage mit 45 sehr konkreten und direkten Fragen an die Frau Justizministerin vorgelegt, um den Wahrheitsbeweis zu erbringen, "dass in Österreich immer erst etwas passieren muss, bis etwas passiert". Außerdem solle das am Vortag skizzierte Maßnahmenpaket gleich einem Echtheits- und Ernsthaftigkeitstest unterzogen werden.
Westenthaler erinnerte daran, dass bereits am 17. Oktober 2007 eine Dringliche Anfrage zu diesem Thema eingebracht wurde, passiert sei aber nichts. Die Justizministerin habe auch keine Veranlassung dazu gesehen, etwa die Strafrahmen zu erhöhen oder neue Straftatbestände einzuführen. Seit diesem Zeitpunkt seien aber fünf schreckliche Fälle von Kindesmisshandlung bekannt geworden, die nun den nötigen öffentlichen Druck erzeugten. Am meisten diskutiert wurde über den kleinen Luca, führte Westenthaler weiter aus, dem aufgrund des Versagens eines "degenerierten, abgehobenen und realitätsfernen Systems" nicht rechtzeitig geholfen wurde. Wichtig wäre daher die Einführung einer Anzeigepflicht, denn wenn 10.000 angenommen Fällen nur 500 Anzeigen gegenüber stehen, dann könne etwas nicht stimmen.
Nicht einverstanden war Westenthaler auch mit dem Haftentlastungspaket, weil er in großer Sorge sei, dass sich darunter auch Sexualstraftäter befinden. In diesem Zusammenhang wies er auf eine Studie der Universität Linz hin, die festgestellt habe, dass 70 % der Sexualstraftäter in St. Pölten bedingt entlassen wurden, 38 % davon wurden wieder verurteilt. Ähnliche Zahlen gebe es auch in anderen Gefängnissen. Was die Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe betrifft, so sollte sie nicht nur auf wenige Ausnahmefälle beschränkt sein, sondern dies soll jeden betreffen, der ein Verbrechen an Kindern in schwerer Art und Weise begeht. Kritik übte Westenthaler auch daran, dass noch immer kein Bericht bezüglich der Umsetzung des Berufsverbots für Sexualstraftäter vorgelegt wurde. Ferner trat er dafür ein, dass die Sexualstraftäterdatei öffentlich zugänglich ist.
Das Schicksal des kleinen Luca habe alle sehr betroffen gemacht und viele Emotionen ausgelöst, meinte eingangs Bundesminister Dr. BUCHINGER. Das unermessliche Leid, das dem kleinen Kind zugefügt worden ist, werde zum Anlass genommen, um sich ehrlich darum zu bemühen, Schwachstellen im Hinblick auf den Schutz von Kindern zu suchen und weitere Verbesserungen in Angriff zu nehmen. Es gelte zu klären, warum es trotz eines engmaschigen Betreuungsnetzes von Jugendwohlfahrtsträgern, Kindergärten, Schulen, der Gesundheitsverwaltung, privaten Einrichtungen, Sportvereinen und vielen anderen gesellschaftlichen Einrichtungen immer wieder möglich sei, dass auf die Misshandlung von Kindern nicht ausreichend reagiert werde.
In der Folge ging Buchinger - in Vertretung der Justizministerin -auf die einzelnen Fragen ein und wies u.a. darauf hin, dass der Schutz der Kinder, der für die Bundesregierung ein prioritäres Anliegen darstelle, einen kooperativen Ansatz erfordere. Aufbauend auf die bereits bestehenden sehr guten Ansätze solle es zu einer weiteren Verbesserung des Instrumentariums der Gewaltprävention und auch der Verfolgung kommen. Die Justizministerin trete dabei für eine Revision und Vereinheitlichung der bestehenden gesetzlichen Anzeigepflichten ein und habe gestern auch einen konkreten Plan zur Behebung von Mängeln zur Diskussion gestellt. Dieser umfasst u.a. folgende Punkte: eine striktere Anzeigepflicht für alle mit Kindern befassten Berufen; die Möglichkeit des Aufschiebens des Hauptverfahrens, wenn damit das Kind vor weiterer Gewalt geschützt werden kann; mehr Handlungsspielraum für den Staatsanwalt im Hinblick auf die Sicherung von Beweismitteln und die Kontrolle des Verdächtigen (z.B. Weisungen, sich vom Wohnort fernzuhalten; Kontrollbesuche am Wohnort des Kindes, sozialtherapeutische Weisungen etc.); die Schaffung eines neuen Straftatbestands bei längerdauernden Gewaltbeziehungen; der Ausbau der Strafbestimmung des Quälens und Vernachlässigens von Kindern und wehrlosen Personen; die Einrichtung von Sonderzuständigkeiten für den Bereich der Gewalt an Kindern bei allen großen Staatsanwaltschaften; der Ausbau der Jugendgerichtshilfe; die stärkere Betonung des Bereichs Gewaltprävention in der Richterausbildung; der Ausbau der Opferrechte im Zivilverfahren analog zum Strafverfahren und die Verlängerung der Geltungsdauer von einstweiligen Verfügungen des Familiengerichts.
Die Justizministerin bekenne sich dazu, dass Strafrecht ein unverzichtbarer Bestandteil eines sinnvollen Schutzes von Kindern vor Gewalt ist, führte Buchinger weiter aus. Das Strafrecht könne aber nur dann seine Aufgabe erfüllen, wenn auch Rahmenbedingungen für eine menschenwürdige und eine die Interessen der Opfer berücksichtigende Strafverfolgung geschaffen werden. Die Justizministerin erwarte sich durch dieses opferzentrierte Verfahren eine deutliche Aufhellung der Dunkelfälle, weil Opfer dann eher bereit sein sollten, sich an Strafverfolgungsbehörden zu wenden.
Buchinger informierte weiters darüber, dass seit dem 11. Jänner 2007 11.800 Insassen entlassen wurden, davon 1.569 bedingt. Im selben Zeitraum wurden 88 Insassen bedingt entlassen, die eine einschlägige Verurteilung nach dem 10. Abschnitt des Strafgesetzbuches aufweisen. Seit 11.1.2007 gab es insgesamt 2.165 Freigänger, wobei durchschnittlich täglich zwölf Freigangstermine (Mehrfachzählungen sind möglich) pro Justizanstalt durchgeführt werden. Was die Rückfallshäufigkeit betrifft, so könne eine exakte Prognose nicht angestellt werden, bedauerte Buchinger. Das spezielle Rückfallsrisiko liege nach den übereinstimmenden wissenschaftlichen Erkenntnissen bei Sexualstraftätern zwischen 10 % und 20 % und sei eher geringer als in anderen Deliktsbereichen. Die bereits etablierte und wissenschaftlich anerkannte Begutachtungsstelle für Sexualstraftäter solle noch weiter ausgebaut werden. Verurteilte, die schon jetzt von dieser Stelle im Vollzug beobachtet und behandelt werden, wiesen einen Rückfallsquote von weniger als 5 % auf, zeigte Buchinger auf. Außerdem solle im Verfahren zur bedingten Entlassung angeordnet werden, dass bei Sexualstraftätern zwingend eine Stellungnahme dieser Begutachtungsstelle eingeholt werden muss.
Abgeordneter Mag. DARMANN (B) bedankte sich bei Sozialminister Buchinger für die ausführliche Beantwortung der Dringlichen Anfrage. Die zunehmende Gewalt an Kindern sei ein dringlicher Auftrag an alle, Kinder besser zu schützen, betonte er und äußerte die Befürchtung, dass die in die Öffentlichkeit gelangten Fälle nur die Spitze des Eisbergs seien. Seiner Meinung nach ist es wichtig, Personen, die Straftaten an Kindern begehen, so lange wie möglich "wegzusperren" und von Kindern fern zu halten. Gleichzeitig mahnte Darmann die Verantwortung der zuständigen Behörden ein, die zu häufig wegschauten.
Zur Unterstreichung der Forderungen des BZÖ brachte Darmann zwei Entschließungsanträge ein. Zum einen wird die Regierung vom BZÖ aufgefordert, zum Schutz der Kinder ein Gesetz vorzulegen, das Eltern zu einer vierteljährlichen ärztlichen Untersuchung ihrer Kinder bis zum Schuleintritt verpflichtet und das den Erhalt von Familienleistungen, wie die Familienbeihilfe, an die Einhaltung dieser Verpflichtung knüpft. Der zweite Entschließungsantrag zielt darauf ab, die Verjährungsfrist für Straftaten gegen Kinder erst mit der Volljährigkeit des Kindes beginnen zu lassen.
Abgeordnete OBERHAUSER (S) führte aus, als Kinderärztin habe sie persönlich erlebt, wie Kinder mit absichtlich zugefügten Brandwunden an den Armen und mit Schütteltraumata ins Spital eingeliefert worden seien. Es mache sie betroffen, dass die Behörden in den jüngst bekannt gewordenen Fällen offensichtlich weggeschaut und es nicht gewagt hätten, unangenehme Entscheidungen zu treffen, sagte sie. Ihrer Ansicht nach ist es notwendig, Kinder aus gewalttätigen Familien herauszuholen.
Dem BZÖ warf Oberhauser "billigen Populismus mit dem Schicksal von Kindern" vor. Das BZÖ entlarve sich mit seinen Fragen selbst, erklärte sie. Die SPÖ sei, so Oberhauser, für einen seriösen Umgang mit dem Thema, wobei sie u.a. mehr Zivilcourage sowie eine bessere Kommunikation und Vernetzung aller Beteiligten – Nachbarn, Verwandte, ÄrztInnen, LehrerInnen, Behörden und Gerichte – einmahnte.
Abgeordneter RASINGER (V) meinte, der Fall Luca sollte zu Selbstkritik herausfordern. Seiner Auffassung nach ist er aber kein optimales Beispiel für die Forderung nach strengeren Gesetzen. Der Fall sei klar gewesen, sagte er, lediglich die Vernetzung der Behörden habe nicht funktioniert.
Als ein Problem sieht Rasinger den Personalmangel bei der Jugendwohlfahrt. Er machte geltend, dass sich die Zahl der Meldungen ans Jugendamt in den letzten Jahren verdoppelt habe, ohne dass das Personal aufgestockt worden wäre. Kritisch äußerte sich Rasinger zu einer generellen Anzeigepflicht. Er wies darauf hin, dass Kinderschutzorganisationen eine solche ablehnten, da viele Betroffene in einem solchen Fall keine Hilfe suchen würden. Auch verpflichtende vierteljährliche ärztliche Untersuchungen von Kindern würden ihm zufolge nichts bringen. Ansetzen müsse man vielmehr bei der Prävention.
Abgeordneter Mag. STEINHAUSER (G) konstatierte, es wäre zielführender, das Thema der Dringlichen Anfrage in den Landtagen zu diskutieren. Dort könnte man die Frage stellen, warum die personelle Ausstattung der Jugendämter so schlecht sei. In Richtung BZÖ hielt Steinhauser fest, die Justizministerin könne nicht in zehn Monaten das aufholen, was die alte Regierung in den letzten sieben Jahren versäumt habe. Die "Doppelbödigkeit" der Argumentation des BZÖ wird ihm zufolge auch daran ersichtlich, dass sich zwischen 2002 und 2006, also zu einer Zeit, als das BZÖ den Justizminister stellte, die Zahl der Freigänge von 5.500 auf 11.000 verdoppelt habe und zwischen 2000 und 2007 die Zahl bedingter Entlassungen von 1.300 auf 1.700 gestiegen sei. Generell sieht Steinhauser die Notwendigkeit, die Gesellschaft kinderfreundlicher zu gestalten.
Abgeordneter STRACHE (F) stellte fest, man könne das Thema "Gewalt gegen Kinder" nicht oft genug diskutieren. Der gestrige Dringliche Antrag der FPÖ habe offenbar einige aufgeweckt, sagte er. Angesichts der jüngsten Fälle erachtet er es auch für gar nicht möglich, einfach zur Tagesordnung überzugehen.
Zu den Forderungen der FPÖ gehören Strache zufolge eine Optimierung der Behördenabläufe, Maßnahmen gegen die zunehmende Verrohung der Gesellschaft, die Forcierung von Zivilcourage, Strafverschärfungen für Gewalttäter, eine verpflichtende gemeinsame Obsorge der Eltern und eine Anzeigenpflicht bei Verdacht auf Gewalt gegen Kinder. Eine "saloppe" Meldepflicht sei zu wenig, bekräftigte Strache und machte geltend, dass sich Justizministerin Berger positiv zu diesem Punkt geäußert habe. Als einen Grund für die steigenden Gewalt in den Familien ortet Strache zunehmende Familienarmut, wobei er auf eine Studie hinwies, wonach in Deutschland im Jahr 1965 nur jedes 75. Kind unter sieben Jahren auf Sozialhilfe angewiesen gewesen sei, während im Jahr 2006 jedes 6. Kind Unterstützung benötigte.
Abgeordneter SCHEIBNER (B) erinnerte daran, dass das BZÖ bereits im Frühjahr dieses Jahres einen Dringlichen Antrag und am 17. Oktober eine Dringliche Anfrage zum gegenständlichen Thema eingebracht habe. Damals habe Justizministerin Berger noch keinen Handlungsbedarf gesehen, monierte er. Den Vorwurf der Polemik gegenüber dem BZÖ wies Scheibner strikt zurück. Überdies verwies er auf die Notwendigkeit, sich auch mit Gewalt von Kindern an Kindern auseinanderzusetzen.
Scheibner legte zwei weitere Entschließungsanträge des BZÖ vor. Zum einen mahnt seine Fraktion eine deutlich bessere Dotierung der Jugendwohlfahrtsbehörden ein und fordert die Regierung auf, in entsprechende Verhandlungen mit den Ländern zu treten. Der zweite Antrag zielt auf eine bundesweite Koordinierung und Vernetzung der Jugendwohlfahrtsbehörden ab.
Abgeordneter PENDL (S) führte aus, es gebe ein weites Feld von Problemen, das Strafrecht sei dabei nur das letzte Glied einer Kette. Man müsse vielmehr versuchen, bereits im Vorfeld richtige Entscheidungen zum Wohle der Kinder zu treffen. Für Pendl ist es "indiskutabel", dass Landesbehörden "nicht miteinander reden" und die Kommunikation zwischen Ärzten und Jugendwohlfahrtsbehörden nicht immer klappe.
Abgeordnete Dr. EDER-GITSCHTHALER (V) erklärte, es mache betroffen, dass 70 % aller Gewalttaten an Kindern im Familienumfeld stattfinden. Das Gebot der Stunde lautet ihr zufolge: hinsehen und nicht wegsehen. In diesem Sinn begrüßte sie Aktivitäten wie jene des Vereins ihres Fraktionskollegen Peter Eisenschenk "Schau hin" und Initiativen, die das Thema Gewalt an Schulen thematisieren. Skeptisch äußerte sich Eder-Gitschthaler in Bezug auf eine lückenlose Anzeigenpflicht für alle Einrichtungen. Was gut gemeint sei, könnte sich zum Bumerang entwickeln, warnte sie.
Abgeordnete MANDAK (G) warf dem BZÖ und zum Teil auch der FPÖ vor, Forderungen zu präsentieren, "die sich gut am Biertisch verkaufen lassen". Das Strafrecht sei kein Schutz für Kinder, bekräftigte sie. Der Wert der Kinder spiegle sich nicht im Strafrecht wider, sondern zeige sich darin, wie viel Raum man ihnen gebe, welche Bildungschancen man ihnen eröffne und wie man mit Arbeitszeiten und Öffnungszeiten umgehe. Auch einer Veröffentlichung voller Täternamen kann Mandak, wie sie sagte, nichts abgewinnen, das würde ihr zufolge hauptsächlich die Kinder treffen. Die geforderte generelle Anzeigepflicht sei, so Mandak, unter Experten ebenfalls umstritten.
Abgeordneter DI KLEMENT (F) kam auf die gestrige Sitzung zurück und bedauerte, seine Äußerung, wer für gleichgeschlechtliche Ehe eintritt, der mache sich indirekt des Kindesmissbrauchs schuldig, sei missbräuchlich interpretiert worden. Er habe niemandem in diesem Haus eine strafbare Handlung unterstellen wollen, betonte er.
Abgeordneter Ing. WESTENTHALER (B) entnahm aus der Anfragebeantwortung, dass 88 verurteilte Sexualstraftäter bedingt entlassen wurden, und gab zu bedenken, bei einer kolportierten Rückfallsrate von 15 bis 20 % würde dies bedeuten, dass es 17 Sexualstraftäter "wieder tun". Westenthaler fühlte sich dadurch in seiner Forderung nach einem Stopp des gelockerten Strafvollzugs für Kinderschänder bestätigt.
Abgeordnete Mag. LUNACEK (G) wollte sich nicht mit dem Bedauern des Abgeordneten Klement zufrieden geben und kritisierte mit Nachdruck die Einstellung des FP-Abgeordneten zu Ehe und Familie. Sie warf Klement mit scharfen Worten Verhetzung gegen Homosexuelle vor und forderte ihn auf klarzustellen, dass Homosexualität keine Krankheit ist.
Abgeordneter Dr. FICHTENBAUER (F) erneuerte seine Forderung nach einer generellen Anzeigepflicht bei begründetem Verdacht einer Kindesmisshandlung.
Bei der Abstimmung wurden die Entschließungsanträge des BZÖ abgelehnt.
Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag des BZÖ
Abgeordneter Ing. WESTENTHALER (B) untermauerte die Forderung seiner Fraktion nach einem Heizkostenausgleich und präzisierte, der Bund sollte die Heizkostenzuschüsse der Länder verdoppeln. Er sah darin einen Ausdruck sozialer Wärme und erinnerte gleichzeitig, dass sich 250.000 Menschen in Österreich das Heizen nicht mehr leisten können.
Abgeordneter DOBNIGG (S) führte die gestiegene Armut auf die "Belastungspolitik" der alten Regierung zurück, meinte aber, nun sei vor allem durch die Pensionserhöhung gegengesteuert worden. Der Redner beklagte große Unterschiede bei den Heizkostenzuschüssen der Länder und hob den von der Steiermark gezahlten Betrag als vorbildhaft hervor. An die Adresse Westenthalers gerichtet erinnerte Dobnigg überdies, dass in Kärnten ein SPÖ-Antrag auf Erhöhung des Heizkostenzuschusses vom BZÖ abgelehnt wurde.
Abgeordneter SIEBER (V) wies ebenfalls kritisch auf die regionalen Unterschiede bei den Heizkostenzuschüssen hin und sah vor allem in Wien, aber auch im Burgenland großen Aufholbedarf. Er forderte sämtliche Bundesländer auf, dem Beispiel Vorarlbergs zu folgen, das 208 € pro Saison auszahlt.
Abgeordneter ÖLLINGER (G) erinnerte an einen bundesweiten Heizkostenzuschuss aus der Zeit der alten Regierung und die in diesem Zusammenhang von der Volksanwaltschaft geäußerte Kritik. So sei damals das Antragsprinzip als ungeeignetes Prinzip bezeichnet worden, der aktuelle BZÖ-Antrag beruhe trotzdem wieder auf diesem Antragsprinzip. Die Initiative Westenthalers sei sicher keine Hilfestellung für die Betroffenen, resümierte Öllinger.
Abgeordneter KICKL (F) bezeichnete es als Schande, dass in Österreich 450.000 Menschen trotz eines Einkommens auf einen Heizkostenzuschuss angewiesen sind. Er forderte eine einheitliche Regelung und gab zu bedenken, beim Tierschutz habe man ein bundesweites Gesetz, im Bereich der Heizkostenzuschüsse herrsche aber ein "drunter und drüber".
Abgeordnete HAUBNER (B) regte eine 15a-Vereinbarung über eine einheitliche Lösung der Heizkostenzuschüsse an. Überdies stellt sie klar, dass Kärnten 168 € an Zuschuss zahle und zusätzlich als einziges Bundesland auch noch einen Teuerungsausgleich gewährt.
Bei der Abstimmung blieb der Fristsetzungsantrag in der Minderheit.
(Schluss Dringliche/Forts. NR)