Parlamentskorrespondenz Nr. 917 vom 27.11.2007

Arbeitslosenversicherung für freie Dienstnehmer

Wien (PK) - Eine Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (298 d.B.) bringt die Gleichstellung der freien Dienstnehmer mit echten Dienstnehmern hinsichtlich des Sozialversicherungsschutzes im Bereich der Arbeitslosenversicherung und der Insolvenz-Entgeltsicherung. Selbständige werden im Rahmen eines Optionen-Modells gleichfalls in die Arbeitslosenversicherung einbezogen werden. Bei der Bildungskarenz wird die Mindestbeschäftigungsdauer von derzeit 3 Jahre auf ein Jahr herabgesetzt und rechtliche Hindernisse für Arbeitslose, die eine Weiterbildung machen wollen, beseitigt. Sanktionen gegen pfuschende Arbeitslose werden verschärft. Die Novelle wurde vom Sozialausschuss in der Fassung eines S-V-Abänderungsantrages mit rechtlichen Klarstellungen mit S-V-Mehrheit und teilweiser Zustimmung der Grünen verabschiedet. - Mit S-V-Mehrheit wurden schließlich auch Oppositionsanträge vertagt. Die Grünen wollten die jährliche Valorisierung der Arbeitslosenunterstützung (4/A) einführen und die Nettoersatzrate (6/A) anheben. Die FPÖ hatte Maßnahmen vorgeschlagen, um die Senkung der Arbeitslosenunterstützung infolge von Änderungskündigungen zu vermeiden (460/A) und straffälligen Asylwerbern die "Arbeitslose" zu streichen (138/A).  

Abgeordneter Norbert Hofer (F) schloss sich den Anträgen der Grünen an, weil sie der Bekämpfung der Armut dienen, konnte der Regierungsvorlage aber nur bedingt zustimmen, weil die Verschärfung der Zumutbarkeitsbestimmungen dem Problem der "working poor" nicht gerecht werde. Bei den zumutbaren Wegstrecken werde die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht berücksichtigt, außerdem meldete Hofer Bedenken gegen neue Bestimmungen für Arbeitnehmerdaten an.

Abgeordneter Karl Öllinger (G) räumte gegenüber den Freiheitlichen ein, sie würden bei der Minderung des Arbeitslosenanspruchs infolge einer Änderungskündigung das Problem zwar erkennen, aber keine praktikable Lösung vorschlagen. An der Novelle zum Arbeitslosenversicherungsgesetz begrüßte Öllinger die Einbeziehung der freien Dienstnehmer und den Ausbau der Bildungskarenz, hielt aber die Verschärfung der in Österreich ohnedies sehr scharfen Zumutbarkeitsbestimmungen für äußerst fragwürdig. Zumutbare Arbeit sollte existenzsichernd sein, sagte Öllinger in Übereinstimmung mit Abgeordnetem Hofer. Als katastrophal bezeichneten Öllinger und seine Fraktionskollegin Birgit Schatz die Absicht, Arbeitnehmerdaten an private Dienstleister weiterzugeben.

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (S) hob die gute Arbeit hervor, die in Sozialökonomischen Beschäftigungsprojekten für die Integration arbeitsloser Menschen geleistet werde. Sie drängte darauf, bei der Arbeitskräfteüberlassung "Stehzeiten" für Qualifikationsmaßnahmen zu nützen und forderte die Ausweitung des AMS-Personals, um die Beratung arbeitsloser Menschen auszubauen.

Abgeordneter Franz Riepl (S) erkundigte sich, ob Sozialbetrug und Schwarzbeschäftigung als Fehlverhalten von Arbeitgebern zu Sanktionen im Sinne der Novelle führe.

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B) sah die Gleichstellung freier Dienstnehmer positiv, konnte sich aber nicht vorstellen, wie ein Selbständiger arbeitslos werden könne und wie er vom AMS vermittelt werden könne.

Abgeordneter Josef Muchitsch (S) begrüßte die soziale Absicherung freier Dienstnehmer und die Verbesserungen bei der Bildungskarenz.

Staatssekretärin Christine Marek erinnerte zunächst daran, dass familiäre Betreuungspflichten bei der Zumutbarkeit von Wegzeiten vom AMS berücksichtigt werden, und zeigte sich mit Abgeordneter Königsberger-Ludwig darin einig, dass es sich bei Sozialökonomischen Beschäftigungsprojekten um ausgezeichnete Instrumente zur Integration Arbeitsloser in den Arbeitsmarkt handle.

Gegenüber den Abgeordneten Öllinger, Schatz und Hofer führte die Staatssekretärin ins Treffen, der Datenschutzrat habe keinerlei Bedenken gegen die in der Novelle enthaltenen datenrechtlichen Anpassungen geäußert. Über den Personalbedarf beim AMS werden derzeit Gespräche geführt. Die in der Novelle vorgesehenen Sanktionen seien in erster Linie gegen die Schwarzarbeit gerichtet, informierte die Staatssekretärin. (Schluss)

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