Parlamentskorrespondenz Nr. 746 vom 22.10.2004

EXPERTENHEARING ZUR PENSIONSHARMONISIERUNG IM SOZIALAUSSCHUSS

Schüssel: Nach Harmonisierung sinkender Pensionsaufwand

Wien (PK) – In der Sitzung des Sozialausschusses kamen heute als Auftakt zu den Beratungen über die Pensionsharmonisierung in einem öffentlichen Hearing vor allem die Experten zu Wort. An der Sitzung nahmen Bundeskanzler Wolfgang Schüssel, Bundesminister Herbert Haupt sowie die Staatssekretäre Alfred Finz und Franz Morak teil.

In seinem Statement erinnerte der Kanzler daran, dass bereits 1988 Alfred Dallinger eine Harmonisierung angekündigt habe. Diese Bundesregierung habe nun in drei Schritten eine Pensionsreform durchgeführt und das Frühpensionsalter schrittweise – mit langen Übergangsfristen – angehoben. Am 30. Juni 2003 haben die Verhandlungen über die Pensionsharmonisierung begonnen, im Herbst wurden die Beratungen abgeschlossen. „Wir sind nicht ganz zusammen gekommen“, sagte der Regierungschef. Einziger Streitpunkt mit der Arbeitnehmerseite sei die Pensionsreform 2003 gewesen, das Pensionskonto und die Aufwertung seien keine Knackpunkte gewesen. Die Regierung sei nicht in der Lage gewesen, die Pensionsreform 2003 zurückzunehmen; daher hätte letztlich die Arbeitnehmerseite nicht zugestimmt. Die Bundesregierung habe sich aber darauf geeinigt, die Kompromisselemente beizubehalten, etwa die Absenkung des Deckels auf 5 %.

Außer Streit sei immer gestanden: 80 % des durchschnittlichen Lebenseinkommens nach 65 Jahren und 45 Versicherungsjahren. „Unfair“ nannte der Bundeskanzler die Äußerungen der Arbeitnehmerseite zum Beitragssatz; dieser sei nicht der Vorschlag der Regierung gewesen.

Die Harmonisierung gelte auch für die Beamten unter 50 Jahre. Damit fallen 146.000, also 70 % aller Beamten in das neue System.

Besonders verwies Schüssel darauf, dass man vor der Reform 2003 mit einer durchschnittlichen Steigerung des Pensionsaufwandes um 2,2 % pro Jahr rechnen musste, nach der Pensionsharmonisierung steige er nur um 1,9 %.

Generaldirektor Franz Ledermüller von der SVA der Bauern beleuchtete in seinem Beitrag vorerst den Unterschied zwischen alter und neuer Aufwertung, zeigte ihn an Hand von Beispielen auf und machte im Zusammenhang mit der neuen Aufwertung auf die positiven Auswirkungen auf die Pensionshöhe aufmerksam. Seine weiteren Themen betrafen den Beitragssatz im harmonisierten System, zu dem es auf Sozialpartnerebene Gespräche gegeben habe. Außerdem regte er an, im Rahmen des Berufsschutzes Veränderungen vorzunehmen.

Univ.-Prof. Franz Marhold (Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht, Uni Graz) wies darauf hin, dass Harmonisierung nicht „Gleichmacherei“ bedeute, vielmehr müssen die unterschiedlichen Lebens- und Erwerbssituationen der Menschen berücksichtigt werden. Das größte Problem bei der Harmonisierung sah er in der Zusammenführung des entgeltbezogenen Altersversicherungssystems der Beamten und des auf dem Versicherungsgedanken beruhenden Systems des ASVG, weil hier unterschiedliche Wertevorstellungen aufeinander treffen. Diese Probleme versuche die Regierung mit der Parallelrechnung zu lösen, was weitgehend gelungen sei. Positiv merkte der Redner an, dass es keine Anrechnung des Partnereinkommens auf die Notstandshilfe mehr gebe, Detailprobleme ortete er beim Partnersplitting; hier sollte der Gesetzgeber eine Regelung treffen und nicht nur auf die Judikatur vertrauen.

Christine Mayrhuber vom Österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung sprach die Ziele in der Alterssicherung an. Hauptziel sei die Lebensstandardsicherung und die Armutsvermeidung. Eine Pensionsreform stehe daher in einem engen Zusammenhang mit der Beschäftigungspolitik. An Hand von Beispielen erläuterte die Expertin die negativen Auswirkungen der lebenslangen Durchrechnung, die bereits 2003 beschlossen wurde. Durch die bessere Bewertung der Ersatzzeiten werden die Verschlechterungen abgemildert.

Christoph Klein von der Wiener Arbeiterkammer unterstrich, dass mit der Harmonisierung entgegen dem Regierungsprogramm vom beitragsorientierten Pensionskonto abgegangen werde - auf diesem Konto werden die eingezahlten Beiträge verbucht, was beim Pensionsantritt herauskomme, „stehe in den Sternen“ – und ein leistungsdefiniertes Konto geschaffen werde. Die Kontomitteilung habe nicht nur den Beitrag, sondern auch den Pensionsanspruch zu enthalten. Somit sei der immer öfter gehörte Satz „ich bekomme keine Pension mehr“ zu relativieren. Im Zusammenhang mit der Ersatzzeitenregelung sprach er von einer "Mogelpackung", weil bisher die Ausgleichszulagen 14 Mal und nun die 1.350 € nur 12 Mal gutgeschrieben werden. Daher fordere die Kammer eine bessere Ersatzzeitenregelung. Auch im Übergangsrecht gebe es eine Vielzahl von Ungerechtigkeiten, die beseitigt werden sollten. Vor allem seien von diesem Übergangsrecht auch Menschen über 50 Jahre betroffen. Ablehnend äußerte sich Klein auch zur Korridorpension, die den Frauen verschlossen bleibe und – aufgrund einer Änderung des Begutachtungsentwurfes - die Abschläge verdoppele. Die Betroffenen haben einen Verlust von mehr als 22 % in Kauf zu nehmen, für einen durchschnittlichen Angestellten mit einer Lebenserwartung von 83 Jahren bedeute dies einen Verlust von 1 Mill. S.

Der Versicherungsmathematiker Karl Kreiter meinte unter Bezugnahme auf seinen Vorredner, man könne nicht von „doppelten“ Abschlägen sprechen, da es aufgrund eines Fehlers von Rürup vor 2003 kaum Abschläge gab, was zu einem Problem führte. Der jährliche Kürzungssatz von 4,2 % stellt aus seiner Sicht eine Vereinfachung dar, denn dieser müsste mit der Entfernung vom Alter 65 in Richtung 60 fallen. Außerdem meinte er, die ausgewiesenen Reallohnerhöhungen seien zu hoch angesetzt. Die Schwerarbeiterregelung wird „aus sozialen Gründen“ von Kreiter begrüßt, nicht geteilt wird von ihm die Regelung über die Abschläge, da „invalide Schwerarbeiter“ nicht beachtet werden.

Aus der Sicht einer Betroffenen beleuchtete Silvia Tauchner – sie ist diplomierte Kinderkrankenschwester mit zwei Kindern - die Auswirkungen der Pensionsharmonisierung. Sie könne mit 64 Jahren unter Pensionsverlust oder, will sie ihren Lebensstandard halten, erst mit 74 Jahren in Pension gehen, fasste sie ihre Situation, die, wie sie meinte, kein Einzelfall sei, zusammen.

Von allen Experten wurde der Nachweis geführt, dass eine Reform des Pensionsrechts schon längst überfällig und notwendig sei, stellte Abgeordneter Walter Tancsits (V) fest. Nicht nachvollziehen könne er die Kritik der Opposition daran, dass die Frauen durch die Reform schlechter gestellt werden. Tancsits wies in diesem Zusammenhang auf die gravierende Aufwertung der Kindererziehungszeiten hin. Wenn man bedenke, dass viele Frauen in jungen Jahren, wenn sie noch nicht so gut verdienen, Kinder bekommen, dann werde sich diese Regelung für zwei Drittel der Frauen vorteilhaft auswirken.

Dieser Entwurf bringe massive finanzielle Kürzungen für alle Arbeitnehmer und könne daher weder als fair noch als gerecht bezeichnet werden, kritisierte Abgeordneter Dietmar Keck (S). Er gab zu bedenken, dass etwa die knapp unter 50jährigen nicht in der Lage sein werden, die massiven Pensionsverluste durch eine private Vorsorge noch auszugleichen. Außerdem komme es zu einer dramatischen Schlechterstellung von Personen mit langen Ausbildungszeiten, weil es für sie praktisch unmöglich ist, auf 45 Versicherungsjahre zu kommen.

Abgeordneter Richard Leutner (S) schloss sich den Argumenten seines Vorredners an. Er bekenne sich natürlich zum Ziel einer Pensionsharmonisierung, aber diese müsse gerecht und fair sein. Derzeit seien aber die Angestellten und Arbeiter die Leidtragenden der so genannten Reform. Allein durch die Tatsache, dass die Abschläge außerhalb der Deckelungsvorschriften sind, komme es zu exorbitanten Pensionsverlusten. Was das Pensionsalter angeht, so komme es bei Männern zu einer Erhöhung von einem halben Jahr; bei Frauen betrage diese Erhöhung aber 3,5 Jahre, weil sie den Pensionskorridor nicht in Anspruch nehmen können.

Das heutige Hearing habe bewiesen, dass es einen großen Konsens darüber gebe, die Pensionen nachhaltig abzusichern, konstatierte Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (F). Mit dem Allgemeinen Pensionsgesetz wurde nun ein neuer Weg beschritten, der faire Übergangsregeln vorsieht. Außerdem sei es auch gelungen, die Hacklerregelung zu verlängern, die Kindererziehungszeiten aufzuwerten und die Menschen mit längeren Versicherungszeiten besonders zu berücksichtigen. Von der Opposition werden jedoch ständig "Verliererszenarien an die Wand gemalt", die es so gar nicht gebe.

Auch Abgeordneter Maximilian Walch (F) verteidigte den Entwurf der Bundesregierung und wies ebenfalls auf die Hacklerregelung, die Altersteilzeit, den erleichterten Zugang zur Invaliditätspension sowie auf die Sonderregelungen für Schwerarbeiter hin. Zudem habe man lange Übergangsbestimmungen festgelegt; bis zum Jahr 2028 sei in Etappen ein Durchrechnungszeitraum von 40 Jahren vorgesehen.

Abgeordneter Karl Öllinger (G) begrüßte es grundsätzlich, dass die Harmonisierung in Angriff genommen wurde. Er kritisierte aber massiv die Art und Weise, wie das Pensionsrecht nun geändert werden soll. Wenn die Menschen nun bis 65 Jahre arbeiten sollen, dann müssen auch begleitende Maßnahmen am Arbeitsmarkt oder im Bereich der Gesundheitsförderung gesetzt werden, forderte er. Außerdem werde nun die magische Formel 45/65/80 (45 Versicherungsjahre, Pensionsantrittsalter 65 und 80 % des Durchschnittseinkommens) zur Norm erhoben, die von vielen nicht lebbar ist, z.B. von Frauen, Schwerarbeitern und Akademikern. Weiters kam er auf die unterschiedlichen Beitragssätze sowie die Übergänge bei den Abschlägen zu sprechen, die bis 2015 drastisch zunehmen und dann wieder absinken. Katastrophal sei auch jene Bestimmung, wonach Arbeitslose mit 62 Jahren de facto zwangspensioniert werden.

Bundesminister Herbert Haupt kam auf die Kritik bezüglich der Schlechterstellung von Frauen zu sprechen. Wenn man seriöse Vergleiche anstellen will, dann müsse man sich die Situation nach 2034 anschauen, weil es erst dann gleiche Parameter bei Männern und Frauen gibt. Seiner Meinung nach sei es ein großer Fortschritt, wenn die Ersatzzeiten nun auf der Basis einer Beitragsgrundlage von 1.350 € für die Pension angerechnet werden.

Abgeordnete Ridi Steibl (V) fügte noch hinzu, dass auch die Zeiten der Familienhospizkarenz als Beitragszeiten gerechnet werden. Neu sei auch, dass die Pensionsbeitragszahlungen auch dann erfolgen, wenn man zwar theoretisch Anspruch auf Notstandshilfe hätte, diese de facto aber nicht erhält, weil das Einkommen des Partners zu hoch ist.

Abgeordnete Andrea Kuntzl (S) sprach von einer familienfeindlichen Reform. Auch Experten bestätigen, dass die Pensionsgewinne durch die verbesserte Anrechnung der Kindererziehungszeiten wesentlich geringer seien als die Verluste, die aufgrund von Teilzeitarbeit und lebenslanger Durchrechnung auftreten. Frauen mit Kindern gehörten zu den großen Verlierern dieser Reform, weil einerseits immer mehr Weichen gestellt werden, damit sie die Erwerbsarbeit unterbrechen, und andererseits müssten sie immer mehr Beitragsjahre erbringen, um eine existenzsichernde Pension zu erhalten. Kuntzl machte darauf aufmerksam, dass heute schon zwei Drittel der ArbeitnehmerInnen mit Kindern unter 15 Jahren Teilzeit beschäftigt sind. Es sei inakzeptabel, den Frauen, die derzeit eine durchschnittliche Alterspension in der Höhe von 650 € bekommen, noch etwas wegzunehmen.

Staatssekretär Alfred Finz gab eine Stellungnahme hinsichtlich des öffentlichen Dienstes ab. Beim Vollausbau des Systems komme es zu einem durchschnittlichen Verlust von 9,6 % für die Beamten. Durch bereits gesetzte Maßnahmen (Stichwort: 2. und 3. Säule) können diese Verluste bei weitem ausgeglichen werden. Weiters informierte er noch über den Pensionsaufwand für die Beamten, der bis 2007 - flacher als bisher - ansteige.

Je mehr man die Sonderregelungen für einzelne Gruppen ausweite, desto schwieriger gelinge eine Harmonisierung der Systeme, gab Abgeordneter Reinhold Mitterlehner (V) zu bedenken. Sodann begründete er die Höhe der Beitragssätze für die Selbständigen, die natürlich eine Vorgeschichte hätten und erklärbar seien.

Es sei unseriös, wenn man eine Schwerarbeiterregelung beschließe, aber noch keine genaue Definition dafür gefunden habe, meinte Abgeordneter Karl Dobnigg (S). Auch Abgeordnete Erika Scharer (S) kritisierte, dass die Pensionsbestimmungen immer schwerer durchschaubarer seien und die Menschen völlig verunsichert würden. Auch sie ist der Auffassung, dass die Frauen zu den großen Verlierern dieser Reform gehören.

Abgeordneter Karl Donabauer (V) machte geltend, dass sich auch der ÖGB in seinen Papieren zum Grundsatz 65 - 45 - 80 bekenne. Eine völlig neue Errungenschaft sind ihm zufolge die Beitragszahlungen des Bundes für Zeiten des Präsenzdienstes oder der Kindererziehung, unabhängig davon, ob die vorgesehenen 1.350 € nun zwölf Mal oder vierzehn Mal im Jahr angerechnet würden. Die jährlichen Pensionsanpassungen werden nach Meinung Donabauers durch das Abstellen auf die Inflationsrate für die Betroffenen künftig planbarer.

Abgeordnete Christine Lapp (S) mahnte höhere Steigerungsbeträge für Menschen ein, die während der Arbeit dauerhaft krank und invalid werden. Ihrer Auffassung nach ist das vorliegende Pensionsmodell im Übrigen weit vom Grundsatz "gleiche Beiträge für gleiche Leistungen" entfernt. In diesem Zusammenhang bezweifelte sie etwa die Richtigkeit der vom Experten Franz Ledermüller präsentierten Zahlen, mit denen dieser die niedrigeren Pensionsbeiträge für Bauern und Selbständige gerechtfertigt hatte. Lapp kann sich statt niedrigerer Pensionsbeiträge für Bauern vorstellen, österreichische und europäische Agrarförderungen für die sozialrechtliche Absicherung der Bäuerinnen und Bauern umzuwidmen.

Abgeordnete Renate Csörgits (S) erkundigte sich danach, ob die vorgesehene Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes tatsächlich zur Folge habe, dass ein Arbeitsloser ab dem 62. Lebensjahr zwangspensioniert werden könne, wenn er die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Korridorpension erfülle. Was die spezielle Situation von Frauen betrifft, räumte sie ein, dass Kinderbetreuungszeiten künftig zwar besser bewertet würden, gab aber gleichzeitig zu bedenken, dass Zeiten der Kinderbetreuung durch die Ausdehnung des Durchrechnungszeitraumes eine völlig andere Bedeutung bekämen. Csörgits fordert, die Bemessungsgrundlage von 1.350 € auf 1.800 € pro Monat Kindererziehung zu erhöhen und die Beitragszahlungen bis zum 7. Lebensjahr des Kindes vorzusehen.

Sozialminister Herbert Haupt nahm zu einigen der aufgeworfenen Fragen Stellung und hob hervor, dass es bis dato überhaupt keine Sonderregelung für Schwerarbeiter gebe. Bei der Ausarbeitung des Modells ist das Ministerium ihm zufolge in manchen Bereichen schon relativ weit. Definitiv nicht geplant ist laut Haupt, ganze Berufsgruppen, etwa Krankenschwestern, Lastkraftfahrer oder Forstarbeiter, in die Schwerarbeiterregelung aufzunehmen, vielmehr soll Schwerarbeit genau definiert werden. So habe etwa eine Krankenschwester, wenn sie ihre Tätigkeit in der Nacht ausübe, oder in geschlossenen Abteilungen bzw. Intensivabteilungen arbeite, gute Chancen, in die Regelung zu fallen. Er wolle aber keineswegs eine Regelung wie früher bei den ÖBB, wo alle gleich behandelt worden seien, egal ob Verschubarbeiter, Fahrdienstleiter oder Bürokraft, bekräftigte Haupt.

Strikt verwahrte sich der Sozialminister gegen Darstellungen, wonach der Pensionskorridor vor allem dazu diene, Arbeitnehmer mit 62 Jahren in Zwangspension schicken zu können. Sein Ressort wolle das sicher nicht, erklärte er. Im Übrigen ändere sich an der jetzigen Rechtslage nichts.

Zum Abschluss nahmen die geladenen Expertinnen und Experten zu den Wortmeldungen der Abgeordneten Stellung. Wifo-Expertin Christine Mayrhuber qualifizierte dabei die bis zum Jahr 2045 bzw. 2050 vorgesehenen Übergangsfristen als kontraproduktiv und wies darauf hin, dass das Wifo eine Stichtagslösung vorgeschlagen hatte. Alle "Altansprüche" sollten auf einmal berechnet und in das Pensionskonto eingebracht und dann die jeweils neu erworbenen Ansprüche dazugerechnet werden. Dies würde tatsächlich zu der gewünschten Transparenz führen, meinte sie.

Mayrhuber gab darüber hinaus zu bedenken, dass die Arbeitsmarktentwicklung in Zukunft generell eine andere sein werde als bisher. Es werde längere Zeiten der Arbeitslosigkeit geben, dazu kämen Auszeiten zum Erwerb neuer Qualifikationen. Mit der Pensionsreform werde aber gerade das versicherungsmathematische Prinzip gestärkt. In Summe werde es daher so sein, dass Menschen ohne kontinuierlichen Versicherungsverlauf und ohne lineare Einkommensentwicklung zu den Verlierern zählen werden, unabhängig vom Geschlecht, skizzierte die Expertin. Wie die Pensionsreform auf jeden Einzelnen wirken werde, hänge überdies maßgeblich von der Beschäftigungs- und Produktivitätsentwicklung sowie vom Wirtschaftswachstum ab.

Universitätsprofessor Franz Marhold bestätigte Befürchtungen einiger Abgeordneter, dass der Arbeitslosengeldanspruch bei über 62-Jährigen den geplanten Bestimmungen zufolge zwangsweise in einen Pensionsanspruch umgewandelt werden könne. Seiner Meinung nach sollte diese wichtige Frage aber nicht im Pensionssystem, sondern am Arbeitsmarkt gelöst werden.

Die vorgesehenen Beitragszahlungen für Zeiten der Kindererziehung wurden Marhold zufolge vom Durchschnittseinkommen der Frauen berechnet. Man könne davon ausgehen, dass 50 % der Betroffenen höhere Pensionsbeiträge ansammelten, als wenn sie im Erwerbsleben stünden. Ob das die Pensionsverluste aus der Verlängerung des Durchrechnungszeitraums aufwiegen werde, bezweifelte Marhold, er machte aber geltend, dass dies der Effekt der Pensionsreform 2003 und nicht der jetzigen Pensionsharmonisierung sei.

Adaptierungsnotwendigkeiten sieht Marhold aufgrund der Tatsache, dass die Pensionsharmonisierung zu keinen linearen Einbußen für Beamte führe, sondern es für eine bestimmte Altersgruppe starke Einbrüche geben werde. Um Verfassungskonformität zu erreichen, wird es seiner Meinung nach notwendig sein, an diesen Gesetzesstellen noch zu arbeiten. Marhold kann sich etwa die Einführung einer Pensionskasse für "harmonisierte Beamte" vorstellen.

Landwirtschaftsexperte Franz Ledermüller verteidigte seine Berechnungen und betonte, alle Sozialpartner seien sich bei den Verhandlungen darin einig gewesen, dass der Staat Beiträge für bestimmte Ersatzzeiten zahlen solle. Dieser Grundsatz müsse in gleicher Weise auch den Selbständigen zugute kommen, bekräftigte er. "Wir verlangen nichts anderes."

Ledermüller hielt darüber hinaus am Grundsatz gleiche Leistungen für gleiche Beiträge fest. Das hat ihm zufolge die Konsequenz, dass jene, die stark vom derzeitigen Abstellen der Pensionsberechnung auf die besten 15 bzw. 18 Jahre profitiert hätten, Verluste erleiden, während Gruppen mit gleichförmigen Erwerbs- bzw. Einkommensverläufen, etwa viele Arbeiter, in Zukunft profitierten. Die unterschiedlichen Einkommensverläufe zwischen Männern und Frauen auszugleichen, ist aus Sicht Ledermüllers keine Aufgabe des Pensionssystems.

Arbeiterkammer-Vertreter Christoph Klein erläuterte, dass ein Arbeitsloser auch nach altem Recht mit 62 in Zwangspension geschickt werden könne. Seine Pensionsverluste würden nach neuem Recht aber ganz andere sein, als sie nach derzeitigem Recht sind. Klein rechnete dies anhand eines Beispiels - ein Mann, z.B. HTL-Ingenieur, Eintritt ins Berufsleben mit 22, arbeitslos mit 62 - vor. Ginge der Mann im Jahr 2003 mit 62 in Pension, würde seine Pension 71 % der Bemessungsgrundlage betragen, im Jahr 2014 erhielte der gleiche 62-Jährige hingegen nur noch 57,4 % der Bemessungsgrundlage. Unter diesen Bedingungen würde es, so Klein, sicher etliche geben, die sagten, "ich kämpfe weiter auf dem Arbeitsmarkt, ich suche eine Stelle".

Dem Experten zufolge könnte man das Problem auf verschiedene Weise lösen, wobei er die Verschärfung des arbeitsrechtlichen Kündigungsschutzes als nicht sehr gangbaren Weg wertete. Bliebe ihm zufolge die Möglichkeit, mit den vorgesehenen Abschlägen "sanfter umzugehen", oder den Betroffenen zu ermöglichen, am Arbeitsmarkt wieder Fuß zu fassen.

Die bessere Bewertung von Kindererziehungszeiten gleicht nach Berechnungen Kleins aufgrund des steigenden Durchrechnungszeitraumes lediglich 3,36 Jahre Teilzeitarbeit aus.

Versicherungsmathematiker Karl Kreiter wies die von Klein errechneten Pensionsabschläge bei vorzeitigem Pensionsantritt als "schlicht und einfach falsch" zurück. Zur angesprochenen Benachteiligung von Beziehern einer Invaliditätspension gegenüber Beziehern einer Korridorpension merkte er an, für Bezieher einer Invaliditätspension gelte das Erwerbsverbot nicht. Generell hielt Kreiter fest, dass Berechnungsfehler des Pensionsexperten Rürup die ganze Problematik erschwerten.

Auch Abgeordneter Walter Tancsits (V) zweifelte die Berechnungen Kleins an und meinte, Klein unterstelle unter anderem, dass die Schutzmaßnahmen für ältere Arbeitnehmer aufgehoben würden und die Arbeitsmarktlage sich nicht ändere. Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (F) verwies auf den im Gesetz verankerten Nachhaltigkeitsfaktor, der bei höheren Pensionsverlusten als erwartet entsprechende Gesetzesänderungen vorsehe.

Abgeordneter Karl Öllinger (G) klagte, dass zwar Selbständige und Bauern jemanden - den Bund - gefunden hätten, der einen Teil ihrer Pensionsbeiträge zahle, für Schwerarbeiter oder Bildungsjahre gebe es hingegen keine Kostenbeiträge des Bundes. Dazu hielt Experte Ledermüller fest, dass der Bund auch für Schwerarbeiter Beiträge leiste, da diese früher in Pension gehen könnten und geringere Abschläge zahlten.

Der Sozialausschuss wird seine Beratungen über das Pensionsharmonisierungsgesetz am 28. Oktober fortsetzen. (Schluss)