INNENMINISTER SCHLÖGL WILL UNFALLMELDEGEBÜHR BEIBEHALTEN
Einnahmen im ersten Jahr belaufen sich auf knapp 17 Mill. S
Wien (PK) - Die Exekutive hat im ersten Jahr nach Einführung der Unfallmeldegebühr in der Höhe von 500 S um 50.843 bzw. 23,2 % weniger Verkehrsunfälle mit Sachschäden aufgenommen als noch im Jahr zuvor. Dies ergibt sich aus einem Bericht von Innenminister Schlögl, der nunmehr dem Nationalrat vorgelegt wurde. Die Einnahmen aus der Einführung der Gebühr blieben mit 16,92 Mill. S weit hinter den Erwartungen von 60 Mill. S zurück, der Ressortleiter plädiert aufgrund der bisherigen Erfahrungen dennoch dafür, von der Einhebung der Gebühr nicht abzugehen.
Insgesamt hat die Exekutive zwischen dem 1.7.1996 und dem 30.6.1997 168.341 Verkehrsunfälle mit Sachschäden aufgenommen. Die 500-Schilling-Gebühr wird dann fällig, wenn Name und Anschrift der Unfallbeteiligten auch ohne Beiziehung der Exekutive nachzuweisen gewesen wären. Die überraschend geringen Einnahmen werden vom Innenministerium darauf zurückgeführt, dass die Exekutive aufgrund der bestehenden Gebühr offensichtlich weniger oft zu Verkehrsunfällen gerufen wurde.
Aus Statistiken ist ersichtlich, dass ein "Ausweichen" auf Unfälle mit Personenschäden zur gebührenfreien Herbeiholung der Exekutive nicht stattgefunden hat, diese sind nämlich gegenüber dem Jahr 1995/96 kaum gestiegen. Auch ergibt sich laut Bericht keine negative Auswirkung bezüglich der Feststellung der Unfallshäufungspunkte im Strassenverkehr. Der aus der Einhebung der Unfallmeldegebühr entstehende Verwaltungsaufwand für die Exekutive wird mit etwa 480.000 S pro Jahr beziffert (III-114 d.B.).
BERICHT ÜBER GEMEINWIRTSCHAFTLICHE LEISTUNGEN DER POST
Nach ihrer Ausgliederung aus dem Budget hat die Post und Telekom Austria AG im Zeitraum 1.5.1996 bis 31.12.1996 für die Erbringung gemeinwirtschaftlicher Leistungen ein Pauschalentgelt von 1,05 Mrd. S (Telekom 376 Mill. S, Post 674 Mill. S) aus dem Budget erhalten. An Mindererlös aus der Telefongebühren-Befreiung für durchschnittlich 305.865 Teilnehmer errechnete die Post einen Betrag von 427,448 Mill. S. Die nicht kostendeckenden Tarife für die Zustellung von Zeitungen schlugen mit insgesamt 764,134 Mill. S zu Buche. - Aufgrund der erwähnten Pauschalentgeltsregelung kommt es zu keiner Nachforderung, teilt Verkehrsminister Dr. Einem dem Nationalrat mit (III-115 d.B.). (Schluss)