Als frühere Hauptstadt der Habsburgermonarchie besaß Wien eine große Anzahl öffentlicher Repräsentationsgebäude, die nach der NS-Machtübernahme einer Neubestimmung zugeführt werden sollten. Dies galt auch für das Parlamentsgebäude.
Am 17. März 1938, fünf Tage nach dem "Anschluss", wurde Josef Bürckel zum Beauftragten Adolf Hitlers für die Volksabstimmung in Österreich und zum kommissarischen Leiter der NSDAP ernannt. Nach der Volksabstimmung wurde er Reichskommissar für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich, später übernahm er das Amt des Gauleiters und Reichsstatthalters von Wien.
Als Dienststelle wählte Bürckel mit dem Parlamentsgebäude einen großen und repräsentativen Bau im Stadtzentrum. Von diesem Hauptquartier aus wurde die Bevölkerung mit nationalsozialistischer Propaganda überzogen, um eine möglichst hohe Zustimmung zum "Anschluss" zu erreichen.
Die Bedeutung des Gebäudes als Amtssitz wuchs mit den zahlreichen Ämtern, die Bürckel innehatte. Im August 1940 löste ihn Baldur von Schirach als Gauleiter und Reichsstatthalter ab. In Abgrenzung zu seinem Amtsvorgänger wählte dieser als Dienstsitz das frühere Bundeskanzleramt am Ballhausplatz. Das Parlamentsgebäude wurde zum Gauhaus der NSDAP erklärt.